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Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht

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Präsentation zum Thema: "Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Darf man das überhaupt? Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht

2 Rechtliche Aspekte des Personaleinsatzes
Rechte + Pflichten von AN + AG Arbeitszeit + Besonderheiten Dauer des DV Beendigung des DV Entgelt + Ansprüche bei Beendigung

3 Jeder hat Rechte ... aber auch Pflichten ...
ARBEITNEHMER Persönliche Arbeits-leistung Treuepflicht (Interessen d. AG, Konkurrenzverbot, Verschwiegenheit, keine Geschenkan-nahme durch Dritte) ARBEITGEBER Zahlung des Entgeltes Fürsorgepflicht + Gleichbehandlung Arbeitnehmerschutz (Gefahrenschutz, Arbeitszeitschutz, Verwendungsschutz)

4 Alles zu seiner Zeit ... Gesetzliche Grundlage: Arbeitszeitgesetz (AZG), Arbeitsruhegesetz (ARG), Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung

5 Arbeitszeit ... was es sonst noch zu regeln gibt!
DIENST-VERHINDERUNG Wichtige Gründe für die Abwesenheit (Krankheit, Unglücksfall, Todesfall, Hochzeit, Übersiedlung etc.) Anspruch auf Entgelt bleibt bestehen

6 Arbeitszeit ... was es sonst noch zu regeln gibt!
URLAUB 30 Werktage oder 25 Arbeitstage = 5 Wochen ab dem 25. DJ = 30 Arbeitstage = 6 Wochen Zeitraum wird individuell zw. AG und AN vereinbart Anspruch < 6 M DZ – aliquot > 6 M DZ – voll ab. 2. DJ – mit Beginn des Arbeitsjahres

7 Arbeitszeit ...was sonst noch zu regeln gibt!
MUTTERSCHUTZ Besonderer Verwendungsschutz 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt -> absolutes Beschäftigungsverbot Voller Anspruch auf Entgelt

8 Arbeitszeit ... was es sonst noch zu regeln gibt!
KARENZURLAUB Nach Ablauf der Mutterschutzfrist Väter und Mütter Bis zum 2. Geburtstag des Kindes Kein Entgelt – jedoch Kündigungsschutz Besonderheit bei Betrieben mit mind. 20 Beschäftigten: AN 3 DJ beschäftigt -> Anspruch auf Teilzeit bis Kind 7 Jahre alt

9 Ein kurzes oder ein langes Gastspiel? Dauer der Beschäftigung
Befristeter Dienstvertrag endet durch Zeitablauf Frist von AN und AG vereinbart Unbefristeter Dienstvertrag Vertrag verlängert sich automatisch mit jedem Arbeitsjahr Auflösung nur durch besondere Vorgangsweise Verbreitet bei Dienstantritt: 1. Monat = Probemonat (Auflösung jederzeit möglich) befristeter DV (bspw. auf 6 Monate) anschl. Unbefristeter DV

10 „Her mit der Marie!“ Das Entgelt
Mindestlohn wird durch KV festgelegt Grundsätzlich Vereinbarung zw. DG und DN Oft gibt es zusätzliche monetäre Anreize (Prämien, Provisionen, etc.)

11 Nichts währt ewig ... Die Beendigung

12 Nichts währt ewig ... Die Beendigung

13 „Jetzt wird abgerechnet!“ Finanzielle Ansprüche bei Beendigung
Hängen grundsätzlich von der Form der Beendigung und dem Beginn des DV ab! DV hat nach dem begonnen Abfertigung NEU DG zahlt monatlich in Mitarbeitervorsorgekasse ein Kündigung durch DG oder vorzeitiger Austritt Betrag entnehmen oder in Kasse belassen Kündigung durch DN Betrag bleibt in Kasse DV hat vor dem begonnen: Kündigung durch DG Ab 3 Dienstjahre – Abfertigungsanspruch lt. Gesetz Abfertigungsanspruch erlischt bei gerechtfertigter Kündigung, unbegründetem vorzeitigem Austritt und meistens bei Selbst-kündigung

14 Und da wäre noch ... weitere „Ansprüche“ des DN
Abrechnung des nicht verbrauchten Urlaubs Entgeltabrechnung Dienstzeugnis Postensuchtage (NUR bei Kündigung durch DG = 8 Std. pro Woche)


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