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VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel „Mobilität im ländlichen Raum –

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Präsentation zum Thema: "VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel „Mobilität im ländlichen Raum –"—  Präsentation transkript:

1 VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel „Mobilität im ländlichen Raum –
Konzepte für die Zukunft“ Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch Donnerstag,

2 VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel „Chancen und Risiken alternativer
Bedienformen im ÖPNV – Ein leuchtendes Beispiel“ Stephan Pauly M.A., Geschäftsführer VRM GmbH Donnerstag,

3 Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM); kom-munalisierter Verkehrsverbund in ausschließlich kommunaler Trägerschaft (Stadt Koblenz und acht weitere Landkreise) Fläche: km² Einwohnerzahl: ,3 Mio. Streckenkilometer Bus: Streckenkilometer Bahn: Haltestellen: Bahnhöfe: Umsatzvolumen ca. 70 Mio. Euro p.a.

4 Aufgaben des VRM (u.a.): Tarifliche und verkehrliche Integration aller entsprechenden Leistungsangebote von insgesamt 45 Verkehrsunternehmen innerhalb einer Tarif-gemeinschaft bzw. des Verkehrsverbundes Schaffung räumlicher Verknüpfungspunkte und Umsteigeanlagen bei gleichzeitiger Beseitigung von Umsteige- und Durchtarifierungshemmnissen

5 Seit dem 1. Januar 2002 gilt in den Kreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Neuwied sowie in der Stadt Koblenz der Rhein-Mosel-Tarif für Bus&Bahn. Am kam der Landkreis Altenkirchen hinzu. Der Verbundtarif ermöglicht dem Kunden, mit einem Fahrschein das gesamte Verbundgebiet zu befahren. Damit entfällt der lästige Kauf von mehreren Fahrscheinen bei der Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel.

6 Der Bürgerbus „Im Einrich“ in der Verbandsgemeinde bzw.
Stadt Katzenelnbogen als Beispiel einer gelungenen Integration.

7 Aus Sicht des Verbundes und der ihm
angeschlossenen Verkehrsunternehmen misst sich eine „gelungene“ Integration einer alternativen Angebotsform in den regulären ÖPNV an der Übereinstimmung mit den Vorgaben und Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

8 Das PBefG regelt u. a. Fragen der Gleichverteilung von
Leistungsangeboten sowie der wirtschaftlichen und kundenorientierten Struktur der zur Anwendung vorgesehenen Tarife.

9 „Voraussetzung der Genehmigung“
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden vornehmlich bestimmt durch: § 13 PBefG „Voraussetzung der Genehmigung“ § 13a PBefG „Voraussetzung der Genehmigung bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen“

10 Wesentlich für die Gestaltung von Tarif und Angebot im VRM sind:
§ 39 PBefG „Beförderungsentgelte und –bedingungen“ § 42 PBefG „Begriffsbestimmung Linienverkehr“ § 43 PBefG „Sonderformen des Linienverkehrs“

11 Die nach § 42 PBefG konzessionierten Linienverkehre umfassen öffentliche Verkehrsangebote, die von „jedermann“ im Rahmen eines veröffentlichten Fahrplans in Anspruch genommen werden können. Zweck des Gesetzes ist u. a. die Erstellung auskömmlicher Linienverkehrsangebote unter Vermeidung eines „ruinösen“ Verdrängungswettbewerbes.

12 Dies umfasst u. a. den Schutz der jeweils konzessionierten Linie durch die Gewährung eines Exklusivrechtes für die Dauer von max. 8 Jahren. Das Verkehrsangebot soll nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich und damit ohne Inanspruchnahme staatlicher Transfermittel durch das jeweilige Verkehrsunternehmen erbracht werden.

13 Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

14 Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

15 Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

16 Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

17 Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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19 Das Selbstverständnis des ehrenamtlich erbrachten Leistungsangebotes in Form des „Einrichbusses” formuliert sich öffentlich in der Feststellung: „Der Einrichbus ist eine Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er dient lediglich als Lückenfüller, wenn die Buslinien mit einem Zeitabstand von einer Stunde nicht fahren.“

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21 Tarifangebot des VRM in der Region
Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrages der Verkehrsunternehmen mit der VRM GmbH haben die VU ihre Rechte nach § 39 PBefG auf die Verbundgesellschaft übertragen. D. h., die Verbund-GmbH plant in Abstimmung mit den VU nach einem vertraglich geregelten Procedere die Entwicklung und Fortschreibung des Verbundtarifes.

22 Tarifangebot des VRM in der Region
Das Tarifangebot des „Einrichbusses” orientiert sich an den wesentlichen Strukturen des VRM-Tarifes und beinhaltet zur Abgrenzung vom regulären Leistungs- und Tarifangebot einen sog. „Komfortzuschlag”, der von den Kunden mit Blick auf die individuelle Verfügbarkeit des Angebotes gerne gezahlt wird.

23 Ausschnitt Tarifwabenplan

24 Preistafel des „Einrichbusses”

25 Die Fahrkarten Einzelfahrscheine Tickets für einen Tag Zeitfahrkarten
Einzelfahrscheine Tickets für einen Tag Zeitfahrkarten Schülerkarten Und außerdem

26 Einmal Einzelfahrschein hin, bitte Ermäßigter Einzelfahrschein
Der Einzelfahrschein gilt für eine Fahrt inklusive Umsteigen innerhalb des Geltungsbereiches des VRM. Ermäßigter Einzelfahrschein Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt’s den ermäßigten Einzelfahrschein. Kinder unter 6 Jahren müssen für die Fahrt nichts zahlen, wenn Sie sich in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. vorhanden

27 Einmal bitte Einzelfahrschein VRM-MobilCard Einzelfahrschein BahnCard
Für 9 Euro Jahresgebühr berechtigt die VRM-MobilCard zum Kauf von Einzelfahrscheinen mit 20 % Ermäßigung. Einzelfahrschein BahnCard Auch BahnCard-Inhaber erhalten eine 25 %ige Ermäßigung beim Kauf von Einzelfahrscheinen im VRM. Einmal hin, bitte Gruppenfahrschein Für Reisegruppen ab 10 Personen gilt: Jeder Reisende zahlt den Preis eines ermäßigten Einzelfahrscheins – vorherige Anmeldung beim Verkehrsunternehmen ist aber erforderlich. Nicht vorhanden

28 Tageskarte Minigruppenkarte vorhanden
Die Tageskarte ist übertragbar und gilt für beliebig viele Fahrten einer Person mit Bus&Bahn an einem Tag bis zum Betriebsschluss. Seit dem ist dieses Angebot auch als 3-Tageskarte erhältlich. Minigruppenkarte Mit der Minigruppenkarte fahren bis zu 5 Personen montags bis freitags ab 9 Uhr einen Tag lang, sowie am Wochenende und an Feiertagen den ganzen Tag, im jeweiligen Geltungsbereich bis zum Betriebsschluss. Zum Jahresbeginn 2010 wurde in Ergänzung hierzu auch die 3-Tages-Minigruppenkarte im VRM eingeführt. vorhanden

29 nur Warum Wochenkarte Monatskarte (auch im Abo) einmal?
Die Wochenkarte ist übertragbar und gilt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen bis Betriebsschluss des angegebenen letzten Gültigkeitstages. Monatskarte (auch im Abo) Warum nur einmal? Die Monatskarte ist übertragbar und gilt einen Monat lang. Ein Jahresabo kann zu jedem ersten eines Monats begonnen werden und bietet zusätzlich Rabatt. Zudem können im Abo Montags bis Freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig noch 2 weitere Personen kostenlos mitgenommen werden. Die Abokunden können seit dem Samstags und Sonntags ihre Monatskarte als Gesamtnetzkarte (einschl. aller Mitnahmemöglichkeiten) nutzen. Nicht vorhanden

30 9-Uhr-Monatskarte (auch im Abo)
Die 9-Uhr-Monatskarte ist preiswerter als eine Monatskarte und gilt wochentags ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen auch ganztägig. Auch hier gelten die Mitnahme- und Wochenend- regelungen der Monatskarte im Abo. Wir können noch billiger! VRM-Job-Ticket Das VRM-Job-Ticket ist eine spezielle Fahrkartenart, die nur Großkunden angeboten wird. Dies können z. B. Unternehmen und Betriebe, Verwaltungen oder Behörden im VRM-Verbund-gebiet sein. Das VRM-Job-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte, die zu einem vergünstigten Tarif herausgegeben wird und verbundweit gilt. Nicht vorhanden

31 Schülermonatskarte (auch im Abo)
Schülerwochenkarte Die Schülerwochenkarte gilt an sieben aufeinander folgen- den Tagen bis Betriebsschluss des letzten Gültigkeitstages. Schülermonatskarte (auch im Abo) Die Schülermonatskarte gilt einen Monat lang. Im Abo gilt die Schülermonatskarte ein Jahr lang ab dem ersten eines jeden Monats. Zwar ist sie nicht übertragbar, dafür gilt sie auch in den Ferien! Schüler-Plus-Ticket Mit dem Schüler-Plus-Ticket können Schüler, Auszubildende und Studenten (bis 27 Jahre) im gesamten VRM-Gebiet ab 14 Uhr Bus und Bahn benutzen. An schulfreien Tagen in Rheinland-Pfalz sogar ganztägig! Nicht vorhanden

32 Rheinland-Pfalz-Ticket
Für 33 Euro können bis zu 5 Personen alle Nahverkehrsver-bindungen in ganz RLP und im Saarland benutzen. Das Ticket gilt werktags von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr in der Nacht; an Wochenenden und Feiertagen auch schon vor 9 Uhr. Schönes-Wochenende-Ticket Für einen Preis von 39 Euro (beim Kauf am Automaten oder auf bahn.de) können am Wochenende bis zu 5 Personen bundesweit im Schienenverkehr mit dem Schönes-Wochenende-Ticket fahren. Nicht vorhanden

33 Marketing Anspruch: Einfachheit und Transparenz

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35 Zusammenfassung Das System des Bürgerbusses „Einrichbus“ gliedert
sich aufgrund der individualisierten Fahrleistungen mit 1-stündigem Zeitabstand um regulären Angebot des ÖPNV im VRM bzw. der Region sowie der an die Tarifstruktur des Verbundes angelehnten Preissystematik vollumfänglich in den VRM ein.

36 Zusammenfassung Die Initiatoren des „Einrichbusses“ haben in
gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, dem Aufgabenträger ÖPNV, der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises sowie der VRM GmbH ein erfolgreiches, Individualisiertes Bürgerbus-System institutionalisieren können, dass sich ausdrücklich nicht als Konkurrenz- sondern als Ergänzungsangebot in „Schwachlastzeiten“ in dünn besiedelten Räumen versteht.

37 Nachahmenswert!

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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