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Betriebsübergang. § 3 AVRAG Betriebs(teil)übergang -> ex lege Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverträge Definition des Betriebs(teil)überganges? –

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Präsentation zum Thema: "Betriebsübergang. § 3 AVRAG Betriebs(teil)übergang -> ex lege Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverträge Definition des Betriebs(teil)überganges? –"—  Präsentation transkript:

1 Betriebsübergang

2 § 3 AVRAG Betriebs(teil)übergang -> ex lege Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverträge Definition des Betriebs(teil)überganges? – § 3 AVRAG – Richtlinienkonforme Interpretation – RL 2001/23/EG Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen

3 EuGH - Kriterien Art des Unternehmens/Betriebes Materielle Betriebsmittel Immaterielle Betriebsmittel Ähnlichkeit der Tätigkeit Übergang der Kundschaft Übernahme der Hauptbelegschaft -> ? Tatbestand oder Rechtsfolge?

4 Probleme Outsourcing -> Auslagerung einzelner Aufgaben oder Funktionen? – Rs Schmidt – Rs Süzen Auftragsneuvergabe – Rs Abler

5 VeräußererErwerber AN KV 1 KV 2 Ex lege Übergang des AV Entgeltgarantie aus KV 1

6 Rechtsform der Übertragung? Sämtliche Formen von Inhaberwechseln Übergang der Verfügungsgewalt – Kauf – Verpachtung – Gewährung von Subventionen – Ausgliederung durch Gesetz... Ausnahme: Konkurs

7 Persönlicher Geltungsbereich Arbeitnehmer – AN in der Privatwirtschaft – Vertragsbedienstete – Nicht: Beamte RL: öffentliche und private Unternehmen – Nicht: Hoheitsverwaltung – Umsetzungsdefizit in Österreich bzgl. Gebietskörperschaften (direkte Anwendbarkeit der RL)

8 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs Vertragsrechtlich – Eintritt in den AV zum status quo – Betriebsübungen! – Ablehnungsrecht des Erwerbers bzgl einzelvertraglich zugesagten Betriebspensionen Kollektivvertragsrechtlich – Anwendbarkeit des Erwerber-KV (KV 2)

9 Kollektivvertragliche Ansprüche Anwendbarkeit des Erwerber-KV Unterliegt der Erwerber keinem KV – Weitergeltung des KV 1 auf einzelvertraglicher Basis, Abdingbarkeit nach 1 Jahr Verschlechterung der Arbeitsbedingungen möglich Ausnahme: -> Garantie des Entgelts für die NAZ -> Ist-Lohn gem KV2

10 Betriebsvereinbarungen § 31 Abs 4 ArbVG – Unverändert, wenn „Betriebs“übergang § 31 Abs 5 ArbVG – Unverändert bei rechtlicher Verselbständigung eines Betriebsteiles § 31 Abs 6 ArbVG – Zusammenschluss von Betrieben: Geltung für die jeweils bisher erfassten AN § 31 Abs 7 ArbVG – Aufnahme: Weitergeltung ungeregelter Materien

11 Beendigung des AV iZm einem Betriebübergang Art 4 BÜ-RL: Kündigungsverbot – Nichtigkeit von Umgehungskündigungen gem § 879 ABGB – Betriebsbedingte Kündigungen des Erwerbers zulässig Begünstigte Arbeitnehmerkündigung bei Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch den Erwerber-KV – Abf. Alt, Konkurrenzklausel, Ausbildungskosten


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