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Das Übertrittsverfahren in die Volksschul- Oberstufe.

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Präsentation zum Thema: "Das Übertrittsverfahren in die Volksschul- Oberstufe."—  Präsentation transkript:

1 Das Übertrittsverfahren in die Volksschul- Oberstufe

2 Drei Schultypen: Realschule Realschule Sekundarschule Sekundarschule Gymnasium Gymnasium

3 Die Realschule: prüfungsfrei prüfungsfrei Schultypus mit Grundanforderungen Schultypus mit Grundanforderungen drei obligatorische Schuljahre drei obligatorische Schuljahre eine Lehrperson eine Lehrperson

4 Charakterisierung: Die Realschule vertieft und erweitert die in den vorangegangenen Jahren vermittelte Grundausbildung. Sie fördert neben den geistigen Fähigkeiten auch die praktischen Anlagen der Schülerinnen und Schüler und bereitet in der Regel auf eine Ausbildung mit Berufslehre vor. Die Realschule vertieft und erweitert die in den vorangegangenen Jahren vermittelte Grundausbildung. Sie fördert neben den geistigen Fähigkeiten auch die praktischen Anlagen der Schülerinnen und Schüler und bereitet in der Regel auf eine Ausbildung mit Berufslehre vor.

5 Die Sekundarschule: prüfungsfrei prüfungsfrei Schultypus mit erweiterten Grundansprüchen Schultypus mit erweiterten Grundansprüchen drei obligatorische Schuljahre drei obligatorische Schuljahre mehrere Lehrpersonen mehrere Lehrpersonen

6 Charakterisierung: Die Sekundarschule vertieft und erweitert die von den vorangehenden Schulen vermittelte Grundausbildung. Sie vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet auf die Berufsausbildung sowie auf weiterführende Schulen vor. Die Sekundarschule vertieft und erweitert die von den vorangehenden Schulen vermittelte Grundausbildung. Sie vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet auf die Berufsausbildung sowie auf weiterführende Schulen vor.

7 Das Gymnasium: Aufnahmeprüfung (6. Kl. / 2. Sek.) Aufnahmeprüfung (6. Kl. / 2. Sek.) Ziel Hochschulreife Ziel Hochschulreife mehrere Schuljahre mehrere Schuljahre mehrere Lehrkräfte mehrere Lehrkräfte

8 Charakterisierung: Die Maturitätsschulen streben die Hochschulreife durch eine ausgewogene Bildung und Schulung des Verstandes, des Willens, der Gemütskräfte und des Leibes an. Die Maturitätsschulen streben die Hochschulreife durch eine ausgewogene Bildung und Schulung des Verstandes, des Willens, der Gemütskräfte und des Leibes an.

9 Hauptziel des Verfahrens: Ihr Kind soll – möglichst ohne Prüfung – seiner Eignung entsprechend der Real- oder Sekundarschule zugewiesen werden. Ihr Kind soll – möglichst ohne Prüfung – seiner Eignung entsprechend der Real- oder Sekundarschule zugewiesen werden.

10 Weitere Ziele: Auf der Primar – wie auf der Sekundarstufe kann kontinuierlich, ruhig und ohne Prüfungsdruck und Prüfungsangst gearbeitet werde. Auf der Primar – wie auf der Sekundarstufe kann kontinuierlich, ruhig und ohne Prüfungsdruck und Prüfungsangst gearbeitet werde. Das Kind tritt auf Grund einer gesamtheitlichen Beurteilung in die Real- oder Sekundarschule über. Das Kind tritt auf Grund einer gesamtheitlichen Beurteilung in die Real- oder Sekundarschule über. Das Kind und seine Gesamtpersönlichkeit steht im Zentrum. Das Kind und seine Gesamtpersönlichkeit steht im Zentrum.

11 Für den Übertritt massgebend sind: Die Schulleistungen Die Schulleistungen Das Lernverhalten Das Lernverhalten Das Arbeitsverhalten Das Arbeitsverhalten Das Sozialverhalten Das Sozialverhalten

12 Die Schulleistugen: Es gibt keinen massgebenden Notendurchschnitt! Es gibt keinen massgebenden Notendurchschnitt! Fachbereich 1: Deutsch / Mathe und Geometrie / Realien Italienisch Fachbereich 1: Deutsch / Mathe und Geometrie / Realien Italienisch Fachbereich 2: Musik / Zeichnen und Gestalten / Werken Sport Fachbereich 2: Musik / Zeichnen und Gestalten / Werken Sport

13 Das Lernverhalten: Wahrnehmung Wahrnehmung Auffassung Auffassung Denkfähigkeit Denkfähigkeit Urteilsfähigkeit Urteilsfähigkeit Wiedergabefähigkeit Wiedergabefähigkeit Übertragungsfähigkeit Übertragungsfähigkeit

14 Das Arbeitsverhalten: Interesse Interesse Konzentration Konzentration Ausdauer Ausdauer Selbständigkeit Selbständigkeit Arbeitstechnik Arbeitstechnik

15 Das Sozialverhalten: Kontakt Kontakt Kooperation Kooperation Integration Integration Hilfsbereitschaft Hilfsbereitschaft Konflikt- und Kritikfähigkeit Konflikt- und Kritikfähigkeit Ausdrucksfähigkeit Ausdrucksfähigkeit

16 Beachten Sie: Für Real- und Sekundarschüler in der 1. Klasse kann im Fall einer offensichtlichen Fehlzuweisung während des ersten Semesters mit dem Einverständnis der Eltern den Übertritt in den anderen Schultypus beschlossen werden. Für Real- und Sekundarschüler in der 1. Klasse kann im Fall einer offensichtlichen Fehlzuweisung während des ersten Semesters mit dem Einverständnis der Eltern den Übertritt in den anderen Schultypus beschlossen werden.

17 Vorgehen 5. Klasse: Orientierung über das Übertrittsverfahren (heutiger Abend) Orientierung über das Übertrittsverfahren (heutiger Abend) Einzelgespräch im 2.Semester über die Entwicklung des Kindes und mögliche Zielsetzungen (April / Mai 2006) Einzelgespräch im 2.Semester über die Entwicklung des Kindes und mögliche Zielsetzungen (April / Mai 2006)

18 Vorgehen 6. Klasse: Einzelgespräch gegen Ende des ersten Semesters (Januar 2007) Einzelgespräch gegen Ende des ersten Semesters (Januar 2007) voraussichtlicher Zuweisungsentscheid (schriftlich) voraussichtlicher Zuweisungsentscheid (schriftlich) definitiver Zuweisungsentscheid (schriftlich, ca. 7-8 Wochen vor Schulschluss, Mai 2007) definitiver Zuweisungsentscheid (schriftlich, ca. 7-8 Wochen vor Schulschluss, Mai 2007)

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20 Einverstanden: definitiver Zuweisungsentscheid gilt für nächstes Schuljahr definitiver Zuweisungsentscheid gilt für nächstes Schuljahr

21 Nicht Einverstanden: innert 10 Tagen beim Schulinspektorat zur Einsprache-Beurteilung anmelden innert 10 Tagen beim Schulinspektorat zur Einsprache-Beurteilung anmelden

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23 Einsprache-Beurteilung: 3 Wochen später 3 Wochen später Beurteilungsgespräch Beurteilungsgespräch Je eine schr. und mü. Prüfung in Mathematik und Deutsch Je eine schr. und mü. Prüfung in Mathematik und Deutsch Mitteilung Ergebnis schriftlich Mitteilung Ergebnis schriftlich 14 Tage anfechtbar (kann weitergezogen werden ans Erziehungsdepartement) 14 Tage anfechtbar (kann weitergezogen werden ans Erziehungsdepartement)


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