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Veröffentlicht von:Hanne Aebersold Geändert vor über 9 Jahren
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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai 2014 Dr. Edith Nolte
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Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern * Zensus 2011 ** aktualisierte 4. Landesprognose 2
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Prognose der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in M-V 1990 bis 2030 Auszug aus der aktualisierten 4. Landesprognose (2012) Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012 3
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Entwicklung des Wohnungsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2011 4 Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
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Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern 2011 5
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Wohnungsleerstand in Mecklenburg-Vorpommern 2011 5,0 % 6,4 % 4,2 % 6,7 % 6,9 % 6,8 % 10,6 % 6,0 % 7,0 % 3,8 % 7,6 % 5,9 % 4,3 % Quelle: GeoBasis-DE/M-V; CC-BY-SA 3.0 6
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Wohnungsleerstand Deutschland und Neue Bundesländer 2011 7
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Weitere Entwicklung des Leerstands Entwicklung Haushaltszahlen 2010: 853.000 Haushalte 2030: 770.000 Haushalte = Abnahme um 83.000 Haushalte Gleichzeitig: Zunahme des Wohnungsbestandes durch Neubau – Prognosen sprechen vom Neubau weiterer 70.000 Wohnungen => Der Leerstand wird wieder wachsen! 8
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Anpassung der Wohnraumförderung an diese Entwicklung Konsequente Konzentration auf den vorhandenen Bestand Konsequente Konzentration auf zukunftsfähige Orte mit Infrastruktur, d. h. Anbindung an Zentrale-Orte-Prinzip des Landesraumentwicklungs- programms und der Regionalen Raumentwicklungsprogramme Sicherung der infrastrukturellen Basisangebote von Dienstleistungen Entwicklung der Kategorie „barrierearm bzw. –reduziert“ Erweiterung der Förderung für Eigennutzer 9
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Und außerdem? Anpassung der Förderbeträge an tatsächliche Kosten, dabei Beibehaltung der Förderquote Anpassung von Förderhöchstgrenzen an größere Wohnungen, damit höhere Förderung Frage nach Senkung der Zinsen im Prüfungsstadium Gewährung von Zuschüssen – derzeit Anhörung des Landesrechnungshofes zum Richtlinienentwurf 10
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Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2014 und 2015 11 2014 Fördervolumen: 11,0 Mio. Euro davon Darlehensprogramm: 6,0 Mio. Euro Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG 2015 Fördervolumen: 10,5 Mio. Euro davon Darlehensprogramm: 5,5 Mio. Euro Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro
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Novellierung der Wohnraumförderung 12 Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum Programmteil 1: Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen – allgemeines Programm (einschl. Balkonanbau, Dachaufbau und Wiederherstellung von Außenanlagen nach Teilrückbau) Programmteil 2: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Baujahr vor 1990) einschl. barrierearmer Anpassung Programmteil 3: Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1949) in innerstädtischen Altbauquartieren
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Novellierung der Wohnraumförderung 13 Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum Programmteil 4: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand Programmteil 5: Barrieren reduzierender (barrierearmer) Umbau von Miet- und Genossen- schaftswohnungen Programmteil 6: Nachrüstung von Personenaufzügen
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Novellierung der Wohnraumförderung 14 1.Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen - allgemeines Programm – Förderkonditionen: Modernisierung /Instandsetzung von Wohnungen: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF Förderhöchstbetrag 12.000 €/WE nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 €/m² WF Förderhöchstbetrag 3.200 €/WE
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Novellierung der Wohnraumförderung 15 1.Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen - allgemeines Programm – Förderkonditionen: Dachaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 €/m² Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses Wiederherstellung Außenanlagen nach partiellem Rückbau: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 €/m² WF Förderhöchstbetrag 1.200 €/WE
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Novellierung der Wohnraumförderung 16 2.NEU: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen)
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Novellierung der Wohnraumförderung 17 3.Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren
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Novellierung der Wohnraumförderung 18 4.NEU: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand
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Novellierung der Wohnraumförderung 19 5.Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen Gegenstand der Förderung: Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie und – arme Anpassung von Mietwohnungen Gebietskulisse Ober-, Mittel- u. Grundzentren Förderdarlehen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700 €/m²WF Förderhöchstbetrag 25.200 €/WE Technische Mindestvoraussetzungen: schwellen- u. stufenloser Zugang zum Haus u. zur Wohnung barrierefreie Zugänglichkeit der Räume innerhalb der Wohnung u. zum Freisitz Durchgangsbreiten Hauseingangs-, Aufzugs- u. Wohnungseingangstüren mind. 90 cm u. Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm stufenlos zugänglicher Duschplatz
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Novellierung der Wohnraumförderung 20 6.Nachrüstung von Personenaufzügen
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Kumulation mit anderen Fördermitteln Städtebauförderungsmittel einschließlich des Denkmalschutzes, Mittel der Dorferneuerung, sofern sie sich auf die Gebäudehülle (Dach, Fassade) beziehen, Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 21
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22 Ausblick: Weitere Diskussion Prognosen konsequent weiter fortschreiben und anpassen Zusammenarbeit mit den Kommunen – zum Beispiel über die Monitoringberichte im Rahmen der Städtebauförderung Weitere Diffenzierung der Diskussion erforderlich
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
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