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Schwerin, 6. November 20141 Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza Subtyp (H5 N8) im Landkreis Vorpommern - Greifswald Ausgangslage Am 05.11.2014.

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1 Schwerin, 6. November 20141 Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza Subtyp (H5 N8) im Landkreis Vorpommern - Greifswald Ausgangslage Am 05.11.2014 wurde in einem Putenbestand des Landkreises Vorpommern- Greifswald das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen und damit der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Es handelt sich um einen Betrieb mit max. 31.000 Puten. Alle nach der Geflügelpest-Verordnung zu ergreifenden Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beseitigung des Seuchenherdes wurden bereits durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angeordnet.

2 Ausgangslage (2) - Bisher gibt es keinerlei epidemiologische Hinweise über mögliche Einschleppungsursachen. - In der Umgebung des betroffenen Betriebes befinden sich Wildvogelbiotope. - Der Subtyp H5N8 ist bisher in Deutschland und dem restlichen Europa nicht nachgewiesen worden. Es wurden aber in den letzten Monaten H5N8-Nachweise aus dem eurasischen Raum wie China, Japan und Süd-Korea sowohl bei Hausgeflügel wie auch bei Wildvögeln gemeldet. Schwerin, 6. November 20142

3 Basic and horizontal Migration Streams in Russia Central-Asian Migration Stream Eastern-Asian Migration Stream European horizontal stream to Greenland Streams crossing zone Asian-American horizontal stream to Alaska, Canada, USA Eastern- European Migration Stream

4 Das FLI vertritt die Auffassung, dass entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten und vorzusehen sind, weil es sich um ein hochpathogenes Aviäres Influenza-A-Virus handelt und daher grundsätzlich auch von einem zoonotischen Potenzial auszugehen ist. Diese Auffassung wird unterstützt. Schwerin, 6. November 20144

5 Eingeleitete Maßnahmen: * Sperrverfügung und Tötungsanordnung durch das VLA *Vorbereitung der Tötung und unschädlichen Beseitigung der Tiere *Anordnung der Aufstallung von Geflügel in einem Umkreis von 50 km um den Ausbruchsbestand sowie in bestimmten Landesgebieten (Risikogebiete Wildvogelzug) per Erlass *Festlegung eine Sperrbezirkes in einem Radius von 3km sowie eines Beobachtungsgebietes in einem Radius von 10 km um den Ausbruchsbestand *epidemiologische Erhebungen Schwerin, 6. November 20145

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7 Sperrbezirk (3-km-Radius) - Einrichtung am 5.11.2014 Betriebe insgesamt: 81 (nur Kleinsttierhalter!) Klauentiere: 11..Rinder:2..Schweine: 3..Schafe:6 Geflügel: 32294..Hühner: 875..Gans: 38..Enten: 145..Puten:31000 (Ausbruchsbetrieb)..sonstiges Geflügel: 236 sonstige Vögel: 30 Einhufer: 1 Schwerin, 6. November 20147

8 Beobachtungsgebiet (10-km-Radius) – Einrichtung am 5.11.2014 Betriebe insgesamt: 500 (nur Kleinsttierhalter) Klauentiere: 148..Rinder:26..Schwein: 29..Schafe: 80..Ziegen: 13 Geflügel: 230227..Hühner: 228111..Gans: 137..Enten: 587..Puten: 7..sonstiges Geflügel: 1385 sonstige Vögel: 180 Einhufer: 22..Pferde:22 Schwerin, 6. November 20148

9 Risikogebiete Geflügelaufstallung Schwerin, 6. November 20149

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11 weitere Maßnahmen - Einrichtung eines Bürger-Servicetelefons im LU: 0385-5886066 - epidemiologische Untersuchungen: FLI ist mit einem Team von 4 Experten mit vor Ort: im Wildvogelbestand und in anderen Geflügelbeständen - vorgesehen ist die Tötung der Geflügelbestände in einem Radius von 3 km um den Ausbruchsbestand Schwerin, 6. November 201411

12 Schwerin, 6. November 201412 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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