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Neuerungen KT für Selbständige und Freiberufler ab 2009

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Präsentation zum Thema: "Neuerungen KT für Selbständige und Freiberufler ab 2009"—  Präsentation transkript:

1 Neuerungen KT für Selbständige und Freiberufler ab 2009
Ausschließlich zur internen Verwendung Neuerungen KT für Selbständige und Freiberufler ab 2009 Neue Chancen im WSG

2 Markt / Rahmenbedingungen in 2008/2009:
Entwicklung des GKV - Beitrags in den Jahren 1990 bis 2009 2003 2000 1995 1990 2005 2007 2009* 2040 12,5% 13,2% 13,5% 14,0% 14,3% 14,2% 14,9% 15,5% 25% 3.000 2.500 300 600 EUR Höchstbeitrag in € Durchschnittlicher Beitragssatz Beitragsbemessungsgrundlage Gesundheitsfonds benötigt womöglich schon kurz nach Start Milliardenspritze (Quelle Spiegel-Online ) Prognose Prof. Raffelhüschen Im Beitrag und Beitragssatz ab 2007 ist der Sonderbeitrag von 0,9% enthalten. * Annahmen für 2009 Krankenkassen fordern von der Regierung eine Kostenbremse Neue Sparpläne (Quelle Fokus -Online ) Kassen-Sterben trotz Beitragserhöhung Der Erfinder des Gesundheitsfonds, der Ökonom Wolfram Richter, erwartet dass 2009 viele Kassen vor der Insolvenz stehen werden. (Quelle Spiegel-Online ) Wie nachhaltig kann ein solches System zukünftig sein? Alle Angaben vorläufig- entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

3 Der Vergleich zeigt: Auch in der Zukunft die bessere Alternative eine private Krankentagegeld-Versicherung der APKV Rahmenbedingungen der GKV für Krankengeld Rahmenbedingungen der APKV für Krankentagegeld - Leistungsbegrenzungen Tagessätze des Krankgeldes werden i.d.R. begrenzt auf max. 70% aus BBG + frei wählbare Höhe des Tagessatzes (im Rahmen der individuellen Einkommenssituation, VRL- Vorgaben Tageshöchstsätze ) - Einschränkungen in der Leistungsdauer bis zu max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (bei der selben Diagnose) + zeitlich unbegrenzte Leistung (für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit) - Kein Sonderkündigungsrecht des Kunden bei eventuellen Beitragserhöhungen! + Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Beitragserhöhungen  - 3Jahre Bindungsfrist für Kassenwechsel + Keine vergleichbare Bindefrist - Günstige „Einstiegsbeiträge“ – jedoch keine Berücksichtigung von Alterungsrückstellungen + Beitrag enthält Alterungsrückstellungen - Altersabhängige Beitragssteigerungen (nach Altersgruppen) Informationen im Internet zu Wahltarifen Krankengeld + Keine altersbedingten Beitragserhöhungen - Satzungsänderungen jederzeit* möglich! Satzungen regeln wichtige Eckpunkte (z,B. Karenzzeiten) + Vertragliche Vereinbarung über den Leistungsumfang - Zunächst Einkommenssteuerfreie Auszahlung, bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung kann sich die zu zahlende Steuer jedoch erhöhen + KT- Auszahlung => Einkommenssteuerfrei *Im Rahmen des Gesetzes Alle Angaben vorläufig- entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

4 Die Alternative der APKV
Vorteile der privaten Krankentagegeld-Absicherung bei der Allianz Bedarfsgerechter Tagessatz möglich Flexible Gestaltung vom 8. – 43. Tag möglich Beitragsstabilität Leistungsstark Finanzstärke des Unternehmens Allianz Vertrauen der Kunden in die Marke Allianz Lückenlose Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Berufsunfähigkeit (Regelungen zum KT und BU- Plus) Verzicht auf Wartezeiten und Verzicht auf § 14* AVB- Kündigungen Befristet für Verträge mit Versicherungsbeginn bis ! Nutzen Sie die Chancen – ca ** potenzielle Kunden ! (freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige /Freiberufler) * Nach VVG NEU § 26 AVB **Quelle: Mehrthemenbefragung 2007; TNS Infratest Finanzforschung; München

5 Die besondere Lösung der Tarif 469
- Konzentriert auf das Wesentliche Absicherung des Verdienstausfalles ab 43.Tag ohne zeitliche Begrenzung, bereits ab dem 8. Tag bei einem Krankenhausaufenthalt. Bedarfsgerecht Verzicht auf Wartezeiten und Verzicht auf § 14* AVB- Kündigungen Befristet für Verträge mit Versicherungsbeginn bis ! frei wählbare Höhe des Tagessatzes (im Rahmen der individuellen Einkommenssituation, Höchstsätze VRL) Leistungsstark zeitlich unbegrenzte Leistung (für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit) Einkommenssteuerfrei Keine altersbedingten Beitragserhöhungen Kostengünstig Gutes Preis-/ Leistungsverhältnis Jetzt handeln – Sichern Sie die Flexibilität Ihrer Kunden. * Nach VVG NEU § 26 AVB

6 Die APKV: verbesserte Bedingungen für den Wechsel
Verzicht auf ordentliche Kündigung nach § 14*AVB und Verzicht auf Wartezeiten Diese Regelungen gelten befristet für Verträge mit Versicherungsbeginn bis ! für alle KT- Tarife Selbständige in Kombination HKV: 42er, 44er, 46er einschl. 469, 60er, 64er, 65er ohne HKV: er, 46er einschl. 469, 60er, 64er, 65er Verzicht auf Wartezeiten (allgemeine und besondere Wartezeiten) Tarif 469 – Existenzgründer (Berufsgruppen 1 und 2) auch in Alleinversicherung ohne Einkommensnachweis bis zu 50,-€ ** (Policierung erst ab Mitte Dez. möglich) **Entsprechend den Sonderregelungen für Existenzgründer Für selbstständige Künstler und Landwirte gelten in der GKV Sonderregelungen, deshalb Einzelfallentscheidung notwendig. * Nach VVG NEU § 26 AVB

7 Die APKV: verbesserte Bedingungen für den Wechsel
Bisherige Verbesserungen im KT- Bereich: Tarif 469 kann für die Berufsgruppen 1 und 2 abgeschlossen werden Tarif Existenzgründer*, Berufsgruppen 1 und 2 ohne Einkommensnachweis bis zu 50,-€, bei Berufsgruppe 3 (außer Künstler /Gaststättengewerbe) bis zu 30,-€, ohne HKV Weitere Details entnehmen Sie bitte aus den derzeit gültigen VRL (Verkaufsrichtlinien) *Entsprechend den Sonderregelungen für Existenzgründer

8 Die APKV: verbesserte Bedingungen für den Wechsel
Zusätzliche Hinweise zur Folie 10 u. 11 BG 3 umfasst im wesentlichen Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, Tätigkeiten im Gaststättengewerbe und künstlerische Berufe. Bei Künstlern und im Gaststättengewerbe ist generell (nicht nur bei Existenzgründern) eine Alleinversicherung des KT nicht möglich, bei den anderen Berufen der Berufsgruppe 3 steht in der Alleinversicherung KT 463 mit einem Tagessatz bis zu 30 € zur Verfügung. Es findet eine Bonitätsprüfung wie in der Vollversicherung statt. Für eine spätere Vollversicherung ist wie gewohnt eine Risikoprüfung notwendig. Die  Kulanzregelungen (Auszahlung ohne Nachweis)  gelten entsprechend (siehe VRL, 9.4 unter "zu beachten“)

9 Die neuen Wahltarife der GKV zur Absicherung Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige /Freiberufler Beispiele: Karenzzeiten APKV wählbar ab 8. / 15. / 22. / 29. / 43. Tag TK wählbar ab 1.* / 22. / 43. Tag * bei stationären KH Aufenthalt unter verschiedenen Voraussetzungen AOK (BW) wählbar ab 15./ 43. Tag Vorbehaltlich einer Genehmigung BEK wählbar ab 15. / 22. / 43. / 92. Tag Keine gravierenden Vorteile der neuen Wahltarife in Punkto Karenzzeiten Hinweis zur TK: Krankengeldleistungen ab 1. Tag nur bei dem Tarif KG Premium bei einer vollstationären Behandlung, begrenzt auf insgesamt 12 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Die Dauer des Krankengeldbezuges wird nicht auf die generelle Höchstbezugsdauer von 78 Monaten angerechnet. Alle Angaben vorläufig- entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

10 Die neuen Wahltarife der GKV zur Absicherung Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige /Freiberufler Beispiele: Leistungshöhe APKV frei wählbare Höhe des Tagessatzes im Rahmen der individuellen Einkommenssituation, VRL- Höchstsätze TK wählbar bis zu max. 90,-€ Tagessatz (Tarif Klassik) AOK (BW) wählbar bis zu 70% des Arbeitseinkommens bis zu max.200 € pro Tag. Dies weicht von den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Folie 5) ab! Vorbehaltlich einer Genehmigung BEK begrenzt auf max. 70% aus BBG Leistungsdauer APKV zeitlich unbegrenzt, d.h. für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit TK AOK (BW) begrenzt auf bis zu max. 78 Wochen innerhalb von 3Jahren (bei derselben Diagnose) BEK Leistungshöhe und Leistungsdauer sind auch 2009 in den Wahltarifen eingeschränkt! Alle Angaben vorläufig entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

11 Die neuen Wahltarife der GKV zur Absicherung Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige /Freiberufler Beitragsvergleich KT- Tarife vs. neue gesetzlichen Wahltarife (Krankengeld) je 10€ 4621 AOK (BW) TK BEK 467 Mann 22.Tag 43.Tag -25 5,26 € Kein Angebot 4,90 € 4,29 € 2,64 € 2,92 € 2,90 € 1,29 € -30 6,00 € 3,22 € -35 7,20 € 5,57 € 4,04 € 3,18 € 2,57 € -40 8,74 € 7,70 € 5,20 € 3,90 € -45 10,48 € 6,64 € 3,50 € -50 12,52 € 11,40 € 10,71 € 8,22 € 5,00 € -55 14,20 € 9,16 € 5,78 € -60 15,64 € 18,20 € 9,76 € 7,90 € Vorbehaltlich einer Genehmigung Vorbehaltlich einer Genehmigung Beitragskalkulation der gesetzlichen Kassen: keine Altersrückstellungen Beitragssteigerungen nach Altersstufen (Folie 5) Alle Angaben vorläufig- entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

12 Die neuen Wahltarife der GKV zur Absicherung Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige/ Freiberufler Beispiel zum Beitragsaufwand KT- Tarife vs. neue Wahltarife (Krankengeld) Beispiel: Mann, Alter 34Jahre, Tagessatz 80€ ab 22.Tag, Endalter 60 Jahre TK-Tarif KG Klassik 22 (altersabhängige Monatsprämien) Der persönliche Beitrag erhöht sich durch Neueinstufung in die jeweiligen Prämienstaffel nach Altersstufen. 39,20€ mtl. Beitrag bis 35Jahre 61,60 € mtl. Beitrag für Alterstufe Jahre 91,20 € mtl. Beitrag für Alterstufe Jahre 145,60 € mtl. Beitrag für Alterstufe ab 56 Jahre Beitragsaufwand über die gesamte Laufzeit ,80 € über 55% mehr vs. APKV ! APKV- Tarif 4621 Alter 34 57,60 € mtl. Beitrag Beitragsaufwand über die gesamte Laufzeit ,20 € Vergleich unter der Annahme, dass die derzeit kalkulierten Beiträge (APKV und TK) in dem Zeitraum unverändert bleiben und kein Leistungsfall (Krankengeld) eintritt. Alle Angaben vorläufig- entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!

13 Tarif:469 (TGS:10EUR) Stand:01/01/2008 EA* Männer Frauen
16 3,12 3,16 43 6,76 7,52 21 44 7,10 7,84 22 45 7,44 8,14 23 3,18 3,24 46 7,80 8,46 24 3,34 47 8,16 8,78 25 3,32 3,44 48 8,54 9,12 26 3,40 3,56 49 8,94 9,46 27 3,48 3,68 50 9,34 9,80 28 3,58 3,84 51 9,76 10,14 29 3,70 3,98 52 10,08 10,36 30 3,82 4,16 53 10,38 10,58 31 3,96 4,36 54 10,68 10,78 32 4,10 4,56 55 10,96 33 4,26 4,80 56 11,24 11,14 34 4,44 5,06 57 11,66 11,46 35 4,64 5,32 58 12,06 11,76 36 4,84 5,60 59 12,46 12,08 37 5,86 60 12,86 12,36 38 6,14 61 13,24 12,66 39 5,58 6,40 62 13,58 12,92 40 6,66 63 13,90 13,14 41 6,94 64 14,16 13,32 42 6,44 7,24 65 14,32 13,44 *Eintrittsalter bis zum vollendeten Lebensjahr

14 Die neuen Wahltarife der GKV zur Absicherung Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige /Freiberufler Beitragsvergleich KT- Tarife vs. neue gesetzlichen Wahltarife (Krankengeld) je 10€ Mann -25 -30 -35 -40 -45 -50 -55 -60 467 AOK (BW) TK BEK 43.Tag 2,64 € 2,92 € 2,90 € 1,29 € 3,22 € 4,04 € 3,18 € 2,57 € 5,20 € 3,90 € 6,64 € 3,50 € 8,22 € 5,00 € 9,16 € 5,78 € 4,29 € 9,76 € 7,90 € 469 Ab 43.Tag, bei KH-Aufenthalt bereits ab dem 8.Tag 3,32 € 3,82 € 4,64 € 5,86 € 7,44 € 9,34 € 10,96 € 12,86 € Kein korrekter Vergleich der Leistungen möglich, da der Tarif 469 bereits ab 8. Tag KH-Aufenthalt die Leistung auslöst. Alle Angaben vorläufig entsprechend derzeitigem Kenntnisstand!


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