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Baugesuch und Baubewilligung
Freiburger Gemeindeverband Einführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 14. September 2011 Baugesuch und Baubewilligung Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks
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Übersicht 1. Begriff und Gegenstand
2. Die Zuständigkeit zur Erteilung einer Baubewilligung 3. Das Baubewilligungsverfahren 4. Abweichungen von Bauvorschriften 5. Projektänderungen 6. Die Rechtsmittel 7. Die Gültigkeit der Baubewilligung
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Begriff und Rechtsnatur der Baubewilligung
Verwaltungsakt, mit welchem eine Erlaubnis erteilt wird Polizeibewilligung Verfügung, auf die ein Rechtsanspruch besteht
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Gegenstand der Baubewilligung
Nach Bundesrecht: Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen Nach kantonalem Recht: Erweiterungsmöglichkeit Terminologie im kantonalen Recht Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
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Die Zuständigkeit zur Erteilung der Baubewilligung
Ordentliches Verfahren: der Oberamtmann Geringfügige Bauten: der Gemeinderat Sonderbewilligung: die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
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Das Baubewilligungsverfahren: Übersicht
1. Die Vorprüfung und die Standortbewilligung 2. Das Baugesuch 3. Die Prüfung durch die Gemeinde 4. Die Publikation (Auflage) des Baugesuchs 5. Die Behandlung von Einsprachen 6. Die Gutachten 7. Der vorzeitige Baubeginn 8. Der Entscheid
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Die Vorprüfung und die Standortbewilligung
Begriff Zweck Vorteile
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Das Baugesuch Einreichung bei der Gemeinde Unterschriften
Projektverfasser Inhalt
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Die Prüfung durch die Gemeinde
Aufgabe der Gemeinde bei allen Gesuchen Formelle Prüfung: wenn nicht iO: Rücksendung/Nichteintreten Materielle Prüfung: wenn nicht iO: Verbesserung oder Rückzug
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Publikation (Auflage) des Baugesuchs
Zweck und Rechtsanspruch öffentliche Auflage beschränkte Auflage
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Die Behandlung von Einsprachen
Information des Gesuchstellers Einspracheverhandlungen Zuständigkeit zum Entscheid über die Einsprachen
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Die Gutachten Das Gemeindegutachten
Die Gutachten der kantonalen Dienststellen Inhalt der Gutachten
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Der Entscheid Schriftenwechsel Behandlungsfrist Bindung an das Recht
Kein Eintreten auf zivilrechtliche Fragen Begründung des Entscheids Mitteilung (Eröffnung) des Entscheids
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Sonderfragen: Abweichung von Bauvorschriften
Zuständigkeit zum Entscheid über Ausnahmegesuche Voraussetzungen für Ausnahmen Information der Nachbarn durch die Gemeinde ev. Entschädigungsansprüche
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Sonderfragen: Projektänderungen
Änderungen während des Verfahrens Änderungen nach Erteilung der Baubewilligung bei Bewilligung im ordentlichen Verfahren bei Bewilligung im vereinfachten Verfahren Projektänderung oder neues Gesuch ?
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Die Rechtsmittel Ordentliches Verfahren: Beschwerde ans Kantonsgericht
Vereinfachtes Verfahren: Beschwerde an den Oberamtmann Beschwerdeberechtigung (Legitimation) Beschwerdefrist Beschwerdewirkung (keine aufschiebende Wirkung)
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Die Gültigkeit der Baubewilligung
Grundsatz: sofortige Gültigkeit Ausnahme: Abbruchbewilligung Dauer der Gültigkeit und Verlängerungsmöglichkeit Möglichkeit des Widerrufs der Baubewilligung
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