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REACH: Stoff – Zubereitung - Erzeugnis

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Präsentation zum Thema: "REACH: Stoff – Zubereitung - Erzeugnis"—  Präsentation transkript:

1 REACH: Stoff – Zubereitung - Erzeugnis
Prof. Dr. Herbert F. Bender Gefahrstoffmanagement

2 Definition Stoff 1. Stoff (Artikel 3.1, Begriffsbestimmungen):
Chemisches Element und seine Verbindungen  in natürlicher Form oder  gewonnen durch ein Herstellungsverfahren,  einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und  der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen,  aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und  ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;

3 Definition Zubereitung
2. Zubereitung (Artikel 3.2, Begriffsbestimmungen):  Gemenge,  Gemische oder  Lösungen, die aus  zwei oder mehr Stoffen bestehen. Somit können Zubereitungen sein:  eine Mischung oder Lösung von vorhandenen separaten Stoffen, unabhängig, ob absichtlich oder unabsichtlich hergestellt ein Gemenge, Gemisch oder Lösung, das in einem Herstellungsverfahren direkt gewonnen wurde.

4 A + B C + D Stoff - Zubereitung   Problem Abgrenzung:
Stoff  Zugbereitung Beispiel: Reaktion von 2 Stoffen führt zu einem Gemisch von Stoffen A + B C + D Reaktionsprodukt: Stoff oder Gemisch? Nach REACH ist ein Gemisch von Stoffen eine Zubereitung! Konsequenz: es kann nicht die „Zubereitung“ registriert werden, sonder nur die Einzelkomponenten  doppelter Registrierungsaufwand

5 Beispiele Zubereitungen
Beispiele für Zubereitungen = Gemenge/Gemische/Lösungen Dichlorierung von Benzol liefert das Isomerengemisch Dichlorbenzol mit folgender Zusammensetzung: ca. 40% 1,2-, ca. 5% 1,3- und ca. 55%1,4-Dichlorbenzol Nitrierung von Toluol liefert die Zubereitung Nitrotoluol roh folgender Zusammensetzung: : ca. 60% 1,2-, ca. 5% 1,3- und ca. 35%1,4-Nitrotoluol

6 Klärungsversuch in RIP 3.10
Unterscheidung in:  Well defined substances: 100% der Zusammensetzung definiert  Mono-constituent substance: 1 Hauptkomponente ≥ 80%  Multi-constituent substance: 2 oder mehr Hauptkomponenten zwischen %  UVCB-Stoffe: Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials  kaum definierte Stoffe oder Stoffe mit wechselnder Zusammensetzung  die Anzahl der Komponenten ist relativ hoch, und/oder  Zusammensetzung ist weitgehend unbekannt, sehr variabel und kaum vorhersehbar

7 Mögliche Konsequenzen
Umbenennung einer Vielzahl von Stoffen gegenüber EINECS oder ELINCS möglich viele Stoffe sind in der neuen Klassifizierung und Benennung nicht länger EINECS gelistet, da „Mischung aus…“ nicht EINECS gelistet wurde sie verlieren sog. “Phase-in-Status“ als Nicht-Phase-in-Stoffe verlieren sie die Übergangsfristen, die für die Registrierung der Altstoffe gelten durch den Verlust des “Phase-in-Status“ werden sie zu nicht ELINCS gelisteten Neustoffen, die unverzüglich zum der Verpflichtung zur Vollregistrierung unterliegen!

8 Erzeugnisse unterliegen nur unter den folgenden Voraussetzungen REACH:
 der Stoff ist in dem Erzeugnis in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr und pro Produzent oder Importeur enthalten  der Stoff soll unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden die Konzentration des Stoffes > 0,1 % bzw. stoffspezifisch abweichende Einstufungsgrenzwerte  Die Registrierung hat nach Artikel 7 zu erfolgen!

9 Beispiel für Stoff in Erzeugnis
Flüssigkeitsthermometer, enthält besonders besorgniserregende Flüssigkeit:  Registrierung nach Artikel 7.2 Ungeklärte Fälle: Feuerwerkskörper Klebeband Batterien Radiergummi

10 Stoff/Zubereitung in Container
Ist die chemische Zusammensetzung des (freizusetzenden) Stoffes wichtiger als die Form, Oberfläche, Design des Erzeugnisses:  Stoff/Zubereitung in Container  Konsequenz: Stoff ist nach Artikel 6 zu registrieren!  Beispiele: Kugelschreiber Schreibmaschinenband Toner-Kartusche Durchschreibepapier Sprühdose Reinigungstuch, das spezielle Chemikalien enthält

11 Definitionen Phase-in-Stoff:
 Stoff, der im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt ist; Stoff, der in der EG oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen

12 Zwischenprodukte Definition:
Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden  unterliegen nicht REACH  nicht-isolierte Zwischenprodukte  Zwischenprodukt, das während der Synthese nicht vorsätzlich aus dem Gerät, in dem die Synthese stattfindet, entfernt wird (Ein-Topf-Synthese, Kaskadenreaktion)  standortinternes isoliertes Zwischenprodukt:  wird nur an einem Standort pro Registrierer gehandhabt  transportiertes isoliertes Zwischenprodukt:  Zwischenprodukt, das an andere Standorte geliefert ode zwischen diesen transportiert wird

13 Transportierte Zwischenprodukte
Zusätzlich zu den standortinternen Zwischenprodukte ist ab 1 t/a zusätzlich darzulegen:  Stoff wird während seines gesamten Lebenszyklus durch technische Mittel strikt eingeschlossen  verwendete Verfahrens- und Überwachungstechnologien führen zur Minimierung der Emissionen und Expositionen.  die Verwendung des Stoffes erfolgt streng kontrolliert  nur ordnungsgemäß ausgebildetes Personal handhabt den Stoff  die Handhabung des Stoffes wird sorgfältig dokumentiert und vom Standortbetreiber streng überwacht

14 Zwischenprodukte Registrierunterlagen:  Einstufung
 vorhandene physikalisch-chemische, toxische und umwelttoxische Daten  Beschreibung der Verwendungsart  detailliert die vorhandenen Schutzmaßnahmen Wird ein Stoff von mehreren Firmen registriert: Konsortienbildung  federführender Registrant

15 Standortinterne Zwischenprodukte
Einzureichende Unterlagen ab 1 t/a:  Einstufung  vorhandene physikalisch-chemische, toxische und umwelttoxische Daten  allgemeine Angaben zur Verwendungen  detaillierte Beschreibung der Risiko-Management-Maßnahmen (RMM)

16 Zwischenprodukte Voraussetzung,
um die erleichterten Registrierpflichten nutzen zu können:  Stoff wird nur „unter streng kontrollierten Bedingungen“ verwendet  was heißt „streng kontrolliert“?  Stoff wird durch technische Mittel im gesamten Lebenszyklus „strikt eingeschlossen“  heißt das „geschlossenes System“?  Emissionen und Expositionen werden minimiert  haben abgeleitete DNELs, AGWs keine Relevanz?

17 Transportierte Zwischenprodukte
Zusätzlich zu den standortinternen Zwischenprodukte ist ab 1 t/a zusätzlich darzulegen:  Stoff wird während seines gesamten Lebenszyklus durch technische Mittel strikt eingeschlossen  verwendete Verfahrens- und Überwachungstechnologien führen zur Minimierung der Emissionen und Expositionen.  die Verwendung des Stoffes erfolgt streng kontrolliert  nur ordnungsgemäß ausgebildetes Personal handhabt den Stoff  die Handhabung des Stoffes wird sorgfältig dokumentiert und vom Standortbetreiber streng überwacht

18 Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
REACH had reached us! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


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