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Politisches System Schweiz

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Präsentation zum Thema: "Politisches System Schweiz"—  Präsentation transkript:

1 Politisches System Schweiz
Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Föderalismus: NFA Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014

2 Unterschiede zwischen den Regionen gibt es in allen Ländern (TA 24. 2

3 TA vom 26. März 2013 Die Zahlmeister begehren auf Von David Nauer, Berlin Bayern und Hessen wollen nicht länger Milliarden an ärmere deutsche Bundesländer überweisen – und klagen vor Gericht. Horst Seehofer (CSU) hat es wieder einmal auf den Punkt gebracht, in seiner leicht spöttischen und sehr selbstbewussten Art. «Wir Bayern», sagte der Ministerpräsident des Freistaates, «sind reich, aber nicht blöd.» Der saloppe Spruch zielt auf den Länderfinanzausgleich, jenes komplizierte Regelwerk, welches jährlich Milliarden quer durch Deutschland schleust. Zusammen mit seinem CDU-Kollegen aus Hessen, Volker Bouffier, hat Seehofer gestern beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht gegen das Solidarsystem. Die beiden Unionspolitiker halten es für ungerecht und leistungsfeindlich. Seehofer nannte den Gang vor Gericht einen «Akt politischer Notwehr».

4 Berlin profitiert am meisten
Den Länderfinanzausgleich gibt es seit Jahrzehnten, doch die Gewichte haben sich zuletzt immer mehr verschoben – zuungunsten der Geberländer. Im vergangenen Jahr sind 7,9 Milliarden Euro umverteilt worden. Davon hat Bayern etwa die Hälfte bezahlt, Hessen steuerte 1,3 Milliarden bei. Auch Baden-Württemberg, das sich an der Klage nicht beteiligt, gehört zu den Geberländern: Es überwies rund 2,7 Milliarden Euro in den Topf. Die anderen 13 Bundesländer haben Geld erhalten. Der grösste Profiteur ist die Stadt Berlin. Sie erhielt allein 2012 rund 3,3 Milliarden Euro. Mit den Zahlungen sollen, wie in der Verfassung vorgeschrieben, im ganzen Land «gleichwertige Lebensverhältnisse» geschaffen werden. Doch Kritiker sagen, das System setze falsche Anreize. Für arme Länder lohnt es sich nicht, sich um eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmen (etwa durch die Ansiedlung von Unternehmen) zu bemühen, weil das Plus mit den Subventionen verrechnet würde. Aber auch Bayern, Hessen und Baden-Württemberg haben kaum Interesse an steigenden Einnahmen: Einen Grossteil müssten sie ohnehin abliefern.

5 Stadt: Zürich Rechnung 2012: 8.4 Mrd.; Kanton Zürich 2011: 13.4 Mrd.

6 Absurde Auswüchse Eines der Probleme: Die deutschen Bundesländer dürfen die Höhe der Steuern nicht selbst bestimmen. Sie sind also davon abhängig, was die Regierung in Berlin für eine Finanzpolitik verfolgt und nach was für einem Schlüssel die Gelder dann verteilt werden. Dieses System führt zu absurden Auswüchsen. So muss Hessen Kredite aufnehmen, um seine Ausgleichszahlungen an arme Bundesländer zu finanzieren. Zum Teil haben Geberländer wegen der hohen Abgaben sogar weniger Geld pro Bürger zur Verfügung als manche Nehmerländer. Die Regierungen in München und Frankfurt wollen nun dafür sorgen, dass wieder mehr Wettbewerb herrscht zwischen den Ländern, auch Steuerwettbewerb. «Wir wollen, dass die Länder die Höhe bei bestimmten Steuern eigenhändig festlegen können», sagte der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU). Doch die Erfolgsaussichten des hessisch-bayrischen Vorstosses sind nicht besonders gut. Mit einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens 2015 gerechnet. Auch dürfen die Richter nicht einfach eine Neuordnung des Finanzausgleichs anordnen, sondern bloss Leitlinien formulieren. Die Ausgestaltung des künftigen Solidarpakts obliegt dem Bundesrat, der Länderkammer – und dort haben die Nehmerländer eine komfortable Mehrheit.

7 In der Schweiz sind diese Probleme gelöst! Oder?

8 Die grosse Föderalismusreform: Der Neue Finanzausgleich resp
Die grosse Föderalismusreform: Der Neue Finanzausgleich resp. Die Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA)

9 Fallstudie NFA: Fragen
1. Was heisst NFA genau? 2. Was sind die wichtigsten Mängel des alten Finanzausgleichssystems? 3. Welches sind die Ziele der NFA 4. Welches sind die zentralen Instrumente der NFA? 5. Kommentieren Sie die Aussage „NFA und New Public Management sind sich sehr ähnlich“. 6. Welche Strategien wurden verfolgt, damit das Projekt von Volk und Ständen angenommen wurde? 7. Welche Funktion kommt dem Härteausgleich zu? Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

10 Zentrale Anliegen bzw. Ziele des Reformprojektes sind:
Modernisierung und Stärkung des Föderalismus durch eine Klärung und Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen. Steigerung der Wirksamkeit des Ausgleichssystems und somit eine Annäherung der kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Steuerbelastungen. Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von staatlichen Aufgaben durch die Einführung moderner Zusammenarbeitsformen zwischen den verschiedenen bundesstaatlichen Ebenen sowie durch die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit.

11 Effizienzgewinne Ursprünglich war von Effizienzgewinnen in der Höhe von 3 Mrd. Franken die Rede (vgl. Klöti 2000: 20) Klöti, Ulrich (2000). Regieren im verflochtenen dreistufigen Föderalismus. In: Knoepfel Peter und Wolf Linder (Hrsg.). Verwaltung, Regierung und Verfassung im Wandel. Gedächtnisschrift für Raimund Germann. Basel: Helbling &Lichtenhahn. S

12 Die NFA stellt vier neue und innovative Instrumente bereit, um die gesteckten Ziele zu erreichen:
Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich Finanzausgleich im engeren Sinn

13 Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung
Im Rahmen der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen werden 15 Aufgabenbereiche vollständig in die Verantwortung der Kantone und sechs Aufgabenbereiche in diejenige des Bundes übertragen. Als Grundsatz der Aufgabenzuweisung dient das Subsidiaritätsprinzip. Danach soll die übergeordnete staatliche Ebene (Bund) nur diejenigen Aufgaben übernehmen, die die untergeordnete Ebene (Kantone) nicht aus eigener Kraft erfüllen kann. Im Rahmen der Finanzierungsentflechtung entfallen die zweckgebundenen Subventionen sowie die finanzkraftabhängigen Zuschläge. Im Gegenzug erhalten die Kantone über die Instrumente des Finanzausgleichs im engeren Sinn mehr freie Mittel zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung stellt ein Kernelement bei der Modernisierung der bundesstaatlichen Strukturen und des Föderalismus dar. So wird der zunehmenden Zentralisierung Einhalt geboten und die Position der Kantone durch mehr Eigenverantwortung und mehr freie finanzielle Mittel gestärkt. Aufgabenbereiche in der Verantwortung des Bundes: Landwirtschaft (Bund übernimmt Zuchtförderung), Landesverteidigung, Nationalstrassen, AHV, IV-Leistungen (individuelle Leistungen, Kantone: Infrastruktur), Betagten- und Behindertenhilfe (nur gesamtschweizerische Dachorganisationen), Denkmal- und Heimatschutz (nur Objekte nationaler Bedeutung) Kantone übernehmen vollständig: Hauspflege, Lehrmittel Sport, Strassenverkehr, Hauptstrassen, Schulsport, Luftreinhaltung, Denkmal und Heimatschutz, Stipendien, Raumplanung, Heimunterbringung, Sonderschulung, Lärmschutz, Berggebiet.

14 Die neue Aufgabenzuweisung in der NFA

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16 Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen
Insgesamt neun Aufgabenbereiche werden im NFA als Verbundaufgaben eingestuft. Bei diesen Aufgaben liegt die strategische Führung beim Bund, während die Kantone die operative Verantwortung übernehmen. Anstelle der herkömmlichen zweckgebundenen und kostentreibenden Subventionen werden dazu künftig vom Bund Gobalbeiträge ausgerichtet, deren Höhe sich am zu erzielenden Ergebnis anstatt am Aufwand orientieren. Welches sind dieses Aufgaben? Stipendien auf Hochschulstufe, Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaftliche Strukturverbesserung, Vermessungswesen, Hauptstrassen, Prämienverbilligung, Krankenversicherung, Jagd und Fischerei, Öffentlicher Regionalverkehr, Ergänzungsleistungen, Hochwasserschutz, Flugplätze, Wald

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18 Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
Im Interesse der Rechtssicherheit und der Transparenz wird die interkantonale Zusammenarbeit auf klare verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen gestellt. So regelt neu das Bundesrecht die Allgemeinverbindlicherklärung (-> Motion Füglistaller) sowie die Mitwirkungspflicht. Zudem bestimmt der Bund abschliessend die von der interkantonalen Zusammenarbeit betroffenen Aufgabenbereiche. Durch den neu eingeführten interkantonalen Lastenausgleich wird gewährleistet, dass auch in den kantonsübergreifenden Aufgabenbereichen das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz - d. h. der Übereinstimmung von Nutzniessern sowie Entscheidungs- und Kostenträgern - eingehalten wird.

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21 Der Finanzausgleich im engeren Sinn
Kernelement der NFA ist der Finanzausgleich im engeren Sinn. Über ihn soll sichergestellt werden, dass auch die ressourcenschwachen Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zudem sollen sich die kantonalen Unterschiede bezüglich der Steuerbelastungen mittelfristig wieder annähern.

22 Der Finanzausgleich im engeren Sinn beinhaltet zwei Instrumente (Modellrechnung 2.4 Mia Franken)
Der Ressourcenausgleich basiert auf einem neuen Index zur Erfassung der kantonalen finanziellen Ressourcen- bzw. Steuerpotenziale. Anhand dieses Ressourcenindexes werden die Kantone in ressourcenstarke und ressourcenschwache Kantone eingeteilt. Ressourcenschwache Kantone erhalten nun sowohl von den ressourcenstarken Kantonen (horizontaler Ressourcenausgleich) als auch vom Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Der bundesstaatliche Lastenausgleich will unverschuldete und unbeeinflussbare Strukturlasten der Kantone abgelten. Zu diesem Zweck stehen zwei Lastenausgleichsgefässe - eines für die geografischen und eines für die soziodemografischen Lasten - zur Verfügung, die nach den Modellannahmen mit je 275 Millionen Franken pro Jahr durch den Bund finanziert werden.

23 Härteausgleich Die NFA ist derart ausgestaltet, dass insgesamt weder der Bund noch die Gesamtheit der Kantone eine Mehrbelastung erfahren. Um jedoch die Probleme, die bei der Umstellung vom alten auf das neue System entstehen können, abzumildern, wurde ein zusätzliches Element eingeführt. Der sogenannte Härteausgleich wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert und kommt den ressourcenschwachen Kantonen zu Gute. In Zukunft wird der Härteausgleich in regelmässigen Abständen auf seine Notwendigkeit hin überprüft. Nach maximal 28 Jahren läuft er definitiv aus. Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen Die Umsetzung der NFA erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden die Verfassungsgrundlagen und das neue Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich geschaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft (erste NFA-Botschaft) im November 2001 verabschiedet. Das Parlament schloss die Beratungen in der Herbstsession 2003 ab. Die obligatorische Volksabstimmung kann somit im Verlaufe von 2004 stattfinden. Um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen der ersten und zweiten NFA-Botschaft zu gewährleisten, sind Bund und Kantone übereingekommen, die Arbeiten zu den Ausführungsbestimmungen (zweite Botschaft) bereits im Jahr 2003 in Angriff zu nehmen. Der Bundesrat hat dazu im Dezember 2002 eine paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Projektorganisation eingesetzt. Die Arbeiten kommen planmässig voran (siehe Medienmitteilung und Rohstoff vom 18. September 2003) Ziel ist, dass die parlamentarischen Beratungen zu den Ausführungsbestimmungen im Verlaufe des Jahres 2005 in Angriff genommen werden können. Parallel zu diesen Arbeiten wird die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die notwendigen Folgearbeiten in den Kantonen forcieren. Dabei geht es namentlich darum, nach den Schlussabstimmungen im eidg. Parlament zur ersten Botschaft den Ratifizierungsprozess zur interkantonalen Rahmenvereinbarung in die Wege zu leiten sowie die Weiterentwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit generell voranzutreiben. Ziel ist, dass die Kantone bis zur Inkraftsetzung der gesamten NFA-Vorlage ihre Vorarbeiten soweit abgeschlossen haben, dass die NFA integral in Kraft gesetzt werden kann. Dies wird aus heutiger Sicht nicht vor 2007 sein.

24 Etappen NFA

25 1. Schritt: Verfassungsänderung
64.4% Ja und 35.6% Nein, annehmende Stände 18 5/2, ablehnende Stände 2 ½ (ZG, SZ und NW)

26 Stellung der Kantone und Aufgabenzuweisung
Art. 3 Kantone Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Neu: Art. 5a Subsidiarität Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.

27 Art. 42 Aufgaben des Bundes
1 Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist. 2 Er übernimmt die Aufgaben, die einer einheitlichen Regelung bedürfen. (entfällt) Art. 43 Aufgaben der Kantone Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.

28 Neu:

29 Und vor allem dann: 1 1 2 3

30 Fussnoten zu Artikel 43a 1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan – BBl , , ). Dieser Art. ist mit Ausnahme von Abs. 1 Bst. b und c noch nicht in Kraft. 2 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 – AS ; BBl , ). 3 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 – AS ; BBl , ).

31 2. Schritt Knapp zwei Jahre nach der Volksabstimmung hat das Parlament die von Bund und Kantonen gemeinsam ausgearbeitete NFA-Ausführungsgesetzgebung (2. NFA-Botschaft) an der Herbstsession 2006 in Flims verabschiedet. Im Einzelnen ging es um die Änderung von 30 Bundesgesetzen; drei Gesetze sind neu erlassen beziehungsweise total revidiert worden. Diese NFA-Ausführungsgesetzgebung ist im Rahmen eines Mantelerlasses verabschiedet worden. Das heisst, dass alle Gesetzesrevisionen in einer einzigen Vorlage zusammengefasst worden sind. Es ist kein Referendum gegen diesen Mantelerlass ergriffen worden.

32 3. Schritt: Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe

33 Im Rahmen einer dritten NFA-Vorlage wird die Dotierungen des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs festgelegt. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft Anfang Dezember 2006 verabschiedet. Demnach wird der Bund im Einführungsjahr der NFA (2008) insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken für die neuen Ausgleichsgefässe zur Verfügung stellen. Davon werden 72,5 Prozent (1,8 Mrd.) für den vertikalen Ressourcenausgleich und 27,5 Prozent (682 Mio.) für den Lastenausgleich eingesetzt. Der durch die ressourcenstarken Kantone finanzierte horizontale Ressourcenausgleich wird auf 70 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs (rund 1,26 Mrd.) festgesetzt. Der zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanzierte und zeitlich befristete Härteausgleich wird für die ersten acht Jahre ab Inkrafttreten der NFA mit 430 Millionen Franken dotiert.

34 1. Botschaft 2001

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37 Beratung im Parlament und Ausblick
Der Ständerat hat als Erstrat  das Geschäft in der Frühlingssession 2007 verabschieden. Er hat dabei die Vorschläge des Bundesrats unverändert übernommen. Das Parlament stimmt der Vorlage in der Sommersession 2007 zu.

38 « Si on avait su? »

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41 2014

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43 Bedeutung der Solidarität für die einzelnen Kantone – gemessen an ihren Einnahmen respektive Ausgaben

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46 Gemäss WW 2012 zahlt SZ 10 % des Kantonsbudgets ZG zahlt 19 %

47 Zweiter Wirksamkeitsbericht: die betroffenen Kantone beziehen Stellung: ZH vs. UR

48 2. Wirksamkeitsbericht (2014): Forderung der Geberkantone
Effektiv ausschöpfbares Ressourcenpotential (Unterscheidung Gewinnsteuern von Unternehmen und Einkommensteuern von Personen Zielgerichtete Verteilung der Finanzmittel (nur an ressourcenschwache Kantone) Minderung der Solidarhaftung (Schwächung des Kantons Zürich hat andere (z.B. SZ) zu stark belastet) Beschränkte Zahlungen an Kantone mit einer Tiefststeuerstrategie Härteausgleich soll abgeschafft werde Wichtige Einnahmequellen wie Wasserzinsen sollen berücksichtigt werden Universitätsausgaben sollen fairer verteilt werden Vgl. Ursula Gut-Winterberger in der NZZ vom

49 Sowie: Sollte der Wirksamkeitsbericht ein drittes Mal bestätigen, dass die Sonderlasten der Zentren nicht adäquat abgedeckt werden, dann fordern ZH, GE und BS eine bessere Berücksichtigung ihrer Lasten.

50 Argumentation der Nehmerkantone
Verkleinerung der Disparitäten wurde nur teilweise erreicht Dotierung der Lastenausgleichsgefässe muss politisch gesteuert werden Am System soll festgehalten werden Keine systemfremden Elemente einbauen, Zielerreichung im Auge behalten Reaktion auf die Forderungen der Geberkantone -> Vgl. Josef Dittli (Landammann von Uri) in der NZZ vom

51 Reaktion auf die Forderungen der Geberkantone
Bund muss für die Schwankungen bei der Solidarhaftung aufkommen, Keine neutrale Zone für ressourcenschwache Kantone, aber ev. progressive Verteilkurve Abschaffung des Härteausgleichs ist zu radikal, schnellere Aufhebung möglich Unterschiedliche Bewertung von juristischen und natürlichen Personen: macht keinen Sinn der Unternehmenssteuerreform III vorzugreifen Reduktion des Ressourcenausgleichs bei Steuerdumping wird abgelehnt. Nur so kann Hauptziel erreicht werden. Vorwurf des Steuerdumpings trifft nicht zu. Wasserzinsen berücksichtigen ist systemfremd, warum nicht Kies- und Kantonalbanken berücksichtigen. Vorteil NFA ist, dass man sich steuerliche Ertragsquellen und nicht auf einzelne Einnahmen abstützt. Besserer Lastenausgleich bei den Universitätskantonen soll über interkantonalen Vereinbarungen und nicht über den NFA vorgenommen werden

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53 Réalisation des objectifs de la péréquation financière
Selon l’art. 2 PFCC, la péréquation financière vise à renforcer l’autonomie financière des cantons; réduire les disparités entre cantons au niveau national et international; maintenir la compétitivité fiscale des cantons au niveau national et international; garantir aux cantons une dotation minimale en ressources financières; compenser les charges excessives des cantons dues à des facteurs géo-topographiqes et socio-démographiques; garantir une compensation des charges équitable entre les cantons

54 Hauptergebnisse Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen konnte mit der Inkraftsetzung der NFA im Jahr 2008 substantiell erhöht werden und beläuft sich seither auf rund 40 Prozent. Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung: Der Ressourcenausgleich bewirkt per se eine erhebliche Reduktion der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Disparitäten vor Ressourcenausgleich haben seit 2012 etwas abgenommen. Bei der Steuerbelastung haben verschiedene ressourcenschwache Kantone ihre Steuersätze teilweise merklich gesenkt. Dennoch kann nicht generell von einem Abbau der Unterschiede bei der Steuerbelastung gesprochen werden.

55 Objectif 1: Renforcement de l’autonomie financière

56 Analyse des disparités à moyen et long termes
Objectif 2: Réduction des disparités entre les cantons en ce qui concerne la capacité financière Analyse des disparités à moyen et long termes Augmentation des disparités entre 2003 et 2005 puis stabilisation Diminution des disparités durant la crise économique de 2009 Réaction des cantons à fort potentiel de ressources Influence de la dynamique conjoncturelle

57 Objectif 2: Réduction des disparités entre les cantons en ce qui concerne la capacité financière
Evolution des disparités au niveau de l’indice des ressources

58 Evolution des disparités au niveau de la charge fiscale
Objectif 2: Réduction des disparités entre les cantons en ce qui concerne la capacité financière Evolution des disparités au niveau de la charge fiscale Moyenne nationale de l’exploitation du potentiel de ressources 2008: 26.0% : 26.7% Diminution de la charge fiscale entre 2008 et 2014 pour la majorité des cantons Augmentation des disparités Fourchette 2008: 13.5% (ZG) et 32.5% (JU) Fourchette 2014: 12.7 (SZ) et 35.4% (GE)

59 Hauptergebnisse (2) Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone ist sowohl bei den Unternehmens- wie auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Der Steuerwettbewerb hat sich mit der Einführung der NFA eher intensiviert. Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde auch vom ressourcenschwächsten Kanton (Uri) zum Teil deutlich übertroffen. Die Beiträge des Ressourcenausgleichs erwiesen sich deshalb als zu hoch. Der Bundesrat schlägt aus diesem Grund eine Reduktion vor.

60 Taux d’imposition moyen au niveau national et international
Objectif 3: Maintien de la compétitivité fiscale au niveau national et international Taux d’imposition moyen au niveau national et international Forte compétitivité des cantons suisses au niveau international Grandes différences au niveau national (NW: 10.6%, GE 21.4%)

61 Objectif 4: Garantie d’une dotation minimale en ressources financières
Evolution de la dotation minimale en ressources financières Excédent de dotation entre 2012 et 2014 2014: mio. de francs : Confédération: mio. Cantons à fort potentiel de ressources: mio.

62 Hauptergebnisse (3) Ausgleich von übermässigen geografisch-topografischen und soziodemografischen Belastungen: 19 Prozent der Sonderlasten sind auf geografisch-topografische Faktoren und 81 Prozent auf soziodemografische Faktoren zurückzuführen. Damit bestätigt sich, dass mit der heute gleich hohen Dotation für den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) und den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) die Sonderlasten unterschiedlich berücksichtigt werden. Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Die Lastenausgleichszahlungen zwischen den Kantonen haben sich seit Einführung der NFA praktisch verdoppelt. Dies weist darauf hin, dass sich die interkantonale Zusammenarbeit deutlich verstärkt hat.

63 Indicateurs: Incidence sur les coûts et pondération
Objectif 5: Compensation des charges excessives dues à des facteurs géo-topographiques et socio-démographiques Indicateurs: Incidence sur les coûts et pondération Indicateurs CCS: incidence positive et significative sur les coûts. Indicateurs CCG: incidence positive et significative sur les coûts, mais plus faible. Pondération existante Fruit de négociations politiques Respect de la votation populaire de 2004 Prise en compte de la soutenabilité des charges excessives pour les cantons Mais: Non proportionnelle aux coûts effectifs

64 Objectif 6: Garantie d’une compensation des charges équitable entre les cantons
Avantages des collaborations intercantonales assortie d’une compensation des charges Evitement des effets d’externalités territoriales (freerider, spillover) Economies d’échelle Prévention contre une trop grande centralisation Efficacité dans l’accomplissement des tâches Résultat de l’enquête soumise aux gouvernements cantonaux Préservation de cet instrument selon leur conception dans le cadre de la RPT Amélioration qualitative sont visible Augmentation marquante des paiements compensatoires intercantonaux dans les domaines cités à l’art 48a Cst. et surtout dans les domaines suivants: Hautes écoles cantonales Exécution des peines et des mesures

65 Hauptergebnisse (4) Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Die mit der NFA vorgenommene Aufgabenteilung hat sich bewährt. Es konnten insbesondere im Bereich Nationalstrassen Effizienzgewinne verzeichnet werden. Die Erfahrungen mit dem 2008 neu eingeführten Instrument der Programmvereinbarungen für Aufgaben, die von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden, sind im Grossen und Ganzen positiv, auch wenn verschiedene Aspekte noch verbessert werden können.

66 Massnahmen für die Vierjahresperiode 2016-19
Keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel: Mit Ausnahme einer Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich schlägt der Bundesrat deshalb keine Anpassungen vor. Insbesondere erachtet er eine Abschaffung, bzw. eine stärkere Reduktion des Härteausgleichs als nicht opportun. Bei den Grundbeiträgen sieht er das folgende Vorgehen vor: Aufgrund der deutlich zu hohen Dotation in der zweiten Vierjahresperiode ( ) ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Grundbeiträge für die dritte Vierjahresperiode zu reduzieren seien. Diese Reduktion soll auf den ordentlich fortgeschriebenen Beiträgen 2016 vorgenommen werden. Das Ausmass der Kürzung wird mit dem Vorliegen der Finanzausgleichszahlen 2015 bestimmt und richtet sich nach der durchschnittlichen Abweichung vom 85-Prozent-Ziel für die Periode Bei der Dotierung des Lastenausgleichs spricht sich der Bundesrat für die Beibehaltung der bisherigen Aufteilung aus (50 % GLA; 50 % SLA).

67 Weiteres Vorgehen Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni Nach der Auswertung wird der Bundesrat im September seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.


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