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Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung

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Präsentation zum Thema: "Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung"—  Präsentation transkript:

1 Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
5 Vermögenswirksame Leistungen AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 1 © Deutsche Vermögensberatung AG

2 Wer kann die Vorteile nutzen?
Jeder Arbeitnehmer kann die Vorteile des vermögenswirksamen Sparens in Anspruch nehmen, insbesondere: Arbeiter Angestellte (auch leitende) Auszubildende lohnsteuerpflichtige Heimarbeiter mithelfende Familienangehörige (im steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis) ausländische Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte Beamte Richter Berufs- oder Zeitsoldaten (keine Wehrpflichtige) AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 2 © Deutsche Vermögensberatung AG

3 Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage
Bausparen Investment Alleinstehende 17.900,– 20.000,– AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 3 © Deutsche Vermögensberatung AG Verheiratete 35.800,– 40.000,– (Angaben in Euro, ca.-Werte für Angestellte)

4 Wie hoch darf das Bruttoeinkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen sein (2009)?
Anzahl der Kinder Verheiratete (1 Arbeitnehmer) Verheiratete (2 Arbeitnehmer) Alleinstehende 1 2 21.113,– 28.692,– 34.915,– 41.271,– 47.494,– 53.717,– 42.225,– 48.448,– 54.671,– AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 4 © Deutsche Vermögensberatung AG (Angaben in Euro, ca.-Werte für Angestellte)

5 Wie hoch darf das Bruttoeinkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Investment sein (2009) ?
Anzahl der Kinder Verheiratete (1 Arbeitnehmer) Verheiratete (2 Arbeitnehmer) Alleinstehende 1 2 23.290,– 30.895,– 37.142,– 45.626,– 51.874,– 58.122,– 46.581,– 52.828,– 59.076,– AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 5 © Deutsche Vermögensberatung AG (Angaben in Euro, ca.-Werte für Angestellte)

6 Ausgewählte Anlageformen
Lebensversicherungen Kontensparverträge nicht (mehr) gefördert staatlich gefördert mit 9% bzw. 20% Arbeitnehmersparzulage Investmentsparen Bausparen AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 6 © Deutsche Vermögensberatung AG

7 Prüfen Sie Ihr Wissen Welcher Höchstbetrag kann maximal jährlich von einem Arbeitnehmer sparzulagenberechtigt in vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden? 408,- € 1.024,- € bei Verheirateten 870,- € pro Arbeitnehmer 480,- € AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 7 © Deutsche Vermögensberatung AG x

8 Prüfen Sie Ihr Wissen 2. Wann beginnt die Bindungsfrist, wenn die vermögens- wirksamen Leistungen im Bausparen angelegt werden? Bei Vertragsunterzeichnung Ab Datum der Bausparbestätigung Mit Datum der Antragsstellung Ab dem des Folgejahres AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 8 © Deutsche Vermögensberatung AG x

9 Prüfen Sie Ihr Wissen 3. Wann endet die Bindungsfrist, wenn die vermögens- wirksamen Leistungen in Investmentfonds angelegt werden? Nach 6 Jahren Einzahlungsdauer zum nächsten Es müssen immer 6 Jahre gespart und 1 Jahr geruht werden. Nach 10 Jahren ab dem Einzahlungstag 7 Jahre nach Antragsstellung x AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 9 © Deutsche Vermögensberatung AG

10 Prüfen Sie Ihr Wissen 4. Welche der folgenden Anlagen werden nach dem 5. VermBG gefördert? Lebensversicherung Kontosparen Bausparen Investmentfonds (Beteiligungssparen) AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 10 © Deutsche Vermögensberatung AG x

11 Prüfen Sie Ihr Wissen 5. Welche Vorteile kann der Abschluss eines Vertrages über vermögenswirksame Leistungen haben? Zuschüsse vom Arbeitgeber Staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) Steuerfreie Erträge Tarifliche Zuschüsse x AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 11 © Deutsche Vermögensberatung AG

12 Prüfen Sie Ihr Wissen 6. Welche Einkommensgrenzen gelten beim Bausparen für vermögenswirksame Leistungen? Für die Anlage: keine Für die Arbeitnehmer-Sparzulage: ,- € / ,- € zu versteuerndes Einkommen Mindesteinkommen ,- € Maximal ,- € / ,- € Gesamtbetrag der Einkünfte x AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 12 © Deutsche Vermögensberatung AG

13 Prüfen Sie Ihr Wissen 7. Was gilt in den gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen bei Härtefällen? Der Vertrag kann vor Ablauf der Bindungsfrist auf gar keinen Fall gekündigt werden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird halbiert. Der Vertrag kann vor Ablauf der Bindungsfrist ohne Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage gekündigt werden. Das Recht auf Arbeitnehmer-Sparzulage geht zukünftig verloren. AG 528 B2 5 Vermögenswirksame Leistungen S. 13 © Deutsche Vermögensberatung AG x


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