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Neuerungen im Überblick:
Probezeit: 1. Halbjahr Vierwöchiges Praktikum (fakultativ) Zentrale Klassenarbeit: Ende des 2. Halbjahres Mathematik: Kernfach -> relevant für BK I (Bestehen) + BK II (Übergang)
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Wie geht es nach dem BK I weiter?
Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das BK II: Notendurchschnitt besser als (!) 3,4 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
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Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Religionslehre 1 Mathematik Gemeinschaftskunde/Geschichte 2 Englisch Deutsch/Betriebliche Kommunikation 3
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Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Betriebswirtschaft 7 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 3 Gesamtwirtschaft 2 Informatik Textverarbeitung 1
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Stundentafel 2. Wahlpflichtbereich Std. Übungsfirma Geschäftsprozesse / Praxisorientierte Übungen Projektkompetenz Insgesamt Std.
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Stundentafel 3. Wahlbereich im Rahmen der schulischen Möglichkeiten 4. Praktikum 4 Wochen
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Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, M, GK, E, D, BW, SuK, GW, Inf, TV, GP/PA bzw. Üfa, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW
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Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BKI verlassen
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Zu: Aufnahme auf Probe Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):
Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Wunsch bis zum Schuljahresende bleiben, muss dann aber gehen.
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Falls 1. Halbjahr nicht bestanden
-> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende: Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich Bestanden, aber nicht BKII-Schnitt -> abgehen Bestanden mit BKII-Schnitt -> BKII (falls Plätze)
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Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
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Erfolgreicher Abschluss:
Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
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Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!
zu: Erfolgreicher Abschluss: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
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