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Nationalratswahl 29. September 2013
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Nationalratswahl 2013 Allgemeines
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Nationalratswahl 2013 Ausschreibung der Wahl: BGBl. II Nr. 177/2013
Stichtag: Dienstag, 09. Juli 2013 Wahltag: Sonntag, 29. September 2013 Anzuwendende Rechtsvorschriften: Nationalratswahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, in der geltenden Fassung Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601, in der geltenden Fassung
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Wahlbehörden Bundeswahlbehörde - 17 Beisitzer
Landeswahlbehörde – 9 Beisitzer Bezirkswahlbehörde – 9 Beisitzer Gemeindewahlbehörde – 9 Beisitzer Sprengelwahlbehörde – 3 Beisitzer Besondere Wahlbehörde – 3 Beisitzer
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Die Wahlbehörde Wahlleiter (Stellvertreter)
9 (3) Beisitzer/Ersatzbeisitzer 2 Vertrauenspersonen 2 Wahlzeugen
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Vertrauensperson Jede im Nationalrat vertretene Partei kann in jede Wahlbehörde 2 Vertrauenspersonen entsenden Ist zu jeder Sitzung einzuladen Hat kein Stimmrecht Ist zur Verschwiegenheit verpflichtet Hat beobachtende Funktion
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Wahlzeugen Jede sich an der Wahl beteiligende Partei kann 2 Wahlzeugen namhaft machen Ist nur am Wahlsonntag einzuladen Hat kein Stimmrecht Ist NICHT zur Verschwiegenheit verpflichtet Hat nur beobachtende Funktion und erhält einen Eintrittsschein vom Gemeindewahlleiter
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Nationalratswahlrecht
Die Neuerungen im Nationalratswahlrecht
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Änderungen des Wahlrechts
Ausweitung des Zeitraumes zwischen Stichtag und Wahltag Vergabe von 3 Vorzugsstimmen möglich a) Regionalparteiliste b) Landesparteiliste c) Bundesparteiliste Nur mehr 4 Wahlkreise in der Steiermark Anpassung der amtlichen Stimmzettel und Wahlkarten
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Nationalratswahl 2013 Die Briefwahl
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Wahlkarte Ausübung der Wahl grundsätzlich persönlich vor der Wahlbehörde in der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz begründet ist Anspruch auf Wahlkarte, wenn a) Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort ihrer Eintragung in dem Wählerverzeichnis aufhalten b) Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist.
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Wahlkarte Anspruch auf Wahlkarte, wenn
c) Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Tag der Wahl wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten und dergleichen unmöglich ist d) Wahlberechtigte, die sich in Heil- und Pflegeanstalten aufhalten und ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Anstalt haben und für die Pflegeanstalt ein eigener Wahlsprengel eingerichtet ist
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Wahlkarte – Antragstellung
Ab dem Tag der Wahlausschreibung Bis spätestens 25. September (4. Tag vor dem Wahltag – schriftlich) Bis spätestens 27. September 2013, 12:00 (2. Tag vor dem Wahltag - mündlich)
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Ausstellung der Wahlkarte
Erscheint der Betroffene persönlich, so hat er seine Identität glaubhaft zu machen Wird die Wahlkarte schriftlich beantragt, so kann die Identität, auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer glaubhaft gemacht werden sofern er nicht amtsbekannt ist
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Ausstellung der Wahlkarte
Auf der Vorderseite sind im 1. Kästchen die Daten und die Adresse des Wahlberechtigten und im Kästchen unterhalb der eidesstattlichen Erklärung insbesondere auch die Regionalwahlkreisnummer 6B einzutragen Die Ausfolgung hat mit Übernahmebestätigung zu erfolgen
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Die Wahlkarte
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Die Wahlkarte
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Die Wahlkarte - Hinweise
Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine gültige Stimmabgabe nur dann erfolgt ist bzw. die Wahlkarte in die Stimmenzählung miteinbezogen wird, wenn Die verschlossene Wahlkarte mit dem darin liegenden verschlossenen beigefarbenen Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel bis Sonntag, den 29. September 2013, 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde Hartberg-Fürstenfeld eingelangt ist. (genaue Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt)
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
Einschreiben ist nicht erforderlich, wenn der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte gestellt wurde Mündlich, elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen In Form eines Wahlkarten „ABO“
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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste
Wichtig: Bitte die Antragsteller darauf hinweisen! Ohne Unterschrift in der Rubrik „eidesstattliche Erklärung“ wird die Wahlkarte bei der Auswertung nicht miteinbezogen und ist ungültig. Die Wahlkarte ist zu verschließen . Unverschlossene oder beschädigte Wahlkarten werden bei der Auswertung nicht miteinbezogen und sind ungültig.
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Wahlkarten- Bettlägerige
Wahlberechtigt nur mit Wahlkarte „Fliegende Wahlkommission“ darf Gemeindegebiet nicht verlassen ACHTUNG: Angehörige von Bettlägerigen oder das Pflegepersonal kann die Stimme ebenfalls vor der „Fliegenden Wahlkommission“ abgeben, sofern die Wahlberechtigten im Besitz einer Wahlkarte sind
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Briefwahl – Nichtigkeit der Stimmabgabe
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird nicht berücksichtigt, wenn Die Wahlkarte nicht verschlossen oder derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des Stimmkuverts nicht ausgeschlossen werden kann die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte fehlt (Unterschrift) die Wahlkarte nicht rechtzeitig am Wahltag bis Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt ist (29. September 2013, 17:00 Uhr)
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Nationalratswahl 2013 Der Wahltag
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Wahlhandlung am Wahltag
Der Wahlleiter übergibt der Wahlbehörde: Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis Amtliche Stimmzettel, Wahlkuverts Empfangsbestätigung (Anzahl überprüfen) Die Wahlbehörde überzeugt sich, dass die Wahlurne leer ist, die Wahlzelle den Wahlvorschlag und Schreibzeug enthält Kein Wahlwerbematerial in der Wahlzelle ist (Verbotszone)
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Stimmabgabe Feststellung der Identität
Aushändigung des amtlichen Stimmzettels und des Wahlkuverts (blau) Eintragungen in Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis
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Stimmabgabe mit Wahlkarte
Abnahme der Wahlkarte Übergabe des in der Wahlkarte befindlichen amtlichen Stimmzettels und des Wahlkuverts (beige) Achtung: Wahlkartenwähler aus dem eigenen Regionalwahlkreis 6 B erhalten ein blaues Wahlkuvert Das beige Wahlkuvert ist in die gemeinsame Wahlurne zu werfen Wahlkarte zum Wahlakt nehmen, entsprechende Eintragungen im Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis und Niederschrift
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Die Ergebnisermittlung
Nationalratswahl 2013 Die Ergebnisermittlung
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Gültige Stimmzettel Der Stimmzettel ist gültig, wenn
der amtliche Stimmzettel verwendet wurde der Wählerwille eindeutig zu erkennen ist
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Gültige Stimmzettel a) Ankreuzen des Kreises
b) Kennzeichnung der Partei durch Anhaken, Unterstreichen oder sonstige entsprechende Art c) Durchstreichen der übrigen Parteien d) Bezeichnung eines Bewerbers e) Ankreuzen einer Partei und Bezeichnung eines Bewerbers einer anderen Partei auf (Stimme ist gültig - Vorzugstimme ist.ungültig)
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Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
Nicht der amtliche Stimmzettel verwendet wurde Nicht unzweideutig hervorgeht, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte Der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derartig beschädigt wurde, dass der Wählerwille nicht mehr erkennbar ist
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Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
Keine Liste und kein Bewerber angezeichnet wurden Zwei oder mehrere Parteilisten oder Bewerber verschiedener Parteilisten angezeichnet wurden Nur ein leeres Wahlkuvert vorgefunden wird Ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel enthält, die auf verschiedene Parteien lauten
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Mehrere amtliche Stimmzettel
Ist ein gültiger Stimmzettel, wenn Auf allen Stimmzetteln die gleiche Parteiliste vom Wähler bezeichnet wurde Mindestens 1 Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und sich aus der Bezeichnung der übrigen Stimmzettel kein Zweifel über die gewählte Liste ergibt 1 Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und die übrigen ungültig sind
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Vorzugsstimmen Der Wähler kann bis zu 3 Vorzugsstimmen vergeben und zwar je eine für Regionalparteiliste Landesparteiliste Bundesparteiliste
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Vorzugsstimmen Die Vorzugsstimmen sind durch die Sprengelwahlbehörden und die Gemeindewahlbehörden für den gesamten Gemeindebereich getrennt zu ermitteln und festzustellen nach: Regionalparteiliste Landesparteiliste Bundesparteiliste Das für jeden Bereich zu erstellende Vorzugsstimmenprotokoll ist der Bezirkswahlbehörde mit dem Wahlakt vorzulegen
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Nationalratswahl 2013 Die Drucksorten
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Drucksorten Ein Großteil der Drucksorten werden vom
Bundesministerium für Inneres über Internet zur Verfügung gestellt ( Es erfolgt keine automatische Zusendung der Drucksorten in Papierform.
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Drucksorten Zur Verfügung gestellt werden:
Die amtlichen Stimmzettel des Regionalwahlkreises 6 B Die leeren amtlichen Stimmzettel Die blauen Wahlkuverts Die beigen Wahlkuverts ( 1 – 9) Die Wahlkarten Die Landesparteilisten aller Bundesländer Die Bundesparteilisten Die Stimmzettelschablonen
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Nationalratswahl 2013 Die Termine
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Termine 27. September 2013, 12.00 Uhr:
Bekanntgabe der Anzahl der ausgestellten Wahlkarten mit dem zur Verfügung gestellten Meldungsblatt 29. September 2013: Sofortmeldung des Wahlergebnisses nach Beendigung der Wahlhandlung Telefonisch 03332/ , 281, 282, 283 Per Fax 03332/ Per an die offizielle Adresse der BH Hartberg-Fürstenfeld
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Termine 29. September 2013: Übermittlung des Wahlaktes an die Bezirkswahlbehörde Gemeinden des ehemaligen Bezirkes Hartberg: 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Mehrzwecksaal Gemeinden des ehemaligen Bezirkes Fürstenfeld: 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, Saal
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Nationalratswahl 2013 Der Wahlakt
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Der Wahlakt Der Wahlakt besteht aus: Teil A
(ist der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld so rasch als möglich am Wahlsonntag, den 29. September zu bringen) Teil B (ist zu verschließen und verbleibt in der Gemeinde ) In Falle eines Einspruches muss gewährleistet sein, dass dieser Teil des Wahlaktes unverzüglich und vollständig der Bezirkswahlbehörde vorgelegt werden kann
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Der Wahlakt Der Wahlakt – Teil A besteht aus:
den beigefarbenen Wahlkuverts der Wahlkartenwähler aus fremden Regionalwahlkreisen von Briefwählern abgegebene Wahlkarten den vollständig ausgefüllten Niederschriften der Gemeindewahlbehörden/Sprengelwahlbehörden/ Besonderen Wahlbehörde den ungültigen amtlichen Stimmzetteln den gültigen amtlichen Stimmzetteln getrennt nach Parteien und diese wiederum getrennt nach - Stimmzetteln mit Bezeichnung eines Bewerbers und - Stimmzettel ohne Bezeichnung eines Bewerbers den Vorzugsstimmenprotokollen
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Der Wahlakt Der Wahlakt – Teil B besteht aus: Wählerverzeichnis
Abstimmungsverzeichnis Wahlkarten der Wahlkartenwähler Empfangsbestätigungen die nicht zur Ausgabe gelangten amtlichen Stimmzettel in gesondertem Umschlag mit entsprechender Aufschrift verpackt die nicht zur Ausgabe gelangten leeren amtlichen Stimmzettel, in gesondertem Umschlag mit entsprechender Aufschrift verpackt
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Nationalratswahl 2013 Die Erreichbarkeit
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Erreichbarkeit Der Gemeindewahlleiter hat sicher zu stellen, dass auch an den Terminen, die an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, die Erreichbarkeit gegeben ist. Bezirkswahlbehörde: Telefon: 03332/ bis – Fax: 03332/ und Erreichbar außerhalb der Amtsstunden: Peter Rechberger Telefon: 0676/
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Nationalratswahl 2013 Anfragen Diskussion
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Allfälliges Leitfaden 2.Teil, Korrektur:
Richtig: in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten Wahllokal ( nicht : in jedem) Antrag zur Überprüfung der Reisepassnummer an BVB: nur, wenn Antragsteller nicht amtsbekannt Kundmachung der Landeswahlvorschläge besteht aus 2 Teilen KUND MACHUNG
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Drucksorten Ausgabe der Wahldrucksorten,
Schranken wird geöffnet (Zufahrtsmöglichkeit) Ausgabe durch KollegInnen gegen Empfangsbestätigung Alphabetisch geordnet: Links: Altenmarkt – Hartberg-Umgebung Vorne: Hofkirchen – St. Jakob i. W. Rückwärts: Schlag b. Th. – Wörth a.d.L.
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Nationalratswahl 2013 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und alles Gute für die noch bevorstehenden Wahlarbeiten
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