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BRPA / 15 April 2010 1 Freiburger Gemeindeverband Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz Ortsplanung.

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1 BRPA / 15 April 2010 1 Freiburger Gemeindeverband Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz Ortsplanung

2 2 BRPA / 15 April 2010 Plan Richtplandossier Gemeindebaureglement (GBR) Grundsätze zur Verfassung des GBR und Fragen zum Übergangsrecht Detailbebauungsplan (DBP) Natur und Ziele des Instruments

3 3 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Rechtlicher Rahmen Zusammensetzung des OP (Art. 39 RPBG) -Ein mit dem Bundesrecht im Einklang stehender erläuternder Bericht (Art. 39 al. 2, 40 al. 2 RPBG) -Richtplandossier (Art. 40 ff. RPBG) -Zonennutzungsplan (Art. 43 ff. RPBG) -GBR (Art. 60 RPBG und Art. 26 RPBR) -DBP (Art. 62 ff. RPBG)

4 4 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Die Ziele des Gesetzgebers Stärkung des strategischen Charakters der Ortsplanung Stärkung der Koordination zwischen der Gebietsplanung und der Erschliessungsplanung Gewährleistung der Stabilität der Pläne Verbesserung der Qualität der Dossiers (Erläuternder Bericht; Richtlinien)

5 5 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Zusammensetzung des Richtplandossiers Gemeinderichtplan (Art. 41 RPBG) Erschliessungsprogramm (Art. 42 RPBG) Begründender Bericht (Art. 40 Abs. 2 RPBG)

6 6 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Der Gemeinderichtplan (1/2) Anderer Ansatz hinsichtlich der Darstellung der Gemeinderichtplanung -Hervorhebung der mittel-/ und langfristigen Ziele sowie der projektierten Massnahmen -Keine unbesehene Übernahme der Elemente des ZNP Je nach Gemeinde ist es möglich und sogar empfohlen (Lesbarkeit der Pläne), mehrere Pläne, in welchen die verschiedenen Bereiche behandelt werden, zu erstellen

7 7 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Der Gemeinderichtplan (2/2) Ein wichtiger Teil: das Verkehrsnetz (Art. 41 Abs. 2 RPBG) -Definition in Art. 23 RPBR -Der Gemeinderichtplan hat die bestehenden Verkehrsbelastungen sowie die Konsequenzen der vorgesehenen Entwicklung in Bezug auf die Mobilität (eingeschlossen Langsamverkehr) und Umweltbeeinträchtigungen zu berücksichtigen Unterscheidung zwischen den bestehenden Elementen (begründender Bericht) und denjenigen, die zu verändern/realisieren sind: Handeln der Gemeinschaft (Richtplan)

8 8 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Beispiel eines Gemeinderichtplans

9 9 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Erschliessungsprogramm (1/4) Neues Instrument, in welchem der Ablauf und die Modalitäten hinsichtlich der Realisierung der erforderlichen Anlagen zur Erschliessung der Bauzone festgelegt sind. Dies unter Berücksichtigung der Kosten, die zu Lasten der Gemeinde gehen, und der von dieser festgelegten Prioritäten -Hilfsinstrument für die Gemeinden, zur Bestimmung der Zonen, für welche sie die Finanzierung bereitstellen kann -Stabilität der Planung

10 10 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Erschliessungsprogramm (2/4) Das Erschliessungsprogramm -Wird auf der Grundlage des geltenden und zukünftigen ZNP erstellt -Ist mit dem Finanzplan der Gemeinde zu koordinieren Vgl. Art. 43c Abs. 1bis GG Schätzung der Kosten: die im Richtplandossier angegebenen Beträge stellen keine gebundene Ausgaben dar Keine Kontrolle durch das GemA

11 11 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Erschliessungsprogramm (3/4) Das Erschliessungsprogramm: Bezieht sich auf die Planung der Groberschliessung (Art. 93 Abs. 1 RPBG) Ist mit den vorgesehenen Planungsetappen im ZNP zu koordinieren (Art. 49 RPBG) Ist dem Richtplanverfahren unterstellt Keine Einsprachen möglich Räumt den Grundeigentümern den Erschliessungsanspruch ein (Art. 104 RPBG)

12 12 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Erschliessungsprogramm (4/4) Blätter für die Arbeitshilfe Ortsplanung sind in Bearbeitung -In Vernehmlassung beim FGV und den Ortsplanern

13 13 BRPA / 15 April 2010 Richtplandossier Begründender Bericht Begründung der durch die Gemeinde gewählten Optionen Eine allfällige Koordination mit den ZNP anderer Gemeinden sollte ebenfalls aus dem Bericht hervorgehen Im Falle einer Gesamtrevision kann der Inhalt dieses Bericht Bestandteil des erläuternden Berichts bilden (Art. 39 Abs. 2 RPBG, 21 RPBR)

14 14 BRPA / 15 April 2010 GBR Gesetzlicher Rahmen GBR (Art. 60 RPBG und Art. 26 RPBR) =« Gesetz » der Gemeinde zum Zonennutzungsplan, das für die bezeichneten Zonen die anwendbaren Raumplanungs- und Bauvorschriften enthält Gesetzliche Grundlage im Rahmen der Behandlung der DBP und Baubewilligungen (einschliesslich der Abweichungsgesuche u.s.w.)

15 15 BRPA / 15 April 2010 GBR Gesetzlicher Rahmen Gemeindeautonomie (Art. 34 Abs. 1 RPBG) -Handlungsspielraum bei Entscheidungen hinsichtlich Planung, Typologie, Bezeichnung und Zonencharakter Z.B. Wohnzonen schwacher Dichte, Spezialzonen, Zonen mit Spezialbestimmungen usw. -Hinsichtlich der Bauvorschriften können die Gemeinden strengere Regeln als das kantonale Recht vorsehen; hingegen können sie diese nur in jenen Fällen weniger strenge Regeln vorsehen, in denen diese Möglichkeit durch das kantonale Recht vorgesehen wird (Art. 60 Abs. 3 RPBG)

16 16 BRPA / 15 April 2010 GBR Gesetzlicher Rahmen Verfassungsmässige Grundsätze zur Einschränkung der Eigentumsgarantie -Gesetz im formellen Sinn -Öffentliches Interesse -Verhältnismässigkeit Die Bestimmung muss hinreichend klar sein, sich in den vom materiellen Bundes- oder Kantonsrecht vorgegebenen Rahmen einfügen, durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und die Verhältnismässigkeit zwischen Eingriffszweck und Eingriffswirkung wahren.

17 17 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Allgemeine Struktur -Allgemeine Bestimmungen Gesetzlicher Rahmen, Verfahren, spezielle Bereiche (Schutzmassnahmen) usw. -Bestimmungen zu den im ZNP festgesetzten Zonen Charakter, Ziel der Zone, Bauvorschriften, Empfindlichkeitsstufe -Weitere Bestimmungen Parkierung, Baupolizei, Strafbestimmungen usw.

18 18 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Allgemeine Bestimmungen (1/2) -Den Anwendungsbereich und die Funktion des GBR definieren -Sich der juristischen Tragweite des GBR als « Reglement zum ZNP » bewusst sein Z.B. gehören Bestimmungen, die sich auf das Privatrecht beziehen oder die im Detail die Erschliessungsrealisierung regeln, nicht ins GBR -Darauf achten, dass der Inhalt des GBR und des ZNP kohärent sind

19 19 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Allgemeine Bestimmungen (2/2) - Überflüssiges vermeiden Die gleiche oder ähnliche Bestimmung nicht an mehreren Stellen wiederholen -Verfahrensregeln: Verweis auf das kantonale Recht Keine Formulierungen wie « Der Gemeinderat kann bewilligen/zulassen/verlangen… » (Das Baubewilligungs- und insbesondere das Abweichungsverfahren bleiben vorbehalten)

20 20 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Bestimmungen zu den im ZNP festgesetzten Zonen (1/3) -Klare Definierung des Charakters und des Zwecks der Zone Die möglichen Aktivitäten dürfen mit der Natur und dem Zweck der Zone nicht widersprechen Eine möglichst genaue Beschreibung der Aktivitäten, die nebst den ansonsten üblichen Aktivitäten möglich sind, jedoch trotzdem noch mit der überwiegenden Nutzung vereinbar sind

21 21 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Bestimmungen zu den im ZNP festgesetzten Zonen (2/3) -Hinsichtlich der Bauvorschriften muss auf folgendes geachtet werden: Diese müssen mit dem kantonalen Recht übereinstimmen (RPBG, RPBR, IVHB) -Vorsicht bei Verweisen (nur, wo diese wirklich nötig sind) -Soweit möglich, im GBR nicht den Text der kantonalen Bestimmungen übernehmen Die verschiedenen Bestimmungen sollen untereinander kohärent sein Die Formulierung soll klar sein -Empfehlungen vermeiden

22 22 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Bestimmungen zu den im ZNP festgesetzten Zonen (3/3) - Bei den Bauvorschriften muss auf folgendes geachtet werden: Anwendbarkeit! -Soweit möglich, allfällige Anwendungsprobleme voraussehen -Verhindern, dass der Weg der Abweichung für eine Zone oder einen Sektor nicht zur Tagesordnung gehört (Vorschriften zu den Arten/Neigungen der Dächer, Lukarnen usw.f) -Formulierungen vermeiden, die bei jedem neuen Projekt einer Anpassung bedürfen

23 23 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Beispiele

24 24 BRPA / 15 April 2010 GBR Grundsätze zur Redaktion Weitere Bestimmungen -Parkierung -Bestockung und geschützte Naturobjekte -Verweis auf das Reglement betreffend Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben -Polizei- (insbesondere Art. 165 und 167 RPBG) und Strafmassnahmen (Art. 173 RPBG) -Bestimmungen, die nicht mit der Anwendung des kantonalen Rechts in Zusammenhang stehen oder nicht das öffentliche Recht betreffen, gehören nicht ins GBR z.B. Privatrechtliche Vereinbarung, Containerplatz, Strassenkategorien usw.

25 25 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Gesetzlicher Rahmen -Das neue Recht ist auf die vor dessen Inkraftsetzung genehmigten Pläne und Reglemente anwendbar (Art. 174 RPBG) -Innert 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes müssen die Gemeinden ihre Ortspläne anpassen (Art. 175 RPBG)

26 26 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Unmittelbar anwendbare kantonale Bestimmungen -Verfahrensbestimmungen -Materiellrechtliche Bestimmungen, namentlich: GFZ (Art. 178 Abs. 1 RPBG) Lukarnen (Aufhebung der kantonalen Regeln) Verringerte Abstände (neues System) Erhöhung der Abstände (neue Regelung)…

27 27 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Wirkung der Aufhebung einer kantonalen Regelung -Beispiel: im kantonalen Recht sind keine Bestimmungen hinsichtlich der Dimensionierung der Lukarnen mehr enthalten (Aufhebung des Art. 30 aARRPBG) Die Artikel des GBR, die auf Art. 30 aARRPBG verweisen oder den Text der Bestimmung unverändert übernehmen, sind nicht mehr anwendbar Hingegen sind spezielle im GBR getroffene Regelungen, die vom Kulturgüterschutz gefordert wurden oder mit dem Ortsbildschutz dienen, weiterhin anwendbar

28 28 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Behandlung von Dossiers, die sich in der Gesamtrevision befinden -Es wird sehr empfohlen, die Dossiers dem neuen Recht anzupassen, insbesondere, wenn die öffentliche Auflage noch nicht stattgefunden hat Anpassungen vornehmen, die direkt vorgenommen werden können/müssen Überprüfen, ob eine Anpassung der Ortsplanung in zwei Schritten zweckmässig wäre (z.B. in einem ersten Schritt die Nutzungsziffern anpassen)

29 29 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Zukünftige Ortsplanungsrevisionsdossiers -Die Gesamtrevisionen/Änderungen, die 2010 in die Vorprüfung gegeben werden, müssen dem neuen Recht Rechnung tragen -Zu koordinieren mit der Anpassung der Reglemente über die Ableitung und Reinigung von Abwasser sowie Trinkwasser (Art. 178 Abs. 2 RPBG)

30 30 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Einige mögliche Wege für die Anpassung des GBR (1/2) -Kontrolle der gesetzlichen Verweise und gleichzeitig eine genaue Überprüfung des Inhalts der neuen Bestimmungen (manchmal genügt es nicht, einfach einen Artikelverweis durch einen anderen Verweis zu ersetzen) -Überprüfung der Terminologie und der Abkürzungen Z.B. Detailerschliessungsbewilligung (DEB), h (Gesamthöhe), Fh (Fassadenhöhe) usw. -Überprüfung des Zonencharakters, der neuen Bedingungen und der zulässigen Bauten Z.B. Mischzonen, Zonen von allgemeinem Interesse

31 31 BRPA / 15 April 2010 GBR Übergangsrecht Einige mögliche Wege für die Anpassung des GBR (2/2) -ÜZ: Vorsicht zu den Parkplätzen (unterirdisch usw.) -Überprüfung der Bauvorschriften unter dem Blickwinkel des IVHB (traufseitige Fassadenhöhe, giebelseitige Fassadenhöhe, unterirdische Bauten, vorspringende Gebäudeteile, Attikageschosse, Dachgeschosse usw.) -Erhöhte Abstände: evtl. eine Analyse für angemessene Lösungen

32 32 BRPA / 15 April 2010 DBP Gesetzlicher Rahmen Instrument -Art. 62 ff. RPBG -Art. 28 RPBR Verfahren -Art. 77 RPBG: obligatorische Vorprüfung -Art. 83 ff. RPBG und 30, 32-35 RPBR Zu erstellen: Richtlinien der RUBD über den Inhalt des DBP

33 33 BRPA / 15 April 2010 DBP Gesetzlicher Rahmen Wesen -Planungsinstrument Komplettiert und verfeinert das juristische Grundkonzept -Ein Instrument zwischen dem ZNP und der Baubewilligung Juristische Tragweite hinsichtlich des GBR -Abweichungen hinsichtlich der Verteilung der Nutzungsdichte, der Anzahl Parkplätze, der Dimensionierung der Gebäude und deren architektonischen Charakter -Jedoch nicht abgewichen werden darf hinsichtlich des Zonenzwecks oder der im GBR festgelegten Nutzungsziffern

34 34 BRPA / 15 April 2010 DBP Gesetzlicher Rahmen Ziele -Eine siedlungstechnisch und architektonisch hochstehende Lösung zu finden -Eine angemessene und ausreichende Erschliessung sicherzustellen -Eine gute Eingliederung des Projekts ins Ortsbild zu gewährleisten -Gegebenenfalls für Beschränkungen, die sich aus einer anderen Gesetzgebung ergeben, angemessene Lösungen zu finden (Lärmschutz, Belastete Gebiete usw.)

35 35 BRPA / 15 April 2010 DBP Gesetzlicher Rahmen Wesentliche Neuerungen (1/2) -Einheitliche Terminologie -Festlegung der Ziele der obligatorischen DBP im GBR (Art. 63 Abs. 1 RPBG) -Obligatorische DBP (Art. 28 RPBR) Liste der Projekte die automatisch einem DBP unterstellt sind Fälle, in denen die Gemeinde und die RUBD im Rahmen des Baubewilligungverfahrens die Erstellung eines DBP verlangen können

36 36 BRPA / 15 April 2010 DBP Gesetzlicher Rahmen Wesentliche Neuerungen (2/2) -Beschränkung der Auswirkungen der Projekte ausserhalb und innerhalb des Perimeters (Art. 66 Abs. 1 RPBG) -Kontrolle der DBP im Rahmen der Gesamtrevisionen der OP (Art. 68 RPBG) Aufhebung oder Anpassung möglich/nötig

37 37 BRPA / 15 April 2010 DBP Grundsätze zur Ausarbeitung eines DBP Regelung der öffentlich-rechtlich relevanten Aspekte -Nicht die Regelung der finanziellen Beteiligung der Grundeigentümer Soll die Möglichkeit, ein Projekt zu ändern, nicht verunmöglichen -Es ist zu vermeiden, dass ein DBP schon geändert werden muss, sobald ein Projekt teilweise modifiziert wird

38 38 BRPA / 15 April 2010 DBP Grundsätze zur Ausarbeitung eines DBP Ist darauf zu achten, dass zwischen dem Reglement zum DBP und den anderen geltenden Bestimmungen keine Widersprüche auftreten Vorsicht bei Verweisen auf das GBR, soweit das GBR danach geändert wird Formulierung von klaren und anwendbaren Bestimmungen Keine Festlegung der Parzellierung Unterscheidung zwischen den Dingen, die obligatorisch oder denjenigen, die wünschenswert sind

39 39 BRPA / 15 April 2010 DBP Grundsätze zur Ausarbeitung eines DBP Vorstellung und Kommentierung eines Beispiels

40 40 BRPA / 15 April 2010 Zum Abschluss Das BRPA steht Ihnen jederzeit für allfällige Fragen hinsichtlich der raumplanerischen Instrumente sowie zur Umsetzung des neuen RPBGs zur Verfügung Danke für Ihre Aufmerksamkeit und geschätzte Zusammenarbeit!


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