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ArbVG-Novelle Die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2011.

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Präsentation zum Thema: "ArbVG-Novelle Die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2011."—  Präsentation transkript:

1 ArbVG-Novelle Die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2011

2 2 Wahlen Senkung des Wahlalters für das passive Wahlrecht zum BR auf das vollendete 18. Lebensjahr (§ 53 Abs.1) Leichtere Enthebung des Wahlvorstandes bei Untätigkeit; 1/3 der Beschäftigten reicht (§ 49 Abs. 3) Ausdehnung des Wahlrechtes zum JVR auf Lehrlinge bis zum vollendeten21. Lebensjahr und Ausdehnung des passiven Wahlrechtes zum JVR bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (§ 126)

3 3 Tätigkeit des Betriebsrates Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen; Pflicht des BRV zur Dokumentation der Beschlussfassung (§ 68 Abs. 4) Verpflichtung des BRs, im Betrieb bestehende Sondervertretungen (JVR, BehVP) gleichzeitig mit den BR-MG zu seinen Sitzungen einzuladen (§ 67 Abs. 1) Klarstellung bez. der Rechtzeitigkeit der Information an den BR im Rahmen seines wirtschaftlichen Information- und Mitwirkungsrechtes (§§ 108 Abs. 2a, 109 Abs. 1) Benachteiligungsverbot bezieht sich jetzt auch auf betriebliche Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen (§ 115 Abs. 3)

4 4 Betriebsvereinbarungen Entfall der verpflichtenden (zustimmungspflichtige) BV bei Prämien und leistungsbezogenen Entgelten; wurde jetzt als Möglichkeit einer freiwilligen BV aufgenommen (§§ 96 Abs. 1 Z 4, 97 Abs. 1 Z 16)

5 5 Kündigung Verlängerung der Stellungsnahmefrist des BR nach Verständigung der Kündigungsabsicht auf eine Woche (§ 105 Abs. 1) Verlängerung der Anfechtungsfrist für den/die ArbeitnehmerIn auf zwei Wochen (§§ 105 Abs. 4, 107) Rechtzeitigkeit der Einbringung der Anfechtungsklage durch den/die ArbeitnehmerIn auch dann, wenn die Klage innerhalb offener Frist beim UNZUSTÄNDIGEN Gericht eingebracht wird (§ 105 Abs. 4a) Bessere Gliederung und Präzisierung der Bestimmungen über ältere ArbeitnehmerInnen bzw NachtschwerarbeiterInnen (§ 105 Abs. 3a – 3c)

6 6 Zusatz: BEinstG Der besondere Kündigungsschutz von begünstigten Behinderten für Dienstverhältnisse, die ab dem 1.1.2011 neu begründet werden, soll für einen Zeitraum von 48 Monaten nicht zur Anwendung gelangen – abgesehen von den taxativ aufgezählten Ausnahmefällen.

7 Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.


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