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Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Fachtag, anlässlich des 15jährigen Bestehens von Kinder- und Jugendschutzdiensten in Thüringen, 16.06.09 Heiko.

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1 Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Fachtag, anlässlich des 15jährigen Bestehens von Kinder- und Jugendschutzdiensten in Thüringen, 16.06.09 Heiko Höttermann, LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.

2 a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste b)Zur Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste c)Statistik der Fallarbeit d)Aufgaben des Arbeitskreises Gliederung

3 a) a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen

4 Kinder- und Jugendschutzdienste im Freistaat Thüringen a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste Soziale Dienste in Thüringen e.V. Marienstift Arnstadt Schleusingen Diakonie

5 Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Kinder- und Jugendschutzdienst Tabu (Wartburgkreis) Bad Salzungen Kinder- und Jugendschutzdienst HAUT-NAH, Erfurt Kinder- und Jugendschutzdienst Gera Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V. Kinder- und Jugendschutzdienst Eisenach Kinder- und Jugendschutzdienst Gotha a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste

6 Kinder- und Jugendschutzdienst Die Insel, Greiz Kinder- und Jugendschutzdienst Eichsfeld Villa Lampe Heiligenstadt Kinder- und Jugendschutzdienst Strohhalm Jena Kinder- und Jugendschutzdienst Unstrut-Hainich-Kreis, Mühlhausen Kinder- und Jugendschutzdienst Baumhaus, Arnstadt/Ilmkreis Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste

7 Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Kinder- und Jugendschutzdienst Kummerlos Nordhausen Kinder- und Jugendschutzdienst Allerleirauh (Suhl und Sonneberg) Kinder- und Jugendschutzdienst Känguruh Weimar/Weimar Land Kinder- und Jugendschutzdienst Schleusingen Kinder- und Jugendschutzdienst Arche Noha, Bad Frankenhausen/Sondershausen a)Überblick: Kinder- und Jugendschutzdienste

8 b) Zur Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste

9 Inhaltliche Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste Beratung bei Kriseninterventionen Vermittlung/Begleitung bei Inobhutnahme Präventionsarbeit (z.B. Kita/Schule) Angebot der Kinderschutzwohnung Vernetzung Erfahrungsaustausch /Gremienarbeit b) Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste

10 Ein Beispiel: KJSD „Strohalm“ in Jena

11 Kooperationsstrukturen mit Polizei und Jugendamt, –bei Fällen von sexueller Gewalt wird der Hinweis auf die Beratungsstelle des örtlichen Kinderschutzdienst gegeben, beim Jugendamt werden die Kinderschutzdienste in bestimmten Fällen beauftragt auf die Familie zuzugehen – enge Zusammenarbeit von Polizei und den Kinderschutzdiensten bezüglich von Erstvernehmungen von Kindern und Jugendlichen in den Räumen des Schutzdienstes, Geraer Netzwerk „ gegen Häusliche Gewalt" –mit den Zielstellungen: Interventionen bei häuslicher Gewalt optimieren, - Abbau und künftige Verhinderung von häuslicher Gewalt (Kooperation und Vernetzung aller beteiligten Berufsgruppen wie: Jugendamt (sozialer Dienst), Frauenhaus, KJSD, Frauenzentren, Medizinische Versorgung, Beratungsstellen, Opferhilfe (Weißer Ring,Versorgungsamt), Täter-Beratungsstelle) Greiz einen „runden Tisch gegen häusliche Gewalt“, –Beteiligte sind: Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsagentur, Kinderschutzdienst und Frauenhaus, Präventionsprojekte an Schulen, KITA und Tagesgruppen zu sexueller Gewalt, Konflikt- und Bewältigungstraining: –Multiplikatorenfortbildungen für Lehrer, –AG „gegen Gewalt in der Familie“ Suhl, –enge Kooperationen mit dem Weißen Ring, „AK gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch“ und „AK Kinder und psychisch kranke Eltern“ in Mühlhausen, –Beteiligte: Sozialpädagogen, Lehrer, Ärzte, Psychologen, b) Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste Kooperationsformen zur Prävention und zur frühzeitigen Gewalterkennung – regionale Arbeitskreise in Städten und ländlichen Regionen

12 Was bieten Kinder- und Jugendschutzdienste für wen an ? Kinder- und Jugendschutzdienste im Freistaat Thüringen – ein Baustein im System der Jugendhilfe

13 Was bieten Kinder- und Jugendschutzdienste für wen an ?...für Kinder und Jugendliche: ein ständiger Ansprechpartner zu sein, der auf die betroffenen jungen Menschen zugeht und deren Aussage vertraut, vor weiteren Gefährdungen zu schützen und die dafür notwendigen Schritte in Absprache mit den Betroffenen zu veranlassen, in Gesprächen und mittels persönlicher Zuwendung Hilfen zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und für ihre künftige Lebensgestaltung zu geben, spezifische Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener Gewalt, vertrauter und verlässlicher Helfer in zivil- und strafrechtlichen Verfahren zu sein und auch zu bleiben, falls es nicht zu einer Verurteilung des Täters kommt oder die Aussage des jungen Menschen bestritten oder angezweifelt wird. Kontaktvermittlung und Begleitung zu sozialen, erzieherischen, medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen

14 ...für Mitarbeiter von Jugendämtern: - Beratung und Mitwirkung bei Hilfeentscheidungen des Jugendamtes - Unterstützung des Jugendamtes bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch intensive Begleitung und Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, - Geeignete Betreuungsform für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche, die in dieser Intensität von Mitarbeitern des Jugendamtes nicht gewährleistet werden kann. Was bieten Kinder- und Jugendschutzdienste für wen an ?

15 ...für Mitarbeiter von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen: Sensibilisierung für das Thema Gewalt durch Präventionsangebote für Kinder- und Jugendliche sowie Multiplikatorenschulungen sie stehen als „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Sinne des § 8a SGB VIII zur Risikoabschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung Was bieten Kinder- und Jugendschutzdienste für wen an ?

16 ...für Richter, Anwälte, Polizei: Begleitung, Unterstützung für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche während des gesamten Strafverfahrens Stabilisierung der Zeugen um besser verwertbare Aussagen zu erreichen Vermeidung erneuter Traumatisierung der Opferzeugen Vernetzung zwischen Justiz und Jugendhilfe...für Mediziner/Therapeuten: Ansprech- und Kooperationspartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Vernetzung zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe Was bieten Kinder- und Jugendschutzdienste für wen an ?

17 d) Statistik der Fallarbeit (Erfassung der Daten aus den Thüringer Kinder- und Jugendschutzdiensten 2008)

18 c) Statistik der Fallarbeit (Erfassung aller Daten aus den Thüringer Kinder- und Jugendschutzdiensten 2008) Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste Ausgewählte statistische Daten 2002 – 2008 ______ ______2002 2003 20042005200620072008 Fallarbeit 995 1007 987 94797812141386 weiblich 656 676 699 628 666743880 männlich 339 331 288319312 471506 davon: Verdacht sexuelle Gewalt 434 461 457 396411427452 Prävention618 533 481 484 618521723

19 d) Statistik der Fallarbeit Weitere Ergebnisse aus der Fallarbeit 2008: Altersstruktur 0 bis 6 Jahre250 7 bis 13 Jahre533 14 bis 18 Jahre315 ab19 Jahre288 Gesamt1386

20 d) Statistik der Fallarbeit Problemanalyse 2008: Bei den aufgeführten Zahlen handelt es sich um Mehrfachnennungen WeiblichMännlichGesamt Körperliche Misshandlung 122 78200 Psychische Misshandlung 178103281 Verdacht auf sexuelle Gewalt 364 88452 Vernachlässigung 120 66186 Innerfamiliäre Probleme 445278723 Schutzauftrag § 8 SGB VIII84

21 d) Statistik der Fallarbeit

22 d) Aufgaben des Arbeitskreises: „Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste“

23 e) Aufgaben des Arbeitskreises: „Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste“ Fortbildungen Erstellung von Arbeitsmaterialien statistische Auswertungen Öffentlichkeitsarbeit Tagungsvorbereitungen Fachliche Betreuung (Fachbibliothek) gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch Erarbeitung von Stellungnahmen

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.jugendschutz-thueringen.de


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