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Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

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Präsentation zum Thema: "Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

2 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Alkohol im Betrieb Drei Ansatzpunkte zur Prävention und Vermeidung von Alkohol am Arbeitsplatz Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

3 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Drei Ansatzpunkte Thematisierung Aufklärung Betriebliche Hilfsmaßnahmen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

4 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Thematisierung Thematisierung kann z.B. bedeuten, im Rahmen der nach BGV A1 jährl. Unterweisungen in UVV auf das Problem „Alkohol im Betrieb“ hinzuweisen (§15 Abs. 2). Referenten einer Suchtberatungsstelle / Gesundheitsamt für Vortrag bestellen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

5 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
2. Aufklärung Kampagnen zur Thematisierung von Alkoholkonsum im Betrieb tragen dazu bei, über Auswirkungen und Abhängigkeiten aufzuklären. Plakatserien, Vorträge, Suchtberatungen etc. lassen sich hierzu entwickeln. Bekanntgabe außerbetrieblicher Beratungsstellen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

6 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit Alkoholabbau BAK 1,5 ‰ 1,5 1,0 BAK 0,6 ‰ 0,5 0,0 20: : : : : : : : : : : : :00 Uhr Trink-Beginn Trink-Ende Weg zur Arbeit Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller 5

7 3. Betriebliche Hilfsmaßnahmen
Informationen zu außerbetrieblichen Beratungsstellen geben Betrieblichen Beauftragten „Sucht“ bestellen Betriebsvereinbarung zur Suchtbekämpfung Das Ziel betrieblicher Maßnahmen besteht darin, die suchtkranken Beschäftigten zu einer Therapie zu bewegen! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

8 Betriebliche Hilfsmaßnahmen
Der Stufenplan Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

9 Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Stufenplan Um für eine wirkungsvolle Hilfe Sorge zu tragen, ist nach einer abgestuften Vorgehensweise mit dem Ziel zu verfahren, den Alkoholgefährdeten/-abhängigen schrittweise zur Annahme therapeutischer Hilfe zu bewegen, um somit seine Gesundheit zu erhalten bzw. zu verbessern und zugleich seinen Arbeitsplatz zu sichern. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

10 3 Ansatzpunkte / 3 Zielgruppen
Thematisierung Problematisierung des Problems Aufklärung Bewusstmachung von Wirkzusammenhängen Betriebliche Hilfsmaßnahmen Konkrete Hilfen anbieten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

11 Alkohol im Betrieb arbeitsrechtlich gesehen
Fragen und Antworten Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

12 … arbeitsrechtlich gesehen
Darf der Arbeitgeber fragen? Grundsätzlich ja! Der Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall verpflichtet, sich zu offenbaren. Wann besteht die Pflicht zur Offenbarung? Dann, wenn gefährliche Tätigkeiten wie das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr verrichtet werden! Grundsätzlich darf er nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen fragen, die die Eignung des Bewerbers einschränken oder ausschließen oder die zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns bereits absehbar eine Arbeitsunfähigkeit oder einen längeren Krankenhaus- oder Kuraufenthalt erwarten lassen. Der Arbeitnehmer ist nur dann verpflichtet, seine Alkoholerkrankung zu offenbaren, wenn er dadurch außerstande ist, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

13 … arbeitsrechtlich gesehen
Sind Alkoholtests vor Einstellung möglich? Nur mit Zustimmung des Stellenbewerbers Anfechtbarkeit eines Arbeitsvertrags Nur wenn wahrheitswidrige Angaben zu zulässigen Fragen gegeben wurden! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

14 … arbeitsrechtlich gesehen
Gibt es ein generelles Alkoholverbot? Ein gesetzliches Verbot existiert nicht! Aber es gilt! Der Arbeitnehmer darf sich nicht durch Genuss alkoholischer Getränke in einen Zustand versetzen, der eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung nicht mehr zulässt (BGV A 1 § 15 Abs. 2). Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

15 … arbeitsrechtlich gesehen
Beschäftigungsverbot Wer alkoholbedingt nicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich und andere zu arbeiten, darf nicht beschäftigt werden! Ihm muss der Zutritt zum Arbeitsplatz verweigert werden! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

16 … arbeitsrechtlich gesehen
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der AG muss dafür Sorge tragen, dass der Betrunkene sicher nach Hause kommt! Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet in diesem Fall erst hinter der Eingangstür der Wohnung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer, der alkoholbedingt nicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich oder andere zu arbeiten, nicht beschäftigen. Ein erkennbar betrunkener Arbeitnehmer muss unverzüglich vom Arbeitsplatz entfernt werden. Und wer betrunken zur Arbeit erscheint, dem muss der Zutritt zum Arbeitsplatz verweigert werden. Wenn zu erwarten ist, daß der Betrunkene zu einem späteren Zeitpunkt wieder arbeiten kann, dann kann ihm der Arbeitgeber im Betrieb Gelegenheit zur Ausnüchterung geben. Sonst muss er dafür sorgen, dass der Betrunkene sicher nach Hause kommt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet in diesem Fall erst hinter der Eingangstür der Wohnung des Arbeitnehmers. Falls man ihn mit einem Taxi nach Hause schickt, sollte der Taxifahrer darauf achten, dass der Mitarbeiter auch in seine Wohnung gelangt. Die Kosten für den Heimtransport muss der Arbeitnehmer tragen. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

17 … arbeitsrechtlich gesehen
Alkoholismus ist eine Krankheit Eine Kündigung wegen Pflichtverletzung, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist in der Regel sozialwidrig! Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

18 … arbeitsrechtlich gesehen
Eine krankheitsbedingte Kündigung bedarf best. Voraussetzungen! Negative Gesundheitsprognose Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus! Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen Gegen ein absolutes Alkoholverbot Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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