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Veröffentlicht von:Ewald Langenberg Geändert vor über 7 Jahren
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Angebote zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen und Praxisbeispiele
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Art des Praktikums Zustimmung der Ausländerbehörde Zustimmung der BA Einstiegsqualifizierung ! EQ plus ! oder Freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung (max. 3 Monate) ! ausbildungsbegleitendes Praktikum ! betriebliche Maßnahme zur Aktivie- rung und beruflichen Eingliederung Pflichtpraktikum ! Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses !! Hospitation Seite 1 Praktika für Flüchtlinge I Rechtliche Bestimmungen Arbeitsmarkt- zugang Geduldete ab dem 1. Tag der Duldung Asylbewerber ab dem 4. Monat der „Registrierung“ www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016)
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Art des Praktikums Zustimmung der Ausländerbehörde Zustimmung der BA Freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung (länger als 3 Monate) !! ausbildungsbegleitendes Praktikum (länger als 3 Monate) !! Seite 2 Praktika für Flüchtlinge II Rechtliche Bestimmungen Arbeitsmarkt- zugang Geduldete ab dem 4. Monat der Duldung Asylbewerber ab dem 4. Monat der „Registrierung“ www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016) Zustimmung der BA beinhaltet: 1. Prüfung der Beschäftigungsbedingungen 2. Vorrangprüfung
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Praxisbeispiel Praktika (EQ) Seite 3www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016)
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Art der Ausbildung Zustimmung der Ausländerbehörde Zustimmung der BA Betriebliche Ausbildung ! Schulische Ausbildung Seite 4 Ausbildung mit Flüchtlingen Rechtliche Bestimmungen Arbeitsmarkt- zugang Geduldete ab dem 1. Tag der Duldung Asylbewerber ab dem 4. Monat der „Registrierung“ Ausnahme: Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, nach 31.08.2015 www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016) Art der Förderung Zustimmung der Ausländerbehörde Förderung durch BA Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) ! oder ! Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ! oder ! Assistierte Ausbildung (AsA) ! oder !
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Praxisbeispiel Ausbildung Industriemechaniker Seite 5www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016) Geschäftsführer Rösler: „Er wird uns voranbringen beim Thema Integration und bei dem Problem, Facharbeiterstellen zu besetzen. Wenn wir keine fertigen Leute bekommen, müssen wir sie ausbilden.“
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Art der Beschäftigung / Stelle Zustimmung der Ausländerbehörde Zustimmung der BA Fachkräfte !! Fachkräfte in Mangelberuf !(!) Akademiker !! Akademiker, Blaue Karte EU ! Akademiker in Mangelberuf !! Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der berufl. Anerkennung !! Jede andere Beschäftigung (zum Beispiel Helfertätigkeiten) !! Seite 6 Beschäftigung von Flüchtlingen Rechtliche Bestimmungen Arbeitsmarkt- zugang Geduldete ab dem 4. Monat der Duldung Asylbewerber ab dem 4. Monat der „Registrierung“ www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016)
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Art der Beschäftigung / Stelle Zustimmung der Ausländerbehörde Zustimmung der BA Jede Beschäftigung ! (!) ohne Vorrangprüfung Seite 7 Beschäftigung von Flüchtlingen Rechtliche Bestimmungen Arbeitsmarkt- zugang Geduldete ab dem 15. Monat der Duldung Asylbewerber ab dem 15. Monat der „Registrierung“ www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016) Keine Einschränkungen für die Beschäftigung ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 48 Monaten!
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Praxisbeispiel Beschäftigung Seite 8www.kofa.de/fluechtlinge (Stand: Februar 2016)
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