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Aktuelle Entwicklungen der Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Entwicklungen der Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Entwicklungen der Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
Referentin: Silvia von Tucholka-Schröder

2 Agenda Struktureller Wandel im Gesundheitssystem (zunehmender Wettbewerb) Rahmenbedingungen für die Verordnung innovativer Arzneimittel

3 Veränderung der Rahmenbedingungen
Herausforderungen für die Integrierte Versorgung 1910 1950 Demographie stagnierende Geburtenrate Alterung der Bevölkerung Bevölkerungsrückgang Neue Herausforderungen Übergewicht und Adipositas Demenz Diabetes Depression 2050 2001

4 Veränderung der Rahmenbedingungen Mögliche Prognose zur künftigen Versorgung

5 GKV-Ausgaben 2008 Gesamtausgaben ohne RSA: 160,8 Mrd
GKV-Ausgaben 2008 Gesamtausgaben ohne RSA: 160,8 Mrd. € Leistungsausgaben insgesamt: 151,1 Mrd. € Anteil der Hersteller patent-geschützter Arzneimittel an den GKV-Ausgaben Lassen Sie uns auf diese 2,3% der Ausgaben verzichten!? Wieviel therapeutischer Nutzen würde uns fehlen? Quelle: Vorläufige Werte, BMG, nach VFA-Statistics 2009 S. 37 und 60

6 Ausgabenanteil der GKV 1.-3. Quartal 2009
Quelle:GKV Statistik BMG, Vordruck KV 45

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8 Agenda Struktureller Wandel im Gesundheitssystem zunehmender Wettbewerb Rahmenbedingungen für die Verordnung innovativer Arzneimittel

9 Leistungsanspruch der Versicherten
Grundnormen § 2 SGB V Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung. § 12 SGB V (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

10 Leistungsanspruch der Versicherten
Der Anspruch umfasst die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse im Umfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung. Die Arzneimittelverordnungen müssen außerdem der Erfordernis der Wirksamkeit und Qualität entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.

11 Die Rolle der Innovation
Neue Methode ist Standard, wenn sie an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch-wissenschaftlich erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren verbreitet ist, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist, und/oder bessere Heilungschancen verspricht. aus: Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht 9. Auflage 2002, Rz. 147

12 Basis der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) Richtgrößen-prüfung: von Amts wegen ab 15 / 25% Überschreitung Jahresprüfung oder Quartalsprüfung Stichproben-prüfung: mindestens 2 % der Ärzte pro Quartal Statistische Durch-schnitts-prüfung: Pauschal-analyse Prüfung in besonderen Fällen Einzelfall-prüfung: in besonders begründeten Ausnahme-fällen Gesetzlich zwingend Vertraglich möglich

13 Aufgreifkriterien Richtgrößenüberschreitung Streuzone bis 15 %
Keine Unwirtschaftlichkeit, Prüfung in Einzelfällen aber möglich Unwirtschaftlichkeit wird vermutet, es erfolgt eine Pharmakotherapieberatung Unwirtschaftlichkeit liegt vor, die Wirtschaftlichkeit (Praxisbesonderheiten) muss vom Arzt nachgewiesen werden (Beweislastumkehr) Pauschalregress möglich Streuzone bis 15 % Übergangszone 15 % bis 25 % Regresszone > 25 %

14 Interview mit Dr. Dryden vom 23.Febr. 2010
,,Wir können keine Verantwortung übernehmen für etwas, das wir nicht steuern„ Zitat: Dr. Wolfgang Dryden, 2. KVWL-Vorsitzender Der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) reicht es: Sie wird mit den Krankenkassen keine Arznei- und Heilmittelvereinbarungen mehr unterzeichnen.

15 Wirtschaftlichkeitsprüfung / Richtgrößenprüfung
faktisch unmöglich wegen Vielzahl intransparenter Rabattverträge flächendeckender und Kassen übergreifender Hausarztverträge (§73b SGB 5) bzw. „Facharztverträge“ (§73c SGB 5) Patienten in diesen Verträgen unterfallen nicht dem gesamtvertraglichen System „Restpatienten“ sind nicht mehr statistisch „normal verteilt“ und werden von den Richtgrößen nicht mehr korrekt abgebildet. KV Bayern hat deshalb auch keine Richtgrößen mehr vereinbart KV WL kündigt für 2011 das Ende der Verhandlungen über regionale Arzneimittelvereinbarungen an

16 Ansprechpartner für: Fragen zum Thema Integrierte Versorgung
Fragen Arzneimittelrichtlinie Fragen zum Thema Arzneimittelvereinbarung WL Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herausforderungen sind dazu da, sie zu meistern ! jeropicturejournal.blogspot.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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