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Die Konzernverantwortungsinitiative

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Präsentation zum Thema: "Die Konzernverantwortungsinitiative"—  Präsentation transkript:

1 Die Konzernverantwortungsinitiative

2 Inhalt Handlungsbedarf Rolle der Schweiz Internationale Entwicklungen
Die Initiative Wie geht es weiter?

3 Handlungsbedarf Tödliches Benzol in der Handy- Produktion
100’000 Menschen sind allein in China an dem hochgiftigen Stoff Benzol gestorben Schweizer Handyverkäufer haben keine Richtlinien, übernehmen keine Verantwortung Das giftige Benzol wird in der Produktion von Mobiltelefonen und anderen IT-Geräten benutzt – mit fatalen Folgen. Allein in China sind bis heute rund 100’000 Menschen an den Folgen einer Benzolvergiftung gestorben. Die Substanz wird unter anderem in der Endphase der Mobiltelefonproduktion eingesetzt. Die Arbeiterinnen und Arbeiter sind dabei kaum geschützt und ungenügend über die Gesundheitsrisiken informiert, die im Umgang mit dem toxischen Stoff bestehen. Resultat: alle fünf Stunden erleidet in China eine Arbeiterin oder ein Arbeiter eine Benzolvergiftung. Mehr Infos:

4 Handlungsbedarf Valcambi kauft von Kindern geschürftes Gold
Menschenverachtende Arbeitsbedingungen 30-50% der Arbeitenden sind Kinder 50% des weltweit geförderten Goldes wird in der Schweiz verarbeitet Valcambi kauft von Kindern geschürftes Gold  Im September 2015 veröffentlichte Public Eye (damals noch als „Erklärung von Bern“) einen Bericht über die Verarbeitung von acht Tonnen Gold aus Togo durch die Tessiner Raffinerie Valcambi. Wichtiges Detail: Togo produziert gar kein Gold. Tatsächlich stammt dieses Edelmetall aus Burkina Faso, wo es in kleingewerblichen Minen gefördert wird. Die Arbeitsbedingungen der Schürfer sind menschenverachtend und 30 – 50 Prozent der dort Arbeitenden sind Kinder. Das Gold wurde nach Togo geschmuggelt – wodurch Burkina Faso wichtige Einnahmen verlor – von dort nach Genf exportiert, umschliesslich im Tessin veredelt zu werden. Die Goldraffinerie Valcambi hält sich nach eigenen Angaben bei ihrer Herkunftsprüfung des Rohstoffs an strenge Standards wie die OECD-Leitsätze „zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“. Die Schweiz ist weltweit führend bei der Raffinierung von Gold. Firmen mit Sitz in der Schweiz importieren jedes Jahr Gold in der Grössenordnung von 50 Prozent der weltweiten Produktion. Die Public Eye-Recherche zeigt, dass es nicht ausreicht auf den guten Willen der Unternehmen und die freiwillige Umsetzung von Standards zum Schutz der Menschenrechte zu vertrauen. Hätte sich Valcambi an seine eigenen Beteuerungen gehalten und hätte das Unternehmen eine seriöse Sorgfaltsprüfung der Lieferkette durchgeführt, dann hätte die problematische Herkunft des Golds entdeckt werden müssen. Bereits die Tatsache, dass das Gold nicht aus Togo kommen kann, weil dort gar kein Gold gefördert wird, hätte die Alarmglocken läuten lassen müssen. Mehr Infos: Beitrag Rundschau:

5 Handlungsbedarf 1. März 2017 25. Feb. 2017 3. März 2017 4. Mai 2017
Immer wieder sorgen Schweizer Konzerne mit Menschenrechtsverletzungen für Schlagzeilen. Hier einige Beispiele der vergangenen Monate.

6 Die internationale Entwicklung
… 1976: OECD-Leitsätze für Multis … 2000: UNO Global Compact Zahlreiche Selbstregulierungs-Initiativen … 2005 wird Prof. John Ruggie UNO- Sonderbeauftragter …2011: UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Die Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen ist nicht neu, auf internationaler Ebene läuft sie schon lange. Das Factsheet «Regulierung internationaler Konzernaktivitäten: Der historische und der internationale Kontext» gibt einen guten Überblick über die verschiedenen Stadien der Diskussion. Bedeutender Wendepunkt der Diskussion war die Verabschiedung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im UNO-Menschenrechtsrat. Alle Länder aber auch die internationalen Wirtschaftsverbände und NGOs stimmten den Leitprinzipien zu. Auf der nächsten Folie mehr zu ihrem Inhalt.

7 UNO-Leitprinzipien Die Schutzpflicht der Staaten:
Die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren Wirksame Wiedergutmachung für die Opfer von Menschenrechts- verletzungen durch Unternehmen Die UNO-Leitprinzipien umfassen drei Pfeiler. Die Schutzpflicht der Staaten: Der Staat hat die Verantwortung die Menschenrechte zu schützen, auch vor Verletzungen durch Unternehmen Die Unternehmen haben eine eigenständige Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren, auch wenn der Staat seine Schutzpflicht vernachlässigt. Dazu müssen sie Sorgfaltsprüfungen durchführen. Es müssen wirksame Wiedergutmachungsmechanismen installiert werden. Opfer von Menschenrechtsverletzungen müssen Zugang zu Gerichten und einem fairen Verfahren erhalten. Die UNO-Leitprinzipien gehören zum sogenannten «weichen Völkerrecht», das heisst, die Staaten sind aufgefordert, die Leitprinzipien in sogenannten «Nationalen Aktionsplänen» umzusetzen. Die Konzernverantwortungsinitiative übersetzt den Pfeiler 2 der UNO-Leitprinzipien in Schweizer Recht. Alle Staaten sind zur Umsetzung in Nationalen Aktionsplänen aufgefordert.

8 Internationale Dynamik
Dezember 2016 Nationaler Aktionsplan Deutschland: ab 2018 werden Sorgfaltsprüfungen der grossen Firmen staatlich analysiert. Quantitatives Ziel bis 2020: mind. 50% der grossen Firmen haben adäquate Sorgfaltsprüfungen, sonst weitere Massnahmen. Nationaler Aktionsplan Italien: Ankündigung gesetzlicher Handlungsbedarf für Sorgfaltsprüfungspflicht + zivilrechtliche Haftung zu prüfen Januar 2017 Indonesien setzt ein neues Gesetz gegen Sklaverei in der Fischereiindustrie um, welches u.a. eine Sorgfaltsprüfungspflicht umfasst. März 2017 Fortgeschrittene Behandlung im niederländischen Parlament eines Sorgfaltsprüfungspflicht-Gesetzes bzgl. Kinderarbeit Definitive Bestätigung des französischen Gesetzes für eine sektorübergreifende Sorgfaltsprüfungspflicht für grosse Firmen durch den Verfassungsrat April 2017 Definitive Verabschiedung des Sorgfaltsprüfungspflicht-Gesetzes bzgl. Konfliktmineralien durch EU-Ministerrat. Bericht des britischen Parlaments fordert Sorgfaltsprüfungspflicht + zivilrechtliche- und sogar strafrechtliche Haftung (analog zu Korruptionsgesetzgebung) International herrscht eine grosse Dynamik in der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien. Hier sind einige Beispiele von Entwicklungen in den letzten Monaten aufgeführt.

9 Rolle der Schweiz … 10 000 Konzerne sind hierzulande angesiedelt
… von 2007 bis 2014 zogen über Unternehmen vom Ausland in die Schweiz … 3 der 100 grössten Unternehmen weltweit sind Schweizer Konzerne Welche Rolle spielt die Schweiz in der internationalen Diskussion. Und wieso ist die Frage nach der Verantwortung von Schweizer Konzernen überhaupt von Bedeutung? Diese Zahlen geben einen kurzen Einblick in die Rolle der Schweiz in der globalisierten Wirtschaft. Quelle: Swissholding (

10 1. Grafik: Auch diese Grafik zeigt die Bedeutung der Schweiz in Bezug auf Konzernverantwortung. In der Schweiz sind im Verhältnis zur Bevölkerungsgrösse sehr viele Konzerne angesiedelt, die Dichte an Konzernen ist also sehr hoch. Quelle: Swissholding ( 2. Grafik: Diese Grafik lässt eine Aussage in Bezug auf Menschenrechtsvorwürfe gegen Konzerne pro Land im Verhältnis zum BIP zu. Die Schweiz befindet sich hier auf dem 5. Platz, was bedeutet, dass relativ zum BIP der Schweiz sehr häufig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Schweizer Konzerne erhoben werden. Quelle: Menno T. Kamminga, Utrecht University, Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis. Basierend auf 1877 Vorwürfen von 2005 – 2014 auf business-humanrights.org. Die daraus stammenden nach Heimatland aufgeschlüsselten Zahlen wurden hier mit Daten der Weltbank zum BIP ange- Reichert.

11 Rolle der Schweiz Im Dezember 2016 veröffentlicht der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (Umsetzung UNO-Leitprinzipien): Von 50 aufgeführten Massnahmen nur 6 neue Bundesrat setzt weiterhin nur auf freiwillige Massnahmen  Deshalb braucht es die Konzernverantwortungsinitiative Zwar hat die Schweiz als eines der ersten Länder einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, der konkrete Inhalt des NAP fällt jedoch in jeder Hinsicht enttäuschend aus: Der NAP schafft keine neuen, rechtlich verbindlichen Massnahmen. Von den fünfzig aufgeführten Politikinstrumenten werden gerade mal dreizehn als «neu» bezeichnet, alle anderen sind Teil bereits bestehender Aktivitäten des Bundes. Darunter sind allerdings sieben Massnahmen, die bereits im CSR-Positionspapier aufgeführt wurden, das schon im April 2015 verabschiedet wurde. Unter dem Strich bleiben also lediglich sechs tatsächlich neue Massnahmen. Sie beschränken sich auf Promotion (z.B. Schaffung einer Auszeichnung für Best Practice) und verbesserte Nutzung existierender Instrumente im EDA (z.B. Ausbildung des Botschaftspersonals). Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben sich in der Erarbeitung des Aktionsplans eingebracht und sich an verschiedenen Konsultationen beteiligt. Doch von den wichtigsten Vorschlägen der Zivilgesellschaft ist kaum einer in den Aktionsplan eingeflossen. Weder enthält er verbindliche Massnahmen und Erwartungen an Unternehmen wie beispielsweise eine Verpflichtung zur Sorgfaltsprüfung für Konzerne, noch wurde – wie zum Beispiel in Deutschland – eine Gap-Analyse zur Identifizierung der bestehenden Lücken in Schweizer Recht und Praxis durchgeführt. Der Bundesrat setzt weiterhin nur auf freiwillige Massnahmen, also Instrumente, die keine verbindlichen Vorgaben für Unternehmen vorsehen. Viele Unternehmen respektieren die Menschenrechte auch ohne gesetzliche Vorgaben – die Fallbeispiele zeigen aber, dass dies leider nicht alle machen. Deshalb braucht es gesetzliche Regelungen, wie sie die Initiative fordert.

12 Wer steht dahinter? Dick Marty Co-Präsident Initiativkomitee
Prof. Monika Roth Co-Präsidentin Initiativkomitee Micheline Calmy-Rey Initiativkomitee Chiara Simoneschi Initiativkomitee Dominique Biedermann Unterstützer Damit kommen wir zum Inhalt der Initiative. Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einem beispiellos breiten Verein getragen. Er besteht aus 80 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden. Das Initiativkomitee ist aus Vertretungen der Mitgliedorganisationen sowie aus Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft zusammengesetzt. Guisep Nay Initiativkomitee Marc Bloch Unterstützer Nick Beglinger Unterstützer

13 Wer steht dahinter? Samuel Schweizer (Ernst Schweizer AG, Metallbau):
«Alle Firmen werden geschützt, wenn niemand kurzfristig auf Kosten von Mensch und Umwelt Profite machen kann» Michael Brenner (Weleda AG) «Jeder muss Mitverantwortung übernehmen. Auch die Wirtschaft. Darum unterstützt Weleda die Konzernverantwortungsinitiative.» Die Unterstützung aus der Wirtschaft wächst: Hier zwei Beispiele von Unternehmer, die die Initiative seit kurzem unterstützen.

14 Initiative Ziel: Schweizer Unternehmen müssen Menschenrechte & Umweltstandards überall respektieren Mittel: Instrument der Sorgfaltsprüfung Durchsetzung: Erweiterung zivilrechtliche Haftung Im folgenden wird der Inhalt der Initiative vorgestellt.

15 Initiativtext Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt » Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 101a Verantwortung von Unternehmen 1 Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft. Die Erklärungen zum Initiativtext sind im folgenden Factsheet ausgeführt:

16 Initiativtext 2 Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen: a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen;

17 Initiativtext b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen;

18 Initiativtext c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre; d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestimmungen gelten unabhängig vom durch das internationale Privatrecht bezeichneten Recht.

19 Hier sind die Forderungen der Initiative graphisch dargestellt
Hier sind die Forderungen der Initiative graphisch dargestellt. Unternehmen werden zu einer Sorgfaltsprüfung verpflichtet. Dies gilt für alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Verletzt ein Tochterunternehmen eines Schweizer Konzerns die Menschenrechte, erhalten die Opfer die Möglichkeit, in der Schweiz gegen die Mutterfirma zu klagen.

20 Konkret Ohne Konzernverantwortung
Der hochgiftige Stoff Benzol wird in der Handyproduktion eingesetzt und sorgt für unzählige Todesfälle Mit der Konzernverantwortungsinitiative Schweizer Mobiltelefon-Verkäufer müssen Sorgfaltsprüfung ihrer Lieferkette durchführen Druck auf die Handy-Produzenten ausüben, damit Benzol mit anderem Stoff ersetzt wird An den vorhin vorgestellten Fallbeispielen, würde die Initiative folgendes ändern. Mehr Infos:

21 Konkret Ohne Konzernverantwortung
Lieferkette Schweizer Gold: Missbräuchliche Kinderarbeit in Gold-Minen in Burkina Faso. Mit der Konzernverantwortungsinitiative Lieferkette muss frühzeitig auf solche Probleme überprüft werden, Herkunft des Goldes muss abgeklärt werden Wirkungsvolle Massnahmen müssen ergriffen werden: Arbeitsbedingungen und Sicherheit verbessern, existenzsicherndes Einkommen für Minenarbeiter_innen, Einschulung Kinder. Mehr Infos:

22 Einreichung 10. Oktober 2016: 120’0000 gültige Unterschriften
Am 10. Oktober 2016 wurde die Konzernverantwortungsinitiative mit 120’000 gültigen Unterschriften eingereicht, die Initiative ist damit zustande gekommen.

23 Entscheid Bundesrat Bundesratsentscheid
11. Januar 2017: Ablehnung ohne Gegenvorschlag Anerkennt Kernanliegen Setzt weiterhin auf Dialog und freiwillige Massnahmen Verweist auf NAP als Antwort auf Herausforderungen Bereits am 11. Januar hat sich der Bundesrat mit der Initiative beschäftigt und entschieden, sie abzulehnen. Er anerkennt zwar das Kernanliegen der Initiative, will aber weiterhin auf Dialog und freiwillige Massnahmen setzten. So verweist er auch auf den Nationalen Aktionsplan als Antwort auf die Problematik.

24 Aussichten Aber: Es gibt Hoffnung, dass die Stimmbevölkerung dies anders sehen könnte, als der Bundesrat. Im Sommer 2016 hat Demoscope im Auftrag des Vereins Konzernverantwortungsinitiative eine repräsentative Umfrage in der Bevölkerung durchgeführt. Dabei war die Zustimmung zum Anliegen der Initiative sehr hoch. 1. Frage: «Sollen Schweizer Konzerne verpflichtet werden, die Menschenrechte und die Umwelt auch im Ausland zu respektieren?» 89% der Befragten beantworten diese Frage mit Ja. 2. Frage: «Sollen Schweizer Konzerne verpflichtet werden zu überprüfen, ob ihre Tochterfirmen und ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten und Sorge zur Umwelt tragen?» 92% der Befragen beantworten diese Frage mit Ja. Blick ( )

25 Weiterer Ablauf Botschaft des Bundesrates Herbst 2017
Danach Diskussion & Abstimmungsempfehlung im Parlament Frühester Abstimmungstermin September 2018 Bis dahin: Vorbereitung Kampagne, Sensibilisierung, Bündnis verbreitern Der Bundesrat erarbeitet nun die Botschafts ans Parlament. Anschliessend werden sich National- und Ständerat mit der Initiative befassen. Der früheste Abstimmungstermin ist September 2018, je nach dem kann es auch sehr viel länger dauern. Bis dahin müssen wir die Zeit nutzen, um die Abstimmungskampagne vorzubereiten.

26 Was kann ich tun? LeserInnenbriefe schreiben
Auf Social-Media aktiv werden In meiner Region in einer Freiwilligen-Gruppe aktiv werden Spenden Den Flyer an meine FreundInnen verteilen Bitte tragen Sie sich ins Formular im vorliegenden Flyer ein und schicken Sie das Formular ab. Herzlichen Dank! Sobald das ausgefüllte Formular im Sekretariat eintrifft, werden die Personen entsprechend kontaktiert.

27 Kontakt / Infos www.konzern-initiative.ch
Newsletter abonnieren und aktiv werden auch unter: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!


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