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Volksabstimmung vom 3. März Initiative gegen die Abzockerei NEIN zur Initiative JA zum indirekten Gegenvorschlag.

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Präsentation zum Thema: "Volksabstimmung vom 3. März Initiative gegen die Abzockerei NEIN zur Initiative JA zum indirekten Gegenvorschlag."—  Präsentation transkript:

1 Volksabstimmung vom 3. März Initiative gegen die Abzockerei NEIN zur Initiative JA zum indirekten Gegenvorschlag

2 Ausgangslage Der Unmut über die immer höheren Bezüge des obersten Managements internationaler Konzerne ist gross. Mit einer Initiative möchte Thomas Minder der Abzockerei ein Ende setzen, aber keine einzige seiner 24 Forderungen verbietet Exzesse und Boni. Sollte die Initiative angenommen werden, so wird das Parlament diese erst in einem langwierigen Prozess auf Gesetzesstufe erarbeiten müssen. Der Bundesrat und das Parlament haben den Handlungsbedarf erkannt und mit grosser Sorgfalt eine Reform des Schweizerischen Aktienrechts erarbeitet, mit wirksamen Massnahmen gegen die Abzockerei. Lehnt das Volk die Initiative hingegen ab, so tritt der indirekte Gegen- vorschlag automatisch in Kraft und setzt der Abzockerei jetzt ein Ende. NEIN zur Initiative. JA zum indirekten Gegenvorschlag.

3 10 Argumente gegen die Initiative Mit 24 starren Forderungen auf Verfassungsebene verfehlt die Initiative klar ihr Ziel: Überregulierung und Bevormundung lautet der Tenor, während Vergütungsfragen ungeklärt bleiben. Eine rasche Umsetzung der Initiative ist ausgeschlossen. Aktionäre werden bevormundet: Die Rechte der Aktionäre werden durch die Initiative nicht gestärkt. Die Aktionäre werden um ihre Entscheidungsfreiheit beraubt. Die Initiative verhindert eine nachhaltige Unternehmens- entwicklung: Infolge einer zwingend jährlich stattfindende Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates können keine mittel- oder langfristigen Strategien entwickelt werden. Der Verwaltungsrat wird entmachtet und kann/soll keine Verantwortung mehr tragen: Der Aktionär, der dem börsen- notierten Unternehmen gegenüber keinerlei Verpflichtung hegt, soll als Garant für ein verantwortungsvolles Handeln herhalten.

4 10 Argumente gegen die Initiative Der Aktionär ist nicht per se ein besserer Mensch: Die Initiative kultiviert ein falsches Menschen- bzw. Aktionärsbild. Ein Aktionär (beispielsweise eine Hedge Fond) ist in erster Linie ein Investor, der durch seine Investition Gewinn erzielen will. Die Initiative behindert die Unternehmen: Zwingende und bindende Abstimmungen der Generalsversammlung über die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung sind keine Garantie für tiefere Löhne, weniger Exzesse oder Transparenz. Die Schweiz verliert an Attraktivität: Mit dem rigidesten Aktienrecht der Welt verliert die Schweiz an Attraktivität im internationalen Standortwettbewerb. Auch Schweizer KMUs leiden unter dieser Pauschalbestrafung.

5 10 Argumente gegen die Initiative Stimmenzwang im Interesse der Versicherten reines Wunschdenken: Sowohl der Versicherer als auch der Versicherte einer Pensionskasse ist an einer gewinnbringenden Investition interessiert. Kein Zwang zum eigenen Glück nötig. Mehrkosten für Pensionskassen(-mitglieder): Die Teilnahme an hunderten von Generalversammlungen und Vorbereitung aller dort behandelten Geschäfte schafft bürokratischen Aufwand und bedingt zusätzliche personelle Ressourcen. Diese massiven Mehrkosten führen zu Rentenkürzungen. Kontraproduktive Strafbestimmungen: Die Initiative enthält drakonische Strafbestimmungen für Führungskräfte und Pensionskassenvertreter, die gegen eine einzelne der 24 Forderungen der Initiative verstossen. Vergütungsexzesse lassen sich durch diese widersprüchlichen und exzessiven Strafen jedoch keine verhindern.

6 10 Argumente für den indirekten Gegenvorschlag Der indirekte Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft: Der indirekte Gegenvorschlag ist auf Gesetzesstufe angesiedelt und tritt nach einem NEIN zur Initiative automatisch/sofort in Kraft. Rückforderungen ungerechtfertigter Löhne und Boni möglich: Während die Initiative bezüglich Rückforderungen nichts vorsieht, können mit dem indirekten Gegenvorschlag ungerechtfertigte Löhne und Boni zurückgefordert werden. Vergütungen in einem Vergütungsreglement definieren: Die Generalversammlung muss das Vergütungsreglement zwingend genehmigen und kann somit den Rahmen für die Vergütungen von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat im Vorfeld definieren. Fehlanreize in der Vergütungspolitik verhindern: Durch die Genehmigung eines Vergütungsreglements können allfällige Fehlanreize in der Vergütungspolitik korrigiert werden.

7 10 Argumente für den indirekten Gegenvorschlag Ausgewogene Aufteilung der Kompetenzen: Der Verwaltungsrat soll seine Verantwortung bei der Gestaltung der Lohnpolitik nicht an die Aktionäre abschieben können bzw. müssen. Die Aktionäre behalten jedoch das letzte Wort. Mehr Transparenz dank Vergütungsbericht: Der Verwaltungsrat muss den Aktionären jährlich einen Vergütungsbericht vorlegen, in dem er Rechenschaft über das Vergütungsreglement ablegt und auch die völlige Transparenz über alle Vergütungen gewährleistet. Offenlegung des Protokolls der Generalversammlung: Die Offenlegung des Protokolls ermöglicht den Aktionären die Ergebnisse der Abstimmungen auf deren Signalwirkung zu überprüfen.

8 10 Argumente für den indirekten Gegenvorschlag Effiziente und wirtschaftsverträgliche Massnahmen gegen Abzockerei: Die unternehmerische Freiheit wird bewahrt und die Mitwirkungsrechte der Aktionäre berücksichtigt. Das ist keine Kompromisslösung, sondern die einzig wirkungsvolle Lösung. Bessere Aktionärskontrolle: Statt den Aktionären vorzuschreiben, wie sie ihre Rechte ausüben sollen, wird der Handlungsspielraum der Aktionäre erhöht. Keine automatische Zustimmung zu Verwaltungsanträgen: Unabhängige Stimmrechtsvertreter dürfen keine Generalvollmachten von Aktionären erhalten und müssen sich bei fehlenden Stimmanweisungen ihrer Stimme enthalten.

9 Fazit Die Initiative von Thomas Minder ist eine bittere Medizin, mit sehr beschränkter bis keiner Wirkung gegen zu hohe Löhne und Boni, aber mit umso gravierenderen Nebenwirkungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und die inländischen Arbeitsplätze. Das Parlament teilt das Anliegen der Initianten, will der Abzockerei jedoch heute und nicht erst in unbekannter Zukunft ein Ende zu setzen und hat sich dabei auch zum Ziel gesetzt, den Standort Schweiz nicht zu schädigen. Eine optimale Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Unternehmen und der Schweizer Wirtschaft. Deshalb empfehlen sowohl die Mitglieder der CVP-EVP Fraktion als auch die Mitglieder des Vorstands der CVP Schweiz am 3. März 2013: NEIN zur Initiative. JA zum indirekten Gegenvorschlag.

10 Parolen Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und befürwortet den indirekten Gegenvorschlag. Das Parlament hat den indirekten Gegenvorschlag im NR mit 193:0 und im SR mit 41:1 Stimmen verabschiedet. Die Mitglieder des CVP-Parteivorstands lehnen die Initiative einstimmig ab und befürworten den indirekten Gegenvorschlag. NEIN zur Initiative JA zum indirekten Gegenvorschlag

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