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1 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt: „Kinder haften für ihre Eltern“. Der Staat geht nur in Vorleistung – und.

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1 1 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt: „Kinder haften für ihre Eltern“. Der Staat geht nur in Vorleistung – und wendet sich dann an die Kinder.  Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und die Kosten aus eigener Kraft nicht bestreiten kann, springt der Staat ein und tritt in Vorleistung.  Aber es besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie. Das Sozialamt prüft Regress- ansprüche und zieht Unterhaltspflichtige ggf. heran.  So wird die Pflegebedürftigkeit der Eltern für die Kinder oft auch zur finanziellen Belastung. 8. Back-up – Elternunterhalt

2 2 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt: „Kinder haften für ihre Eltern“. 8. Back-up – Elternunterhalt Fallbeispiel 1*  Herr Schulze hat eine pflegebedürftige Mutter, die im Pflegeheim wohnt.  Ihr verbleibt eine Finanzierungslücke für die Heimunterbringung von monatlich 1.000 EUR.  Das Sozialamt übernimmt zurzeit diese Kosten, prüft jedoch, ob eventuell Herr Schulz unterhaltspflichtig ist.  Herr Schulz, verheiratet, Alleinverdiener, 2 Kinder (4 und 7 Jahre alt).  Wohnhaft in einer ausfinanzierten 4-Zimmer-Eigentumswohnung (vergleichbar müsste er 750 EUR Miete bezahlen).  Durchschnittliches Nettoeinkommen 3.500 EUR.  Die Aufwendungen für seine eigene private Altersvorsorge liegen bei 200 EUR. * Stark vereinfachtes Beispiel ohne Berücksichtigung von Vermögen, Schulden oder Lebensstandard.

3 3 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Berechnungsbeispiel zum Elternunterhalt: 1 Stark vereinfachtes Beispiel ohne Berücksichtigung von Vermögen, Schulden oder Lebensstandard. 2 Beträge können regional unterschiedlich sein. Beispielberechnung nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2010. 8. Back-up – Elternunterhalt Fallbeispiel 1 ‒ Unterhaltsberechnung 1 Nettoeinkommen3.500 EUR + subjektiver Wohnwert750 EUR Einkommen4.250 EUR./. Berufsbed. Aufwend. (5 % des Erwerbseinkommens, maximal 150 EUR)150 EUR./. zusätzl. private Altersvorsorge200 EUR Bereinigtes Einkommen3.900 EUR./. Mindestselbstbehalt1.400 EUR./. Unterhaltsbedarf Ehefrau1.050 EUR./. Unterhaltsbedarf Kind (4 Jahre)406 EUR./. Unterhaltsbedarf Kind (7 Jahre)466 EUR Verbleibendes Einkommen578 EUR./. 50 %289 EUR Unterhaltsbeitrag für die Mutter289 EUR 2 2 2 2 2

4 4 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt: „Kinder haften für ihre Eltern“. 8. Back-up – Elternunterhalt Fallbeispiel 2*  Herr Maier hat eine pflegebedürftige Mutter, die im Pflegeheim wohnt.  Ihr verbleibt eine Finanzierungslücke für die Heimunterbringung von monatlich 600 EUR.  Das Sozialamt übernimmt zurzeit diese Kosten, prüft jedoch, ob eventuell Herr Maier unterhaltspflichtig ist.  Herr Maier ist ledig.  Er lebt zur Miete und zahlt monatlich 450 EUR inklusive Nebenkosten.  Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 2.000 EUR. * Stark vereinfachtes Beispiel ohne Berücksichtigung von Vermögen, Schulden oder Lebensstandard.

5 5 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Berechnungsbeispiel zum Elternunterhalt: 1 Stark vereinfachtes Beispiel ohne Berücksichtigung von Vermögen, Schulden oder Lebensstandard. 2 Beträge können regional unterschiedlich sein. 3 In diesem Betrag ist die Miete von 450 EUR inkl. Nebenkosten enthalten. Beispielberechnung nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2010. 8. Back-up – Elternunterhalt Fallbeispiel 2 ‒ Unterhaltsberechnung 1 Nettoeinkommen2.000 EUR Einkommen2.000 EUR./. Berufsbed. Aufwend. (5 % des Erwerbseinkommens, max. 150 EUR)100 EUR./. zusätzl. private Altersvorsorge100 EUR Bereinigtes Einkommen1.800 EUR./. Mindestselbstbehalt 3 1.400 EUR Verbleibendes Einkommen400 EUR./. 50 %200 EUR Unterhaltsbeitrag für die Mutter 200 EUR Viele Sozialhilfeträger und auch die überwiegende Rechtsprechung beziehen sich auf diese Werte. Es kann jedoch auch zu einer anderen Berechnungsmethode mit deutlich abweichendem Ergebnis kommen! 2 ! 2

6 6 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt – Leitlinien. 8. Back-up – Elternunterhalt Bitte beachten SieEin Tipp Leitlinien sind nach Bundesländern/OLGs unterschiedlich, haben keine Gesetzeskraft und sind auch nicht für Richter bindend. Die genauen Inhalte der Leitlinien Ihres Bundeslandes finden Sie schnell und einfach über die Suchmaschinen im Internet. Suche: z.B. „OLG München Leitlinien“.

7 7 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Dies führt zu einer „verdeckten“ Haftung der Schwiegerkinder. Elternunterhalt – Leitlinien. Grundsätzlich gilt  Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, gegenseitig Unterhalt zu zahlen (§ 1601 BGB).  In der Sozialhilfe gibt es jedoch die Begrenzung auf Verwandte 1. Grades (Enkel müssen nicht für Großeltern zahlen, § 94 Abs.1 SGB XII).  Schwiegerkinder sind Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig.  Bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes wird jedoch auf die gesamte familiäre Einkommens- und Vermögenssituation abgestellt. 8. Back-up – Elternunterhalt

8 8 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt – Leitlinien. Unterhaltsansprüche gegen Kinder − Einkommensermittlung Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen ist nicht gleichbedeutend mit dem Nettoeinkommen. Sozialhilferechtlicher Einkommensbegriff Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen gehören gem. § 82 SGB XII sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkunftsarten i. S. des EStG gehören. Das Einkommen ist nach § 82 Abs. 2 SGB XII zu bereinigen um  die auf das Einkommen entrichteten Steuern,  die Pflichtsozialversicherungsbeiträge,  die angemessenen Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen und  die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Die Rechtsprechung des BGH bietet keine klaren Richtlinien, auch unterhaltsrechtliche Leitlinien 1 sind nicht einheitlich und eindeutig – stellen aber Grundsätze für Mindestabzüge dar. 8. Back-up – Elternunterhalt 1 Suchmaschine: Ihr zuständiges OLG und Leitlinien ( z.B. „OLG München Leitlinien“).

9 9 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Die Hälfte des diesen Mindestbetrag übersteigenden Einkommens bleibt zusätzlich anrechnungsfrei! 2 Elternunterhalt – Leitlinien. Unterhaltsansprüche gegen Kinder − Einkommensermittlung 1 Dem Unterhaltspflichtigen müssen beim Elternunterhalt nach Abzug berücksichtigungsfähiger Ausgaben noch mindestens 1.400 EUR verbleiben, für den Partner (ohne Einkommen) 1.100 EUR. (bei Partnern mit Einkommen: „Halbteilungsgrundsatz“). In diesem Betrag sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von  450 EUR (Einpersonenhaushalt) bzw.  800 EUR (Zweipersonenhaushalt) enthalten. 8. Back-up – Elternunterhalt 1 Leitlinien sind nach Bundesländern/OLG‘s unterschiedlich, haben keine Gesetzeskraft und binden auch nicht die Richter (Tipp: Geben Sie in der Suchmaschine: Ihr OLG und Leitlinien ein z. B. „OLG München Leitlinien“). 2 Viele Sozialhilfeträger und auch die überwiegende Rechtsprechung setzen dies so an. Es kann jedoch auch zu einer anderen Berechnungsmethode mit deutlich abweichendem Ergebnis kommen!

10 10 © Copyright Allianz Private Krankenversicherungs-AG / D-MM-MV Elternunterhalt – Leitlinien. 8. Back-up – Elternunterhalt Kinder sind ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Unterhaltsansprüche gegen Kinder − Einkommensermittlung 1 Unterhaltsbedürftig ist laut Gesetz (§1602 BGB), wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten Leistungsfähigkeit des Kindes Berücksichtigung des EinkommensBerücksichtigung vorhandener Vermögenswerte  Einkommensermittlung  Sparbücher  Einkommensbereinigung (Jahreslohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Vorsorgeaufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden)  Aktien  Wertpapiere  Abzug Selbstbehalt  Schmuck  Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen  Fremd genutzte Immobilien  Abzug Schonvermögen* Hälftige Berücksichtigung des verbleibenden Einkommens. Vermögensgegenstände, die zur angemessenen eigenen Lebensführung benötigt werden (z.B. selbst genutzte Immobilie, privater Pkw), bleiben unberücksichtigt. 1 Regional unterschiedlich, Ermessenspielraum des Sozialhilfeträgers.


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