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Völkerrecht II SoSe 2012 Prof. Nele Matz-Lück. Gastdozent verhindert Prof. Alexander Kelle, University of Bath, ist nächste Woche leider kurzfristig verhindert.

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1 Völkerrecht II SoSe 2012 Prof. Nele Matz-Lück

2 Gastdozent verhindert Prof. Alexander Kelle, University of Bath, ist nächste Woche leider kurzfristig verhindert. Der Vorlesungstermin findet aber wie gewohnt statt. SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

3 Wiederholung Grundprinzipien Wann kommt das Humanitäre Völkerrecht zur Anwendung? Von welchen grundsätzlichen Prinzipien wird es geleitet? ▫ Militärische Notwendigkeit ▫ Verhältnismäßigkeit ▫ Unterscheidungsgrundsatz SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

4 Verhältnis von Menschenrechten und Humanitärem Völkerrecht Teilweise ist zu lesen, im Krieg gelten die Menschenrechte nicht länger. Werden die Menschenrechte im bewaffneten Konflikt außer Kraft gesetzt? SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

5 Unterscheidung von Konflikten Internationaler bewaffneter Konflikt Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt, der die Schwelle des gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen überschreitet Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt, der sowohl die Schwelle des gemeinsamen Art. 3 als auch des ZP 2 überschreitet Der Grad der Gewalt bleibt unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Konflikts, sondern bleibt isoliert und sporadisch SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

6 Nicht-internationale Konflikte Mindestanforderungen an die Organisation einer Gruppe, so dass Streitkräfte den Gegner identifizieren können Fähigkeit, die Genfer Konventionen einhalten zu können (d.h. Kommandostruktur, Trennung von politischer und militärischer Führung) Kollektive, bewaffnete Aktivitäten, die sich gegen die Regierung richten Der beteiligte Staat setzt reguläre Streitkräfte ein Der Konflikt ist Gegenstand der Agenda entweder des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

7 Zusätzliche Kriterien nach ZP 2 In ZP 2 werden weitere Anforderungen an die Intensität und Dauer der bewaffneten Auseinandersetzung gestellt Die Schwelle von (bloßen) Tumulten, vereinzelt auftretenden Gewalttaten und anderen ähnlichen Handlungen muss überschritten werden (Art. 1 Abs. 2 ZP 2) „anhaltende bewaffnete Gewalt“ zwischen nichtstaatlichen Gruppen oder zwischen einer solchen Gruppe und einem Staat (Tadic-Entscheidung, Appeal on Jurisdiction) SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

8 Territorialer Kontext ZP 2: im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei zwischen deren Streitkräften und abtrünnigen Streitkräften oder anderen organisierten bewaffneten Gruppen Gemeinsamer Art. 3: Entstehen auf dem Gebiet einer Vertragspartei, d.h. nicht notwendig eine Beschränkung auf rein interne Konflikte, aber auch bei transnationalen Konflikten muss damit ein territorialer Nexus bestehen SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

9 Staatenpraxis Einige Staaten wehren sich gegen die Einschätzung interner Konflikte als nicht-staatliche bewaffnete Auseinandersetzungen (z.B. Russland in Bezug auf Tschetschenien) Andere, z.B. die USA, sehen sich in einem weltweiten Konflikt mit nicht-staatlichen terroristischen Kräften Welche „Vorteile“ hat die Anerkennung eines nicht- internationalen bewaffneten Konflikts für einen Staat? SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

10 Individuen im bewaffneten Konflikt In internationalen bewaffneten Konflikten wird strikt zwischen Streitkräften und Zivilisten unterschieden ▫ Angehörige der feindlichen Streitkräfte dürfen jederzeit und jederorts angegriffen werden (soweit die sonstigen Beschränkungen des Humanitären Völkerrechts eingehalten werden) Im Falle eines nicht-internationalen Konflikts gibt es diese Unterscheidung nicht ▫ Wie im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt dürfen Zivilisten nur angegriffen werden, wenn sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

11 Teilnahme an Feindseligkeiten Streitig sind die Art und Weise der Beteiligung an Feindseligkeiten, die Frage der „Mitgliedschaft“ in einer organisierten bewaffneten Gruppe als Kriterium der Teilnahme an Feindseligkeiten und die Dauer der unmittelbaren Teilnahme SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

12 Fall 1 In einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt werden die regulären Streitkräfte vom Dach eines Hauses aus beschossen. Als Regierungstruppen das Dorf erreichen, finden sie verlassene Stellungen, die eindeutig darauf hinweisen, dass die bewaffneten Kräfte im Dorf zeitweilig Unterschlupf und Versorgung erfahren haben. Die Regierung lässt das Dorf wegen der Unterstützung der feindlichen Gruppe durch massive Luftangriffe zerstören. SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

13 Fall 2 Die Regierungstruppen werden jede Nacht aus einem Dorf heraus beschossen. Es ergeben sich Hinweise darauf, dass die Bevölkerung tagsüber ihrer normalen Beschäftigung nachgeht, nachts aber zu den Waffen greift. Die Regierungstruppen umstellen tagsüber die Felder des Dorfes und nehmen alle männlichen Bewohner fest. SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

14 Fall 3 Der Dorfälteste versteht sich als Mitglied der bewaffneten Truppen und nimmt eine Kommandostellung ein, indem er die Feindseligkeiten koordiniert und in ständigem Kontakt mit anderen Truppenteilen steht, um schnell mit Angriffen gegen die Regierungstruppen zu reagieren. Als er nachmittags mit seiner Familie beim Essen sitzt, wird das Haus von einer Drohne mit einer Rakete beschossen. Alle Familienmitglieder werden getötet. SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

15 Fall 4 Nachdem die Regierungstruppen von einer Maschinengewehrstellung aus beschossen worden sind, sieht ein Spähtrupp, wie die beiden Männer, die das Maschinengewehr bedient haben, die Stellung verlassen und sich auf den Rückweg in das Dorf machen. Beide Männer werden kurz vor Erreichen ihrer Häuser erschossen. SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

16 „Krieg gegen den Terror“ Die USA sehen sich in einem potentiell weltweiten bewaffneten Konflikt gegen Al Kaida. Gruppe 1: Bitte erörtern Sie die Argumente, die für die Annahme eines solchen Konflikts sprechen und benennen Sie die rechtlichen Konsequenzen! Gruppe 2: Bitte erörtern Sie die Argumente, die gegen die Annahme eines solchen Konflikts sprechen und benennen Sie die rechtlichen Konsequenzen, wenn die USA dennoch gegen Al Kaida-Mitglieder im Ausland vorgehen! SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

17 „Illegale Kombattanten“ US Supreme Court (1942), Quirin-Fall “…the law of war draws a distinction between the armed forces and the peaceful populations of belligerent nations and also between those who are lawful and unlawful combatants. Lawful combatants are subject to capture and detention as prisoners of war by opposing military forces. Unlawful combatants are likewise subject to capture and detention, but in addition they are subject to trial and punishment by military tribunals for acts which render their belligerency unlawful. The (…) enemy combatant who without uniform comes secretly through the lines for the purpose of waging war by destruction of life or property, are familiar examples of belligerents who are generally deemed not to be entitled to the status of prisoners of war, but to be offenders against the law of war subject to trial and punishment by military tribunals. ” SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

18 US-Rechtsgrundlage heute ‘‘(1) UNLAWFUL ENEMY COMBATANT.—(A) The term ‘unlawful enemy combatant’ means— ‘‘(i) a person who has engaged in hostilities or who has purposefully and materially supported hostilities against the United States or its co-belligerents who is not a lawful enemy combatant (including a person who is part of the Taliban, al Qaeda, or associated forces); (…) (§948a US Military Commissions Act of 2006) SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

19 Konsequenzen Wer hat Anspruch auf den Status als Kriegsgefangener? Wie sind in nicht-internationalen Konflikten gefangen genommene Personen, die an Feindseligkeiten teilgenommen haben, zu behandeln? SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

20 Gezielte Tötungen Einige Staaten verfolgen offen oder inoffiziell eine Politik, die so genannte „targeted killings“ zulässt Diskutieren Sie mit Ihren Sitznachbarn, unter welchen Umständen Sie gezielte Tötungen für völkerrechtlich zulässig erachten (und unter welchen Umständen nicht) Was halten Sie vom Einsatz von bewaffneten Drohnen zum gezielten Tötung von Personen? SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück

21 Der Einsatz von Drohnen Welche Vor- und Nachteile beim Einsatz von Drohnen zur gezielten Tötung von Personen im bewaffneten Konflikt lassen sich erörtern? SoSe 2012Prof. Nele Matz-Lück


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