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Gesamtqualifikation und Abiturprüfungsverfahren

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Präsentation zum Thema: "Gesamtqualifikation und Abiturprüfungsverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Thema: Gesamtqualifikation und Abiturprüfungsverfahren (Autor: Heiko Maaß)

2 Gesamtqualifikation und Abiturprüfungsverfahren
Nr. Thema 1. Wahl des 3./4. Abiturfachs 2. (Wdh.) Übersicht Gesamtqualifikation 3. (Wdh.) Gesamtqualifikation: Block I (Anrechnung der Kurse, Berechnung) 4. Verfahren bei Zulassung zur Abiturprüfung 5. Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung 6. Abiturverfahren („Vor-Abi-Klausur“ in Q2.2, schriftliche Abiturprü- fungen, mündliche Abiturprüfung) 7. Gesamtqualifikation: Block II (Berechnung) 8. Mündliche Abiturprüfungen im Abiturfach 9. Wiederholung der Abiturprüfung und Rücktritt 10. Bestimmung der Abiturnote > Beispiel für die Berechnung

3 Wahl des 3./4. Abiturfachs

4 Aufgabenfelder und Fächer
Wahl des 3./4. Abiturfachs Abiturprüfungen in 4 Fächern, den beiden schon gewählten Leistungskursen (schriftlich) sowie in zwei Grundkursen (eins schriftlich, eins mündlich) Durchgängige Belegung seit EF, mit Klausuren seit Q1 Mit den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch alle Fremdsprachen Kunst und Musik Literatur, Theater, IPK, VPK (in Q1) Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Sport

5 Wahl des 3./4. Abiturfachs Aufgabenfelder und Fächer > als Abiturfach wählbar Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Englisch, Lateinisch, Französisch Kunst und Musik Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Das Aufgabenfeld I kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden, Religionslehre kann das Aufgabenfeld II vertreten. Zwei der vier Abiturfächer müssen Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein. („Zwei-von-drei-Regel“) Wahl des dritten/vierten Abiturfachs (GK) bis zum

6 Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:
Wahl des 3./4. Abiturfachs Aufgrund der „Zwei-von-drei-Regel“ (2 Abiturfächer aus dem Bereich D, M, fFS) sind folgende Abiturfachkombinationen ausgeschlossen: zwei Naturwissenschaften (bzw. Naturwissenschaft + Informatik) Naturwissenschaft + Kunst / Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

7 Übersicht Gesamtqualifikation

8 Übersicht Gesamtqualifikation
Block I: Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturprüfungen 200 – 600 Punkte (2/3 der Gesamtnote) 100 – 300 Punkte (1/3 der Gesamtnote) 300 – 900 Punkte Abiturdurchschnittsnote

9 Gesamtqualifikation: Block I

10 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 8 LK 30 GK Einfache Wertung
Gesamtqualifikation: Block I Bedingungen für die Zulas-sung zur Abi- turprüfung: Belegungs-pflicht: Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 8 LK Block I: mindestens 200 Punkte 8 LK im 1. und 2. Abiturfach Doppelte Wertung 35-37 Kurse: max. 7 Defizite 30 GK 8 GK im 3. und 4. Abiturfach Einfache Wertung 38-40 Kurse: max. 8 Defizite 19-24 weitere GK (Pflichtbelegung+weitere Fächer) Einfache Wertung max. 3 LK- Defizite Insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten

11 Gesamtqualifikation: Block I (Anrechnung der Kurse)
EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Deutsch 4 Kurse eine Fremdsprache (bzw. 2 bei sprachl. Schwerp.) 4 K. (bzw. +2 K. FS2 in Q2) Kunst/Musik/Literatur (Theater)/instr. Kurs 2 Kurse Gesellschaftswissenschaft 4 Kurse Je 2 Kurse GE und SW Mathematik 4 Kurse eine Naturwissenschaft (bzw. 2 bei nat. Schwerp.) 4 K. (bzw. +2 K. NW2 in Q2) Religionslehre (Ersatz: Philosophie) 2 Kurse Sport 4 Kurse

12 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
1. Schritt: Prüfung von vier Voraussetzungen a) Pflichtbelegungen gemäß § 28 APO-GOSt B b) Belegung von mindestens 38 Kursen (8 LK und 30 GK) c) Kein Kurs mit 0 Punkten in den Fächern mit Belegungsverpflichtung d) Feststellung der Defizite 35 – 37 Kurse: Maximal 7 Defizite, darunter max. 3 in den LK 38 – 40 Kurse: Maximal 8 Defizite, darunter max. 3 in den LK

13 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
2. Schritt: Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (8 LK und 27 GK) > darunter sämtliche Kurse in den vier Abiturfächern und Pflichtbelegungen a) 4 Kurse Deutsch b) 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache c) 2 Kurse Kunst / Musik / Literatur (+Theater) / instrumentalpr. Kurs d) 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschafswissenschaft e) 2 Kurse Geschichte (falls nicht schon in d) eingebracht) f) 2 Kurse Sozialwissenschaften (falls nicht schon in d) eingebracht) g) 4 Kurse Mathematik h) 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft (BI, CH, PH) i) 2 Kurse des schwerpunktbildenden Faches (FS oder NW aus Q2) > sog. „Einsprachler“ müssen Italienischkurse aus Q2 einbringen! j) 2 Kurse Religionslehre (oder Philosophie bzw. weitere GW)

14 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
2. Schritt: Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (8 LK und 27 GK) > darunter sämtliche Kurse in den vier Abiturfächern und Pflichtbelegungen - Nach Einbringung der Kurse in den Abiturfächern und den weiteren Pflichtbelegungen „Auffüllen“ von restlichen Kursen, bis 35 Kurse erreicht sind. - Auswahl der Kurse in absteigender Punktzahl (beste Kurse zuerst) - „Gleichberechtigung“ der Fächer - Einzige Beschränkung: Ist Musik kein Abiturfach, können maximal 5 Kurse Musik+instrumentalprakt. Kurs eingebracht werden. - Der Projektkurs Sport zählt als 2 anrechenbare Grundkurse. - Achtung: Bei 8 Defiziten unter den 35 Kursen muss auf 38 Kurse „aufgefüllt“ werden (Erinnerung: Bei Kursen 8 Defizite erlaubt).

15 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
3. Schritt: Addition der Punkte in den 35 Kursen - Leistungskurse zählen doppelt, Grundkurse einfach. - Der Projektkurs Sport kann nur angerechnet werden, wenn beide Halbjahreskurse eingebracht werden.

16 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
4. Schritt: Berechnung einer durchschnittlichen Punktzahl und einer vorläufigen Gesamtpunktzahl - Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der im 3. Schritt ermittelten Gesamtpunktzahl durch 43 (2 x 8 Leistungskurse + 27 Grundkurse) - Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 38 Pflichtkursen: Division der im 3. Schritt ermittelten Gesamtpunktzahl durch 46 (2 x 8 Leistungskurse + 30 Grundkurse) - Formel zur Ermittlung der vorläufigen Gesamtpunktzahl: E I = (P : S) x 40 E I: Ergebnis der (vorläufigen) Gesamtpunktzahl in Block I P: Punkte in den anrechenbaren Kursen aus Q1 und Q2 S: Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der „Kurse“)

17 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
5. Schritt: Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse - Einbringen des Restkurses, dessen Ergebnis am weitesten über der bisherigen Durchschnittspunktzahl liegt (Addition des Ergebnisses zur vorläufigen Gesamtpunktzahl) - Ermittlung einer neuen (höheren) Durchschnittpunktzahl - Wiederholung des Verfahrens, solange überdurchschnitt-liche Kurse vorhanden und bis max. 40 Kurse erreicht sind.

18 Berechnung Gesamtqualifikation (Block I)
6. Schritt: Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl in Block I - Nochmalige Anwendung der Formel: E I = (P : S) x 40 - Herstellung von Vergleichbarkeit, unabhängig von der Anzahl der eingebrachten Kurse - Wichtig: Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden (durchschnittlich 5 Punkte pro Kurs), maximal sind 600 Punkte möglich (15 Punkte in allen Kursen).

19 Beispiel für die Berechnung

20 Beispiel für die Berechnung
1. Prüfung von vier Voraussetzungen a) Pflichtbelegungen P b) Mindestens 38 Kurse (8 LK / 30 GK) P c) Kein Pflichtkurs mit 0 Punkten P d) Maximal 8 Defizite P

21 Beispiel für die Berechnung
2. Festlegung von 35 Kursen > Pflichtbelegung / Abiturkurse a) 4 Kurse Deutsch P b) 4 Kurse Fremdsprache P c) 2 Kurse Kunst/Musik/Literatur etc. P d) 4 Kurse Gesellschaftswissenschaft P e) 2 Kurse Geschichte (siehe d) P f) 2 Kurse Sozialwissenschaften P g) 4 Kurse Mathematik P h) 4 Kurse Naturwissenschaft P i) 2 Kurse zweite Naturwissenschaft Q2 P j) 2 Kurse Religionslehre (Philosophie) P Durch Pflichtbelegung 28 Kurse eingebracht, die 7 besten „Restkurse“ füllen auf 35 auf.

22 Beispiel für die Berechnung
3./4. Addition der Punkte > Punkteschnitt Deutsch ( ) * 2 52 Englisch ( ) * 2 46 Musik 38 Geschichte 24 Philosophie 4+3 7 Sozialwissenschaften 5+5 10 Mathematik 20 Biologie 25 Physik 36 Sport 9+9+9 27 Punkte gesamt 285 Punktedurchschnitt (285 : 43) ~ 6,628 Vorl. Gesamtpunktzahl: (285 : 43) *40 ~ 265

23 Beispiel für die Berechnung
5. Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse (Zwischenstand: 265 Punkte; Schnitt: 6,627) 36. Kurs: SP (Q2.2, 9 P.) (285+9) : ,682 37. Kurs: CH (Q1.2, 8 P.) (294+8) : ,711 38. Kurs: CH (Q2.2, 8 P.) (302+8) : ,739 39. Kurs: CH (Q1.1, 7 P.) (310+7) : ,745 40. Kurs: CH (Q2.1, 7 P.) (317+7) : ,750 > Alle 40 belegten Kurse angerechnet > Neuberechnung der Punktzahl in Block I: (324 : 48) * 40 = 270

24 Verfahren bei zulassung zur Abiturprüfung

25 Verfahren bei zulassung zur Abiturprüfung
- Zulassung zur Abiturprüfung bei Einhalten der beschriebenen Bedingungen - Mitteilung über die Zulassung in einer Stufenversammlung am letzten Schultag in Verbindung mit der Ausgabe der Laufbahnbescheinigungen. - Außerdem Informationen über Verfahren bei Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlungen durch den Schulleiter.  Wichtigkeit der Veranstaltung, daher Zurückhaltung beim Alkoholkonsum bis zu diesem Zeitpunkt empfehlenswert.

26 Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung

27 Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung
- Schriftliche Mitteilung über Nichtzulassung an die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler - Falls die Höchstverweildauer von vier Jahren noch nicht ausgeschöpft ist > Teilnahme am Unterricht der Q1 ab dem 3. Schultag nach Zugang der schriftlichen Mitteilung - Bei Ausschöpfen der Höchstverweildauer Verlassen der gymnasialen Oberstufe

28 Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung
- Grundsätzlich Teilnahme an den gleichen Grund- und Leistungskursen, jedoch Möglichkeit zur Neuwahl des 3. und 4. Abiturfaches; bei Problemen (z. B. kein Angebot eines LKs) individuelle Lösungen, z. B. Teilnahme am GK unter LK-Bedingungen - Unterrichtsbesuch in der Q1 zwischen Oster- und Sommerferien ist Pflicht, auch Teilnahme an Leistungsüberprüfungen - Die Leistungen aus dem ersten Durchgang Q1.2 bleiben bestehen, die Leistungen aus dem ersten Durchgang von Q2 werden unwirksam. - Am Ende des Wiederholungsjahres erneute Entscheidung über Zulassung, bei erneuter Nichtzulassung Verlassen der gymn. Oberstufe

29 Abiturverfahren

30 Abiturverfahren „Vor-Abi-Klausur“ in Q2.2
- Der Inhalt der Klausur bezieht sich grundsätzlich auf das aktuelle Halbjahr (Rückgriff auf zurückliegende Themen von Q1/Q2 nur bei Thematisierung während einer integrierenden Wiederholung) - Klausurergebnis entspricht keiner „Vorbenotung“, macht jedoch ca. 50% der Zeugnisnote Q2.2 aus

31 Abiturverfahren Schriftliche Abiturprüfungen

32 Abiturverfahren: Schriftliche Abiturprüfungen 2017 (Termine)
Haupttermin Fach LK GK Nachschreibtermin Dienstag, Deutsch X Donnerstag, Donnerstag, Erdkunde, Geschich- te, Pädagogik Freitag, Freitag, Englisch Dienstag, Mittwoch, Mathematik Mittwoch, Donnerstag, te, Pädagogik, Philo- sophie, Sozialwissen-schaften Religionslehre Kunst Freitag, Freitag, Französisch Montag, Dienstag, Lateinisch Montag, Mittwoch, Biologie, Physik Chemie, Informatik Dienstag,

33 Abiturverfahren Schriftliche Abiturprüfungen
- Prüfungsaufgaben für schriftliche Prüfungen landeseinheitlich gestellt - Beginn immer um 9.00 Uhr - Bearbeitungszeit im LK: 4,25 Zeitstunden, im GK: 3 Zeitstunden - 30 Minuten Verlängerung bei Auswahlmöglichkeit in folgenden Fächern: * Deutsch, Erdkunde, Pädagogik, Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie, Religionslehre, Kunst: 3 Prüfungsvorschläge * Englisch, Lateinisch, Französisch: 2 Prüfungsvorschläge

34 Abiturverfahren Schriftliche Abiturprüfungen
- Keine Auswahlmöglichkeit in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik (Zusammenstellung der Aufgaben z. T. durch Fachlehrkraft) - Über mögliche Inhalte und Anforderungsbereiche informiert Fachlehr- kraft (Internet: - kriterienorientiertes Bewertungssystem mit Zweit-, ggf. Drittkorrektur (z. T. an einer anderen Schule)

35 Abiturverfahren Mündliche Abiturprüfungen

36 Abiturverfahren Mündliche Abiturprüfungen
- keine zentrale Prüfung, Prüfungsaufgabe wird von der in Q2.2 unterrichtenden Fachlehrkraft gestellt (keine Auswahlmöglichkeit) - in der Regel 30 Minuten Vorbereitungszeit in einem Vorbereitungs-raum, dort Möglichkeit für Notizen - zwei Prüfungsteile: 1. Vorstellung der Lösung der gestellten Prüfungsaufgabe (freier, durch Notizen gestützter Vortrag) 2. Prüfungsgespräch (andere Thematik aus einem anderen Schulhalbjahr, keine Nachfragen zum ersten Prüfungsteil) - Teilnehmer an der Prüfung: * „Fachprüfungsausschuss“ bestehend aus drei Lehrern (Prüfer, Protokollant, Vorsitzender) > Prüfer ist Fachlehrer der Q2.2, Vorsitzender kann Fragen stellen oder Teile der Prüfung übernehmen * Gäste (z. B. Referendare, Bürgermeister, ggf. Hospitanten der Q1)

37 Abiturverfahren Mündliche Abiturprüfungen
Ablauf der mündlichen Prüfung (Termin: 01./ ) - Einsichtnahme in den Prüfungsplan am Stufenbrett (in der Regel spätestens eine Woche vor der Prüfung) - Einfinden in der Pausenhalle etwa Minuten vor der im Prüfungsplan ausgewiesenen Zeit (Vorbereitungszeit + „Zeitpuffer“) - Abholung in der Pausenhalle und Begleitung in den Prüfungsraum - dort Stellen der Prüfungsaufgabe, ggf. Klärung von Verständnisfragen

38 Abiturverfahren Mündliche Abiturprüfungen
Ablauf der mündlichen Prüfung (Termin: 01./ ) - Begleitung in den Vorbereitungsraum, dort 30-minütige Vorbereitung - Abholung und Begleitung in den Prüfungsraum - Prüfung (Dauer: Minuten, Minuten pro Prüfungsteil) - In der Regel Zwei- und Dreifachprüfungen, danach Beratung und Notenfindung - Bekanntgabe der Note bei Herrn Droste oder Frau Bertels

39 Gesamtqualifikation: Block II

40 Gesamtqualifikation: Block II
Mindestbedin-gungen für Bestehen der Prüfung Prüfungsergebnis Insgesamt mindestens 100 Punkte (im Schnitt 5 Punkte pro Prüfung) 1. Fach LK s Fünffache Punktzahl 2. Fach LK s Fünffache Punktzahl Innenbindung I: Mindestens zwei Fächer mit mindestens 25 Punkten 3. Fach GK s Fünffache Punktzahl 4. Fach GK m Fünffache Punktzahl Innenbindung II: Mindestens ein LK mit mindestens 25 Punkten

41 Mündliche Abiturprüfungen im 1.-3. Abiturfach

42 Mündliche Abiturprüfungen im 1.-3. Abiturfach
Mündliche Prüfungen in einem oder mehreren der ersten drei (schriftlichen) Prüfungsfächer müssen oder können aus drei Gründen angesetzt werden: Art der Prüfung Grund für die Ansetzung Das Ergebnis der Abiturprüfung weicht um mindestens 4 Notenpunkte (einfache Wertung) von dem Durchschnitt der von Q1.1 – Q2.2 erzielten Zeugnisnoten ab (nach unten oder oben). Abweichungsprüfung Mindestens eine der drei Bedingungen zum Bestehen der Abiturprüfung ist nicht erfüllt (z. B. keine 100 Punkte erreicht). Bestehensprüfung Freiwillige Prüfung Der Prüfling möchte seine Abiturnote verbessern.

43 Mündliche Abiturprüfungen im 1.-3. Abiturfach
Nach den regulären vier Abiturprüfungen gibt es folgende „Fallgruppen“ „Fallgruppe“ Vorgehensweise Alle Mindestbedingungen sind erfüllt, keine Abweichungsprü- fung erforderlich Die Abiturprüfung ist bestanden und abgeschlossen (ggf. freiwillige Prüfung). Abweichungsprüfung(en) erfor- derlich, Mindestbedingungen nicht gefährdet Abweichungsprüfung(en) werden an- gesetzt und durchgeführt. Abiturprüfung noch nicht be-standen ( Drei Prüfungen angesetzt (ggf. nur die beiden LKs, wenn noch kein LK mit 25 Punkten, aber 100 P. nicht gefährdet). verfehlte Innenbindung, keine 100 P., nach Abwei-chungsprüfungen kann Erfül-lung der Bedingungen verloren gehen) Mindestbedingungen nicht mehr erreichbar Abitur nicht bestanden, keine Prüfungen angesetzt (nur auf eigenen Wunsch)

44 Mündliche Abiturprüfungen im 1.-3. Abiturfach
Besonderheiten, wenn mehrere Prüfungen angesetzt werden - Der Prüfling bestimmt die Reihenfolge der Prüfungen. (Tipp: Bei Bestehensprüfungen sollte die Reihenfolge so festgelegt werden, dass mit möglichst wenigen Prüfungen die Mindestbedingungen erfüllt werden können) - Die Prüfungen finden an einem Tag statt (mit angemessener Pause) - Bei Bestehensprüfungen Neuberechnung der Punktzahl nach jeder Prüfung. Nach Erfüllung der Mindestbedingungen müssen die anderen Prüfungen nicht mehr stattfinden (Ausnahme: Abweichungsprüfungen)

45 Mündliche Abiturprüfungen im 1.-3. Abiturfach
Zeitplan Datum Ereignis Fr., (vorm.) - Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Abiturfächern bei Herrn Droste und Frau Bertels - Beratung bei Herrn Maaß bezüglich mündlicher Prüfungen im Abiturfach bis Sa., (12 Uhr) Anmeldung zu mündlichen Prüfungen im Abiturfach, ggf. unter Festlegung der Reihenfolge Fr., (ggf. Mo., ) Mündliche Prüfungen im Abiturfach - Nach mündlichen Prüfungen Neuberechnung der Fachprüfungsnote - Gewichtung im Verhältnis 2:1 zu Gunsten der schriftlichen Prüfung, bei Meldung zu freiwilligen Prüfungen beachten!

46 Wiederholung der Abiturprüfung

47 Wiederholung der Abiturprüfung
Grundsätze - Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden (durchgehender Grundsatz im Prüfungsrecht), unabhängig von der Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe > 5 Jahre möglich > Q2-Noten, Zulassung und Abiturprüfungsnoten werden unwirksam - Bei nicht erreichter Zulassung am Ende des Wiederholungsjahres oder nicht bestandener Wiederholungsprüfung muss der Schüler die gymnasiale Oberstufe endgültig verlassen. - Erstellung eines Abgangszeugnisses bei Verlassen der Schule nach nicht bestandener Abiturprüfung * Zeugnis enthält Punktzahlen der LKs und GKs in der Qualifikationsphase * Bessere Note in einer abgelegten Prüfung ersetzt die Note aus Q2.2. - Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden (etwa zur Verbesserung der Durchschnittsnote)

48 Rücktritt von der Abiturprüfung

49 Rücktritt von der Abiturprüfung
- Möglichkeit des Rücktritts von der Abiturprüfung auf Antrag bis zur Zulassungsentscheidung (vorletzter Schultag), wenn die Höchstverweil-dauer nicht überschritten wird. > Beschluss der Jahrgangsstufenkonferenz erforderlich > Abiturprüfung wird als nicht angetreten angesehen, kein „Fehlversuch“ > Wiederholung der Q2, Noten aus dem ersten Durchgang unwirksam - Rücktritt ist auch nach der Zulassungsentscheidung möglich. > Kein Beschluss der Jahrgangsstufenkonferenz erforderlich > Abiturprüfung gilt als nicht bestanden > Wiederholungsprüfung im nächsten Durchgang > Wiederholung der Q2, Noten aus dem ersten Durchgang unwirksam

50 Bestimmung der Abiturnote

51 Bestimmung der Abiturnote
Block I: Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturprüfungen 200 – 600 Punkte (2/3 der Gesamtnote) 100 – 300 Punkte (1/3 der Gesamtnote) 300 – 900 Punkte Abiturdurchschnittsnote

52 Bestimmung der Abiturnote
Punkte 1,0 900 – 823 2,0 660 – 643 3,0 480 – 463 4,0 300 1,1 822 – 805 2,1 642 – 625 3,1 462 – 445 1,2 804 – 787 2,2 624 – 607 3,2 444 – 427 1,3 786 – 769 2,3 606 – 589 3,3 426 – 409 1,4 768 – 751 2,4 588 – 571 3,4 408 – 391 1,5 750 – 733 2,5 570 – 553 3,5 390 – 373 1,6 732 – 715 2,6 552 – 535 3,6 372 – 355 1,7 714 – 697 2,7 534 – 517 3,7 354 – 337 1,8 696 – 679 2,8 516 – 499 3,8 336 – 319 1,9 678 – 661 2,9 3,9 318 – 301

53 Beispiel für die Berechnung

54 Beispiel für die Berechnung
Block I: Punkte Abiturprüfungen: D: 10 Punkte x 5 = 50 E: Punkte x 5 = 40 GE: 9 Punkte x 5 = 45 BI: 11 Punkte x 5 = 55 Block II: Punkte Gesamtpunktzahl: 460 Abiturnote: ,1 Grenze zur 3,0 bei 463 P. > Freiwillige Prüfung ?

55 Quellen - Dobert, Peter / Klaesberg, Sabrina: Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO – GOSt). Essen 2014 (10. Auflage). - Killich, Klaus u. a.: Arbeitskreis Gymnasiale Oberstufe ( Download am )


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