Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Fachbereich Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Oktober 2013 Mandantenveranstaltung.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Fachbereich Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Oktober 2013 Mandantenveranstaltung."—  Präsentation transkript:

1 Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Fachbereich Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Oktober 2013 Mandantenveranstaltung KELLER, SCHÄFER & PARTNER Erfurt, 17. Oktober 2013 SEPA-Umstellung

2 Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 2 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

3 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 3 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

4 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 4 1.Allgemeines über den SGVHT Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen stellt sich vor Quelle: SGVHT Jahresbericht 2012 Standort Erfurt „Sparkassen-Finanzzentrum“ Standort Frankfurt am Main „Alte Rothofstraße“ Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen:  Sitz in Frankfurt und Erfurt  unterstützt, berät und repräsentiert 50 Sparkassen  34 Sparkassen in Hessen, 16 Sparkassen in Thüringen  ca.24.650 Mitarbeiter  ca.1.536 Geschäftsstellen  ca.114 Mrd. Euro Bilanzvolumen

5 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 5 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

6 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 6 2.Ausgangslage Die Einführung der SEPA-Zahlungsinstrumente befindet sich auf der Zielgeraden  1999 Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion  2002 Europäische Einheitswährung  Ziel ist der einheitliche europäische Binnenzahlungsverkehrsraum.  SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards.  Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden nach gleichen Regeln behandelt. −Start SEPA-Überweisung 28. Januar 2008 −Start SEPA-Lastschrift 1. November 2010  Für die 17 Länder mit Euro-Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungs- dienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar.  Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren am 1. Februar 2014 durch die SEPA- Zahlverfahren.

7 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 7 2.Ausgangslage Die Sparkassen-Finanzgruppe ist der größte Abwickler von Zahlungsverkehrstransaktionen in Deutschland und Europa Der neue europäische SEPA-Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten. Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Niederlande Land Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern

8 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 8 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

9 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 9 3.SEPA-Überweisung Der „Zahlungsverkehrsklassiker“ Überweisung ist europaweit verfügbar Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick:  Verwendung für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen  Nutzung von IBAN und BIC anstatt Kontonummer und Bankleitzahl  Auftragswährung Euro, keine Betragsgrenze (Meldegrenzen und Preise der Empfängerbanken/-länder beachten)  Entgeltteilung (jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstitutes)  Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt  europaweite Gutschrift des Überweisungsbetrages innerhalb von einem Geschäftstag  Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats  auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich  Sammelüberweisungen nur noch beleglos

10 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 10 3.SEPA-Überweisung IBAN und BIC: Die Kundenkennung im SEPA-Zahlungsverkehr (1/2) IBAN–International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Länderkennzeichen2-stellige PrüfzifferBankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) BeispielDE87820520200073141125 Ein Tipp: Die IBAN und den BIC Ihres Kontos finden Sie auf dem Kontoauszug, im Online-Banking und auf der Rückseite der ab 2012 neu ausgegebenen SparkassenCards.

11 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 11 3.SEPA-Überweisung IBAN und BIC: Die Kundenkennung im SEPA-Zahlungsverkehr (2/2) BIC–Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl –neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen –besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 – 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes/der Girozentrale (HELA) Stelle 5 – 6 Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts) (DE) Stelle 7 - 8 Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts) (F1) Stelle 9 - 11 ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut (GTH) Der BIC der Kreissparkasse Gotha: HELADEF1GTH Ein Tipp: Für die bequeme Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC stellt Ihnen die Kreissparkasse Gotha auf ihrer Internet-Seite den SEPA Account Converter zur Verfügung!

12 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 12 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

13 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 13  Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.  Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat.  Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, Lastschriften einzulösen.  Ein exaktes Fälligkeitsdatum (D) zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.  Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).  Gläubigeridentifikationsnummer (Deutsche Bundesbank) und Mandatsreferenz (Einreicher)  einheitliche und eindeutig europaweit geregelte Rückerstattungs- und Widerspruchsfristen 4.SEPA-Lastschrift Die SEPA-Lastschrift weicht in wesentlichen Merkmalen von der deutschen Einzugsermächtigungslastschrift ab Basis-Lastschrift (Privatkunden) (SEPA Core Direct Debit) Firmenkunden-Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

14 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 14 4.SEPA-Lastschrift Die Vorabinformation für SEPA-Lastschriften  Die Vorabinformation (Pre-Notification) an den Zahlungspflichtigen soll das Rücklastschriftrisiko minimieren.  Der Zahlungsempfänger wird in der Inkassovereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichtigen vor einem geplanten Einzug zu informieren. Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann einen oder mehrere Einzüge ankündigen (z. B. Zahlungsplan bei Ratenzahlungen, Vereinbarung monatlicher Mietzahlungen, Vereinsbeitrag).  Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag, den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz.  Die Vorabinformation ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit durch den Zahlungsempfänger zu versenden, damit der Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart werden (z. B. AGB).  Sollte der Zahlungsempfänger die Vorabinformation nicht versenden, verstößt er gegen die Regelungen der Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch nicht berührt.

15 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 15  Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).  Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.  Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.  Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifi- kationsnummer.  Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format).  Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Bitte beachten Sie die Vorlagefristen Ihres Kreditinstituts. 4.SEPA-Lastschrift Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick

16 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 16 4.SEPA-Lastschrift Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Prozessschritt Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Zahlungspflichtiger (ZP) Zahlungsempfänger (ZE) 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-7 bzw. D-4) 0 Inkasso- verein- barung 6 D- Kontobelastung 0 Kunden- beding- ungen Last- schrift 5 Zahlungsverrechnung (D) 4 Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 7 D- Gutschrift

17 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 17 4. SEPA-Lastschrift Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Beim Zahlungsempfänger Aufbewahrung des Originalmandats Unbefristet, bis auf Widerruf Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Geltungsdauer des Mandats Kontonummer und BLZ IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Kundenkennung Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Eindeutige Identifikation des Mandats 8 Wochen ab Belastung*8 Wochen ab Belastung Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Nein (bei Sicht)JaFestes Fälligkeitsdatum National (in Euro) National und grenzüberschreitend (in Euro) Nutzungsmöglichkeit Einzugs- ermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen

18 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 18 4.SEPA-Lastschrift Euro-Express-Lastschrift/Core1-Lastschrift  Mit der Umsetzung der Euro-Express-Lastschrift/Core1 zum 11. November 2013 wird einer wichtigen Marktanforderung der Lastschrifteinreicher, aber auch der Kreditwirtschaft, Rechnung getragen.  SEPA-Basis-Lastschriften können näherungsweise so abgewickelt werden, wie heutige Einzugsermächtigungslastschriften, die bei Sicht fällig sind.  Die Standardvorlagefristen bleiben weiterhin erhalten bleiben und müssen ggf. durch Kunden und Institute beachtet werden, falls ein Kreditinstitut im Inland die Core1-Lastschrift nicht unterstützen sollte bzw. wenn SEPA-Basis-Lastschriften bei Zahlungsdienstleistern in anderen SEPA-Ländern fällig sind.  Um eine Erreichbarkeitsverpflichtung deutscher Kreditinstitute für die SEPA-Basis-Lastschrift mit einer Vorlagefrist von einem Geschäftstag vor Fälligkeit (Core1-Lastschrift) herzustellen, wurde das „Abkommen über die SEPA-Inlandslastschrift“ mit Wirkung zum 4. November 2013 geändert.  Ob und zu welchen Bedingungen Kreditinstitute in der Funktion als Einreicherbank die Core1- Lastschrift Zahlungsempfängern anbieten, ist nicht Gegenstand des Abkommens.

19 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 19 Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten:  Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch.  Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen.  Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Geschäftstag.  Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kredit- institut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Bitte beachten Sie die Vorlagefrist Ihres Kreditinstituts. 4.SEPA-Lastschrift Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

20 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 20 VorlagefristenRückgabefristen Zu beachten von Einreicher Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und Einreicherbankund Zahlungspflichtigenbank 4.SEPA-Lastschrift Neue Anforderungen an die Lastschrift bringen komplexere Prozesse und weitere Vorlage- und Rückgabefristen mit sich Basis- Lastschrift (Privatkunden) (SEPA Core Direct Debit) Firmenkunden- Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Abwicklungsfristen SEPA-Lastschrift

21 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 21 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

22 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 22 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat… –ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen –weist die Bank des Zahlungs- pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an –ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden –enthält Information zu Rückgabe- rechten –gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: –der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder –das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung –ist im Original durch den Zahlungs- empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

23 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 23 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Rahmen- oder Einzelmandat  In Abhängigkeit von Ihren betrieblichen Prozessen können Sie zwischen Rahmen- oder Einzelmandat wählen.  Rahmenmandate sind für Lastschrifteinreicher relevant, die mit Ihren Kunden mehrere Verträge schließen (z.B. Unternehmen mit Verträgen verschiedenen Geschäftssparten). Vorteile Rahmenmandat Kunden- (Mitglieds-) nummer kann als Mandatsreferenznummer verwendet werden Minimiert die Mandatsanzahl Geringerer Pflegeaufwand bei Mandatsänderungen, z.B. Änderung des Einzugskontos Vorteile Einzelmandat Vertragsnummer (Sparte) kann als Mandatsreferenz verwendet werden Widerruf einzelner Mandate möglich Mandat kann als Bestandteil in einzelne Verträge aufgenommen werden, erfordert aber separate Unterschrift

24 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 24 Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben …  vom Zahlungsempfänger: - Name und Adresse - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) - Kennzeichnung für wiederkehrende / einmalige Zahlungen  vom Zahlungspflichtigen: - Name und Anschrift des Kontoinhabers - IBAN und ggf. BIC - Unterschrift und Unterschriftsdatum Einheitlicher Aufbau des Mandates ist in Deutschland vorgeschrieben. 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben 1/2 Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat

25 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 25 Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende, ergänzende Aktivitäten durchführen:  Eine neue Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrem Kreditinstitut abschließen.  Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen z. B. die Kundennummer.  Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren z. B. über den Kontoauszug* oder dem Abrechnungs-/Rechnungsversand. Beispieltext: Lastschrifteinzüge nehmen wir ab dem xx.xx.xxxx per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID ist DE01XXX123456789. Ihre Mandatsreferenz ist LOREMIPSUM123456789. * im Verwendungszweck des letzten Lastschrifteinzuges vor Umstellung auf SEPA 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden

26 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 26  Die Gläubiger-ID kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de.http://glaeubiger-id.bundesbank.de  Die Gläubiger-ID enthält neben einer von der Deutschen Bundesbank vergebenen fortlaufenden nationalen Nummer eine durch den Zahlungsempfänger individuell nutzbare Geschäftsbereichs- kennung. Diese ist von der Deutschen Bundesbank mit ZZZ vorbelegt und kann vom Zahlungs- empfänger frei, alphanumerisch (keine Leerzeichen, Sonderzeichen, Umlaute) belegt werden.  Damit können mehrere Einheiten in einem Unternehmen durch Kennzeichnung der Geschäfts- bereiche die Lastschriftmandate für ihre Vertragsbeziehungen selbständig verwalten. Dann sind für jeden Geschäftsbereich eigene SEPA-Lastschriftmandate notwendig.  Alternativ kann die Kennzeichnung eines Geschäftsbereichs auch als Teil der Mandatsreferenz erfolgen, so dass die Gläubiger-ID für das Unternehmen immer einheitlich ist. Beispiel: StadtwerkeGaslieferung SEPA-Lastschriftmandat 1 Stromlieferung SEPA-Lastschriftmandat 2 Wasserlieferung SEPA-Lastschriftmandat 3 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Alternativen für die Belegung von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz ISO-LändercodePrüfzifferGeschäftsbereichskennungNationales Identifikationsmerkmal DE02ZZZ01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank

27 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 27 5. Das SEPA-Lastschriftmandat Beispiel für die Belegung von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz Beispiel: Die Stadtwerke ziehen Gelder für Gas, Wasser und Strom ein. 1. Alternative: Stadtwerke haben Gläubiger-ID DE02ZZZ0123456789 und kennzeichnen den Geschäftsbereich in der Gläubiger-ID. für Gas DE02GAS0123456789 für Wasser DE02WAS0123456789 für Strom DE02STR0123456789 Nachteil: Rahmenmandate sind nicht möglich. 2. Alternative: Stadtwerke haben eine Gläubiger-ID DE02STW0123456789 oder DE02ZZZ0123456789 und bilden den Geschäftsbereich in der Mandatsreferenz ab: Mandatsreferenz (Einzelmandat):GAS[Zählernummer] WASSER[Wasseruhrnummer] STROM[Zählernummer] Mandatsreferenz (Rahmenmandat):GASWASSTR[Kundennummer]

28 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 28 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

29 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 29 6.Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse Wichtige Handlungsfelder  eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen, Rechnungen etc. angeben, Vertragswerke an neue Zahlverfahren anpassen  Kunden- und Mitarbeiterstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen (SEPA Account Converter)  Organisation und Abläufe anpassen  Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen  alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten  Kunden/Mitglieder rechtzeitig über Änderungen informieren  Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll  Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (nur bei Nutzung von SEPA-Lastschriften)  neue SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen  Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Vergabe von Mandatsreferenzen, Einholung der Mandate, Archivierung, Abläufe im Unternehmen) * ISO 20022 XML-Standard

30 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 30 6.Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse Umstellungssoftware SEPA-Account-Converter –Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln –Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen XML-Checker –Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler SEPA-File-Converter –Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format –Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen DTA  SEPA Mapping Regeln –Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten

31 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 31 6.Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse Informations- und Formularangebote Internetseite Ihrer Sparkasse

32 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 32 6.Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse Nutzen Sie die neueste Electronic-Banking-Software SFirm 2.5 bzw. StarMoney Business 8.0 sind bereits SEPA-ready und enthalten u. a. folgende Funktionen: und enthalten u. a. folgende Funktionen: –SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) –Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate –SEPA-Mandatsverwaltung Online-Banking –Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) sind geplant. Daueraufträge –Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Kundenberater.

33 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 33 6.Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse Nutzen Sie die weiteren Informationsquellen SEPA-Migrationsunterstützung –Internetangebot Ihrer Sparkasse –Deutscher SEPA Rat (Deutsche Bundesbank, BMF, Verbraucher, Versicherungen, Handel öffentliche Hand) –Presseartikel der Deutschen Bundesbank –Deutsche Kreditwirtschaft –Deutsche Bundesbank –Europäische Zentralbank (EZB) –European Payments Council (EPC) Kontakt –www.sepadeutschland.de (SEPA- Migrationsplan Deutschland)www.sepadeutschland.de –www.bundesbank.de/Redaktion (Presseartikel für einzelne Zielgruppen z. B. Vereine) –www.die-deutsche-kreditwirtschaft.dewww.die-deutsche-kreditwirtschaft.de –www.bundesbank.dewww.bundesbank.de –www.ecb.dewww.ecb.de –www.europeaanpaymentscouncil.dewww.europeaanpaymentscouncil.de

34 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 34 Agenda 4.SEPA-Lastschrift SEPA-Umstellung 1.Allgemeines über den SGVHT 2.Ausgangslage 3.SEPA-Überweisung 5.Das SEPA-Lastschriftmandat 6. Vorbereitungen im Unternehmen und Unterstützungsleistungen Ihrer Sparkasse 7. Aktueller Sachstand des Begleitgesetzes zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

35 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 35 1.Begrüßung und Einführung Kerninhalte SEPA-  Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum 1. Februar 2014 zugunsten der SEPA- Zahlverfahren abzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2).  Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML-Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5).  Ab dem 1. Februar 2014 können nationale Zahlungen nur mit der IBAN beauftragt werden, die Angabe des BIC ist optional; ab dem 1. Februar 2016 können auch grenzüberschreitende Zahlungen in andere SEPA-Länder nur mit der IBAN beauftragt werden.  Konvertierungsdienstleistungen für Kontokennungen −Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher (bis zum 1. Februar 2016) kostenfreie Umstellungsleistungen von Kontonummer und Bankleitzahl anbieten. Privatpersonen können ihre bisherige Kontokennung (Bankleitzahl und Kontonummer) nutzen.  Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) darf für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Februar 2016 weitergenutzt werden, obwohl es den technischen Anforderungen der SEPA nicht genügt.  Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB-Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7).  Bewusst kein Gebrauch von optionalen Übergangsbestimmungen für −Nischenprodukte −nicht schriftlich erteilte Mandate; keine rechtlichen Voraussetzungen einer autorisierten Lastschrift 7.Regelungen des deutschen Begleitgesetzes und zum Enddatum der nationalen Zahlverfahren

36 SEPA-UmstellungSparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Susanne Kriwitzkij Referentin Zahlungsverkehrsdienstleistungen Bonifaciusstraße 15Tel.(0361) 2221-406 99084 ErfurtFax (0361) 2221-405 Susanne.Kriwitzkij@SGVHT.de SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Susanne Kriwitzkij Referentin Zahlungsverkehrsdienstleistungen Bonifaciusstraße 15Tel.(0361) 2221-406 99084 ErfurtFax (0361) 2221-405 Susanne.Kriwitzkij@SGVHT.de


Herunterladen ppt "Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen SSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Fachbereich Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Oktober 2013 Mandantenveranstaltung."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen