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FRÜHJAHRSSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.

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Präsentation zum Thema: "FRÜHJAHRSSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V."—  Präsentation transkript:

1 FRÜHJAHRSSCHULUNG 2012 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.

2 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Namensführung von Ehegatten nach Eheschließung im Inland - Zeitreise - Nacherfassung Altregister Sandra Spahn Fachberaterin _________________________________________________________________________________ Frühjahrsschulung 2012

3 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Entwicklung des § 1355 BGB Namensführung der Ehegatten vom 01. Januar 1900 bis heute 3

4 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes! 4

5 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes! Sie darf jedoch ihren Geburtsnamen hinter den Familiennamen des Mannes stellen. 5

6 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen ► Wahlmöglichkeit ! 6

7 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Beschluss Bundesverfassungsgericht StAZ 1991, Seite 89 Tod der Mannesautomatik† 7

8 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten. ► Wahlmöglichkeit ! 8

9 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten. ► Wahlmöglichkeit ! Geburtsname des Mannes oder der Frau 9

10 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
seit Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten. ► Wahlmöglichkeit ! Familien- oder Geburtsname des Mannes oder der Frau 10

11 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Namensrecht DDR bis 31. März 1966 ► Name des Mannes ist gemeinsamer Familienname April 1966 bis 02. Oktober 1990 ► geführter Name des Mannes oder der Frau ist gemeinsamer Familienname Festlegung im Einigungsvertrag, dass bisheriger Name beibehalten bleibt! 11

12 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Entwicklung der Namensführung von Ehegatten mit Auslandsbezug 12

13 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Bis 11. Mai 1971 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe nach herrschender Meinung qualifiziert als Ehewirkungsstatut ► Heimatrecht des Mannes § 190 DA a. F. 13

14 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Bis 11. Mai 1971 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe deutscher Mann heiratet ausländische Frau b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten c Heimatrecht des Mannes kennt einen Ehenamen c Heimatrecht des Mannes kennt keinen Ehenamen 14

15 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1952 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker 1952 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1963 heiraten der Deutsche Herbert Fischer 15

16 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1970 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger 1970 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländern Truis Bleeker 1970 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1970 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker 1970 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 16

17 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
12. Mai 1971 – 30. Juni 1976 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes StAZ 1971, Seite 216 ► Personalstatut 17

18 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
12. Mai Juni 1976 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe deutscher Mann heiratet ausländische Frau b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten 18

19 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. Juli 1976 – 31. August 1986 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe ► Personalstatut Änderung des nationales Rechtes zum 01. Juli 1976 § 1355 BGB a.F. ►neue Möglichkeiten zur Namensführung in einer Ehe mit Auslandsbezug 19

20 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. Juli 1976 – 31. August 1986 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe deutscher Mann heiratet ausländische Frau b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten 20

21 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1977 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger 1977 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker 1977 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1977 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti 1977 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 21

22 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1979 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger 1979 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker 1979 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1979 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti 1979 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 22

23 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. September 1986 – 31. März 1994 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe ► Personalstatut Änderung des nationales Rechtes zum 01. September 1986 (Art. 10 und 220 EGBGB a. F.) ►Rechtswahlmöglichkeit 23

24 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. September 1986 – 31. März 1994 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe gemischt nationale Ehe mit deutscher Beteiligung b. ausländische Ehegatten Zusammenfassung    a. Gemischt nationale Ehe –egal wie rum- : Bei sich deckenden Heimatrechten kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau gemeinsamer Ehename werden. Andernfalls richtet sich die Namensführung der Ehegatten nach ihrem Hei- matrecht (Automatik oder Beibehaltung des Namens). - Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe durch den deutschen Ehegatten. - Rechtswahl zum deutschen oder ausländischen Recht durch beide Ehegatten bei der Eheschließung.   Art. 220 Abs. 4 EGBGB a.F. Art. 10 Abs. 2 EGBGB a. F. b. Ausländische Ehegatten: Entweder fand das gemeinsame Heimatrecht Anwendung oder beide Heimatrechte regelten für jeden Betei- ligten die Namensführung in der Ehe. Ausschließlich Rechtswahlmöglichkeiten gegeben, kein einseitiges Erklärungsrecht; dies stand allein einem deutschen Ehegatten zu! Art. 10 Abs. 1 EGBGB  Art. 10 Abs. 2 EGBGB a. F. 24

25 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1991 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger 1991 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker 1991 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1991 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti 1991 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 25

26 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. April 1994 – 30. Juni 1998 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe ► Personalstatut Änderung des nationales Rechtes zum 01. April 1994 (Wegfall Art. 220 EGBGB a. F.) ►Rechtswahlmöglichkeit, jetzt auch „nach“ der Eheschließung Art. 10 Abs. 2 Satz 1 EGBGB 26

27 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. April 1994 – 30. Juni 1998 Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe Egal wer jetzt wen heiratet, die Namensführung in der Ehe richtet sich immer nach dem Recht des Staates, dem diese Person angehört Art. 10 Abs. 1 EGBGB. Bis heute gab es keine weiteren Änderungen im deutschen IPR, aber 27

28 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 1995 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger 1995 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker 1995 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer 1995 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti 1995 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 28

29 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von Ehegatten Die Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen! 2006 heiraten die Deutschen Martin Fischer und Helene Gräfin von Berg, geb. Berger 2006 heiratet der Deutsche Herbert Fischer, geb. Graf von Berg die Niederländerin Truis Bleeker 2006 heiratet der Niederländer Germ Donker die Deutsche Helga Fischer, geb. Gräfin von Berg 2006 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker 2006 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker 29

30 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. ??. ???? Umsetzung des Urteils des EuGH vom 14. Oktober 2008 in Sachen ‚Grunkin Paul‘ im deutschen IPR Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Eintragung eines in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig erworbenen Namen. 30

31 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. ??. ???? Einführung von Art. 47a EGBGB Wahl eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig erworbenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Art. 47 gilt entsprechend. 31

32 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Nacherfassung der Personenstandsbücher im elektronischen Register ePR 32

33 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Rechtliche Grundlagen ► § 76 Abs. 5 PStG ► § 69 PStV ► Schreiben des BMI vom a. 13. Mai 2011 b. 31. Januar 2012 33

34 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Kennzeichnung des nacherfassten Papiereintrages ► § 69 PStV i.V.m. Nr und Nr PStG-VwV 34

35 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Protokollierte Nacherfassung (ggf. in Absprache mit der Standesamtsaufsicht) ► § 69 Abs. 2 Satz 2 PStV ► Erst- und Sicherungsregister § 4 Abs. 2 Satz 2 PStG 35

36 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Vorschlag zur Protokollierung Nr PStG-VwV 36

37 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
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38 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Rechtliche Grundlagen Empfehlungen des BMI Evaluierung (Änderung § 69 PStV) 38

39 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
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40 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Systematisch oder anlassbezogen? beides möglich, auch Kombination denkbar mit System weiß man was man hat anlassbezogen erfolgt im Rahmen der Fallbearbeitung 40

41 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Nur bestimmte Jahrgänge? mit AUTISTA ist Erfassung aller Jahrgänge möglich Sinnvoll? Lösung bei jedem Standesamt zu suchen Empfehlung BMI: Geburteneinträge ab 1910 Heiratseinträge ab 1940 Sterbeeinträge gar nicht 41

42 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Inhalt der elektronischen Register Grundsatz: Papier ist 1 zu 1 ins elektronische Register zu überführen Tatsächlich beurkundete Daten Altes Beurkundungsdatum, alter Standesbeamter Kein Raum für Interpretationen Alles schön der Reihenfolge nach (Erstbeurkundung, Folgebeurkundung 1 bis ..., Hinweise) 42

43 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Inhalt der elektronischen Register Grundsatz: Keine Übernahme von Daten, wenn kein Datenfeld vorhanden z. B.: Beruf, Akademischer Grad, Wohnort der Eltern, Anzeigender Aufpassen bei Religionszugehörigkeiten!! Auch Religionen, die heute keinen Körperschaftsstatus haben, werden ins elektronische Register übernommen Probleme bei Altregistern: Namensführung von Ehegatten und Kindern Alte Randvermerke, die es heute nicht mehr gibt (Legitimation, Ehelicherklärung, Untersagung Namensführung, etc.) 43

44 Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do..... Inhalt der elektronischen Register Nacherfasste Papiereinträge sind wie Sammelakten zu behandeln Fortführungsfristen beachten Abgabe ans Archiv Nacherfassung von fehlenden Daten zur Eintragung eines Hinweises sind nicht zu ermitteln Vorhandene Hinweise werden auch rudimentär übernommen Berichtigte Hinweise sind allein in berichtigter Form zu übernehmen Gilt derzeit nicht für Folgebeurkundungen (Teil der Evaluierung) Berichtigungen im nacherfassten Register derzeit noch nicht möglich, laut Aussage Verlag erst mit dem nächsten Update! 44

45 DANKE, DASS SIE ZUGEHÖRT HABEN!
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. 45


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