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Frauenrechte im Islam.

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Präsentation zum Thema: "Frauenrechte im Islam."—  Präsentation transkript:

1 Frauenrechte im Islam

2 Gliederung Scharia Die Frau in der Familie 1.1 Strafrecht
2.1 Geschlecht, Keuschheit und Sexualität 2.2 Ehe und Mutterschaft 2.3 Scheidung

3 Gliederung Die Frau als Trägerin der Ehre Islam und Moderne
4.1 Kopftuch 4.2 Bildung und Arbeit 4.3 Islamischer Feminismus Frauenrechtsorganisationen

4 1. Scharia Gesamtheit des islamischen Gesetzes
Ursprung in der islamischen Frühzeit Gesetzgeber ist Allah selbst

5 1. Scharia Inhalt:  1. Teil: ibadat (Kult): 5 Säulen des Islams
 2. Teil: muamalat: rechtliche Bestimmungen Quelle der Scharia:  Koran  Überlieferung  Auslegungen frühislamischer Juristen und Theologen

6 1. Scharia Wichtige Aspekte der Scharia in Bezug auf die Frau:
Ehe: gilt als Pflicht Adoption: ist verboten Geburtenkontrolle: Empfängnisverhütung erlaubt. Schwangerschaftsabbruch bis zu bestimmten Zeitpunkt gestattet; heutzutage wird eine Abtreibung von muslimischen Theologen nicht befürwortet Gewalt gegen Frauen: „Gebrauchsanweisung“ wie man sich seiner Frau gegenüber verhält, falls diese nicht gehorcht

7 1.1 Strafrecht Unterteilung der Straftaten in drei Kategorien:
Grenzvergehen: unter anderem Ehebruch und Unzucht Verbrechen mit Wiedervergeltung: beispielsweise Mord und Totschlag Ermessensvergehen: zum Beispiel Urkundenfälschung

8 1.1 Strafrecht Unterteilung der Straftaten in drei Kategorien:
Grenzvergehen: unter anderem Ehebruch und Unzucht Verbrechen mit Wiedervergeltung: beispielsweise Mord und Totschlag Ermessensvergehen: zum Beispiel Urkundenfälschung

9 2. Die Frau in der Familie

10 2.1 Geschlecht, Sexualität und Keuschheit
wird ein Sohn geboren gilt dieser als Garant der Unsterblichkeit; eine Tochter stellt jedoch eher eine Belastung dar Mädchen werden früh in den Haushalt integriert Keuschheit bis zur Ehe ist die höchste Priorität In afrikanischen Räumen wird Beschneidung zur Verschärfung der Kontrolle eingesetzt

11 2.2 Ehe und Mutterschaft Höchste Priorität: Heiraten und bestenfalls männliche Nachkommen zur Welt bringen Ledig zu leben ist keine Option Der Prophet Muhammad soll gesagt haben: „Die Ehe ist meine Tradition. Wer meine Tradition zurückweist, der ist nicht mein Nachfolger!“ Arrangierte Ehe ist immer noch die häufigste Form der Eheschließung

12 2.2 Ehe und Mutterschaft Eheschließung wird mit einem Vertrag bestätigt, welcher eine Brautgabe (festgelegte Summe, Wertgegenstände, etc.) mit sich bringt → Morgengabe (nach Eheschließung) und Abendgabe (nach Scheidung/Tod eines der Ehepartner) Frau MUSS in die Ehe Jungfräulich eintreten Koitusverweigerung = Sünde gegen Allah Im Koran steht: “Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt.“

13 2.3 Scheidung Ende der Ehe normalerweise erst bei Tod eines Ehepartners oder des Abfalls vom Islam Männer benötigen keinen Grund, Frauen müssen diverse Beweise und extreme Gründe aufweisen Reicht Frau die Scheidung ein, bekommt der Mann erst eine zweite Chance Scheidung bedeutet für die Frau Verstoßung

14 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Ehre der Familie hat höheren Wert als jedes einzelne Familienmitglied Frau = Trägerin der Ehre Männliche Familienmitglieder = Beschützer der Familienehre

15 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Zentraler Punkt der Ehre ist der Genitalbereich der Frau dieser wird beschützt durch: - Hausarrest ab der Pubertät - Verbot des Bildungserwerbs (ländliche Gegenden) - Haftstrafen bei Teilnahme an öffentlichem Sportevent (Iran) - schriftliche Erlaubnis des Vormunds für medizinische Untersuchungen oder Operationen (Saudi-Arabien)

16 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Die Frau soll als Jungfrau in ihre Ehe gehen, denn der zukünftige Ehemann bezahlt bei der Eheschließung für ihren reinen, unbefleckten Genitalbereich „Jungfrauentest“ in der Hochzeitsnacht wird mit einem weißen Tuch getestet, ob die Braut wirklich noch Jungfrau ist Familie tut alles dafür, dass die Frau als „Jungfrau“ gesehen wird

17 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Ehrverbrechen Psychische und physische Gewalt an Frauen, aber auch an männlichen Familienmitgliedern 90% der Täter sind männliche Familienangehörige, Frauen sind meist nur die Drahtzieherinnen Schlimmste Fall = Ehrenmorde

18 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
UN-Weltbevölkerungsbericht: jährlich sterben 5000 Mädchen in 14 verschiedenen Ländern aufgrund eines Ehrenmordes Dunkelziffer ist um einiges höher Die meisten Ehrenmorde werden in Pakistan vollzogen Viele Fälle bleiben unbestraft In Deutschland: 49 Fälle von Ehrenmorden in den Jahren

19 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Gründe für solche Morde sind: Verweigerung der Heirat mit einem von der Familie ausgesuchten Mann Scheidung Außereheliche Beziehung mit einem Mann Uneheliche Schwangerschaft Vergewaltigung Opfer von Inzest Nacktbaden

20 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Vergewaltigung in Pakistan: Artikel 17 §8 Beweisgesetz: Die Frau erhält nur Zuspruch, wenn sich der Täter freiwillig stellt oder es mindestens vier erwachsene männliche Augenzeugen zur Tatzeit gab.

21 3. Die Frau als Trägerin der Ehre
Veränderungen in manchen Ländern: Pakistan: wurde die Todesstrafe bei Ehrenmorde eingeführt Türkei: wurde das Strafgesetzbuch so geändert, dass Gewalt gegen Frauen als Straftat gesehen wird.

22 4. Islam und Moderne Je islamischer der Haushalt, desto weniger darf die Frau in die Öffentlichkeit Bei „Fehltritten“ entscheidet der Mann über das Maß der Bestrafung → Ermahnungen, Koitusentzug, Züchtigungen Sobald die Frau bestraft wurde, ist sie vor Allah wieder bereinigt

23 4.1 Kopftuch Frauen sollen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden, ist dies räumlich nicht möglich, so soll sie verhüllt werden In einigen Ländern ist das Kopftuch Pflicht, da Haare besonders weiblich und verführerisch wirken Türkei: bis 2013 Verbot des Kopftuchs in öffentlichen Gebäuden wie Universität, Bibliothek oder Gerichtssälen

24 4.2 Bildung und Arbeit Früher war es ein Unheil, wenn man zuließ, dass Frauen sich bilden Frauenaktivisten/Frauenaktivistinnen versuchen Bildung zu rechtfertigen Zunehmende Emanzipation der Frau = „Impotenz“ der Männer Je dominanter und islamischer der Mann, desto weniger Freiheit bei der Berufswahl für die Frau

25 4.3 Islamischer Feminismus
Auslegung des Korans/Überlieferung: existieren auch geschlechtergerechte Interpretationen bezüglich Stellung der Frau

26 4.3 Islamischer Feminismus
El Saadawi: „Das Problem liegt nicht in der Religion und ebenso wenig in der Kultur begründet, es rührt nicht vom Islam her.“ Amina Wadud: Der Koran ist als Text in der Geschichte zu verstehen Fatima Mernissi: Prophetenüberlieferungen die für Gleichberechtigung der Frau stehen sind nicht in Koran aufgenommen worden

27 5. Frauenrechtsorganisationen
TERRE DES FEMMES „NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre“ Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Veranstaltungen, um das Thema präsent zu machen Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) „16 Days – End violence against women!“ Unterstützung der Kampagne durch Videobotschaften von verschiedenen Personen

28 5. Frauenrechtsorganisationen
Medica Mondial e.V. „Medica Afghanistan“ Weiterbildung, Rechtshilfe und psychosoziale Beratung für Frauen, die Gewalt erfahren haben

29 Diskussionsfrage In wie weit darf sich eurer Meinung nach Deutschland innerhalb des eigenen Landes moralisch gesehen in (die islamische) Tradition/Religion einmischen?

30 Zitat „Wer muslimischen Frauen im Westen aus religiösen Gründen das Kopftuch erlauben will, vergisst dabei, dass diese Freiheit oft von sozialem Druck bestimmt ist. Und wer es ablehnt, weil es angeblich die Frauen unterdrückt, schiebt ihnen seine eigenen Ansichten über ihre Motivation unter.“ (Nesrin Malik, Londoner Journalistin, aufgewachsen im Sudan)

31 Quellen AMNESTY INTERNATIONAL, [o.J.]. Verbrechen im Namen der Ehre („Ehrenmorde“) [Online-Quelle]. Berlin: Amnesty International. [Zugriff am ]. Verfügbar unter: INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR MENSCHENRECHTE, Tage gegen Gewalt an Frauen: 25. November bis 10. Dezember [Online-Quelle]. Frankfurt am Main: IGFM. [Zugriff am ]. Verfügbar unter: MEDICA MONDIAL e.V., Wo wir arbeiten: Afghanistan [Online-Quelle]. Köln: Medica Mondial e.V.. [Zugriff am ]. Verfügbar unter: KIEFER, Anette, Die Rolle der Frau im Islam [Online-Quelle]. Köln: Westdeutscher Rundfunk. [Zugriff am ]. Verfügbar unter: SCHRÖTER, Hiltrud, Das Gesetz Allahs: Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Köngstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag. TERRE DES FEMMES, Förderprojekt [Online-Quelle]. Berlin: TERRE DES FEMMES. [Zugriff am ]. Verfügbar unter:


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