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A D F C Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club

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Präsentation zum Thema: "A D F C Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club"—  Präsentation transkript:

1 A D F C Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club
Tourenleitung im ADFC Landesverband Hessen Samstag, den 17. September 2005

2 Warum bietet der ADFC geführte Radtouren an?
Öffentlichkeitsarbeit-Mitgliederwerbung Verkehrssicherheit (Radtechnik erkennen) Regionalkunde Freizeitgestaltung: Gruppenerlebnisse vermitteln, Kennenlernen Gleich- gesinnter, Gemeinsamer Freizeitspaß Gesundheitsbewusstsein stärken Motivation: Leute zu eigenen Touren und Aktivitäten mit dem Rad anregen

3 Welche Anforderungen sollen TourenleiterIinnen erfüllen?
Teilnahme an mehreren geführten ADFC-Radtouren Spaß an der Ausarbeitung von Radtouren Verantwortungsbewußtsein Betriebs- und verkehrssicheres Fahrrad Der/die TourenleiterIn repräsentiert den ADFC Bedenke!!

4 Mitgliederwerbung Infomaterial über ADFC mitnehmen
Mitfahrer aus dem ADFC als „Werber“ während der Tour einsetzen Vor der Tour und in den Pausen oder beim gemütlichen Beisammensein nach einer Tour Engagement – Service – Kontakte Bezug zu lokalen Aktivitäten des ADFC herstellen

5 Infomaterial Rauf aufs Rad / Rauf aufs Rad in Hessen
Deutschland per Rad entdecken Entdeckerkarte Radreisen 200X Mit dem Fahrrad zur Arbeit alte Radwelt-Ausgaben wenn vorhanden: Faltblatt mit Verhaltenstipps für die Teilnehmer von ADFC-Radtouren

6 Zielgruppe der ADFC-Radtouren
Tourenradler/ Mountainbiker/ Rennradfahrer Familien mit Kinder Freizeitradler Besondere Interessen: z.B. Kulturelle Angebote, Weinprobe, sportliche und gesundheitliche Aspekte usw.

7 Grundsätze für Touren Touren sollten: auf möglichst autofreien Wegen
gut befahrbarem Untergrund, bzw. ausgewiesenen Mountainbiketrails durch schöne Landschaften zu attraktiven Zielen führen

8 Vorbereitung von Touren
Festlegen von: Zielgruppe Streckenziel Steckenprofil (Länge/Schwierigkeitsgrad) Tempo Pausen Immer Strecken zeitnah vorher abfahren!!

9 Vorbereitung von Touren
Welches Kartenmaterial? Welche Radtourenführer? Welche Sehenswürdigkeiten? Welche Ausflugslokale

10 Vorbereitung von Touren: Streckenauswahl
Abwechslung einbauen, Monotonie vermeiden Sehenswürdigkeiten beachten Ausweichstrecken erkunden wegen möglicher Baustellen, schlechten Wegen, etc.) Unmittelbar nach dem Mittagessen möglichst keine starken Steigungen fahren Ist die Gesamtstrecke zu lang, ÖPNV nutzen Zahl der Tourleiter wächst mit der TN-Zahl

11 Vorbereitung von Touren
Den Schlussfahrer abklären Reparaturservice klären Gaststätte reservieren evtl. Zugverbindung klären/ Fahrkarten kaufen Rechtzeitige Bekanntgabe in der Presse

12 Durchführung von Touren
Grundregeln: die sichere Kenntnis der Strecke Tourenleiter(in) muss am Treffpunkt erscheinen (auch bei schlechtem Wetter) 15 Min vor Beginn ist der/die Tourenleiter(in) am Startort

13 Durchführung von Touren
Wichtige Utensilien der Tourenleiter(innen): Erste Hilfe Set (aufgefrischte Kenntnisse als Ersthelfer wünschenswert) Werkzeug (das nötigste) Wenn vorhanden: Funkgeräte (Kommunikation zwischen Tourenleiter und Schlussfahrer) möglichst auffällige Kleidung (z.B. ADFC-Leibchen) Helm tragen (Vorbildfunktion) Handy (soweit vorhanden) ADFC-Infos und Tourenprogramme

14 Durchführung von Touren
Begrüßung der Teilnehmer: persönliche Begrüßung und Vorstellung Kurzüberblick über die Tour (Pause, signifikante Steigungen) Teilnehmerzahl feststellen auf Verkehrssicherheit der Räder hinweisen Mitteilung folgender Spielregeln:

15 „Spielregeln“ Jede(r) fährt auf eigene Verantwortung StVO einhalten
Sicherheitsabstand halten z.B wegen Schlaglöchern, Hindernissen Niemand fährt vor dem/r Tourenleiter(in) und keiner hinter der Schlussperson Bei Stopps: Weg und Kreuzungen freihalten

16 Durchführung von Touren
Vor dem Start: Rad-Check (per Augenschein). Notfalls nach entsprechender Kontrolle die Teilnahme verweigern Auf platte Reifen und quietschende Kette hinweisen Auf den ersten Kilometern: Ergonomie-Check (Sattelhöhe etc.); nur im Extremfall ansprechen

17 „Weitere Tipps“ Straßenüberquerung vorher absprechen. Kein Recht zum Anhalten von Autos, jedoch Absichern von beiden Richtungen durch erfahrene Teilnehmer sinnvoll. Keine abrupten Stopps oder Kehren vornehmen: Stopps mit Zeichen ankündigen. (vorher absprechen)

18 „Weitere Tipps“ Pfosten und Hindernisse ankündigen und auch nach hinten in der Gruppe weitergeben Richtige Wahl der Geschwindigkeit Der/die Langsamste bestimmt das Tempo. Schwache Teilnehmer(innen) nach vorne in die Gruppe nehmen Aufrückpausen: dem letzten noch Zeit zum regenerieren geben

19 Durchführung von Touren
Bei der 1. Pause die Teilnehmer fragen, ob das Tempo in Ordnung ist und ob es Probleme gibt. In der Hauptpause Tourenprotokoll ausfüllen. Infomaterial verteilen. Evtl. auf Spendendose hinweisen. Bei Pausen Startzeit angeben. Teilnehmer durchzählen. Nach Rückkehr verabschieden, auf nächste Touren / Veranstaltungen hinweisen. Ende der Tour deutlich bekannt geben!!!

20 Probleme und Lösungsansätze
Bei Pannen: Ruhe bewahren /geeigneten Platz suchen Klären, ob sofortige Behebung nötig oder ob Zeit bis zur nächsten Pause ist Panne soll vorrangig durch den Betroffenen selbst behoben werden (Hilfe zur Selbsthilfe), evtl. Mithilfe durch kundigen Mitfahrer oder TourenleiterIn Nur Pannenhilfe leisten - keine aufwändigen Reparaturen.

21 Probleme und Lösungsansätze
Die Gewissheit, bei einer Panne Hilfe zu bekommen, ist für nicht wenige Leute ein wichtiger Grund, sich geführten ADFC-Touren anzuschließen. Eine gute Teilnehmerbetreuung – auch bei Pannen – ist eine gute Werbung für den ADFC und sein Tourenprogramm.

22 Probleme und Lösungsansätze
Bei Unfällen: Ruhe bewahren - Unfallstelle absichern Erste Hilfe leisten bei schweren Verletzungen - Notruf (Handy) Verlässt die betroffene Person die Gruppe nun auf eigenen Wunsch, sollte dies von ihr vor Zeugen geäußert werden

23 Probleme und Lösungsansätze
Verlust von Teilnehmern Vorbeugen: Vor Start Teilnehmer durchzählen Vor Start Abmeldepflicht bekanntgeben, für den, der die Gruppe verlässt Teilnehmer sollten am letzten Kontaktort mit der Gruppe warten. TourenleiterIn fährt zurück

24 Probleme und Lösungsansätze
Beschwerden über zu schnelle oder zu langsame Fahrt: Kategorie der Tour nochmals benennen Tourenleiter sollte die Geschwindigkeiten laut Einstufung der Tour einhalten, da sonst die geplante Strecke zeitlich nicht geschafft werden kann.

25 Probleme und Lösungsansätze
Irrtum bei Routenwahl: wenn möglich nichts anmerken lassen mit Hilfe der Teilnehmer / Wegweiser oder Einheimischen den Weg suchen Der Tourenleiter sollte trotzdem die Zügel in der Hand halten

26 Probleme und Lösungsansätze
Interessenkonflikt: Rückgrat bewahren. Der Tourenleiter bestimmt über Strecke, Gasthäuser und Verlauf der Tour. Vorschlag an die Querulanten: die Tour zu führen und natürlich die Verantwortung zu übernehmen. (Nur im Extremfall)

27 So bitte nicht!

28 Verkehrsregeln ADFC-Radtourenleiter müssen mit den wichtigsten Regeln der StVO in Bezug auf Radverkehr unbedingt vertraut sein Der ADFC ist ein kompetenter Verkehrsclub, was durch die Tourleiter – auch aus Haftungsgründen – widergespiegelt werden muss Gerade auf Touren kann der ADFC durch seine Tourenleiter seine Kompetenzen zeigen

29 Haftung und Versicherungsschutz des Tourenleiters
HAFTUNG ALLGEMEIN: Erwachsene Kinder

30 1. Erwachsene Für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Ein Verschulden ist deshalb nur vorstellbar, wenn man als Tourenleiter die Gruppe in besonders gefährliche Situationen bringt, die beim individuellen Radfahren nicht auftreten.

31 1. Erwachsene Eine Aufsichtspflicht gegenüber Erwachsenen besteht nicht. Erforderlich sind jedoch Hinweise auf drohende Gefahren. Einem geschwächten oder verletzten Teilnehmer muss der Tourenleiter helfen.

32 2. Kinder Für die deliktfähigen Kinder oder Jugendlichen haftet, wer kraft Gesetzes zur Aufsicht verpflichtet ist und seine Aufsichtspflicht verletzt. Aufsichtspflichtig sind in der Regel die Eltern. Ebenso haftet, wer "durch Vertrag zur Aufsicht verpflichtet" ist. Das kann z. B. der Leiter einer ADFC-Fahrradtour sein, dem die Kinder von den Eltern anvertraut worden sind.

33 2. Kinder Ein schriftlicher Vertrag oder eine Geldzahlung als Gegenleistung sind nicht erforderlich. Wenn die Eltern ihre Kinder selbst zum Tourenleiter bringen, ist mit ihnen der zur Aufsicht verpflichtende Vertrag verbindlich geschlossen.

34 2. Kinder Zu einer Haftung des Tourenleiters kann es dann kommen, wenn die Aufsicht vernachlässigt wird. Welche Aufsichtspflicht erforderlich ist, lässt sich nicht generell festlegen.

35 2. Kinder Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach "Alter, Eigenart und Charakter des Kindes“. Entscheidend ist, was verständigen Aufsichtspersonen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, um die Schädigung Dritter durch das Kind zu verhindern.

36 2. Kinder Die Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren ist aus diesen Gründen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren sollten ohne Begleitung nur zugelassen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter bestätigt, dass sie die wichtigsten Verhaltensregeln im Verkehr kennen und sich zuverlässig danach richten.

37 2. Kinder Kinder über 14 Jahren sind strafmündig
Sie können also wegen einer Straftat (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr) oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Verantwortung gezogen werden.

38 HAFTUNG - BEISPIELE Bei Reparaturen und Hilfeleistungen:
Wenn man den Eindruck erweckt, man würde für die erfolgte Reparatur auch eine Garantie übernehmen, haftet man. Wenn man aus Gefälligkeit hilft, besteht keine Haftung

39 HAFTUNG - BEISPIELE Verantwortung bei bekannten Gefahrenstellen:
Grundsätzlich ist jeder Verkehrsteilnehmer selbst verantwortlich. Allerdings kann den Tourenleiter eine Mithaftung treffen, wenn er Gefährdungen billigend in Kauf nimmt, ohne das Können der Teilnehmer zu berücksichtigen.

40 HAFTUNG – PERFEKTE HANDHABUNG
Ein Tourenleiter ist dann nicht haftbar, wenn die Strecke ohne gefährliche Abschnitte verläuft, die Teilnehmer auf die Spielregeln beim Fahren in der Gruppe aufmerksam gemacht wurden und auch sonst keine vorsätzliche Gefährdung vorliegt.

41 HAFTUNG – DELEGATION Da eine namentliche Meldung der Tourenleiter nicht erforderlich ist, ist es auch unbedenklich, die Tourenleiter im letzten Moment noch auszutauschen. Für die Vereinshaftpflicht ist lediglich wichtig, dass die betreffenden Personen als Tourenleiter erkennbar, sind, z.B. dadurch, dass sie sich den Teilnehmern vor der Tour vorgestellt haben.

42 HAFTUNG – DELEGATION In der ADFC-Vereinshaftpflicht sind sogar Nichtmitglieder versichert, wenn ihnen die Tourenleitung vom ADFC übertragen worden ist. Auch hier gilt, dass die betreffenden Personen vor der Tour als Tourenleiter oder Tourenhelfer bezeichnet worden sind.

43 VERSICHERUNGSSCHUTZ Für die verursachten Schäden muss der ADFC einstehen, es sei denn, der Tourenleiter hat vorsätzlich einen Schaden verursacht. Die Versicherung gewährt auch dann Deckung, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt wird. Allerdings muss die Tour dem ADFC Hessen vor Beginn gemeldet worden sein. In der Regel reicht die Übergabe des Tourenprogrammes aus. Änderungen bzw. weitere Touren müssen separat gemeldet werden.

44 VERSICHERUNGSSCHUTZ Zu beachten ist:
Dies ist eine Verkehrshaftpflichtversicherung. Zivilrechtliche Schäden des Geschäftslebens sind nicht versichert.

45 VERSICHERUNGSSCHUTZ Im Haftungsfall würde die Vereinshaftpflicht-versicherung im Rahmen der vereinbarten Höchstgrenze (z. Zt Euro bei Personenschäden und Euro bei Sachschäden) den ADFC von Ansprüchen freistellen. Dies gilt auch für Tourenleiter, die nicht ADFC-Mitglied sind. Sofern eine Privathaftpflicht des Verantwortlichen eintrittspflichtig ist (ist selbst versichert), geht die dortige Deckung voraus.

46 VERSICHERUNGSSCHUTZ Alle ehrenamtlich Tätigen sind in Hessen im Rahmen ihrer Tätigkeit unfallversichert. Allerdings kann sich diese Versicherung nicht nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen richten. Eine private Unfall- bzw. Berufsunfähigkeits-versicherung ist trotzdem wichtig. Schäden des Tourleiters (Personen- und Sachschäden) durch Fahrfehler sind nicht versicherbar. Hier kann eventuell ein Härtefond der ADFC-Gliederung helfen.

47 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Eine geführte Radtour wird zur Reise, wenn in ihrem Verlauf eine Mahlzeit in einem Restaurant eingenommen wird, die der veranstaltende ADFC-Kreisverband bestellt und dafür vorab von jedem Teilnehmer einen Beitrag eingenommen hat. Die beiden Leistungen "Tourenleitung" und "Verpflegung" verpflichten im Zusammenhang mit einer Vorauszahlung zur Aushändigung eines "Sicherungsscheines" an die Mitfahrer. Für normale Tagesradtouren muss in der Regel kein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

48 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Die beiden Leistungen "Tourenleitung" und "Verpflegung" verpflichten im Zusammenhang mit einer Vorauszahlung zur Aushändigung eines "Sicherungsscheines" an die Mitfahrer. Für normale Tagesradtouren muss in der Regel kein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

49 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Den Schein benötigt man aber, wenn 1.die Reise länger als 24 Stunden dauert oder 2.eine Übernachtung beinhaltet oder 3.der Reisepreis 80 Euro übersteigt und 4.von den Teilnehmern eine Vorauszahlung angefordert wird. Also noch einmal zum besseren Verständnis: Wenn keine Anzahlung kassiert wird, ist kein Sicherungsschein erforderlich, auch wenn die Kriterien 2, 3 und 4 erfüllt sind.

50 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Der ADFC ist wie jeder Reiseveranstalter verpflichtet, bei Anzahlungen für Mehrtagestouren Sicherungsscheine für eine Insolvenzversicherung auszuhändigen. Dieses Dokument sichert die eingezahlten Kundengelder gegen Pleiten der Reiseveranstalter ab.

51 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Sonst gilt: Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Vordrucke für Sicherungsscheine sind bei der Bundesgeschäftstelle des ADFC in Bremen erhältlich.

52 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Es kann sich jede ADFC-Gliederung gegen die Haftung als Reiseveranstalter versichern. Grundsätzlich haftet ein Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der Vereinshaftpflicht sind Personen- und Sachschäden gemäß der gesetzlichen Haftpflicht versichert, sofern es sich um Veranstaltungen laut Satzung (z.B. die eintägigen Radtouren) handelt.

53 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Übernimmt eine ADFC-Gliederung die Aufgaben eines Reiseveranstalters (Erbringung von zwei oder mehreren Leistungen wie Anreise, Unterkunft, Touren etc.) und erhält dafür einen Pauschalpreis, empfiehlt sich der Abschluss einer Spezialhaftpflichtversicherung.

54 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Um die Kosten hierfür gering zu halten, hat der ADFC einen Rahmenvertrag vereinbart, der für alle ADFC-Reiseveranstalter einfach und preiswert den Versicherungsschutz herstellt.

55 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Die Kosten betragen lediglich: 1,25 Euro pro Teilnehmer und Reise bei angebotenen Flugreisen 0,80 Euro pro Teilnehmer bei mehrtägigen Bus- und Radreisen 0,60 Euro pro Teilnehmer bei eintägigen Bus- und Radreisen (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 16 %)

56 DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER
Als Reiseveranstalter sollte man das Risiko begrenzen Eigene Reisebedingungen (AGBs) sind nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben (Verbraucherschutzgesetze) Vorlage: AGBs des ADFC LV Ba-Wü

57 Auf die Räder – fertig, los!


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