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Gemeinsames Abendmahl beim Ökumenischen Kirchentag 2003? Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Gottesdiensten der Initiative Kirche von unten (IKvu)

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Präsentation zum Thema: "Gemeinsames Abendmahl beim Ökumenischen Kirchentag 2003? Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Gottesdiensten der Initiative Kirche von unten (IKvu)"—  Präsentation transkript:

1 Gemeinsames Abendmahl beim Ökumenischen Kirchentag 2003? Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Gottesdiensten der Initiative Kirche von unten (IKvu) und der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche

2 Gemeinsames Abendmahl beim Ökumenischen Kirchentag 2003? Die Initiative Kirche von unten (IKvu) und die Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche (WsK) planen gemeinsam mit der Berliner Evangelischen Gemeinde Prenzlauer Berg - Nord und Heilig Kreuz-Passion beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) 2003 in Berlin drei ökumenische Gottesdienste, von denen zwei (am Donnerstag und Samstag) mit Abendmahl gefeiert werden sollen:

3 Was schaut ihr nach oben – Ökumene lebt von unten! (mit offener Kommunion; Donnerstag) Für alle genug – Mahl der Solidarität (mit gemeinsamem Essen und Trinken; Freitag) In die Welt gesandt – nur gemeinsam glaubhaft (mit Abendmahl für alle; Samstag) Die folgenden Erläuterungen sollen einige der Fragen beantworten, die den Veranstaltern im Vorfeld des Kirchentages dazu häufig gestellt wurden.

4 1. Gehören diese Gottesdienste zum Programm des Kirchentages? Nein. Wir hatten sie dem ÖKT bereits im Januar 2002 dafür vorgeschlagen. Uns wurde aber am 20.9.2002 mitgeteilt, zeitliche und räumliche Probleme stünden dem entgegen. Alle drei wurden abgelehnt (Uns steht [jedoch] nur ein sehr enges Zeitfenster und begrenzter Raum zur Verfügung, so dass wir nicht alle Angebote berücksichtigen konnten).

5 2. Wie werden die geplanten Gottesdienste ablaufen? Beim Gottesdienst mit offener Kommunion soll die Liturgie dem katholischen Ritus folgen. Vor allem wird das Eucharistiegebet (mit den Abendmahlsworten) von einem katholischen Priester übernommen. Der Prediger oder die Predigerin ist dann evangelisch. Beim Abendmahl für alle ist es umgekehrt.

6 3. Wie verstehen Sie dabei Ökumene? Dafür gibt es die Formel von der versöhnten Verschiedenheit. Wertvolle Elemente aus der Tradition der einzelnen Konfessionen sollten nicht verloren gehen, die Teilkirchen werden ihr eigenes Gesicht behalten. Aber alles muss abgeschafft werden, was andere ausschließt oder vor den Kopf stößt.

7 4. Werden die Gottesdienste auch bei Bedenken der Kirchenleitungen stattfinden? Ja. Noch sind uns allerdings keine Bedenken bekannt geworden, geschweige denn solche, die überzeugend gegen unser Vorhaben sprächen.

8 5. Was ist unter einem ökumenischen Abendmahlsgottesdienst überhaupt zu verstehen? Der Begriff ist nicht eindeutig. Wir verstehen darunter einen Gottesdienst, bei dem eucharistische Gastfreundschaft (Gastbereitschaft) in einem gemeinsam gestalteten und gefeierten Gottesdienst geübt wird. Die Kirchenleitungen haben sich bisher zu dieser Frage unseres Wissens nicht geäußert. Anscheinend stellt man sich aber in diesen Kreisen darunter eine Interzelebration vor, wenn etwa Amtsträger der beteiligten Kirchen konzelebrieren. Dabei werden die von der katholischen Kirche als Konsekration verstandenen Abendmahlsworte von diesen gemeinsam gesprochen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Interkommunion. Solche Gottesdienste planen wir nicht und tragen damit möglichen Bedenken der anderen Seite von vornherein Rechnung.

9 6. Verstoßen die Gottesdienste gegen ein Verbot der evangelischen Kirche? Nein. Für die evangelischen Kirchen gilt, dass sie eine offene Einladung an alle getauften Christen aussprechen können. (Elisabeth Raiser, ev. Kopräsidentin des ÖKT)

10 7. Verstoßen die Gottesdienste gegen ein Verbot der katholischen Kirche? Diese Frage kann sich nur auf den Gottesdienst mit offener Kommunion beziehen. Die Antwort heißt: Ja und Nein. Ja: Der Kanon 844, § 1 des Kirchenrechts untersagt im ersten Satz, die Kommunion Nichtkatholiken zu reichen. (Ministri catholici sacramenta licite administrant solis christifidelibus catholicis... / Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen). Nein: Das Verbot der Kommunion an Nichtkatholiken ist heutzutage praktisch nicht durchführbar (im Kirchenlatein: non possibilis). Wie soll man Nicht-Katholiken von Katholiken bei der Kommunion unterscheiden können? Da das Kirchenrecht selbst Ausnahmen vorsieht (§§ 2-5), wenn auch in äußerst seltenen Fällen, kann kein Hindernis prinzipieller Natur bestehen. Aus gutem Grund wird eucharistische Gastfreundschaft fast durchgängig in vielen deutschen Gemeinden anstandslos praktiziert.

11 8. Verstoßen die Gottesdienste gegen eine Regel des Kirchentages? Nein. Eine solche Regel könnte es höchstens als Übernahme katholischer Verbote geben. Dazu Bischof Wolfgang Huber: Wir als evangelische Kirche können uns nicht unter einen Druck setzen lassen, unter dem wir beispielsweise auf etwas verzichten würden, was Gott sei Dank zu einem unaufgebbaren Element unseres evangelischen Verständnisses des Abendmahls geworden ist, nämlich dass wir zu ihm alle getauften Christen einladen, die nach der Ordnung ihrer Kirche zum Abendmahl zugelassen sind. Dass bei evangelischen Abendmahlfeiern im Rahmen des Kirchentages Katholiken abgewiesen werden, ist also nicht zu befürchten. Ebenso ist bei katholischen Messfeiern die Zurückweisung von Nichtkatholiken unwahrscheinlich.

12 9. Was ist unter eucharistischer Gastfreundschaft zu verstehen? Die Einladung von Christen anderer Konfession zur Kommunion bzw. zum Abendmahl. Damit ist noch keine volle Abendmahlsgemeinschaft der Kirchen gegeben oder dabei vorausgesetzt. Allerdings werden aus der Tatsache Konsequenzen gezogen, dass es im Verständnis dieses Sakramentes keine unüberwindlichen Unterschiede mehr gibt. Entscheidend ist die Überzeugung, dass Christus selbst Gastgeber beim Herrenmahl ist und dass infolgedessen nicht die Gemeinsamkeit der Rechtfertigung bedarf, sondern die Trennung.

13 10. Dürfen Katholiken im Rahmen eucharistischer Gastfreundschaft am evangelischen Abendmahl teilnehmen? Noch einmal heißt die Antwort ja und zugleich (rein rechtlich gesehen) nein. Nein: Der zweite Satz im oben schon erwähnten Kanon 844, § 1 verbietet Katholiken, beim evangelischen Abendmahl das Sakrament zu empfangen. ([Christifideles catholici] pariter [sacramenta] a solis ministris catholicis licite recipiunt. / Ebenso empfangen katholische Gläubige die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern). Ja: Dieses Verbot ist sachlich nicht mehr ausreichend zu begründen. Jede/r muss selbst entscheiden, wie weit er/sie sich durch diesen Paragraphen im Gewissen gebunden fühlt. Das Verbot geht zurück auf das Kirchenrecht von 1917. Dort war Katholiken der Empfang des Abendmahles untersagt, weil damals darin eine durch schlüssige Handlung betätigte Glaubensverleugnung gesehen wurde. So der führende Kommentar (Mörsdorf) noch 1953 zu can. 1258 (CIC 1917). Eine solche Befürchtung wäre bei eucharistischer Gastfreundschaft im Jahre 2003 völlig absurd. Außerdem erklärt das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) trotz Kritik am evangelischen Abendmahl: Die nichtkatholischen Kirchen bekennen... bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, dass hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft. (Unitatis redintegratio, Nr. 22) Dieses Verständnis haben wir, Gott sei Dank, gemeinsam.

14 11. Belastet das Angebot eucharistischer Gastfreundschaft den Kirchentag? Diese Befürchtung ist oft zu hören. Sie ist jedoch unbegründet, jedenfalls soweit es auf uns ankommt und beachtet wird, was wir wollen und was nicht. Wir wissen, dass es auf dem Kirchentag keine volle Abendmahlsgemeinschaft geben wird, und wir täuschen sie auch nicht vor. Diese entsteht nämlich nach herrschendem Verständnis erst durch eine Vereinbarung der beteiligten Kirchen. Damit ist aber gegenwärtig nicht jegliche Gemeinsamkeit verbaut. Mit der eucharistischen Gastbereitschaft nehmen wir eine unanfechtbare Möglichkeit wahr, die wir für vertretbar halten. Dabei scheuen wir uns nicht (rein juristisch gesehen), eine Hintertür zu benutzen, die als Ausnahme in offiziellen Regelungen offengehalten wurde. In diesem Sinne hat auch das (bei diesem Thema) sehr bischofsnahe Zentralkomitee der deutschen Katholiken 2001 festgestellt, dass es vielfältige Ansätze gibt, aus pastoraler Motivation im Blick auf einzelne Menschen Perspektiven für eine eucharistische Gemeinschaft zu eröffnen (Ermutigung zur Ökumene, III,2).

15 (Fortsetzung von Frage 11) Damit zieht das ZdK eine Folgerung aus dem 1975 verabschiedeten Beschluss Gottesdienst der offiziellen Synode der (west-)deutschen Bistümer. Es erklärt, darin lehnte die Gemeinsame Synode zwar eine generelle Zulassung katholischer Christen zum evangelischen Abendmahl aufgrund des unterschiedlichen Amts- und Weiheverständnisses ab, doch hob sie zugleich hervor: 'Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein katholischer Christ - seinem persönlichen Gewissensspruch folgend - in seiner besonderen Lage Gründe zu erkennen glaubt, die ihm seine Teilnahme am Abendmahl innerlich notwendig erscheinen lassen' (5.5). Viele der damals noch als hinderlich geltenden Fragen sind seitdem geklärt worden. Offensichtlich sind es inzwischen auch nicht nur Einzelne, die in dieser Sache statt kirchlichen Rechtsvorschriften ihrem eigenen Gewissen folgen. Vor allem ein ökumenischer Kirchentag stellt für sie schon als solcher eine besondere Lage dar, die ihnen eine Beteiligung am Abendmahl nahelegt. Aus pastoraler Motivation dürften sich auch die Kirchenoberen damit abfinden.

16 12. Ist eine Einheit am Tisch des Herrn unwahrhaftig? Das behaupten zwar die kath. Bischöfe in ihrem Wort zum Kirchentag. Da immer nur ein einzelner wahrhaftig oder unwahrhaftig sein kann, ist diese Frage aber nicht allgemeingültig zu beantworten. Unwahrhaftig wäre jemand, der sich im Widerspruch zu seiner wirklichen Überzeugung äußerte oder verhielte. Die Bischöfe erklären, dass sie derzeit nicht in der Lage seien, die eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren. Aus ihrer theologischen Sicht wäre für sie persönlich eine Einheit am Tisch des Herrn unwahrhaftig. Nach kirchlicher Lehre und allgemeiner Überzeugung ist für jeden Menschen der oberste Maßstab seines Verhaltens das eigene Gewissen. Dem nicht zu folgen, wäre unwahrhaftig. Daher wird hier aus gutem Grund die Wahrhaftigkeit als Maßstab angelegt. Jeder muss sich also selber fragen, ob er im Gottesdienst der anderen Konfession das Mahl des Herrn zu erkennen und mit gutem Gewissen mitzufeiern vermag.

17 13. Sind die geplanten Gottesdienste letzten Endes nicht doch bloß eine katholische Messe bzw. ein evangelisches Abendmahl? Nein. Das könnte aus unzulänglicher rein rechtlicher Sicht so scheinen, wenn isoliert nur nach der Rolle von Amtsträgern gefragt würde. Unter einer solchen verengten und rein abstrakten Sichtweise könnte man bestenfalls von eucharistischer Gastbereitschaft im Sinne einer begrenzten (situationsbedingten) Zulassung sprechen. Für unsere Gottesdienste und deren ökumenischen Charakter entscheidend ist aber die Gemeinsamkeit der Feier insgesamt, vor allem beim gemeinsamen eucharistischem Mahl.

18 14. Wird es außerdem noch andere Gottesdienste mit eucharistischer Gastfreundschaft geben? Damit ist zu rechnen. Und wir hoffen, dass beim Ökumenischen Kirchentag möglichst viele die eucharistische Gastfreundschaft wahrnehmen und an einer Abendmahlsfeier der anderen Konfession teilnehmen.

19 15. Welche Reaktion erwarten Sie von seiten der Kirchenleitungen? Beim jetzigen Stand der Dinge kann man von ihnen nicht erwarten, dass sie offiziell ihren Segen geben zu allem, was einzelne und viele einzelne in ihrem Gewissen für richtig halten und entsprechend praktizieren. Gut beraten sind sie allerdings, wenn sie in der gegenwärtigen Übergangszeit keinen Konflikt heraufbeschwören wegen der Dinge, die theologisch vertretbar, aber für eine allgemeine, gesetzliche Neuregelung aus amtlicher Sicht noch nicht reif sind. Verantwortung dafür brauchen sie allerdings nicht zu übernehmen.

20 Weitere Informationen zum Thema: Arbeitskreis Ökumene von IKvu und WsK Für Rückfragen: Carl-Peter Klusmann, Telefon: 0231-147303; Telefax: 0231-2866505 E-Mail: cp.klusmann@dokom.netcp.klusmann@dokom.net IKvu-SPECIAL Gemeinsames Abendmahl? im Internet: http://www.ikvu.de/abendmahl/http://www.ikvu.de/abendmahl/ © 2003 by Initiative Kirche von unten (IKvu) Umsetzung in PowerPoint: Thomas Wystrach Kontakt per E-Mail: webmaster@ikvu.de


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