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Vortrag Patientenvorsorge

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Präsentation zum Thema: "Vortrag Patientenvorsorge"—  Präsentation transkript:

1 Vortrag Patientenvorsorge
Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung Zur Inhaltlichen Vorbereitung des Vortrags stehen Ihnen der Patientenratgeber „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“ und Informationen aus dem betanet, der Datenbank für Sozialfragen im Gesundheitswesen ( Stichwort „Patientenvorsorge“), zur Verfügung. Der Vortrag ist auf den o.g. Ratgeber abgestimmt. Dieser kann als Seminarunterlage dienen. Die Texte auf den „Notizenseiten“ (Menü Ansicht) zu diesen Folien sind schlagzeilenartig konzipiert und für Sie als roter Faden während des Vortrags gedacht. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, vertiefende Informationen einzubauen, bzw. mit Hinweis auf den Ratgeber zu erwähnen. Hinter den ausgeblendeten Folien verbergen sich weitere Notizenseiten mit Informationen für die vorherige Folie. Die Powerpoint-Präsentation beinhaltet einige Animationen (Textelemente erscheinen erst nach Mausklick). Diese spielen, methodisch eingesetzt, eine wichtige Rolle bei der Erklärung der Inhalte. Sie haben die Möglichkeit, am Ende des Vortrags auf regionale Ansprechpartner (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen o.ä.) aufmerksam zu machen. Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen in Deutschland ist momentan in der politischen Diskussion, eine Einigung aber nicht in Sicht. Der Vortrag berücksichtigt die aktuell gültigen Regelungen (Stand Februar 2008). Die Präsentation beginnt mit Folie, bzw. Seite 2. Viel Erfolg!

2 Vortrag Patientenvorsorge
Titel Herzlich Willkommen zum Vortrag „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“ Diese drei Vorsorgemöglichkeiten werden unter dem Begriff „Patientenvorsorge“ zusammengefasst. Begrüßung, Vorstellung des Referenten Hinweis: Inhalt des Vortrags finden Sie im Ratgeber!

3 Vortrag Patientenvorsorge
Inhalte des Vortrags Vortrag Patientenvorsorge Inhalte Warum Patientenvorsorge? Übersicht: Möglichkeiten der Patientenvorsorge Überblick über die Inhalte des Vortrags: Fragestellung: Warum Patientenvorsorge? Übersicht: Möglichkeiten der Patientenvorsorge Erläuterung der einzelnen Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Hintergrundinformation für den Referenten: Dieses Seminar und vorliegender Ratgeber sind als Empfehlungen zu verstehen, wie man eine Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung verfasst. Die Informationen dienen nicht als Grundlage, um bestehende Dokumente auf ihre Gültigkeit hin zu beurteilen. So wird z. B. für die Erstellung der oben genannten Dokumente empfohlen, sich von einem Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigen zu lassen. Ein entsprechendes Schreiben ist auch ohne diesen Zusatz gültig, allerdings erhöht eine Bestätigung der Geschäftsfähigkeit die Sicherheit, dass die verfasste Verfügung bzw. Vollmacht anerkannt wird. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

4 Vortrag Patientenvorsorge
Warum Patientenvorsorge? Vortrag Patientenvorsorge Warum PaVo? Jeden kann es plötzlich treffen, nicht mehr selbst entscheiden zu können! Es ist menschlich, Gedanken an Krankheit, Sterben etc. zur Seite zu schieben. Es macht aber Sinn, vorzusorgen. Beispiel: 73jähriger wird von LKW angefahren, ist dauerhaft bewusstlos. Wer kann jetzt Entscheidungen treffen, z. B. über medizinische Behandlung, Pflege? Wer regelt finanzielle Dinge? Hinweis für den Referenten: Hier ist auch ein Beispiel aus eigener Erfahrung oder Betroffenheit sinnvoll! Viele wissen: „Ich müsste etwas tun“, fühlen sich aber überfordert. Selbstbestimmung bedeutet, über die eigene Lebensgestaltung frei entscheiden zu können. Sie kann von einer Sekunde zur nächsten eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein. Ohne Vorsorgeregelungen müssen andere evtl. fremde Personen notwendige persönliche Entscheidungen treffen. Niemand, auch nicht Kind oder Ehepartner, kann automatisch rechtsverbindlich Angelegenheiten für einen anderen Menschen regeln, wenn er dazu nicht bevollmächtigt oder gerichtlich bestimmt wurde.  Vorsorge ermöglicht Selbstbestimmung und Entlastung für Angehörige und behandelnde Ärzte.  Vorsorge ermöglicht Selbstbestimmung

5 Vortrag Patientenvorsorge
Frau Gerhard möchte vorsorgen. Ihr Mann ist vor einem Jahr verstorben und sie macht sich Gedanken, wie es mit ihr weitergehen kann. Sie möchte später niemandem zur Last fallen und möchte nicht jahrelang im Koma liegen und künstlich ernährt werden. Dabei wünscht sie sich aber, dass sich jemand um sie kümmert, sollte sie z. B. einen Schlaganfall erleiden. Frau Gerhard hat in Fernsehberichten gesehen, dass manchmal plötzlich das Vormundschaftsgericht Entscheidungen über Menschen trifft. Sie möchte aber nicht, dass fremde Menschen ihre Dinge regeln. Wozu habe sie denn Familie? Welche Möglichkeiten hat Frau Gerhard?

6 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenvorsorge - Übersicht Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge PaVo-Übersicht Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen Zwei Bereiche, für die Sie Vorsorge treffen können: Alltagsangelegenheiten und Sterbeprozess / schwere Krankheitssituationen 1. Bereich: Alltagsangelegenheiten: Hier geht es um alltägliche Rechtsgeschäfte, z.B. Bankgeschäfte, medizinische und pflegerische Angelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern etc. In diesem Bereich legen Sie eine oder mehrere Personen fest, die für Sie handeln und entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Um festzulegen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Die beiden Formen unterscheiden sich darin, wie stark die von Ihnen eingesetzten Personen von offizieller Seite kontrolliert werden. Welche der beiden Alternativen die geeignete ist, hängt von einer Frage ab: Gibt es eine oder mehrere Personen im engeren Umfeld, zu denen ein absolutes Vertrauensverhältnis besteht? Beispielsweise der Ehepartner, Kinder oder sehr enge Freunde. Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung

7 Vortrag Patientenvorsorge
Für diesen Fall empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Hier bevollmächtigen Sie eine Person, sich rechtsverbindlich um Ihre Alltagsangelegenheiten zu kümmern, wenn Sie dies nicht mehr selbst können. Wenn keine absolute Vertrauensperson vorhanden ist, so sollte eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bestimmung, wer bzw. wer auf keinen Fall vom Vormundschaftsgericht als gesetzlicher Betreuer/-in eingesetzt werden soll. 2. Bereich: Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen: Hier geht es um Situationen wie z. B. Sterbeprozess, Endstadium einer schweren Krankheit, Koma Eigene Wünsche, ob, wie und in welchem Umfang Sie dann medizinisch und pflegerisch behandelt werden wollen, können Sie in einer Patientenverfügung äußern. Die Verfügung spiegelt Ihren eigenen Willen wider und richtet sich direkt an Ihren behandelnden Arzt und/oder Ihr Pflegepersonal. Das heißt im Ernstfall: Es entscheiden und handeln nicht andere für Sie, sondern es geschieht das, was Sie in der Patientenverfügung niedergelegt haben, z.B. die Forderung einer Unterlassung von lebenserhaltenden Maßnahmen, von künstlicher Ernährung aber auch der Wunsch nach einer wirksamen Bekämpfung von Schmerzen.

8 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen Nun werden die einzelnen Vorsorgemöglichkeiten näher beleuchtet. Zuerst geht es um die Vorsorgevollmacht. Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung

9 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht Der Vollmachtgeber … bevollmächtigt eine oder mehrere Personen seines absoluten Vertrauens, für ihn Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte zu erledigen, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Sie sollten der bevollmächtigten Person absolut vertrauen. Sie schreiben die Vollmacht für den Fall, dass Sie aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht dazu in der Lage sind, Ihre Dinge selbst zu regeln, d.h. nicht mehr geschäftsfähig sind. (Geschäftsfähig sind Sie, wenn Sie selbst Ihre Willenserklärungen oder rechtsgeschäftlichen Handlungen beurteilen und verstehen können). Der Bevollmächtigte kann Sie dann unter Vorlage der Vollmacht rechtsverbindlich vertreten. Das heißt, er kann notwendige Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen. Frau Gerhard hat eine erwachsene Tochter. Wenn sie dieser absolut vertraut, wird sie eine Vorsorgevollmacht verfassen, damit die Tochter bei Bedarf sofort Zugriff aufs Konto hat, Anträge stellen kann, entscheiden kann, ob ein Pflegeheim-Aufenthalt notwendig ist etc.

10 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Was kann ich regeln? 1. Wer? 2. Aufgaben 3. Wünsche Grundsätzlich können Sie in einer Vorsorgevollmacht drei Dinge regeln: 1. Wer ist der von Ihnen gewünschte Bevollmächtigte? 2. Welche Aufgabenbereiche hat dieser Bevollmächtigte? (Werden später erläutert) 3. Welche Wünsche Ihrerseits hat der Bevollmächtigte zu beachten? Hintergrundinformation für den Referenten: Wünsche, die der Bevollmächtigte zu beachten hat, sollten nicht direkt in das Formular der Vorsorgevollmacht eingetragen werden, sondern in einer eigenen Handlungsanweisung niedergeschrieben werden, da sie nur für das „Innenverhältnis“ zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem relevant sind.

11 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Wer kann bevollmächtigt werden? • Jede volljährige Person, • die man lange kennt und der man absolut vertraut, • die informiert und einverstanden ist. Jede volljährige, geschäftsfähige Person kann bevollmächtigt werden. Es sollte ein enges Vertrauensverhältnis seit längerem bestehen. Sie sollten wirklich absolut sicher sein, dass Ihr Bevollmächtigter Ihren Willen und Ihre Vorstellungen respektiert und danach handelt. Die bevollmächtigte Person muss mit dieser Aufgabe einverstanden sein und sollte in alle Überlegungen einbezogen werden, um im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten nachhaltig vertreten zu können. Häufig wird eine Person des absoluten Vertrauens für alle Bereiche der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt und diese kann damit den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten vertreten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auch mehrere Personen zu bevollmächtigen. Hierüber können Sie sich im Ratgeber informieren. Ein Bevollmächtigter wird nicht vom Vormundschaftsgericht oder einer sonstigen Behörde/Person überwacht, so wie dies bei einem gesetzlichen Betreuer der Fall ist. Ausnahme ist u.a. die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Bauchgurt), bei der das Vormundschaftsgericht immer zustimmen muss. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Vormundschaftsgericht überwacht.

12 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Welche Aufgabenbereiche werden geregelt? In der Vorsorgevollmacht müssen Sie die Aufgabenbereiche, für die der Bevollmächtigte zuständig sein soll, möglichst genau beschreiben. Mit der Vollmacht kann die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht vermieden werden, wenn sie alle Lebensbereiche abdeckt. Aufgabenbereiche sind zum Beispiel Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit z. B. Medizinischen Untersuchungen und Behandlungen zustimmen, über notwendige Pflegemaßnahmen entscheiden (ambulanten Pflegedienst beauftragen, ...) Wünsche, wie beispielsweise: Welcher Pflegedienst soll Pflege übernehmen? Vermögenssorge z. B. Laufende finanzielle Angelegenheiten (u.a. Rechnungsbegleichungen) regeln oder Vermögen verwalten. Banken verlangen i.d.R. Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken. Wohnungs- und Mietangelegenheiten z. B. Miet- und Heimverträge abschließen und kündigen Weitere relevante Bereiche, (Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden- und Ämtervertretung, Juristische Vertretung) entnehmen Sie bitte dem Ratgeber. Genaue Beschreibung möglichst aller Lebensbereiche, z.B. • Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit • Vermögenssorge • Wohnungs- und Mietangelegenheiten

13 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht Vortrag Patientenvorsorge Die Vorsorgevollmacht ist gültig • nur im Original • ab dem Tag der Ausstellung • bis zum Widerruf • über den Tod hinaus? Die Vorsorgevollmacht ist Dritten gegenüber dann wirksam, wenn sie im Original vorgelegt wird. Gültig ab dem Tag der Ausstellung Sie könnten die Gültigkeit an eine Bedingung knüpfen, z.B. gültig erst, wenn Geschäftsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen ist. Bedenken Sie aber, dass dies dem Bevollmächtigten u.U. das Handeln erschwert. Beachten Sie die Hinweise hierzu im Ratgeber. Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder abgeändert werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Sie sollten festlegen, ob Ihre Vorsorgevollmacht bis zu Ihrem Tod oder aber auch darüber hinaus gültig sein soll. Ein Notar ist grundsätzlich nicht nötig, u. U. aber sinnvoll: Beglaubigung: Mit der Beglaubigung bestätigt ein Notar oder eine Betreuungsbehörde, dass Sie Ihre Unterschrift auch tatsächlich eigenhändig geleistet haben. (Gebühr € + MwSt.) Beurkundung: Mit der Beurkundung stellt der Notar Ihre Geschäftsfähigkeit bei Abfassung der Vorsorgevollmacht fest und klärt Sie über die Tragweite Ihrer Vorsorgevollmacht auf. Eine notarielle Beurkundung ist z. B. bei Immobiliengeschäften oder Erbausschlagungen zwingend erforderlich. (Gebühr ,50 € + Mwst.) Banken verlangen i.d.R. Vollmachten auf bankeigenen Vordrucken oder zumindest, dass Ihre Vorsorgevollmacht in Gegenwart eines Bankangestellten unterschrieben wird.

14 Vortrag Patientenvorsorge
Betreuungsverfügung Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen Die Vorsorgevollmacht ist die Möglichkeit der Vorsorge für die Regelung der Alltagsangelegenheiten, wenn es eine absolute Vertrauensperson gibt, die diese Aufgabe übernehmen kann. Was passiert, wenn ich diese Vertrauensperson nicht habe? Dann wird im Bedarfsfall das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer benennen, der sich um meine Alltagsangelegenheiten kümmert. Deshalb ist in diesem Fall eine Betreuungsverfügung empfehlenswert. Diese wird nun vorgestellt. Eine Betreuungsverfügung wäre für Frau Gerhard z. B. dann empfehlenswert, wenn sie keine Kinder hätte oder den Kindern nicht zutraut, alle Entscheidungen ohne gerichtliche Unterstützung, bzw. Kontrolle zu treffen. Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung

15 Vortrag Patientenvorsorge
Betreuungsverfügung Vortrag Patientenvorsorge Betreuungsverfügung … ist eine schriftliche Bestimmung, • wer, bzw. wer auf keinen Fall gesetzlicher Betreuer werden soll und • welche Aufgaben dieser regeln soll. In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer bzw. wer auf keinen Fall vom Vormundschaftsgericht für Sie als Betreuer eingesetzt werden soll. Darüber hinaus können Sie in der Verfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen zur individuellen Lebensgestaltung festhalten. Diese Wünsche sind für das Gericht und Ihren Betreuer bindend, außer Sie widersprechen Ihrem eigenen Wohl oder die Erfüllung ist Ihrem Betreuer nicht zuzumuten. Für eine volljährige Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst regeln kann, wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt.

16 Vortrag Patientenvorsorge
Betreuungsverfügung Vortrag Patientenvorsorge Der gesetzliche Betreuer … handelt in einem vom Vormundschaftsgericht genau festgelegten Umfang (Aufgabenkreise). … wird vom Vormundschaftsgericht überwacht. Eine gesetzliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn für den entsprechenden Aufgabenbereich keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer handelt in einem vom Vormundschaftsgericht genau festgelegten Umfang, den so genannten Aufgabenkreisen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit. In der Praxis sind u.a. folgende Aufgabenkreise möglich: Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit Vermögenssorge Wohnungs- und Mietangelegenheiten ... (siehe Ratgeber) Das Vormundschaftsgericht überwacht die gesamte Tätigkeit des Betreuers. Der Betreuer muss jährlich Bericht erstatten und über Vermögensangelegenheiten jährlich Rechenschaft ablegen. Bei der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung entstehen dem Betreuten Kosten, sofern er nicht mittellos ist (Kosten sowohl für das Betreuungsverfahren als auch durch Vergütung oder Aufwendungsersatz für den Betreuer). Mittellos ist jemand mit Einkommen und Vermögen auf Sozialhilfe-Niveau.

17 Vortrag Patientenvorsorge
Betreuungsverfügung Vortrag Patientenvorsorge Was kann ich regeln? • Wer soll die Betreuung übernehmen? • Wer soll auf keinen Fall Betreuer werden? • Wünsche, wie die Betreuung erfolgen soll, z.B. in Bezug auf – Vermögensangelegenheiten – persönliche Angelegenheiten Drei grundlegende Inhaltsbereiche: 1. Bestimmung, wer als Betreuer eingesetzt werden soll Bei der Auswahl des Betreuers sind die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Das Gericht ist im Bedarfsfall verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ihre Eignung zu bestätigen. 2. Bestimmung, wer nicht als Betreuer eingesetzt werden soll Frau Gerhard könnte verfügen, dass ihre Tochter – wenn nötig - vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin eingesetzt werden soll. Darüber hinaus könnte sie ausschließen, dass ihr Sohn Betreuer wird. Mit diesem ist sie seit Jahren zerstritten und hat keinen Kontakt mehr zu ihm.

18 Vortrag Patientenvorsorge
3. Wünsche zur individuellen Lebensgestaltung im Betreuungsfall Falls man keine spezielle Person benennen möchte oder kann, wird das Vormundschaftsgericht bei Bedarf einen geeigneten Familienangehörigen, eine sonstige ehrenamtliche Person oder einen Berufsbetreuer bestimmen. Auch in diesem Fall ist es möglich und sinnvoll, eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Die in einer solchen Verfügung aufgelisteten Wünsche sind auch für einen fremden Betreuer bindend, soweit sie dem Wohl des Betreuten entsprechen und dem Betreuer zuzumuten sind. Beispiele, welche Wünsche Frau Gerhard niederschreiben kann: „Ich möchte, wenn irgendwie möglich bis zu meinem Tod zuhause versorgt werden.“ „Wenn eine Heimaufnahme erforderlich sein sollte, möchte ich im Haus St. Benno in ... gepflegt werden.“ „Ich möchte meinen bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten, auch wenn mein Vermögen dadurch aufgebraucht wird.“ „Ich möchte, dass mein Patenkind ... weiterhin jedes Jahr 100 € als Weihnachtsgeschenk erhält.“ ...

19 Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
Vortrag Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Frau Gerhard ist sich noch unsicher, welche Möglichkeit jetzt die richtige für sie ist. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Es folgt eine Gegenüberstellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten

20 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Vortrag Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung • direkte Bevollmächtigung einer Vertrauensperson • keine Kontrolle durch Vormundschaftsgericht • Kosten können mit Bevollmächtigten vereinbart werden • Bestimmung eines gesetz- lichen Betreuers • Kontrolle durch Vormundschaftsgericht • Kosten (Verfahren und Betreuerkosten) Kurze Gegenüberstellung der Unterschiede: Vorsorgevollmacht direkte Bevollmächtigung einer Vertrauensperson keine Kontrolle durch Vormundschaftsgericht (Ausnahmen siehe z. B. auf Folie 10) es entstehen keine Kosten, eine Vergütung für die Tätigkeit des Bevollmächtigten kann mit diesem vereinbart werden Betreuungsverfügung Bestimmung eines gesetzlichen Betreuers Kontrolle durch Vormundschaftsgericht Kosten (Verfahren der Einrichtung der Betreuung und Betreuerkosten), außer der Betreute ist mittellos.

21 Vortrag Patientenvorsorge
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Vortrag Patientenvorsorge Gründe für die Entscheidung von Frau Gerhard zur Vorsorgevollmacht: • Absolutes Vertrauen zur Tochter. Frau Gerhard entscheidet sich aus diesen Gründen für eine Vorsorgevollmacht, die sie ihrer Tochter ausstellt. • Diese kennt ihre Wünsche am besten. • Tochter ist einverstanden.

22 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenverfügung Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind die Möglichkeiten der Vorsorge bei der Regelung der Alltagsangelegenheiten. Um vorsorglich für den Sterbeprozess und in bestimmten schweren Krankheitssituationen Ihren Willen festzuhalten, können Sie eine Patientenverfügung verfassen. Hinweis für Referenten: Die Erläuterungen zur Patientenverfügung beziehen sich auf die aktuelle rechtliche Lage. D.h. es gibt keine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen, es ist aber ein gewisser rechtlicher Rahmen der Gültigkeit durch Rechtssprechung entstanden. In der politischen Diskussion ist derzeit, dass die Gültigkeit der Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden soll. Hierzu gibt es im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend unterschiedliche Gesetzesentwürfe. Die Verabschiedung eines Gesetzes ist bisher nicht abzusehen. (Stand: Februar 2008) Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung

23 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenverfügung Vortrag Patientenvorsorge Patientenverfügung … ist eine schriftliche vorsorgliche Festlegung von Wünschen zur Behandlung bzw. Nichtbehandlung in schweren Krankheitssituationen, in denen man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in sehr schweren bzw. aussichtslosen Krankheitssituationen medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. Diese Erklärung bezieht sich auf schwere Krankheitssituationen, wie z.B. schwere Gehirnschädigungen, sehr weit fortgeschrittene Demenzerkrankungen und dem Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder für den unmittelbaren Sterbeprozess. Ein Arzt darf einen Patienten nur mit dessen Zustimmung behandeln. Ist ein Patient nicht mehr in der Lage, sich zu seiner Behandlung zu äußern, so ist der Arzt verpflichtet, zusammen mit den Angehörigen und dem Hausarzt des Patienten dessen „mutmaßlichen“ Willen zu ermitteln. Bleiben Zweifel an diesem mutmaßlichen Willen, ist der Arzt verpflichtet, alle nur irgendwie möglichen lebenserhaltenden und -verlängernden Maßnahmen vorzunehmen. Hat der Patient im Vorfeld jedoch eine Patientenverfügung verfasst, so gilt sein dort festgelegter Wille.

24 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenverfügung Vortrag Patientenvorsorge Ziele sind: • Selbstbestimmung für medizinische und pflegerische Situationen, in denen man seinen Willen nicht mehr äußern kann • Entscheidungshilfe für Angehörige und Ärzte, wenn der Patient nicht mehr entscheiden kann Ein Patient kann selbst darüber bestimmen, welche Behandlungen durchgeführt oder eben nicht durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung hat das Ziel, diese Bestimmung festzuhalten, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Darüber hinaus dient die Patientenverfügung Angehörigen und Ärzten als Entscheidungshilfe, wenn sich der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine rechtswirksame Patientenverfügung kann die Pflicht des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten.

25 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenverfügung Vortrag Patientenvorsorge ist z.B. für folgende Situationen möglich: • im unmittelbaren Sterbeprozess • im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit • bei schwerer Gehirnschädigung (Koma) • bei fortgeschrittenen Hirnabbauprozessen (Demenz) Eine Patientenverfügung kann unter anderem für folgende Situationen geschrieben werden: unmittelbarer Sterbeprozess Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit Schwere Gehirnschädigung (z. B. Wachkoma) Fortgeschrittene Hirnabbauprozesse (z. B. sehr weit fortgeschrittene schwere Demenzerkrankung, bei der man auch mit dauernder Hilfestellung nicht mehr fähig ist, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise aufzunehmen) In einer Patientenverfügung sollte genau festgelegt werden, in welchen Situationen sie gültig ist. Nähere Informationen siehe Ratgeber, bzw. Vordruck

26 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenverfügung Vortrag Patientenvorsorge Was kann ich regeln? • Wünsche zur medizinischen Behandlung • Wünsche zur Pflege • Wünsche zur Sterbebegleitung In der Patientenverfügung geht es v.a. um folgende Inhalte : welches Ausmaß an medizinischer Behandlung, welches Ausmaß an Pflege, welche Art und Weise der Sterbebegleitung wünschen Sie? Wichtig ist die detaillierte und persönlich begründete Aufzählung dieser Wünsche. Diese beziehen sich immer auf die oben genannten Situationen. Wie im Vordruck aufgelistet, können Sie zu jeder Maßnahme (z. B. künstliche Ernährung mittels Magensonde) den Wunsch äußern, dass diese eingeleitet, unterlassen oder auch beendet werden soll. Hinweis für den Referenten: Hier einige Beispiele aus dem Vordruck benennen und gegebenenfalls erläutern! Diese Auflistung kann ergänzt werden, z. B. wenn Sie bereits an einer schweren Krankheit leiden und für evtl. auftretende Komplikationen bestimmte Maßnahmen wünschen oder ablehnen (siehe Beiblatt zum Vordruck Patientenverfügung „Ergänzung aufgrund einer bestehenden schweren Krankheit“). Wichtig: Genaue Aufzählung oder Beschreibung, denn Pauschalformulierungen müssen nicht anerkannt werden! Pauschalformulierungen müssen nicht anerkannt werden!

27 Vortrag Patientenvorsorge
Frau Gerhard setzt sich nun zum ersten Mal mit den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und ihren eigenen Wünschen dazu auseinander. Sie fragt sich: Möchte ich, dass alles medizinisch Mögliche unternommen wird, um mich am Leben zu erhalten? Wen möchte ich als Sterbebegleiter? (Hospizdienst, Seelsorger, …) Möchte ich zuhause sterben oder in einem Hospiz oder im Krankenhaus? Sie dachte, es genüge zu schreiben, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Nun erfährt sie, dass Pauschalformulierungen ohne klaren Aussagewert vom Arzt nicht beachtet werden müssen. Frau Gerhard liest in einer Zeitschrift über einen 80jährigen, der noch mit Antibiotika behandelt wurde, obwohl sein Sterben schon absehbar war. Sie merkt, dass sie über die einzelnen Möglichkeiten der medizinischen Maßnahmen in den verschiedenen Krankheitssituationen viel zu wenig weiß und beschließt, sich darüber beraten zu lassen. Sie vereinbart einen Termin bei einem ambulanten Hospizdienst, um dort mehr Informationen zu bekommen. In jedem Fall ist empfehlenswert: Beratungsgespräch mit behandelnden Ärzten oder Fachkräften der Palliativpflege (z. B. bei Hospizdiensten), um die Tragweite und Folgen der Festlegungen in der Patientenverfügung richtig einschätzen zu können.

28 Vortrag Patientenvorsorge
Kombinationsvarianten Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Kombi Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen Bei einer Patientenverfügung ist es im Bedarfsfall entscheidend, dass es jemanden gibt, der den verfügten Willen auch tatsächlich durchsetzen kann. Hierfür eignet sich die Kombination der Vorsorgemöglichkeiten. Kombinationsvariante 1 Geeignet, wenn absolute Vertrauensperson vorhanden: Vorsorgevollmacht kombiniert mit Patientenverfügung, d.h. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, Ihren Willen aus der Patientenverfügung durchzusetzen. Kombinationsvariante 2 Gibt es keine absolute Vertrauensperson: Betreuungsverfügung kombiniert mit Patientenverfügung Ihr eigener festgelegter Wille kann im Bedarfsfall vom gesetzlichen Betreuer umgesetzt werden. Entsprechende Hinweise sind in den Vordrucken im Ratgeber zu finden. Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung Kombinationsvariante 1 Kombinationsvariante 2

29 Vortrag Patientenvorsorge
Alle Vorsorgedokumente Vortrag Patientenvorsorge Form und Aufbewahrung Form und Aufbewahrung • Ärztliche Erklärung über Geschäftsfähigkeit • Aktualisierung spätestens alle 2 Jahre • Sinnvolle Aufbewahrung der Dokumente Die Empfehlungen zur Form sind für alle drei Vorsorgedokumente nahezu gleich. (Bitte beachten Sie die Hinweise im Ratgeber!) Damit Ihre Verfügungen wirklich anerkannt werden, ist es empfehlenswert, eine aktuelle Bestätigung eines Arztes (am besten der langjährige Hausarzt), beizufügen, dass Sie unzweifelhaft geschäftsfähig sind (Details im Ratgeber) Um die Aktualität zu wahren, muss am besten jährlich, spätestens alle zwei Jahre die Unterschrift des Verfassers und die Bestätigung des Arztes jeweils mit Ort und Datum erneuert werden. Überlegen Sie, wo die Original-Dokumente am sinnvollsten aufbewahrt werden können, damit sie im Bedarfsfall schnell gefunden werden, z. B. bei Bevollmächtigtem, Vormundschaftsgericht, Notar, ... (siehe Ratgeber).

30 Vortrag Patientenvorsorge
Alle Vorsorgedokumente Vortrag Patientenvorsorge Hinweiskärtchen Hinweiskärtchen Vorderseite Rückseite Unbedingt zu empfehlen ist ein Hinweiskärtchen im Geldbeutel oder beim Personalausweis. Es liefert Informationen zum Aufbewahrungsort Ihrer Patientenvorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) zur Person Ihres gewünschten Bevollmächtigten/Betreuers (Name, Anschrift, Telefon) Vordruck siehe Ratgeber.  Immer im Portemonnaie mitführen!

31 Vortrag Patientenvorsorge
Patientenvorsorge - Übersicht Vortrag Patientenvorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Alltags- angelegenheiten Sterbeprozess und schwere Krankheitssituationen PaVo-Übersicht Zusammenfassung der Vorsorgemöglichkeiten Vertrauensperson NEIN Vertrauensperson JA Vorsorge- vollmacht Betreuungs- verfügung Patienten- verfügung Kombinationsvariante 1 Kombinationsvariante 2

32 Vortrag Patientenvorsorge
Wer hilft weiter? Vortrag Patientenvorsorge Patientenverfügung • behandelnder Arzt • ambulante Hospize • Palliativfachkräfte Wer hilft weiter Für die Erstellung der genannten Vorsorge-Möglichkeiten ist es empfehlenswert, sich von den entsprechend geeigneten Stellen beraten zu lassen. Zum Thema Patientenverfügung vor allem: Ihr behandelnder Arzt, ambulante Hospize (z.B. Hospizdienste), Palliativfachkräfte. Zum Thema Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung vor allem: Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Notare (auch Rechtsanwälte); Banken beraten zur Kontovollmacht. Hinweis für den Referenten zur Suche von Beratungsmöglichkeiten vor Ort: Adressen von ambulanten Hospizdiensten können Sie beim betafon erfragen. Bei Hospizdiensten beraten meist Palliativfachkräfte zur Patientenverfügung. Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) sind i.d.R. am zuständigen Landratsamt oder in der Stadtverwaltung angesiedelt. Adressen von Betreuungsvereinen findet man z.B. über das Branchenverzeichnis oder kann sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde erfragen. Geeignete Notare findet man entweder ebenfalls im Branchenverzeichnis oder über die Notarkammer des jeweiligen Bundeslandes. Betreuungsverfügung • Betreuungsbehörden • Betreuungsvereine • Notare Vorsorgevollmacht

33 Vortrag Patientenvorsorge
Wer hilft weiter? Vortrag Patientenvorsorge betafon Bitte lesen Sie zuhause in aller Ruhe den Ratgeber „Patientenvorsorge“. Beratung und weitere Informationen: Wenn Sie dann noch Fragen haben, können Sie das betafon, den telefonischen Expertenrat für Sozialfragen im Gesundheitswesen anrufen. Das betafon ist zu erreichen unter der Nummer: 01805 – Für Patienten von Mo – Do: – Uhr Internet: – Suchwort Patientenvorsorge. Hinweise für den Referenten Wenn Sie als Arzt / Praxis selbst beraten möchten, bitte diese Folie ändern, z.B.: „Ihr Praxisteam berät Sie gerne!“ Sie haben die Möglichkeit, Ansprechpartner in der Arztpraxis zu benennen, Ihre Fotos einzufügen… Das betafon ist für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen erreichbar von Mo – Do: 9.00 – Uhr und Fr: 9.00 – Uhr betafon Ihr telefonischer Expertenrat für Sozialfragen

34 Vortrag Patientenvorsorge
Abschluss


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