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Seite 1 Wer bestimmt eigentlich über die Behandlung? Unterschied zwischen GKV und PKV Patient PatientArztKASSE / GKV PatientArztPKV.

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Präsentation zum Thema: "Seite 1 Wer bestimmt eigentlich über die Behandlung? Unterschied zwischen GKV und PKV Patient PatientArztKASSE / GKV PatientArztPKV."—  Präsentation transkript:

1 Seite 1 Wer bestimmt eigentlich über die Behandlung? Unterschied zwischen GKV und PKV Patient PatientArztKASSE / GKV PatientArztPKV

2 Seite 2 Preis-Leistung zu GKV? § 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (…)

3 Seite 3 Preis-Leistung zu GKV? § 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (…)

4 Seite 4 Preis-Leistung zu GKV? § 87b SGB V Vergütung der Ärzte (...) (2) Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes und der Arztpraxis sind arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina festzulegen. (…)

5 Seite 5 Preis-Leistung zu GKV? § 106 SGB V Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung (…) (5a) (…) Bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vom Hundert hat der Vertragsarzt nach Feststellung durch die Prüfstelle den sich daraus ergebenden Mehraufwand den Krankenkassen zu erstatten (…)

6 Seite 6 Preis-Leistung zu GKV? § 1 MBKK Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (1) (…) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolge (…) § 4 Umfang der Leistungspflicht (1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. (…)


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