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Veröffentlicht von:Katharina Bachmeier Geändert vor über 6 Jahren
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Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Verwaltungsvorschrift gültig ab Solveig Brandt, Beraterin im IQMV
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Aktualität der Regelungen zur BO/StO
Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes M-V: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom , Inkrafttreten am 1. August 2017 (außer Kraft ) Inklusionsstrategie vom Mai 2017 – beschlossene schrittweise Umsetzung ab 2017/2018 bis 2023 zum vollständig inklusivem Bildungssystem „Landeskonzept für den Übergang von der Schule zum Beruf“ (Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit M-V) Institut für Qualitätsentwicklung M-V
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VV Berufs- und Studienorientierung
Ziel: „ Die Berufs- und Studienorientierung soll den Schülerinnen und Schülern bei der Entscheidung (ihrer Berufswahl) helfen. Dabei wollen wir das Rad nicht neu erfinden. Viele Angebote sind … bestens bekannt…Diese Angebote soll es weiterhin geben. Sie sollen allerdings besser aufeinander abgestimmt werden und um neue Maßnahmen ergänzt werden.“ Bildungsministerin Birgit Hesse, Landespressekonferenz
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Regelungen der VV im Überblick
3.1.BO- Konzept Gestaltung mit konkreten Maßnahmen und unter Nutzung regionaler Möglichkeiten (1-5) und 4 Phasen in Jahrgangsstufen als Richtgröße (Anlage 2 mit Beispielen) Einstimmen Erkunden Entscheiden Erreichen
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Inhalte des Konzeptes der Berufs- und Studienorientierung:
Maßnahmen mit Inhalten, Zeitplan und Verantwortlichkeiten, Verknüpfung mit Unterrichtsinhalten, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Fortbildungen, Qualitätsentwicklung (Maßnahme und Gesamtkonzept) Bestandteil des Schulprogramms Schulkonferenz Fundort: Kapitel 3.1
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Kontaktlehrkraft für Berufs- und Studienorientierung:
„Die Kontaktlehrkraft sollte Mitglied der Steuergruppe der Schule sein, oder themenbezogen an den Beratungen teilnehmen“ „Zur Erfüllung dieser Aufgabe beruft die Schulleitung eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Kontaktlehrkraft ein. Diese unterstützt die Kontaktlehrkraft bei der Organisation und Umsetzung der Aufgaben.“ Mitglieder: Praktikumsleitung, AWT-Lehrkraft, Berufsberater/in, Schulsozialarbeiter/in, weitere Lehrer-, Eltern, Schülervertreter… „Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind der Schulkonferenz darzulegen.“ „Die Kontaktlehrkraft ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang von der Unterrichtsverpflichtung freizustellen.“ Fundort: Kapitel 3.2
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Aufgaben der Kontaktlehrkraft:
schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung erarbeiten, fortschreiben und evaluieren Kapitel 3.1 Organisation der Schülerbetriebspraktika 3.4 und Anlage 1 Organisation der Berufs- und Studienberatung Bedarfsermittlung für zusätzliche schulische und außerschulische Angebote Zusammenarbeit mit und Betreuung von außerschulischen Partnern Kapitel 3.5 bis 3.7 Aufsichtspflicht Kapitel 5 Fundort: Kapitel 3.2
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3.3. Berufswahlpass - Verbindliche Arbeit ab der Jahrgangsstufe 7 im nichtgymnasialen Bildungsgang zur Dokumentation - Nutzung in allen Unterrichtsfächern unter Anleitung der Kontaktlehrkraft oder AWT/ Info Lehrkraft - Information der Erziehungsberechtigten zum Umgang in gemeinsamer Veranstaltung mit der Berufsberatung bwp_einfache_sprache
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3.4. Schülerbetriebspraktikum
Obligatorisch, alle gleichzeitig (Ausnahme Unterricht in anderer Kl.), - 25 Tage, 5 Tage im Block, - Durchführung in unterschiedlichen Formen, z.B. Werkstatttage, Praxislerntag, … - Empfehlung Sozialpraktikum (örtliche Möglichkeiten) Anlage 1: inhaltliche Vor- und Nachbereitung, Aufgaben: der Praktikumsleitung, des Praktikumsbetriebes, der Praktikantin/ des Praktikanten
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Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
Erziehungsberechtigte: Verbesserung des Austausches (Elterninfo zum Konzept und zur Umsetzung im Schuljahr mit der Berufsberatung, Ergebnisse der Potentialanalyse o.ä.(Empfehlung) Berufsberatung der Agentur für Arbeit (individuelle Beratungstermine) Schulen und Kooperationspartner: Netzwerke, Gremien, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verwaltung, Hochschulen, Kammern, Kreishandwerkerschaft, Branchen- und Unternehmensverbände … - Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf , JUSE (JugendServiceMSE) (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugend- und Sozialamt) Fundort: Kapitel 3.5 bis 3.7
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Besonderheiten im gymnasialen Bildungsgang
gleichberechtigte Berufs- und Studienorientierung Grundlagen und Phasen wie nichtgymnasialer Bildungsgang Schülerbetriebspraktikum: berufs- und studienorientierende Anteile Jahrgangsstufe 10 Studienorientierung integriert Jahrgangsstufen 11 und 12 vertiefende Maßnahmen entsprechend individueller Schwerpunktsetzung Fundort: Kapitel 3.8
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Berufliche Schulen Schutzbestimmungen
entspricht gängiger Praxis (Unterricht praxisorientiert , Berufswahlpass o.a. weiter nutzen, Zusammenarbeit mit AA, HS, UNI …) 4.1. BVJ (mind. ein Projekt- oder Wandertag mit BO-Charakter - Hinweise) 4.2.Fachgymnasium (Regelung 3.8.Gymn.) und 4.3. Fachoberschule gezielte Vorbereitung Schutzbestimmungen Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule besteht während aller Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung an außerschulischen Lernorten, sofern diese als Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Daher muss die Schule dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler hinreichend beaufsichtigt und belehrt werden. Fundort: Kapitel 4 bzw. 5
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Unterstützende BO Maßnahmen
Land: Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Module, Bedarfsmeldungen der Schule, Durchführung Bildungsträger (keine Fahrtkosten) Bund: Bundesprogramm „Bildungsketten“ bzw. „Berufsorientierungsprogramm“ (BOP) Potenzialanalyse mit Werkstatttagen, Berufseinstiegsbegleitung Servicestelle Inklusion im Staatlichen Schulamt
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Modellprojekt „Integrierte Berufsorientierung“
-> Neuausrichtung der Berufsorientierung Zeitraum: /2019 Arbeitsgruppen: Fach AWT (RP RegS und RP Gymn.), Fach Informatik und Medienkunde, Potentialanalyse erstellen, BO und Inklusion 21 Modellschulen (HGW 11, NB 4, HRO 2, SN 4) Ziel: Senkung der Ausbildungs- und Studienabbrüche
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IQMV: Referentin für Berufsorientierung
FB – Angebote im Bildungsserver MV: Lernbereich Berufs- und Studienorientierung, „Schülerfirmen“ u.a. Kontakt: Sabine Hötschkes Telefon: 0385/
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FB Themenvorschläge BO/StO – Bedarfe angefragt
Schülerfirmen (FB- Angebot 2.Hj 2017) Erstellung/ Arbeit mit dem BO-Konzept;.. mit dem Berufswahlpass Einschätzung/ Auswahl von BO-Angeboten Reflexion des Praktikums Alternative Berufswege/ Abschlüsse Motivation zur BO (der 10. Kl.) Fachübergreifende Projekte, Praxislerntag Kl. 7 (HEE) AWT Modellvorhaben – Potentialanalyse Studienorientierung- mehr als nur Englischkenntnisse ……….
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Zertifikatskurs BO/ StO
Ort: Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Rostock (ZLB) Anliegen: berufswahl- und Studienwahlprozess professionell begleiten, BO-Maßnahmen konzipieren, durchführen und evaluieren Zielgruppe: Lehramtsstudierende, Referendar/Innen, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Berufseinstiegsbegleiter(Innen) Leiterin: Dr. Claudia Kalisch Aufbau/ Umfang: 3 Module a 90 h, 2/3 Selbstlern-/Gruppenarbeitszeit
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Inklusionsstrategie bis 2023: 4. 8. 5. 1
Inklusionsstrategie bis 2023: Leitlinien der Berufs- und Studienorientierung in der Schule 1. Die Schule ist der zentrale Ort für die BO. Ihr obliegt die Einschätzung der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und daraus resultierend die Auswahl externer Partner, mit denen sie zusammenarbeitet. 2. Die BO wird in allen Schulen als ein standardisierter einheitlicher Prozess unter Berücksichtigung der individuellen und geschlechterspezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen und der jeweilige Arbeitsmarktsituation systematisch und nach einheitlichen Qualitätsstandards umgesetzt. 3. Die BO erfolgt in enger Verknüpfung mit dem Unterricht. In allen Fächern werden Bezüge zur Arbeits- und Berufswelt sichergestellt. Der Unterricht wird handlungs- und praxisorientierter gestaltet.
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Die BO erfolgt auf mehreren Ebenen:
Im Fach AWT und Informatik In der fachpraktischen Förderung Im Fachunterricht durch Praxislernen und Praxisnähe Im Schülerbetriebspraktikum In schulischen Projekten/ Exkursionen Hinsichtlich der Schülerbetriebspraktika besteht für SchülerInnen mit sonderpädagogischer Förderbedarf eine besondere Herausforderung darin, entsprechende Praktikumsplätze für ein individuelles Praktikum in einem Unternehmen zu finden. Alternativ können praktische Erfahrungen in sonderpädagogischen Werkstätten gesammelt werden. Inklusionsstrategie vom Mai 2017,
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Qualitätsbereich Berufs-und Studienorientierung
Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Selbstständigen Schulen (Schulqualitätsverordnung – SchQualiVO M-V) vom : §1 (2) Verpflichtung der regelmäßigen und systematischen Überprüfung der Qualität ihrer Arbeit (Unterrichts- und Erziehungstätigkeit, Organisation der Schule, das Schulleben sowie außerschulische Kooperationsbeziehungen) §3 alle 3 Jahre Fortschreibung
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Instrumente der Evaluation- intern/ extern
Angebote: u.a. Berufswahlsiegel (bis 2017/2018) (Kriterienkatalog) online- Evaluation in Arbeit Arbeitsagentur (Checklisten) Bertelsmann Stiftung Leitfaden zur BO Starke Schule …
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Packen wir es an: Austausch zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zum Finden von Lösungsvorschlägen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
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