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Grundstücksverzeichnis als Basis für die Erklärung der Hauptfeststellung des Einheitswertes 2014 Das aktuelle Grundstücksverzeichnis kann bestellt werden:

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Präsentation zum Thema: "Grundstücksverzeichnis als Basis für die Erklärung der Hauptfeststellung des Einheitswertes 2014 Das aktuelle Grundstücksverzeichnis kann bestellt werden:"—  Präsentation transkript:

1 Grundstücksverzeichnis als Basis für die Erklärung der Hauptfeststellung des Einheitswertes 2014 Das aktuelle Grundstücksverzeichnis kann bestellt werden: 1) Online im BEV Geodaten Shop Infos über den Bestellvorgang finden Sie auf www.bev.gv.at unterwww.bev.gv.at „Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2014“ Durch Eingabe der Grundstücksnummer(n) + Katastralgemeindenummer + E-Mail-Adresse für die Zustellung des Auszugs als PDF-Dokument Bezahlung online mit Kreditkarte 2) mittels Bestellformular „Grundstücksverzeichnis Hauptfeststellung 2014“ per Post, Fax oder E-Mail an das Vermessungsamt übermitteln 3) Am Vermessungsamt persönlich Die Kontaktdaten der Vermessungsämter finden Sie auf www.bev.gv.at unter „Kontakt“.www.bev.gv.at

2 Grundstücksverzeichnis mit Eigentümer - Kosten im Online-Shop oder per E-Mail geliefert: Pauschalgebühr 5,00 Euro beinhaltet bis zu 83 Grundstücke, jedes weitere Grundstück kostet EUR 0,06 Als Ausdruck am Vermessungsamt: Pauschalgebühr 5,00 Euro beinhaltet bis zu 41 Grundstücke, jedes weitere Grundstück kostet EUR 0,12 Der Grundbuchsauszug ist auch am Vermessungsamt erhältlich! Im Grundbuchsauszug finden Sie nicht alle Informationen des Katasters. Kosten: Pauschalgebühr für eine Einlagezahl EUR 5,00 je Einlagezahl per E-Mail 4,37 Euro je Einlagezahl auf Papier 13,70 Euro. Bei der schriftlichen Bestellung eines Grundbuchsauszuges wird die Antragsgebühr von 14,30 Euro in Rechnung gestellt.

3 Richtigstellung von Nutzungen im Kataster Amtswegige Korrektur von offensichtlich falschen Eintragungen (Kahlschlag als LN…) Antrag auf Erhebung der Benützungsart (BANU) „Grenzfälle“ können nur auf Antrag und kostenpflichtig bearbeitet werden (verbuschte LN oder schon Wald…) Änderung katasterrelevant? Manche Änderungswünsche widersprechen den Definitionen im Kataster (Wald ohne Ertrag, Waldweide…) oder sind zu klein (unter der Mindestfläche, Berichtigung am Waldrand…) um zu Korrekturen zu führen Informationen zur Neuordnung der Benutzungsarten und Nutzungen im Kataster finden Sie auf www.bev.gv.at / Hauptfeststellung 2014.www.bev.gv.at Vorsprache am Vermessungsamt Da jede Situation individuell beurteilt werden muss, ist meist die persönliche Vorsprache am Vermessungsamt zur Abklärung erforderlich.


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