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Makleraktivitäten im Internet Juristische Stolperfallen Urheberrecht an Bildern Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier,

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Präsentation zum Thema: "Makleraktivitäten im Internet Juristische Stolperfallen Urheberrecht an Bildern Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier,"—  Präsentation transkript:

1 Makleraktivitäten im Internet Juristische Stolperfallen Urheberrecht an Bildern Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier, 19.03.2013

2 Nutzung von Fotos auf der Homepage, in Exposés und Gutachten. Was ist zu beachten? Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz UrhG) Lichtbild oder Lichtbildwerk Nutzungsbedingungen beachten! Was kann passieren? Richtige Reaktion Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20132 Urheberrecht an Bildern

3 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz UrhG) § 2 Geschützte Werke (1)Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20133 Urheberrecht an Bildern

4 Lichtbild oder Lichtbildwerk Bei einer Entscheidung des OLG Nürnberg ging es um die Frage ob Lichtbilder vorliegen, die nach § 72 UrhG geschützt sind oder um Lichtbildwerke, die die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen und somit unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 fallen. Lichtbild Streitwert 300 Euro, Lichtbildwerk 3.000 Euro! Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20134 Urheberrecht an Bildern

5 Nutzungsbedingungen beachten! Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20135 Urheberrecht an Bildern

6 Was kann passieren? Im besten Fall nichts, Sie haben Glück gehabt! Wahrscheinlicher ist aber, dass Sie eine Abmahnung bekommen, d.h., ein Anwalt fordert Sie im Namen des Rechteinhabers auf 1.die Nutzung in Zukunft zu unterlassen, 2.ein Nutzungsentgelt zu zahlen und eventuell auch 3.eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und 4.die Tätigkeit des Anwalts zu honorieren Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20136 Urheberrecht an Bildern

7 Rudolf Koch IVD Trier 19.03.20137 Richtige Reaktion Sofort den Verband oder die IHK informieren Im Einzelfall wird dann die Reaktion besprochen und festgelegt wie reagiert werden sollte. Es gibt keine Standardreaktion! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Urheberrecht an Bildern


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