Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur"—  Präsentation transkript:

1 Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur
Wildkrautregulierung Probleme mit Gewässern, Gesetzliche Rahmenbedingungen Landwirtschaftsamt in Rosenheim

2 Pflanzenschutzmittelfunde in Oberflächengewässern (Augustin et al
Wasser von Flüssen und Kläranlagen wurde auf 35 Wirkstoffe untersucht. Einige Wirkstoffe waren regelmäßig nachweisbar: unter anderem auch Glyphosat =>„Besondere Sorgfalt des Anwenders ist ein Muss!“ Landwirtschaftsamt in Rosenheim

3 Wirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. Glyphosat
Bedeutung des herbiziden Wirkstoffes Glyphosat Glyphosat ist weltweit der wichtigste Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat gehört in Deutschland zu den fünf am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmitteln Glyphosat ist für die Bekämpfung von Problemunkräutern (z.B. Quecke) und für boden- bzw. ressourcenschonende Produktionsverfahren (Mulch-, Direktsaatverfahren) in der Landwirtschaft unverzichtbar Die Verkehrssicherung z.B. von Gleisanlagen erfordert den Einsatz von blattaktiven Herbiziden wie Glyphosat Glyphosat zeichnet sich durch ein sehr günstiges ökotoxikologisches Profil und gute Anwendungseigenschaften aus Landwirtschaftsamt in Rosenheim

4 Problematik Wirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. Glyphosat
In Deutschland sind derzeit (Stand November 2004) Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat in 37 Anwendungsgebieten (Stand Oktober 2002) zugelassen Auf Gleisanlagen und Nichtkulturland, bzw. auf teil-/vollversiegelten Flächen kann im Einzelfall die Anwendung genehmigt werden Glyphosat wird photolytisch (mit Licht) und hydrolytisch (mit Wasser) nur sehr langsam abgebaut Bei Einzeluntersuchungen wurde Glyphosat auch in Flusswasser und anderen, größeren Vorflutern nachgewiesen, jedoch nie in Trinkwasser Kläranlagen besitzen nach bisherigen Untersuchungen kein wesentliches Rückhaltevermögen für viele Wirkstoffe => Wirkstoffe werden in der Kläranlage evtl. nicht abgebaut oder zurückgehalten Landwirtschaftsamt in Rosenheim

5 => „Kein Tropfen darf daneben gehen!!!“
Mittelmengen, die ausreicht um den Trinkwassergrenzwert von 0,1 µg/l* zu erreichen *) gilt eigentlich nur für Grundwasser zur Trinkwassergewinnung 1m 2,7 bis 3,75 km kontaminiert (je nach Wirkstoffkonzentration von g a.i./E) 1 ml => „Kein Tropfen darf daneben gehen!!!“ Landwirtschaftsamt in Rosenheim

6 Deutsches Pflanzenschutzgesetz vom 01. Juli 1998, PflSchG §6 Abs
Deutsches Pflanzenschutzgesetz vom 01. Juli 1998, PflSchG §6 Abs. (2) und (3) §6 Abs. 2: Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur, wenn diese landwirtschaftlich forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern § 6 Abs. 3:Ausnahmen von Absatz 2:, wenn der angestrebte Zweck - vordringlich ist und - mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann und - überwiegend öffentliches Interessen, insbesondere des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten, nicht entgegenstehen. Landwirtschaftsamt in Rosenheim

7 Keine Ausnahmegenehmigung, wenn öffentliches Interesse entgegensteht
Bekanntmachung StMELF im Einvernehmen mit StMI, StMLU vom 9. August 1988 Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, gärtnerische Nutzung: nachhaltig betrieben, Gewinnung von Pflanzen oder -erzeugnissen (nicht Friedhöfe, Sportplätze) oder ausschliesslich der Gestaltung dienend Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz auf „Nichtkulturland“  strenger Maßstab  Vordringlicher Zweck  besonders gewichtige öffentliche und private Interessen (Militär, DB)  zumutbarer Aufwand: höherer Aufwand für alternative Verfahren bis zur Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren grundsätzlich zumutbar Keine Ausnahmegenehmigung, wenn öffentliches Interesse entgegensteht Schutz der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen Boden und Wasser sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel Landwirtschaftsamt in Rosenheim

8 Beispiele von „Nichtkulturland“
Strassenrandstreifen Sportanlagen Landwirtschaftsamt in Rosenheim

9 Beispiele von „Nichtkulturland“
Gehwege Umzäunungen Landwirtschaftsamt in Rosenheim

10 Wasserablauf => keine chemische Spritzanwendung genehmigungsfähig!
Beispiele von „Nichtkulturland“ Wasserablauf => keine chemische Spritzanwendung genehmigungsfähig! Strassenrandstreifen Wasserrinnen Landwirtschaftsamt in Rosenheim

11 Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-einträgen in den Kanal und damit indirekt in Oberflächengewässer
Landwirtschaftsamt in Rosenheim

12 Bekanntmachung StMELF im Einvernehmen mit StMI, StMLU vom 9
Bekanntmachung StMELF im Einvernehmen mit StMI, StMLU vom 9. August 1988 Beispiele, die je Situation evtl. genehmigungsfähig sind: 1. Anlagen des Verkehrs Schienen, Gleisbettung, Schotterflanke  Gehölzanpflanzungen auf Strassenböschungen, Trenn- und Seitenstreifen in den ersten 3 Standjahren Flugbetriebsflächen 2. Militärische Anlagen, Bundesgrenzschutz, Polizei 3. Anlagen mit besonderer Korrosions-, Brand-, oder Explosionsgefahr 4. Anlagen von Energieversorgungsunternehmen 5. Sportanlagen Landwirtschaftsamt in Rosenheim

13 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (Neue PflSch-AnwendungsVO vom 1. 8
Bei Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Diuron Glyphosat Glyphosat-Trimesium für den Einsatz auf Flächen die nicht landwirt-schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, erfolgt Abgabe durch Handel nur nach Einsicht in Ausnahmegenehmigung nach §6 Abs. 3 PflSchG. Landwirtschaftsamt in Rosenheim

14 Anwendungsauflage (Neue PflSch-AnwendungsVO vom 1.8.2003)
Bei Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Glyphosat (z.B. Roundup-Produkte usw.) Glyphosat Trimesium gilt bei Einsatz auf Nichtkulturland der § 6 Abs. 3 PflSchG (d.h. Ausnahmen auf Antrag möglich) Wenn Abschwemmungsgefahr besteht z.B. bei Teerflächen Pflaster Betonrinnen, usw. ist Anwendung verboten oder im Bescheid ist ein Anwendungsverfahren aufzunehmen, bei dem die Gefahr des Abschwemmens nicht besteht. Landwirtschaftsamt in Rosenheim

15 Anwendung chemischer Verfahren
Rückenspritze Streichverfahren Rotofix Dochtstreichgerät Landwirtschaftsamt in Rosenheim

16 Beispiele für nichtchemische Verfahren
Beispiele für mechanische Verfahren : Hacke, Bürste, Mähwerke 2. Beispiele für thermische Verfahren: Abflammen Heisslufttechnik Heisswassertechnik Heissschaum Weedcleaner Landwirtschaftsamt in Rosenheim

17 Metallbürste Landwirtschaftsamt in Rosenheim

18 Sorgsame Anwendung von PS-Wirkstoffen unverzichtbar
Wirkstoffsicherungsmanagement am Beispiel Glyphosat Sorgsame Anwendung von PS-Wirkstoffen unverzichtbar Im kommunalen Bereich und auf Nichtkulturland : Schon bei Planung und Bau sollten spätere Unkrautprobleme vermieden werden Nichtchemische Möglichkeiten ausnutzen Herbizideinsatz nur nach Genehmigung und gemäß der Gebrauchsanleitung Ausbringung mit technisch einwandfreiem Gerät und nur von sachkundigen Personen Herbizideinsatz auf teilversiegelten Flächen nur als Teilflächenbehandlung oder mit Streichgeräten (z.B. Rotofix-Gerät) evtl. genehmigungsfähig Direkter oder sekundärer Abfluss von PS-Mitteln in die Kanalisation muss verhindert werden Landwirtschaftsamt in Rosenheim

19 Ausnahmegenehmigungen für PSM-Einsatz nach § 6 Abs. 3 PflSchG
Gilt für Pflanzenschutzmittel-Einsatz auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Achtung: Verstöße sind Bußgeldbewehrt!! Zuständigkeitsänderung zum Jetzt Landwirtschaftsämter mit besonderen Aufgaben im Bereich der Bodenkultur und des Pflanzenbaues Obb- Süd.: LwA in Rosenheim Anträge beim Landwirtschaftsamt Bayreuth oder im Internet unter Rechtzeitig Antrag stellen – Bearbeitungszeit! Bescheide kostenpflichtig (gilt in Bayern nicht für Ge-meinden) und befristet (in der Regel für 1 Jahr) ausgestellt Landwirtschaftsamt in Rosenheim

20 Weitere Informationen zum Pflanzenschutz auf “Nicht-kulturland” im Internet unter:
=> Pflanzenschutz => Pflanzenschutzrecht Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG Landwirtschaftsamt in Rosenheim

21 Gewässerschutz ist oberstes Ziel
Jeder Anwender von PS-Mitteln trägt Mitverantwortung für den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Landwirtschaftsamt in Rosenheim


Herunterladen ppt "Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen