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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

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Präsentation zum Thema: "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz"—  Präsentation transkript:

1 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
Ein Überblick. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 1 1

2 Das Ziel Das BAföG soll junge Menschen darin unterstützen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrer wirtschaftlichen Lage eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, zu absolvieren. BAföG §1 BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 2 2

3 Die Realität Quelle: http://www.wimberger-muenchen.de/gif/bafoeg.gif
BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 3

4 Die Entstehung des BAföG
1957: Honnefer Modell fördert 15-19% der Studierenden mit anteiligem Darlehen/Stipendium 1969: Der Bundestag verabschiedet des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) 1971: In-Krafttreten des BAföG als Vollzuschuss Erstmals: Einklagbare finanzielle Ausbildungsförderung Bereits 1974 wird das Prinzip der Vollförderung aufgegeben Gleichzeitig werden Förderungskriterien verengt Weitere Einschränkungen mit dem Regierungswechsel 1982 – Umstellung auf Volldarlehen Hatte Anfangs große Erfolge – Zahl der Studierenden aus nicht- Akademikerhaushalten stieg an Seit 1982: bis zu DM BAföG-Schulden wegen Volldarlehen Verlor seine sozialpolitische Dimension Aufzeigen, dass BAföG schon immer Politikum gewesen ist Reformen unter Schröder: Anpassung des BAföG sorgte dafür, dass bereits wieder über 25% der Studierenden BAföG erhielten 2001: Deckelung auf € Schulden Ständiges Problem bleibt jedoch die Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 4 4

5 Die Entstehung des BAföG
Oktober 1990: Rückumstellung auf hälftigen Zuschuss „Offensichtlich wollte man den ostdeutschen Studierenden, die das seit in der DDR bestehende einheitliche Grundstipendium für alle Studierende (…) kannten, eine zu abrupte Konfrontation mit der Bildungspolitik des real existierenden Kapitalismus ersparen.“ (Andreas Keller, GEW) 1998: BAföG erreicht nur noch 13% der Studierenden 2001: BAföG-Reform deckelt Schulden auf € 2010: Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie leichte Verbesserungen (z.B.: Schuldendeckelung) 2015: 25. BAföG-Novelle bringt wichtige Änderungen zum Wintersemester 2016/17 Hatte Anfangs große Erfolge – Zahl der Studierenden aus nicht- Akademikerhaushalten stieg an Seit 1982: bis zu DM BAföG-Schulden wegen Volldarlehen Verlor seine sozialpolitische Dimension Aufzeigen, dass BAföG schon immer Politikum gewesen ist Reformen unter Schröder: Anpassung des BAföG sorgte dafür, dass bereits wieder über 25% der Studierenden BAföG erhielten 2001: Deckelung auf € Schulden Ständiges Problem bleibt jedoch die Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 5 5

6 BAföG – Zielgruppen Schüler_innen Student_innen Praktikant_innen 6
§2 BAföG regelt, welche Ausbildungen an welchen Ausbildungsstätten förderfähig sind. Demnach gibt es Leistungen gemäß BAföG für Schüler_innen (allgemeinbildende Schulen nach Klasse 10; unter engen Voraussetzungen gemäß §2 (1a) ) Student_innen (auch an nichtstaatlichen Hochschulen, wenn die zuständige Landesbehörde die Gleichwertigkeit anerkennt (§2 (2))) Praktikant_innen (sofern das Praktikum im Rahmen des Besuchs einer förderfähigen Ausbildungsstätte vorgeschrieben ist) BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 6 6

7 BAföG – Regelungsgehalt
Wer ist förderungswürdig? Welche Ausbildungsform ist förderungswürdig? Wie hoch ist die Förderung? Wie lange wird gefördert? Förderungswürdigkeit: Staatsangehörigkeit (§8 BAföG): Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Unionsbürger_innen mit Daueraufenthaltsrechts haben Anspruch. Zudem gibt es weitere Personengruppen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die unter bestimmten Bedingungen Anspruch besitzen. Zur Prüfung ist eine Beratung dringend erforderlich. Eignung (§9 BAföG): Bei regelmäßiger Teilnahme wird von der Eignung des/der Geförderten ausgegangen – hier reicht zunächst das Einreichen der Immatrikulationsbescheinigung. Nach dem vierten Fachsemester (in manchen Studiengängen auch eher), muss ein Leistungsnachweis von der Hochschule eingereicht werden. Altersgrenze (§10 BAföG): Bei Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr nicht vollendet sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg, Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation oder anerkannte Hinderungsgründe). Sofort nach Wegfall des Hinderungsgrunds muss dann aber die Ausbildung aufgenommen werden. Für den Master gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren. Es werden nur bestimmte Ausbildungsformen an bestimmten Ausbildungsstätten gefördert: Ausbildungsstätten (§ 2 BAföG): Förderungsfähig sind alle grundständigen Studiengänge an Hochschulen. Erstausbildung (§ 7 BaföG)/Art der Ausbildung: Förderungsfähig sind alle grundständigen Bachelorstudiengänge an Hochschulen. Darüber hinaus sind auch Masterstudiengänge förderungswürdig, wenn sie auf dem besuchten Bachelorstudiengang aufbauen. Höhe der Förderung: Förderungsart (§ 17 BAföG): Das BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Ausbildungen, die nach dem aufgenommen wurden, gilt eine maximale Rückzahlungssumme von €. Bestimmte Zusatzleistungen des BAföG werden als Vollzuschuss gezahlt (z.B. die Kinderbetreuungspauschale). Unter bestimmten Umständen kann ein Teil der Förderung auch als vollverzinsliches Bankdarlehen genehmigt werden. Förderhöhe (§ 13 BAföG): Je nach sozialer Situation des/der Auszubildenden ergeben sich folgende Höchstsätze: Grundbedarf: 373 € / Monat Mietkostenpauschale bei Eltern wohnend: 49 € Mietkostenpauschale eigene Wohnung/WG: 224 € Kranken(KV)- u. Pflegeversicherung(PV) (§13a BAföG): 61€ KV + 11 € PV Kinderbetreuungszuschlag: 113 € (erstes Kind) + 85 € (jedes weitere Kind) Einkommensanrechnung (§§21-25 BAföG) Es wird das aktuelle Einkommen des/der Auszubildenden berücksichtigt. Dabei gibt es Freibeträge für den/die Auszubildenden (255 € pro Monat), den/die Lebenspartner_in oder Ehefrau/- mann (535 € pro Monat) und Kinder (485 € pro Monat und Kind). Zudem gibt es Pauschalen, die vom Einkommen nicht angerechnet werden (Werbungskosten- sowie Sozialpauschale). Das Einkommen der Eltern wird (mit Ausnahme der elternunabhängigen Förderung) ebenfalls einberechnet. Dabei zählt das elterliche Einkommen im vorletzten Kalenderjahr. Gründe für elternunabhängige Förderung sind unter anderem (nach § 11 Abs.3 BAföG): Wenn die Hochschulreife durch den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs erlangt wurde. Die zu fördernde Person bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr vollendet hat. Bei Beginn der Förderung nach dem 18. Lebensjahr mindestens 5 Jahre erwerbstätig war. Bei Beginn der Förderung nach zumindest dreijähriger Ausbildung drei Jahre berufstätig war (bei kürzerer Ausbildungszeit längere Berufstätigkeit). Die Berufstätigkeit muss dabei unterhaltssichernd gewesen sein. Auch Vermögensanrechnung (§§ BAföG): Das Vermögen des/der Auszubildenden wird auf den BAföG-Satz angerechnet. Dabei wird ein Freibetrag von € gewährt. Auch ein Auto (so Eigentum des/der Auszubildenden) wird als Vermögen gewertet. Förderdauer: Förderungsdauer (§ 15 BAföG): einmaliger Wechsel bis einschl. 2. FS folgenlos, ansonsten Wechsel bis einschl 3. FS möglich (unter Anrechnung bereits geförderter, dem Grunde nach förderungsfähiger Semester...) Ausbildungsförderung wird ab Beginn der Ausbildung geleistet (frühestens aber ab dem Monat der Antragsstellung). Die Förderung wird auch in der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Beginn des ersten Semesters gestellt werden. Förderungshöchstdauer (§ 15a BAföG) Als Förderungshöchstdauer zählt die Semesterzahl der Regelstudienzeit des Studiengangs. „Regelstudienzeit“: Achtung: Zuvor studierte Semester, in denen kein Antrag auf BAföG gestellt wurde, werden dennoch bei der Regelstudienzeit berücksichtigt. In Ausnahmefällen (Gremienarbeit in der studentischen Selbstverwaltung, Erziehung eines Kindes, Krankheit) kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden. Beendigung der Ausbildung (§ 15b BAföG) Die Ausbildung gilt durch Bestehen der Abschlussprüfung als beendet. Sollte es ein Abschlusszeugnis geben, ist das Datum des Zeugnisses ausschlaggebend. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 7 7

8 Gesetzliche Änderungen
2015 Seit : Förderung auch bei vorläufiger Zulassung zum Master-Studiengang möglich höherer Vorschuss: Anspruch auf Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 80 Prozent des voraussichtlichen Bedarfs Leistungsnachweis grundsätzlich nur noch nach dem vierten Fachsemester Seit dem 1. August 2015: Die Förderung kann auch bei einer vorläufigen Zulassung zum Master-Studiengang bis zur endgültigen Zulassung erfolgen. Hier gibt es allerdings einen Rückforderungsvorbehalt und die Förderung beträgt längstens 12 Monate. (BAföG §7 (1a)) Kann das BAföG-Amt nicht innerhalb von sechs Wochen nach erstmaliger Antragsstellung über den Antrag entscheiden oder nicht nach zehn Wochen die erste Zahlung leisten, besteht Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Die Höhe der Abschlagszahlung beträgt nun bis zu 80 Prozent des voraussichtlichen Bedarfs. Der Rückforderungsvorbehalt für die Abschlagszahlung besteht aber weiterhin. (BAföG §51 (2)) Wird in der Studien- und Prüfungsordnung bereits vor Beginn des dritten Fachsemesters eine Zwischenprüfung oder eine ähnliche Leistungsüberprüfung vorgesehen, muss der Nachweis darüber künftig nicht mehr dem BAföG-Amt vorgelegt werden. (BAföG §48 (3)) Mit einem Antrag auf Vorabentscheid kann die Förderfähigkeit eines Masterstudiengangs dem Grunde nach geprüft werden, was vor allem für beruflich qualifizierte mehr Planungssicherheit bringt. (BAföG §46 (5) Nr.2) BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 8 8

9 Gesetzliche Änderungen
2016 ab Wintersemester 2016/17: höhere Bedarfssätze: Höchstsatz 649€/Monat (nicht bei Eltern wohnend, ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung plus ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 130€ für jedes Kind plus ggf. Krankenversicherung 71€ und Pflegeversicherung 15€ Höhere Vermögensfreibeträge Der Höchstsatz steigt auf 649 €/Monat (nicht bei den Eltern wohnend, ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung) Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 130 € für jedes Kind erhöht, der Zuschlag für Krankenversicherung auf 71 €, für die Pflegeversicherung auf 15 €. Bei allen BAföG-Anträgen ab 1. August 2016 gilt ein Vermögensfreibetrag von € (statt wie bisher nur €). Für Ehe/Lebenspartner_in (mit Lebenspartner_in ist hier eine gesetzlich eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint) und Kinder werden jeweils weitere € (bisher €) von der Anrechnung freigestellt. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 9 9

10 Gesetzliche Änderungen
Einkommensfreibeträge erhöhen sich: bei eigenem Einkommen auf max €/Jahr brutto (durchschnittlich 450€/Monat) beim Einkommen der Eltern auf 1.715€/Monat bzw. für getrennte Elternteile 1.145€/Monat + Stiefelternteil 570€/Monat + Kinder je 520€/Monat (wenn nicht in BAföG- oder BAB-Bezug) angepasste Sozialpauschalen höhere Freibeträge, unterhalb derer man sich von der BAföG-Rückzahlung befreien lassen kann Der Einkommensfreibetrag erhöht sich auf max € im Jahr (bei abhängiger Beschäftigung) / Euro Gewinn (bei selbstständiger Tätigkeit). Das sind im Monat durchschnittlich 450 Euro (bei abhängiger Beschäftigung) oder knapp 367 Euro (aus selbstständiger Tätigkeit). Freibeträge bei der Einkommensanrechnung der Eltern werden um 7% erhöht (auf 1.715€/Monat bzw. für getrennte Elternteile 1.145€/Monat) Die Erhöhung der Freibeträge, unterhalb derer man sich von der BAföG-Rückzahlung befreien lassen kann: Für die_den BAföG-Schuldner_in selbst von € auf €, für die_den Ehe-/Lebenspartner_in von 535 € auf 570 € und für nicht selbst BAföG- oder BAB-berechtigte Kinder von 485 € auf 520 € BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 10 10

11 Fristen & Formalia Antragstellung
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Wie ist der Antrag zu stellen? Wo stelle ich meinen BAföG-Antrag? Wann sollte der Antrag gestellt werden? • Eine Förderung durch das BAföG ist erst ab dem Monat der Antragstellung möglich. • Rückwirkend wird nicht gefördert (für die Zeit vor der Antragsstellung)! • Der Antrag sollte möglichst 2 Monate vor dem gewünschten Förderungsbeginn gestellt werden. • Bei Auslands-BAföG empfiehlt sich sogar eine Antragstellung 6 Monate vor För-derungsbeginn. • Im Laufe des Studiums kann jederzeit erstmalig BAföG beantragt werden Wie ist der Antrag zu stellen? Der BAföG Antrag muss schriftlich erfolgen. Dabei sind die Formblätter für das Angeben der jeweiligen Informationen zu benutzen Für den BAföG Antrag stehen insgesamt 8 Formblätter zur Verfügung Während die Formblätter 1,2 (bzw. Immatrikulationsbescheinigung) und 3 bei jedem BAföG-Antrag eingereicht werden müssen, muss die Anlage 1 zum Formblatt 1 nur beim Erstantrag ausgefüllt werden. Das Formblatt 4 ist ebenso nur beim Erstantrag von den betreffenden Personen auszufüllen. Formblatt 5, 6, 7 und 8 müssen nur bei Bedarf bzw. auf Verlangen eingereicht werden. Wo stelle ich meinen BAföG-Antrag? Beim Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“) In der Regel beim hochschulzugehörigem Student_innenwerk Beim Auslands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit nach dem Zielland (siehe: ) BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 11 11

12 Übergang Bachelor / Master Wichtige Tipps
Fristen & Formalia Übergang Bachelor / Master Wichtige Tipps Übergang Bachelor / Master rechtzeitig Antrag stellen/1 Monat bzw. ab WiSe 2016/17 2 Monate Übergangszahlungen möglich Förderung auch bei vorläufiger Immatrikulation möglich ggf. Alg II-Anspruch Wichtige Tipps Wenn die Zeit knapp ist, formlosen Antrag („Ich beantrage BAföG“) mit Name, Adresse, Datum und Unterschrift vorweg schicken. Jedes Schreiben an das BAföG-Amt für die eigenen Unterlagen kopieren und bei Telefonaten Notizen machen Um sicher zu gehen, dass der Antrag angekommen ist, gibt es viele Möglichkeiten, z. B. Abschicken per Einschreiben, persönliche Abgabe im Amt mit Empfangsbestätigung oder Posteinwurf mit Zeug_in Bei einem deutlich niedrigerem Einkommen kann auf Antrag das aktuelle Einkommen der Eltern als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Gleiches gilt für das Einkommen der_des Lebenspartner_in oder Ehefrau_manns Verlängerung Förderungshöchstdauer bzw. Verschiebung des Nachweises nach dem vierten Semester bedarf eines wichtigen Grundes (Verzögerung wegen Gremienarbeit, Krankheit, etc...). Verlängerungsförderung dann halb Zuschuss / halb Darlehen. Bei Verlängerung aufgrund Kindererziehung/Schwangerschaft erfolgt Verlängerungsförderung als Vollzuschuss. Auch bei Behinderung erfolgt die Verlängerungsförderung als Vollzuschuss. Widerspruch ist generell mit einem Frist von einem Monat möglich (nach § 84Sozialgerichtsgesetz). Ein Widerspruch sollte generell schriftlich erfolgen und begründet sein. Aus den Formulierungen muss für die Behörde hervorgehen, dass es sich um einen Widerspruch handelt. Wird ein Widerspruch abgelehnt, kann Klage erhoben werden. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum

13 Aber man kann auch etwas tun!
Was nicht kommt - und was man dagegen tun könnte Was 2016 leider nicht kommt, ist eine dynamische Anpassung des BAföGs. Und es gibt noch manches mehr, das man am BAföG kritisieren kann. Aber man kann auch etwas tun! BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 13 13

14 Forderungen des BAföG-Bündnisses
BAföG – Ein Überblick, Name, Datum

15 Danke für eure Aufmerksamkeit!
BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 15 15


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