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Kraftfahrerbelehrung
Verkehrssonderrechte
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Rechtsgrundlagen Strafgesetzbuch Straßenverkehrsgesetz
Straßenverkehrsordnung Sonderrechte Wegerecht Straßenverkehrszulassungsordnung
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Sonderrechte Befreien unter bestimmten Voraussetzungen (Erfüllung hoheitlicher Aufgaben; Dringlichkeit) einen bestimmten Personenkreis (befreite Organisation) von den entsprechenden Vorschriften; Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Befreiungen § 35 Abs. 1 StVO befreit von den Vorschriften der StVO;
§ 70 Abs. 4 StVZO befreit von den Vorschriften der StVZO Befreiungen aus dem StVG (0,5 Promille- Gesetz; Fahren ohne Fahrerlaubnis) bzw. dem StGB (Trunkenheitsfahrten) gibt es nicht!!!
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Befreite Organisationen
Feuerwehr Polizei Bundesgrenzschutz Zoll Katastrophenschutz Technisches Hilfswerk Hilfsorganisationen Bundeswehr
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Hoheitliche Aufgabe Hoheitliche Aufgaben sind Aufgaben, die der Organisation durch den Gesetzgeber übertragen worden sind. Für die Feuerwehren sind dies die Aufgaben aus dem FSHG Dem Rettungsdienstgesetz Katastropehschutzgesetz
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Hoheitliche Aufgaben §1 FSHG weist den Feuerwehren die Aufgaben zu, Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Dazu zählen auch Übungsfahrten Im Einzelfall auch Rückfahrt zum Standort
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Dringend geboten Nicht die zeitliche Dringlichkeit, sondern die Abweichung von der Vorschrift ist zwingend notwendig, wenn sonst die hoheitliche Aufgabe gar nicht / oder nicht rechtzeitig / oder nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden kann
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Privat- PKW? Keine Bindung an blauem Blinklicht/ Einsatzhorn
Nutzung auch im Privat- PKW (Fahrrad, Motorrad usw.) möglich
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Merksatz 1: Sicherheit vor Schnelligkeit
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Merksatz 2: Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf (fast) alles, so lange nichts passiert.
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Merksatz 3: Lieber eine Sekunde später ankommen als gar nicht
Durchschnittsgeschwindigkeit 50 km/h = ca. 2 Minuten 30 Sekunden für 2 km Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h = ca. 1 Minute 45 Sekunden
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Merksatz 4: Verantwortung: Insbesondere im Feuerwehrfahrzeug ist der Fahrer nicht alleine
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Kraftfahrerbelehrung
Wegerecht
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Blaues Blinklicht + Einsatzhorn
Verwendung nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten Schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung abzuwenden Flüchtige Personen zu verfolgen Bedeutende Sachwerte zu erhalten Eine der Voraussetzungen reicht aus
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Blaues Blinklicht + Einsatzhorn
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen
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Blaues Blinklicht alleine
Warnung an Einsatzstellen Bei Einsatzfahrten Begleitung von Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden
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