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Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)

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Präsentation zum Thema: "Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)"—  Präsentation transkript:

1 Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)
1. Auflage 01/2008 Idee der WBO

2 Idee der WBO Wenige Regeln vor dem Hintergrund: Umsetzungshilfen:
der Deutschen Reitlehre der Sicherheit dem Tierschutz Umsetzungshilfen: detailliert in der Beschreibung Auflistung zahlreicher WB-Möglichkeiten Informationen für Teilnehmer, Richter/Prüfer, Veranstalter Schnittstellen WBO/LPO

3 Schnittstellen WBO/LPO
1. Wettbewerbe der Kl. E (WBO) sind in Inhalt und in der Durchführung identisch mit den LP der Kl. E (LPO) Sie sind gleich in den Vorgaben bezüglich: Anforderungen Ausrüstung Reiter und Pferd Richtereinsatz Die ehemaligen Reiter-WB LPO sind noch im Aufgabenheft der LPO vorhanden 2. Basis-WB (WBO) sind u.a. die ehemaligen Reiter-WB (LPO) und sind gemäß Aufgabenheft LPO durchzuführen Unterschiede WBO/LPO

4 Unterschiede WBO/LPO Es heißt in der: WBO: LPO:
BV = Breitensportliche Veranstaltung WB = Wettbewerb Bezahlung WB = „Einsatz“ Ergebnisse werden nicht registriert Eintragung der Pferde nicht nötig Jahresturnierlizenz nicht nötig Beurteilung durch Richter und/oder Prüfer Breitensport LPO: PLS = Pferdeleistungsschau LP = Leistungsprüfung Bezahlung LP = „Nenngeld“, „Einsatz“, „Startgeld“ Ergebnisse werden registriert Eintragung der Pferde vorgeschrieben Jahresturnierlizenz notwendig Beurteilung durch Richter WB - Ausgangssituation

5 Wettbewerbe: Ausgangssituation
Bis 2008: Ab 2008: Aufbau der WBO

6 Wettbewerbe: Ausgangssituation
Bis 2008 : WB der Kat. C in der LPO §§ 100 ff. - Breitensportliche WB §§ 110 Reiter-/Fahrer-WB §§ 110 – 190 IPZV, EWU, IGV §§ 200 ff. Voltigier-WB Kat. C sowie die WB der Kl. E Ab 2008: Aufbau der WBO

7 Wettbewerbe: Ausgangssituation
Bis 2008 : WB der Kat. C in der LPO §§ 100 ff. - Breitensportliche WB §§ 110 Reiter-/Fahrer-WB §§ 110 – 190 IPZV, EWU, IGV §§ 200 ff. Voltigier-WB Kat. C sowie die WB der Kl. E Ab 2008: WB der Kat. C aus der LPO ausgegliedert eingefügt in ein eigenes, deutlich mit Beispielen und Erläuterungen erweitertes Regelwerk für den Breitensport: WBO Aufbau der WBO

8 WBO Aufbau der WBO Teil I Regelwerk Teil II Wettbewerbe Teil III
Regeln der WBO Anschlussverbände Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele Teil III Allgemeines: Tipps und Hinweise Versicherungen Teil IV Anhang Übersicht Teil I

9 Teil I A – Grundregeln der WBO
Grundsätzliches für alle WB und BV Ausschreibung Nennungen Ergebnisse Teilnahmeberechtigung Durchführung von BV Genehmigung Beaufsichtigung Bewertung Ausrüstung der Teilnehmer Ausrüstung der Pferde 1. Grundsätzliches

10 1. Grundsätzliches für alle WB und BV
Ethische Grundsätze Teil 1 und 2 Tierschutzgesetz Verbindlichkeit der WBO für alle Beteiligten Besondere Bestimmungen des/der LV/LK Ausrüstung vor dem Hintergrund der Sicherheit und des Tierschutzes WB grundsätzlich ohne Geldpreis Veranstalter muss der FN angeschlossen sein 2. Ausschreibung

11 2. Ausschreibung Erstellen der Ausschreibung Genehmigung durch LV/LK
Für welche Teilnehmerinteressen? Größenordnung WB/BV – Kapazitäten? Einsätze/Gebühren Genehmigung durch LV/LK Veröffentlichung Absage WB / BV 2.1. Es muss eine Ausschreibung erstellt werden und entsprechend genehmigt und veröffentlicht werden 2.2 Inhalt der Ausschreibung (Ort, Datum, Kontaktmöglichkeit, Nennungsschluss, Einsatz, Gebühren, vorläufige ZE, Teilnahmeberechtigung/Teilnehmerkreis, Genehmigungsvermerk, organisatorische Hinweise, WB-Beschreibung – Kurztext zum Inhalt und Bewertung, 2.3. Die Ausschreibung muss Zielgruppengerecht formuliert werden 2.4. WB können frei formuliert werden – LP der LPO dürfen nicht als WB ausgeschrieben werden Ausnahme: WB analog LP der LPO (= Schnittstelle), sowie WB für besonders definierte Teilnehmerkreise (Bsp.: Reitertag) 2.6. Einsätze und Gebühren werden durch den Veranstalter festgelegt 2.7./2.8. Rückforderung des Einsatzes bei zurückziehen der Nennung vorm Nennungsschluss, Änderung der vorläufigen ZE 2.9. Absage eines WB bei weniger als 5 Teilnehmern – Information an Teilnehmer!! 2.10. Absage der gesamten BV, wenn ein drittel der WB abgesagt werden – Information an Teilnehmer!! 2.11. Rückerstattung der Einsätze bei Absage gem. Punkte 2.9/2.10 3. Nennungen

12 3. Nennungen Nennungsformulare / NEON Annahme von Nennungen
Nennungsschluss WBO-Verbindlichkeit Nennung Startbereitschaft / Meldeschluss 3.1. Ausschließlich Standardvordruck der LV´s / NEON nur wenn vom Veranstalter vorgesehen 3.2. unkorrekte, unvollständige, unbezahlte und/oder verspätete Nennung müssen nicht akzeptiert werden 3.3. Festlegung des Nennungsschluss in der Ausschreibung 3.4. Nenner und Teilnehmer (bzw. Erziehungsberechtigter) ist Verantwortlich für seine Nennung und erkennt mit seiner Unterschrift die WBO an 3.5. Erklärung der Startbereitschaft bis Meldeschluss – Zurückziehen der Startbereitschaft mitteilen 4. Ergebnisse

13 4. Ergebnisse Bekanntgabe Rangierung ggf. Platzierung
Einspruchmöglichkeit Ergebnisrückmeldung an den/die LV/LK 4.1. Veröffentlichung des Ergebnisses an der Meldestelle, nach WB-Ende; Möglichkeit der Beanstandung des Ergebnisses bis eine halbe Stunde nach Beendigung des WB; der LV/LK beauftragte Richter/Prüfer prüft und korrigiert ggf. das Ergebnis 4.2. Nennungen, Starterzahlen und Ergebnisse unverzüglich nach der Veranstaltung an den/die LV/LK; über Ergebnisregistrierung entscheidet zuständige LV/LK 4.3. Über eventuelle Platzierungen entscheidet der Richter/Prüfer in Absprache mit dem Veranstalter 5. Teilnahmeberechtigung

14 5. Teilnahmeberechtigung
Equidenpass Impfbestimmungen bei WBO/LPO Veranstaltungen Starthäufigkeit Teilnehmer/Pferd pro Tag und WB Ausschlussmöglichkeit bei Gefährdung der Sicherheit Körperliche Voraussetzung und Verhalten von Teilnehmer und Pferd 5.1. Bei reinen WBO-Veranstaltung ist die Impfung kein Muss; bei Mischveranstaltungen (WBO/LPO) ist Impfung gem. LPO Pflicht 5.2. Teilnameberechtigung, Häufigkeit der Start regelt die Ausschreibung 5.3. Richter/Prüfer können bei Gefährdungen von Personen, Tieren oder Sachen einen Teilnehmer vom WB ausschließen 5.4. Teilnehmer und Pferd müssen den Voraussetzungen in physischer und psychischer Hinsicht entsprechen 5.5. Fahrer in Fahr-WB müssen mind. 14 Jahre alt sein, unter 14 Jahren nur mit mind. 18 jährigen Beifahrer, der im Besitz der DFA IV ist 6. Durchführung von BV

15 6. Durchführung von BV Kernverantwortung des Veranstalters
sportlicher Verantwortungsbereich Kontrollverantwortung (z.B. Hausrecht) medizinische Versorgung sicherstellen Zeitplanung 6.1. Benennung der Veranstaltungsleitung, ist für Infrastruktur und Ablauf Verantwortlich 6.2. Personen können des Platzes verwiesen werden (Hausrecht des Veranstalters) 6.3. Medizinische Versorgung nach Art, Größe und Umfang der BV sichern, ggf. besondere Bestimmungen des/der LV/LK beachten 6.4. Zeiteinteilung und Startfolge für die Teilnehmer erstellen 6.5. Möglichkeit der Teilung von WB 6.6. Identifikation der Pferde 6.7. Geeignete WB- und Vorbereitungsplätze vorhalten 6.8. Standort Vorbereitungsplätze und Beaufsichtigung 6.9. Absagemöglichkeit von WB und BV aufgrund höherer Gewalt 7. Genehmigung

16 7. Genehmigung LV/LK – Einreichungsfrist für die Ausschreibung beachten Genehmigung durch den/die LV/LK – Grundsätzlich gilt nur der genehmigte Ausschreibungstext ggf. Auflagen des/der LV/LK beachten ggf. Genehmigungsverfahren der Anschlussverbände beachten Ausschreibung der Anschlussverbände genehmigt der jeweilige Verband, dann die fristgerechte Weiterleitung an den/die LV/LK 8. Beaufsichtigung

17 8. Beaufsichtigung Der durch den/die LV/LK beauftragte Richter/Prüfer
Rechte und Pflichten dieser Person: Abnahme technischer Voraussetzungen Ablauf-/Aufbauänderungen Entscheidungsrecht als Sachverständiger Schlichterfunktion bei Streitfällen und Einsprüchen der beauftragte Richter/Prüfer ist namentlich an der Meldestelle veröffentlicht hat das Recht in Absprache mit der Veranstaltungsleitung Änderung in Ablauf und Aufbau zu veranlassen er ist Sachverständiger und hat das entgültige Entscheidungsrecht zur Zulassung der Ausrüstung von Pferden und Teilnehmern hat die Pflicht in Streitfällen einzugreifen und schlichtend tätig zu werden Nimmt Teilnehmereinsprüche, bei vom Veranstalter, Veranstalterpersonal, Richter/Prüfer zu vertretende, unkorrekte Ergebnisse bis zu einer halben Stunde nach Ende des WB entgegen, überprüft und korrigiert diese bei Bedarf 9. Bewertung

18 9. Bewertung Tätigkeiten Richter und/oder Prüfer:
bewerten und beurteilen: beobachtendes Richtverfahren beurteilendes Richtverfahren kombinierte bzw. besondere Richtverfahren Kontrollfunktionen: ggf. Rüge Veranstaltungsverweis Pferdekontrollen veranlassen 9.1. Beurteilen/bewerten gemäß Richtlinien die Leistungen innerhalb des WB 9.2. Bei der Bewertung/Beurteilung ist die genehmigte Ausschreibung maßgeblich Besonderheiten des Einsatzes von Richtern und Prüfern regelt der/die LV/LK 9.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Vergehen, kann der LK-Beauftragte Richter/Prüfer, Teilnehmer vom WB und in Abstimmung mit dem Veranstalter von der gesamten BV ausschließen 9.4. Pferdekontrollen gem LPO können jederzeit von jedem Richter/Prüfer der BV angeordnet werden 9. Bewertung

19 9. Bewertung WB werden durch mind. einen Richter oder Prüfer beurteilt
Sonderfall in: Reiterwettbewerben (siehe Teil II Punkt 2.1) WB Kl. E und WB für besonders def. Zielgruppen analog LP (LPO) hier muss ein anerkannter Richter des/der LV/LK eingesetzt werden! Sonderfall: Besondere Zielgruppen können über die LV/LK festgelegt werden 9.2. Anerkannter Richter = der Richter muss auf der Liste der anerkannten Turnierfachleute (Richter) des jeweiligen/der jeweiligen LV/LK geführt sein Ausrüstung Teilnehmer

20 10. Ausrüstung Teilnehmer

21 10. Ausrüstung Teilnehmer
Kleidung beliebig, zweckmäßig und angemessen Helmpflichtregelung Schutzwestenregelung Regelungen für erlaubte Hilfsmittel ggf. Anerkennung der Ausrüstungsregelungen der Anschlussverbände Zusätzliche Sicherheitsausrüstung ist zulässig 10.1. Grundsätzlich gilt: Schuhwerk mit Knöchelschutz und Absatz, Ausnahme Voltigieren; sonstige Kleidung s.o. 10.2. Gem. EN 1384 für unter TN unter 18 Jahre immer Pflicht; für TN über 18 Jahre in Gelände-WB und bei WB über Hindernisse Pflicht – Ausnahme sind Voltigier-WB und WB nach den Regeln der Anschlussverbände 10.3. Schutzwesten bei WB im Gelände über feste Hindernisse Pflicht – Empfohlene Norm EN und grundsätzlich in allen WB zugelassen 10.4. erlaubte Hilfsmittel in allen WB, ausgenommen Longen- und Führzügel-WB sind Gerte (über Sprünge inkl. Schlag max. 75cm); ein Paar Sporen mit max. Dornenlänge 4,5 cm inkl. Rädchen, die keine Stich- und Schnittverletzungen herbeiführen können. Bei Fahren ist eine Stock- oder Bogenpeitsche erlaubt, Schlaglänge: das Vorderpferd sollte mit dem Schlag erreicht werden können. Die Peitsche des Longenführers sollte mit einem Schlag von 4.5-5,0m Länge ausgestattet sein. Bei WB der Anschlussverbände gelten die jeweiligen Regelwerke 11. Ausrüstung der Pferde

22 11. Ausrüstung der Pferde Die Ausrüstung muss passend und im ordnungsgemäßen Zustand sein Hilfszügel wenn Hilfszügel, dann nur gem. Abb. LPO über Sprünge nur das gleitende Ringmartingal in WB des Teil II Punkt 2.1 – Ausbindezügel Für die Ausrüstung und Gebisse in Wettbewerben der Anschlussverbände gilt das jeweilige Regelwerk Auf dem Vorbereitungsplatz ist nur die Ausrüstung, die im WB erlaubt ist, zugelassen Erlaubte Hilfszügel gem. Abb. LPO: In WB über Sprüngen: gleitendes Ringmartingal In Führzügelklassen-, Longenreiter-, Reiter- und Dressurreiter-WB (Teil II Punkt 2.1) Einfach- oder Doppelte (Dreiecks-, Lauffer-) beidseitige Ausbindezügel aus Leder undd/oder Gurtband In allen anderen WB ohne Sprünge regelt die Ausschreibung die Verwendung von Hilfszügeln (gem. Abb. LPO im Teil IV) Ausnahme für die Ausrüstung auf dem Vorbereitungsplatz: Beim Ablongieren darf sachgemäß ausgebunden werden Teil 1 B - Anschlussverbände

23 Teil I B – Anschlussverbände
Erste Westernreiter Union Deutschland e.V. (EWU) Islandpferde-, Reiter und Züchterverband e.V. (IPZV) Verein Deutscher Distanzreiter und –fahrer e.V. (VDD) Internationale Gangpferdevereinigung e.V. (IGV) Bundesverband für klassisch barocke Reiterei e.V. Erster Trekkingclub Deutschland e.V. (ETCD) Inhalt: Kurzinformation und Kontaktadresse des Verbandes Regelwerke und Adressen der Prüfer sind direkt beim Verband zu beziehen Teil 1 C – Wichtig zu wissen

24 Teil I C – Wichtig zu wissen
Ethik im Pferdesport Teil 1 Ethik im Pferdesport Teil 2 Regeln Reiten im Gelände Regeln Fahren im Gelände Tierschutzgesetz (Auszug) §§ 1-3 Wichtige Adressen Aufbau der WBO

25 WBO Aufbau der WBO Teil I Regelwerk Teil II Wettbewerbe Teil III
Regeln der WBO Anschlussverbände Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele Teil III Allgemeines: Tipps und Hinweise Versicherungen Teil IV Anhang Übersicht Teil II

26 Teil II – Wettbewerbe analog LPO
1. Umgang mit dem Pferd 2. Reiten, Fahren, Voltigieren 3. Reiten, Fahren Kl. E und Voltigieren Kl. A analog LPO 4. Zuchtwettbewerbe 5. WB der Anschlussverbände und besonderen Verbände 6. WB für Teams und Mannschaften 7. kombinierte Wettbewerbe Teil II - Wettbewerbe Hier soll eine Übersicht gegeben werden Speziell angesprochen werden auf den nächsten Folien die Punkte 2 und 3 Die anderen Punkten nur kurz ansprechen und eventuell ein kleines Praxisbeispiel geben 2. Reiten, Fahren, Voltigieren

27 2. Reiten, Fahren, Voltigieren
2.2. Gefahrene WB 2.3. Voltigier WB 2. Reiten, Fahren, Voltigieren Geschicklichkeits-WB Gelände-WB Spring-WB Dressur-WB/ Dressur-WB mit Sprüngen Basis-WB 2.1. Gerittene WB Punkt 2.1 sind WB gem. Aufgabenheft LPO – siehe Regel Punkt 9.2 und 11.3 – Hier wird nun das Thema Hilfszügel und Richter/Prüfer interessant!!!

28 2. Reiten, Fahren, Voltigieren
Geschicklichkeits-WB Basis-WB 2.1. Gerittene WB Dressur-WB/ Dressur-WB mit Sprüngen 2.2. Gefahrene WB Spring-WB die hier unter dem Punkt aufgeführten WB sind die WB, die im Aufgabenheft LPO 2006 auf der S zu finden sind und auch weiterhin im neuen Aufgabenheft stehen werden aber nicht mehr Bestandteil der LPO 2008 sind. Diese Wettbewerbe müssen aber von einem anerkannten Richter gerichtet werden. Hier gelten bezüglich Ausrüstung/Hilfszügel sowie den Einsatz von Richtern und Prüfern die LPO-Bestimmungen 2.3. Voltigier WB Gelände-WB 3. Reiten, Fahren, Voltigieren analog LPO

29 3. WB Reiten, Fahren Kl. E und Voltigieren Kl. A analog LPO
3.1. Dressur-WB Kl. E 3.2. Spring-WB Kl. E 3. Gelände-WB Kl. E 3.4. Fahr-WB Kl. E 3.5. Voltigier-WB Kl. A 3. WB Reiten, Fahren Kl. E und Voltigieren Kl. A analog LPO Hier ist gemäß LPO auszuschreiben und durchzuführen!! Aufbau der WBO

30 WBO Aufbau der WBO Teil I Regelwerk Teil II Wettbewerbe Teil III
Regeln der WBO Anschlussverbände Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele Teil III Allgemeines: Tipps und Hinweise Versicherungen Teil IV Anhang Teil III – Tipps, Hinweise und Versicherung

31 Teil III – Tipps und Hinweise, Versicherungen
Für Veranstalter Tipps und Hinweise Für Teilnehmer Für Richter/ Prüfer Tipps und Hinweise: Für Veranstalter: Kurzcheckliste , ausführliche Checkliste, statistischer Auswertungsbogen Für Teilnehmer: Ablauftipps zur besseren Orientierung auf Veranstaltungen – vom nennen bis zum starten Für Funktionäre: Hinweise zum praktischen Richten, Aufgaben des Richter/Prüfers innerhalb der WBO – Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Veranstalter Versicherungen: Hinweise zu den einzelnen Versicherungsmöglichkeiten – Welche Versicherungen werden mind. benötigt? Gilt für alle Beteiligten – speziell auch für „Nichtvereinsmitglieder“! Für den Teilnehmer Versicherungen Für Funktionsträger Für Veranstalter Tipps und Hinweise für Veranstalter

32 Tipps und Hinweise für Veranstalter
Die Checklisten für : Veranstaltungsvorüberlegungen und –planungen Arbeiten im Vorfeld Die Umsetzung während der Veranstaltung Die Nachbearbeitung der Veranstaltung Vorüberlegungen: Vorhandene Kapazitäten (Platz, Helfer, Technik und Material) = Umfang der Veranstaltung, Art der Veranstaltung: nur WB, WB und LP?, Interessen Reiter = WB-Arten, Terminfindung. Danach konkret: Terminanmeldung, Ausschreibungserstellung (Inhalt der Ausschreibung: Termin, Ort, Kontaktadresse, WB mit Beschreibungen, Teilnehmerkreis, sonstige Informationen), Genehmigung, Teilnehmerinformation. Öffentlichkeitsarbeit. Aufbau WBO

33 WBO Aufbau der WBO Teil I Regelwerk Teil II Wettbewerbe Teil III
Regeln der WBO Anschlussverbände Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele Teil III Allgemeines: Tipps und Hinweise Versicherungen Teil IV Anhang Teil IV Anhang

34 Teil IV – Anhang A Teil IV W = WB Ergänzungen
M = Auszüge aus Merkblättern R = Reiter-WB gemäß Aufgabenheft LPO Hinweise ergänzend zu den WB aus Teil II A = Auszüge aus dem Aufgabenheft LPO L = Auszüge aus der LPO Hinweise zur Durchführung der BV Teil IV Anhang

35 Teil IV – Anhang B Nennungsvordruck Aufbau Dressurviereck
Hinweise zur Durchführung der BV Beschaffenheit von Hindernissen Impfschutz Pferdekontrolle Transport verletzter Pferde Ausschreibungsbeispiel WBO

36 Musterbeispiel - Ausschreibung
Am: (Termin) In: (Veranstaltungsort, Anschrift) Veranstalter: (Veranstalter) Zuständige Landeskommission/ Landesverband: (Genehmigungsvermerk) Für die Veranstaltung gilt als Regelwerk: - die WBO - die LPO, für die WB analog LP der LPO - das Regelwerk der (z.B. EWU.....) Musterbeispiel - Ausschreibung WBO – Veranstaltung: Am: (Termin) In: (Veranstaltungsort, Anschrift) Anfahrt: (Wegbeschreibung) Veranstalter: (Veranstaltername) Zuständige Landeskommission/Landesverband: (Genehmigungsvermerk) Für die Veranstaltung gilt als Regelwerk: die WBO die LPO, für die WB analog LP der LPO das Regelwerk der z.B. EWU die Allg. und Besonderen Bestimmungen des LV/ der LK WB 1) Tempofeeling-Test Die Teilnehmer reiten eine festgelegte Strecke. Diese enthält zwei Galoppstrecken mit zwei unterschiedlichen Tempovorgaben: 350m/min und 450 m/min, eine Trabstrecke mit 220m/min, sowie eine große und eine engere Wendung (durch Tore markiert). Für die einzelnen Abschnitte werden Idealzeiten festgelegt. Die beste Leistung ergibt sich aus dem dichtesten Abstand zur Idealzeit beziehungsweise dem Treffen der Idealzeit. Ausrüstung: Es darf keine Uhr mitgenommen werden. Erlaubte Höchstdauer je TN: 4 Minuten Wer ist teilnahmeberechtigt: 4 jährige und ältere Pferde Teilnahmeberechtigte Reiter: 6 jährig und älter Ausrüstung: Helm mit Drei- oder Vierpunktbefestigung, knöchelhohes, festes Schuhwerk mit kleinem Absatz. Springgerte und Sporen erlaubt. Einsatz: xy € Mindestnennungszahl: mind. 10 Nennungen Startfolge: nach Alphabet der TN-Nachnamen, „A“ beginnt

37 Formale Regelungen: Nennungsschluss: (Datum)
Nennungsadresse: (Adresse, Tel., , Fax), Es können nur Nennungen auf dem Vordruck der LK/ des LV angenommen werden. Es können zusätzliche ergänzende Vordrucke für z.B. Voltigieren, Quadrillenreiten, Teamwertungen...vorgesehen werden.

38 Zur Orientierung des Nenners:
WB-Übersicht: WB Nr. 1).... WB Nr. 2).... WB Nr. 3).... Rahmenprogramm:...... Vorläufige Zeiteinteilung: Sa. den WB-Nr So. den WB-Nr.

39 LV/ LK Sonderregelungen:
Besondere Bestimmungen des jeweiligen LV/ der LK: z.B. zu den Punkten Ausrüstung in bestimmten WB Teilnahmeberechtigungen Reiter/Pferd Verfahren für Nachnennungen ...

40 Teilnameberechtigung Reiter/ Pferd
Zugelassene Teilnehmer: z.B. Nichtvereinsmitglieder und Vereinsmitglieder aus dem PLZ-Bereich (....), aus den Orten/Städten: (xy...) alle Reiter, die an der Veranstaltung (xy, z.B. einem Sternritt nach...) mitgemacht haben Aus den Vereinen und Betrieben xy (mit und ohne Vereinszugehörigkeit) Zugelassene Pferde: z.B. alle Pferde/ alle Ponys. Ausnahme: in WB Nr. (xy) nur 5- jährig und ältere Pferde/Ponys

41 Wettbewerb- Textbeispiel
WB 1) Tempofeeling-Test (Kurzbeschreibung in 4-5 Fließtext-Sätzen:) Die Teilnehmer reiten eine festgelegte Strecke. Diese enthält zwei Galoppstrecken mit zwei unterschiedlichen Tempovorgaben: 350m/min und 450 m/min, eine Trabstrecke mit 220m/min, sowie eine große und eine engere Wendung (durch Tore markiert). Für die einzelnen Abschnitte werden Idealzeiten festgelegt. Bewertung: Die beste Leistung ergibt sich aus dem dichtesten Abstand zur Idealzeit beziehungsweise dem Treffen der Idealzeit. Ausrüstung: Es darf keine Uhr mitgenommen werden. Erlaubte Höchstdauer je TN: 4 Minuten Teilnahmeberechtigte Pferde: 4 jährige und ältere Pferde Teilnahmeberechtigte Reiter: 8 jährig und älter Ausrüstung: Helm mit Drei- oder Vierpunktbefestigung, knöchelhohes, festes Schuhwerk mit kleinem Absatz. Springgerte und Sporen erlaubt. Einsatz: xy € Mindestnennungszahl: mind. 10 Nennungen Startfolge: nach Alphabet der TN-Nachnamen, „A“ beginnt Ausschreibungsbeispiel WBO/LPO

42 Musterbeispiel - Ausschreibung
WBO/LPO – Veranstaltung: Am: (Termin) In: (Veranstaltungsort, Anschrift) Anfahrt: (Wegbeschreibung) Veranstalter: (Veranstalter) Zuständige Landeskommission/ Landesverband: (Genehmigungsvermerk) Für die Veranstaltung gilt als Regelwerk: die WBO die LPO, das Aufgabenheft der LPO das Regelwerk der (z.B. EWU.....) die Allg. und Besonderen Bestimmungen des LV/ der LK

43 Nennungen für WBO/LPO Veranstaltungen
Nennungsschluss: (Datum) Nennungsadresse: (Adresse, Tel. , Fax), WB nennen: Es können Nennungen auf dem Vordruck der LK/ des LV angenommen werden. Es können zusätzliche ergänzende Vordrucke für z.B. Voltigieren, Quadrillenreiten, Teamwertungen...vorgesehen werden. Oder: Das Pferd/der Reiter sind FN-eingetragen und starten auch in LP: dann erfolgt das Nennen wie das Nennen für LP Der Veranstalter sieht Nennung-Online (NEON) vor. LP nennen nur mit: dem FN-Reiter-Nennungsvordruck (FN-Jahresturnierlizenz) mit dem FN-Pferdeaufkleber (FN-eingetragenes Turnierpferd) über Neon (Nennung-Online)

44 WB und LP zur Orientierung auflisten:
WB-Übersicht: WB Nr. 1).... WB Nr. 2).... WB Nr. 3).... LP-Übersicht: LP Nr. 4) LP Nr. 5)... LP Nr. 6).... Rahmenprogramm:......

45 Zeiteinteilung: Vorläufige Zeiteinteilung:
Samstag den.... WB-Nr LP-Nr Sonntag den.... WB-Nr Rahmenprogramm: von ...– bis ....(oder am....)

46 Leistungsprüfungen (LP):
Teilnahme an WB und LP Die Teilnahme eines Teilnehmers an LP und WB dieser Veranstaltung ist möglich. Für LP müssen Pferd und Reiter FN-registriert sein! Wettbewerbe (WB): Zugelassene Teilnehmer: Nichtvereinsmitglieder und Vereinsmitglieder aus dem PLZ-Bereich (....) aus den Orten/Städten: (xy...) alle Reiter, die an der Veranstaltung (xy, z.B. einem Sternritt nach...) mitgemacht haben Zugelassene Pferde: alle Pferde/ alle Ponys. In WB Nr. (xy) z. B. nur 5-jährig und ältere Pferde/Ponys. Leistungsprüfungen (LP): Zugelassene Teilnehmer (nach LKL, Ranglistenpunkten, Erfolgen, Alter, Geschlecht etc. gem. LPO) (gem. LPO) Abschluss

47 Viele Ideen – viele Möglichkeiten
Die WBO Viele Ideen – viele Möglichkeiten

48 2008 kann kommen


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