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Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt
Julian Vetter Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt Modul 22: Seminar "Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich
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Gliederung Einführung – Zahlen 2015 Aufenthaltstitel
Zugang für Asylsuchende & Geduldete AGH`s Arbeitsgelegenheiten (1 Euro-Jobs) Schule, Ausbildung, Studium Anerkennung ausländischer Qualifikationen Fazit / Diskussion
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1. Einführung – Zahlen 2015 Schutzsuchende In Wahrheit ca (Doppelregistrierungen) Asylanträge gestellt davon Erstanträge Syrer 34 %
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Top 10 Herkunftsländer (Asylerstanträge)
1. Einführung – Zahlen 2015 Top 10 Herkunftsländer (Asylerstanträge) Syrien ( ) Albanien (53.805) Kosovo (33.427) Afghanistan (31.382) Irak (29.784) Serbien (16.700) Ungeklärt (11.721) Eritrea (10.876) Mazedonien (9.083) Pakistan (8.199)
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1. Einführung – Zahlen 2015 Syrien, Irak, Iran und Eritrea = hohe Bleibeperspektive Durchschnittliche Dauer des Asylverfahrens 5,2 Monate (bei Syrern ca. 4 Monate) In Baden-Württemberger haben Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt. Insgesamt waren rund Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen angekommen
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BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)
2. Aufenthaltstitel BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) ED (Erkennungsdienstlichen Behandlung) kein Aufenthaltstitel, vorläufiges Identitätsdokument (noch keine Asylantragstellung) BüMA wird durch Ankunftsnachweis ersetzt Ziel: einheitliches Erfassungssystem
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Aufenthaltsgestattung
2. Aufenthaltstitel Aufenthaltsgestattung Asylbewerber_innen befinden sich im Asylverfahren Leben und Arbeiten unter bestimmten Bedingungen
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„Duldung“ (Aussetzung der Abschiebung)
2. Aufenthaltstitel „Duldung“ (Aussetzung der Abschiebung) bescheinigt, dass jemand ausreisepflichtig ist, aber vorläufig nicht ausreisen oder abgeschoben werden kann. Fehlende Ausweispapiere Krankheit Verweigerung durch das Herkunftsland
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Aufenthaltserlaubnis (AE)
2. Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis (AE) uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen (Aufenthaltsrecht zunächst für 3 Jahre)
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3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete
0 – 3 Monate Erwerbstätigkeitsverbot in den ersten 3 Monaten nach dem Asylgesuch Asylgesetz (AsylG) § 61 Erwerbstätigkeit (1) Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben. (2) […] Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden. Ausweis = „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“.
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3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete
4 – 15 Monate Nachrangiger Arbeitsmarktzugang = Vorrangprüfung bevorrechtige Arbeitnehmer_innen (Deutsche, Staatsangehörige der EU sowie EWR-Staaten und Ausländer mit AE) Zuständig hierfür: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit Zeitarbeit grundsätzlich abgelehnt Ausweis = „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“
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3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete
15 – 48 Monate Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten (lediglich Überprüfung der Arbeitsbedingungen) Nach 48 Monaten wird die Erwerbstätigkeit ohne die Überprüfung der ZAV erteilt Ausweis = „Arbeitserlaubnis uneingeschränkt gestattet“
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3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete
Geduldete Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten wenn: Sie eingereist sind um lediglich Leistungen zu erlangen Sie aufenthaltsbeende Maßnahmen verhindern (bspw. durch falsche Identitätsangabe) Sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem gestellter Asylantrag abgelehnt wurde
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4. AGH`s Arbeitsgelegenheiten
1,05 Euro / Stunde 84,00 Euro = max. Höchstbetrag / Monat AGH`s sollten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern erbracht werden AGH`s begründen kein Arbeitsverhältnis (Kranken-, Rentenversicherung)
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5. Schule – Ausbildung – Studium
Alle Kinder in Deutschland haben das Recht auf Schulbesuch Praktika, Berufsausbildung Anerkannte Flüchtlinge = keine Einschränkung Asylsuchende / Geduldete = nach 3 Monaten auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzungen mind. B2 Deutschkenntnisse
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5. Schule – Ausbildung – Studium
Studium (Voraussetzungen) Hochschulzugangsberechtigung Ausreichende Sprachkenntnisse C1 Feststellungsprüfung sofern Schulabschluss nicht ausreicht Bsp. Uni Konstanz, 2 Semester mit anschließender Prüfung
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5. Schule – Ausbildung – Studium
Finanzierung? Förderung durch die jeweilige Hochschule (z.B. Semesterticket, kostenlose Deutschkurse, etc.) Stipendien speziell für Flüchtlinge Wichtigste Förderung „BAföG“ Anerkannte Flüchtlinge = BAföG berechtigt Asylsuchende / Geduldete = BAföG berechtigt nach 15 Monaten BüMA (kein Asylantrag) = keine BAföG Beantragung möglich
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Voraussetzungen für ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Aufenthaltstitel irrelevant Abschluss muss im Herkunftsland staatlich anerkannt sein (keine privaten Ausbildungen bzw. Studiengänge, etc.)
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Was wird im Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren überprüft? Ausbildungsinhalte Ausbildungsdauer Ausbildungsform (Theorie / Praxis) Überprüfung zw. der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Benötigte Unterlagen? Antragsformular Übersetzte (Arbeits-)Zeugnisse Bearbeitungsfrist? Ab Antrag 1 Monat Bearbeitungsfrist zur Überprüfung der Unterlagen Danach 3 Monate Bearbeitungsfrist bis zur Gleichwertigkeitsprüfung
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Unterschiede zum Referenzberuf? Keine Geringe Große = Anerkennung = Teilanerkennung Praktikum und/oder Prüfung erforderlich = Ablehnung
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Kosten eines Anerkennungsverfahrens? Reguläre Verfahren 100 – 600 Euro (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger_in ca. 150 Euro) + Übersetzungskosten + Kosten für Atteste + Führungszeugnisse + evtl. Anpassungslehrgang
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6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Umgang mit fehlenden Dokumenten? Je nach Anerkennungsstelle verschieden – allerdings Qualifikationsanalyse möglich Fachgespräche Rollenspiele Präsentation Arbeitsproben Probearbeiten im Betrieb = Kosten ? mehrere Tausend Euro. Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sonderfonds denkbar
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7. Fazit Nicht jeder Flüchtling der arbeiten möchte, darf arbeiten
Personen aus dem Westbalkan = Flüchtlinge 2. Klasse Großteil der Flüchtlinge = unqualifiziert AGH`s haben einen viel zu schlechten Ruf und werden von den Flüchtlingen nicht wertgeschätzt
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Quellen Bundesagentur für Arbeit, Menschen mit Fluchthintergrund. Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeit – Ausbildung – Praktikum. Arbeitserlaubnisverfahren und Zugang zu Förderleistungen. Verfügbar unter [Zugriff am ]. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen. Verfügbar unter [Zugriff am ] Das Bundesamt in Zahlen Modul Asyl. Verfügbar unter [Zugriff am ]. Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD). Studieren als Flüchtling. Wege an eine deutsche Hochschule. Verfügbar unter [Zugriff am ]. Deutscher Caritasverband e.V., Wer bekommt Asyl in Deutschland? Verfügbar unter [Zugriff am ]. Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. u.a., Flüchtlinge begleiten. Informationen für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in Baden-Württemberg. Eine Handreichung und Arbeitshilfe. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Basisinformationen Duldung. Informationen für Flüchtlinge Basisinformationen Aufenthaltsgestattung. Informationen für Flüchtlinge. Verfügbar unter bw.de/materialbestellung.html, [Zugriff am ]. IQ Netzwerk Baden Württemberg, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg. Fachtag des Liga Fachausschusses Migration. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Fakten zur Asylpolitik Verfügbar unter migration.de/publikationen/fakten-zur-asylpolitik/, [Zugriff am ]. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Anabin Datenbank. Verfügbar unter [Zugriff am ].
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