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Normales JAV-Wahlverfahren

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Präsentation zum Thema: "Normales JAV-Wahlverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Normales JAV-Wahlverfahren
Gestaltung: alle Rechte vorbehalten © WIK – K. Krause | I. Ritter | 2002

2 Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen
Folie 1: Normales JAV-Wahlverfahren Mindestanzahl von jugendlichen AN und Auszubildenden, Bestehen eines BR, normales und vereinfachtes Wahlverfahren Eine JAV wird nach § 60 Abs. 1 BetrVG gewählt: - in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: jugendliche AN), oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: Auszubildende). Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen Wichtig: Wahl einer JAV setzt Bestehen eines BR Voraus (keine Wahl einer JAV ohne Existenz eines BR!) Welches Wahlverfahren findet Anwendung? - zwingend das vereinfachte Wahlverfahren: 5 bis 50 jugendliche AN bzw. Auszubildende vereinfachtes Wahlverfahren auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem AG: 51 bis 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende - zwingend das normale Wahlverfahren: über 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende

3 Bestellung des Wahlvorstands
Folie 2 Normales JAV-Wahlverfahren Bestellung des Wahlvorstands Betriebsrat bestellt mindestens dreiköpfigen WV zur Wahl der JAV per Beschluss Wann wird der Wahlvorstand bestellt? Sonstige Fälle der Bestellung eines WV (§ 13 II Nr iVm § 64 I S.2 BetrVG): gesetzlich vorgeschriebene An- zahl der JAV-Mitglieder wird unterschritten Rücktritt/Anfechtung/Auflösung der JAV - JAV besteht noch nicht wesentlich früher wegen notwendiger Vorbereitungszeit spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, besser jedoch Beispiel: Amtszeit der alten JAV läuft am ab. 8 Wochen zurück: Besser jedoch wesentlich früher

4 Wann endet die Amtszeit einer JAV?
Folie 3: Normales JAV-Wahlverfahren Ende der Amtszeit Wann endet die Amtszeit einer JAV? bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand bereits eine JAV: 2 Jahre nach des dem Ende der Amtszeit der vorangehenden JAV Aber: spätestens immer am des Wahljahres bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand noch keine JAV: 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für die bestehende JAV Ausnahme: JAV-Wahl wurde außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführt und das Wahlergebnis wurde am oder nach dem des Jahres vor dem Wahljahr bekannt gegeben Folge: keine JAV-Wahl notwendig (Amtszeit dann bis maximal 3 Jahre)

5 Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht
Folie 4: Normales JAV-Wahlverfahren Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht Was passiert, wenn der BR nicht spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV einen WV bestellt? - 6 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV kann GBR oder - falls dieser nicht besteht – KBR WV bestellen 6 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV können 3 wahlberechtigte AN oder im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht Bestellung des WV beantragen (Arbeitsgericht setzt dann WV ein) und Wichtig: Bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes kann BR/GBR/KBR WV bestellen und BR kann auch bis zum Tätigwerden des GBR/KBR bzw. bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Wahlvorstand bestellen (nicht, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist)

6 Zusammensetzung und Geschäftsführung des WV
Folie 5: Normales JAV-Wahlverfahren Zusammensetzung und Geschäftsführung des WV Zusammensetzung: WV besteht aus mind. 3 Mitgliedern, bei Bedarf mehr als 3 (Großbetriebe), aber immer ungerade Zahl 3 Mit- glieder wählbar zum BR Eines der Mitglieder muss sein (volljährig und mind. 6 Monate betriebszugehörig) Vorsitzenden Eines der Mitglieder wird bestellt zur/zum: Aufgaben: - Vertretung des WV nach außen, - Unterzeichnung von Schriftstücken, - Vertretung vor dem Arbeitsgericht Männer und Frauen Wichtig: sollen dem WV angehören, wenn beide Geschlechter unter jugendlichen AN und Auszubildenden im Betrieb vertreten Ersatz- mitglieder Wichtig: nach Möglichkeit für jedes Mitglied eines, Reihenfolge muss festgelegt werden im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsenden (nur möglich, wenn nicht be- reits ein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist) Wichtig: Geschäfts- führung: - Beschlüsse des Wahlvorstands werden in nicht öffentlichen Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst (Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder) - WV kann sich schriftliche Geschäftsordnung geben - Betriebsadresse muss festgelegt werden, unter der der WV zu erreichen ist - Hinzuziehung von Wahlhelfern für den Wahlvorgang möglich (Beschluss)

7 Kolleginnen und Kollegen
Folie 6: Normales JAV-Wahlverfahren Information der ausländischen jugendlichen AN und Auszubildenden Das aktive und passive Wahlrecht aller betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszu- bildenden ist ein hohes Gut Daher der Grundsatz: WV soll die der deutschen Sprache nicht mächtigen jugendlichen AN und Auszubildenden informieren über: - die Wählerliste und die Vorschlagsliste/n - Wahlvorgang und Stimmabgabe - Wahlverfahren Wie können die ausländischen Kolleginnen und Kollegen informiert werden? Wichtig: Es sollen alle Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstands übersetzt und die Übersetzung ebenfalls ausgehängt werden 1. Merkblatt 2. Dolmetscher (Durchführung einer Versammlung für die ausländischen jug. AN u. Auszubildenden)

8 Aufstellen der Wählerliste
Folie 7: Normales JAV-Wahlverfahren Aufstellen der Wählerliste Erste Amtshandlung des WV: Aufstellung einer Liste aller wahlberechtigten jugendlichen AN und Auszubildenden Inhalt Achtung: WV hat (gerichtlich durchsetzbaren) Auskunftsanspruch gegen den AG: Alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind, müssen vom AG erteilt / herausgegeben werden. - getrennt nach Geschlechtern - mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum - in alphabetischer Reihenfolge WV macht vor Erstellen der Wähler-liste den Auskunftsanspruch geltend (Fristsetzung) und verwertet die Informationen Nach Erstellen der Wählerliste: Wählerliste wird zeitgleich mit Erlass des Wahlausschreibens ohne Geburtsdaten der jugendlichen AN und Auszubildenden ausgelegt oder mittels Informations- und Kommunikationstech- nik bekannt gegeben. Bleibt AG untätig: Einleitung eines Beschlussverfahrens erwägen (einstweilige Verfügung) Wichtig: Alle jugendlichen AN und Auszubildenden müssen Einblick in die Wählerliste nehmen können.

9 Wahlberechtigung und AN-Status
Folie 8: Normales JAV-Wahlverfahren Wahlberechtigung und AN-Status Grundsatz: Wahlberechtigt sind alle betriebsangehörigen (jugendlichen ) AN unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unter 25 Jahre Wichtig: Maßgebend ist das Alter am Wahltag Definition Arbeitnehmer/innen: persönlich abhängige Beschäftigte, die für den AG Dienste leisten und dessen Weisungsrecht unterworfen und in dessen Betrieb eingegliedert sind Dazu zählen: Proble- matisch: - jug. ausländische AN - jug. Teilzeit-AN - jug. Außendienstmitarbeiter/innen - jug. Tele-AN - jug. Heim-AN - sog. „freie Mitarbeiter“ - sog. „Selbstständige“ - Fremdfirmenangestellte

10 klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach § 3 BBiG
Folie 9: Normales JAV-Wahlverfahren Wahlberechtigung und Auszubildenden-Status Wahlberechtigt sind auch die „zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“ unter 25 Jahren dazu gehören: klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach § 3 BBiG Aber auch: Vertragsverhältnisse, die Ausbildung im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten) wie: Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen Nicht: Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, theoretische Ausbildung ohne Bezug zum Betrieb, Schülerpraktikanten Aber: Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben (außerbetriebliche Ausbildungswerkstatt, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Reha-Zentrum etc.) haben kein Wahlrecht (Auszubildende sind hier „Zweck“ und nicht „Mittel zum Zweck“) Merke: Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Lehrwerkstätten, Ausbildungszentren) sind wahlberechtigt, da diese Betriebe keine reinen Ausbildungsbetriebe sind Achtung: Volljährige Auszubildende haben das Wahlrecht zur JAV und zum BR

11 Betriebszugehörigkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden
Folie 10: Normales JAV-Wahlverfahren Betriebszugehörigkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden Wahlberechtigung nach § 61 Abs.1 und § 60 Abs.1 BetrVG setzt voraus: Betriebszugehörigkeit - auf Montage und im Außendienst eingesetzt werden, wenn sie der Weisungsmacht der Betriebsleitung unterliegen vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, ohne die Bindung an den Betrieb zu verlieren - vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt werden wegen Wehr- und Zivildienst abwesend sind sich in Elternzeit befinden - gekündigte sind und weiter beschäftigt werden betriebszugehörig sind jugendliche AN und Auszubildende, die Problematisch: Berufsausbildung in mehreren Betrieben eines UN (Ausbildung in Abschnitten) nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb, in dem wesentliche Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten der Auszubildenden getroffen werden Berufsausbildung in Betrieben mehrerer UN eines Konzerns nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb des UN, mit dem Vertrag geschlossen wurde und in dem die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden ABER: Wenn Auszubildende für die gesamte Zeit einem Betrieb eines UN zugewie- sen werden, mit dem kein Vertrag besteht, dann Betriebszugehörigkeit zu diesem Betrieb

12 Folie 11: Normales JAV-Wahlverfahren Größe der JAV (§ 62 Abs. 1 BetrVG) und Regelanzahl der jugendliche AN und Auszubildenden Maßgebliche Zahlenstaffel für die Anzahl der JAV-Mitglieder: Regelanzahl der jugendlichen AN und Auszubildenden 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: eine Person 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Mitglieder 51 bis 150 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Mitglieder 151 bis 300 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Mitglieder 301 bis 500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Mitglieder 501 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer:11 Mitglieder 701 bis 1000 wahlberecht. Arbeitnehmer: 13 Mitglieder In Betrieben mit mehr als 1000 jugendlichen AN und Auszubildenden besteht die JAV aus 15 Mitglieder. Eine weitere Vergrößerung des Gremiums ist nicht möglich. Grundsatz: Es kommt darauf an, wie viele jugendliche AN und Auszubildende „in der Regel“ im Betrieb tätig sind - die Anzahl der betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden im Normalzustand (Rückblick und Prognose) - dem WV steht ein Beurteilungsspielraum zu - jug. Aushilfs-AN zählen, wenn sie mind. 6 Monate im Jahr im Betrieb tätig sind

13 Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 62 Abs.3 BetrVG)
Folie 12: Normales JAV-Wahlverfahren Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 62 Abs.3 BetrVG) Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte (Gruppenprinzip) existiert nicht mehr Aber: Wenn JAV aus mind. 3 Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit (Männer oder Frauen) mind. entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. Achtung: Mindestsitze heißt, dass mehr Sitze für das Geschlecht in der Minderheit möglich sind Die Anzahl der Mindestsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlensystem: Beispiel: Betrieb mit 152 jugendlichen AN und Auszubildenden, davon 112 männliche und 40 weibliche Beschäftigte. Es sind 7 JAV-Sitze zu vergeben. Berechnung nach dem Höchstzahlensystem (Zahlen nebeneinander stellen, jeweils durch 1, 2 , 3 usw. teilen, danach die höchsten Teilzahlen aussortieren): 112 Männer : 1 = Frauen : 1 = 40 112 Männer : 2 = Frauen : 2 = 20 112 Männer : 3 = 37, Frauen : 3 = 13,3 112 Männer : 4 = Frauen : 4 = 10 112 Männer : 5 = 22, Frauen : 5 = 8 112 Männer : 6 = 18, Frauen : 6 = 6,6 112 Männer : 7 = Frauen : 7 = 5,7 Ergebnis: 2 Höchstzahlen entfallen auf die Frauen, daher 2 Mindestsitze. Achtung: Sollte die niedrigste noch relevante Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfallen, entscheidet das Los.

14 Das Wahlausschreiben Bekanntmachung:
Folie 13: Normales JAV-Wahlverfahren Das Wahlausschreiben WV muss nun Wahlausschreiben vorbereiten und Beschluss fassen über: - Ort, an dem Wählerliste und Wahlordnung ausliegen sollen - Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen sollen - Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe - Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll - Betriebsadresse des Wahlvorstands - Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Erlass des Wahlausschreibens spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimm- abgabe per Beschluss (Formular verwenden) Beispiel: Erlass und Aushang des Wahl- ausschreibens erfolgen am Montag, dem 09. September 2002. Ablauf der Sechs-Wochen-Frist am Montag, den 21. Oktober um 24 Uhr. Stimmabgabe frühestens am Dienstag, dem 22. März. Danach: Bekanntmachung: - Aushang eines Abdrucks des Wahlausschreibens an geeigneter Stelle (auch mehrere möglich) bis zum Tag der Stimmabgabe - Bekanntmachung auch ausschließ- lich mittels der im Betrieb vorhan- denen Informations- und Kommuni- kationstechnik möglich, wenn alle jugendlichen AN und Auszubilden- den Kenntnis bekommen können (ergänzend immer) Nachträgliche Korrekturmöglichkeit: - nur bei Schreibfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten und - innerhalb der ersten 2 Wochen nach Erlass, wenn Nachfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge gesetzt wird

15 Normales JAV-Wahlverfahren
Folie 13a(1):   (Betriebsadresse des Wahlvorstands) (Datum des Erlasses/Aushangs) –Der Wahlvorstand zur Wahl der JAV– Wahlausschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass der Wahlvorstand zur Wahl der JAV im Betrieb in seiner Sitzung am den Erlass folgenden Wahlausschreibens beschlossen hat: Die Wahl der JAV findet am von bis Uhr in den Räumlichkeiten/Wahllokalen statt. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe, für die die schriftliche Stimmabgabe gemäß § 39 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 3 WO beschlossen wurde: Äußerst wichtig ist, dass nur diejenigen jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und diejenigen zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahlberechtigt und wählbar sind, die in die Wählerliste eingetragen sind. Darüber hinaus sind alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs wählbar, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese wählbaren Arbeitnehmer/innen müssen nicht auf der Wählerliste stehen. Die Wählerliste und die Wahlordnung liegen in (Ortsangabe) zur Einsicht aus bzw. können ergänzend/ausschließlich in elektronischer Form (Art und Weise, Ort) zur Kenntnis genommen werden. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so können Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens zum Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden. Normales JAV-Wahlverfahren

16 Normales JAV-Wahlverfahren
Folie 13a(2): -2- Die JAV hat aus Mitgliedern zu bestehen. Das Geschlecht, das unter den jugendlichen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 18 Jahren und den zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 Jahren des Betriebs in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. In unserem Betrieb sind __,__ % weibliche und __,__ % männliche jugendliche Arbeitnehmer/innen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren beschäftigt. Draus folgt, dass der JAV mindestens ___ Frauen/ Männer (Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit) angehören müssen. Gewählt werden können weiter nur diejenigen Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden unter 25 Jahren, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser von mindestens ___ wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen unter 18 Jahren und den zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 Jahren unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften). Es muss zwingend beachtet werden, dass nur wahlberechtigte Beschäftigte Stützunterschriften leisten können. Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein. Die Wahlvorschläge müssen weiter schriftlich in Form von Vorschlagslisten vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse des Wahlvorstands eingereicht werden. Der letzte Tag für die Einreichung von Vorschlagslisten ist der Bei der Aufstellung von Vorschlagslisten sollen die einzelnen Organisationsbereiche, die verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Wahlvorschläge hängen an folgenden Orten/am folgenden Ort bis um Abschluss der Stimmabgabe aus: und/oder sind in elektronischer Form in folgender Weise einsehbar: (Art und Weise, Ort).  Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am: ab: Uhr in: .  Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Wahlvorstandsvorsitzende/r) (weiteres stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied) M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben - Normales Wahlverfahren - Normales JAV-Wahlverfahren

17 Folie 14: Normales JAV-Wahlverfahren Auslegen der Wählerliste und der Wahlordnung, Einsprüche gegen die Wählerliste WV muss Wählerliste und Wahlordnung auslegen: - vom Tage des Erlasses und Aushängens des Wahlausschreibens an - bis zum Abschluss der Stimmabgabe (letzter Wahltag) - an dem Ort, der im Wahlausschreiben benannt ist - oder mittels der im Wahlausschreiben benannten Informations- und Kommunikations- technik (z.B. Intranet) bekannt machen (ergänzend immer) - Wählerliste darf Geburtsdaten der Arbeitnehmer/innen nicht enthalten jeder jugendliche AN und Auszubildende ist einspruchsberechtigt unabhängig von Wahlberechtigung - Einspruchsfrist: vor Ablauf von 2 Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens - WV entscheidet unverzüglich über Einsprüche jugendlicher AN und Auszubildender erhält Entscheidung des WV schriftlich mitgeteilt (spätestens am Tag vor der Stimmabgabe) Einsprüche gegen die Wählerliste: Achtung: Wählerliste muss vom Wahlvorstand laufend berichtigt und ergänzt werden bis zum Tag der Stimmabgabe (ständige Aktualisierung)

18 Wählbarkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden
Folie 15: Normales JAV-Wahlverfahren Wählbarkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden Grundsatz: Wählbar sind die in § 60 Abs.1 BetrVG aufgeführten betriebszugehörigen jugendlichen AN unter 18 Jahren und betriebszugehörigen Auszubildenden unter 25 Jahren aber: gem. § 61 Abs.2 BetrVG daneben auch: betriebszugehörige jugendliche AN zwischen 19 und 25 Jahren, die aber nicht wahlberechtigt sind wichtig: Diese AN müssen nicht in die Wählerliste eingetragen werden, um wählbar zu sein Stichtag für die Ermittlung der Altersgrenze für die Wählbarkeit: Tag des Beginns der Amtszeit der JAV Achtung: Mitglieder des BR sind nicht wählbar Wählbar sind insbesondere auch: Gekündigte jugendliche AN und Auszubildende unabhängig von ihrer Weiterbeschäftigung Ansonsten: Es gelten die gleichen Grundsätze bezüglich der Betriebszugehörigkeit wie beim aktiven Wahlrecht.

19 Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf
Folie 16: Normales JAV-Wahlverfahren Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf Grundlage von Vorschlagslisten: Wie muss eine Vorschlagsliste ausgestaltet sein? - Einreichungsfrist: 2 Wochen ab Erlass und Aushang des Wahlausschreibens - erforderliche Stützunterschriften: 5 % der jugendlichen AN und Auszubildenden mind. 3 wahlberechtigte jugendliche AN und Aus- zubildende, Unterschriften von 50 AN immer ausreichend - von Gewerkschaft eingereichte Vorschlagsliste: Unterschrift von 2 Gewerkschaftsbeauftragten erforderlich - Vorschlagsliste ist einheitliche Urkunde: Kandidatenteil und Stützunterschriftenteil gehören zusammen - Wahlbewerber/innen sind auf der Liste aufzuführen in erkennbarer Reihenfolge mit > laufender Nummer, > Familienname, > Vorname, > Geburtsdatum und > Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungs- beruf - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers ist beizufügen - Listenvertreter/in wird benannt (sonst: erste/r Unterzeichner/in der Liste) - Vorschlagsliste sollte ein Kennwort haben (sonst Namen der ersten beiden Bewerber/innen auf der Liste)

20 Normales JAV-Wahlverfahren
Folie 16a(1): Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) Wahl der JAV am:  Betrieb:  Unternehmen:  Kennwort:  Listenvertreter/in: 1. Teil: Bewerber/innen mit Zustimmungserklärung eines jeden einzelnen Bewerbers/einer jeden einzelnen Bewerberin Normales JAV-Wahlverfahren lfd Nr Familienname Vorname Geschlecht (m/w) Geburtsdatum Beschäftigungs­ art im Betrieb Ausbildungs- beruf Zustimmung zur Bewerbung (Unterschrift) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Normales Wahlverfahren

21 Normales JAV-Wahlverfahren
Folie 16a(2): 2. Teil: Stützunterschriften (fest mit dem 1. Teil verbunden) Hinweise für die Einreichung einer gültigen Vorschlagsliste (Wahlvorschlag): Wählbar und sind nicht nur die jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren, sondern alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs, die am Tag des Beginns der Amtszeit der neu gewählten JAV das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden. Die Wahlbewerber/innen sind in erkennbarer Reihenfolge auf der Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) unter fortlaufender Nummer mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungsberuf aufzuführen. Alle Angaben müssen gut lesbar sein. Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen, wie bei der Wahl JAV-Mitglieder zu wählen sind. Dies ist jedoch keine zwingende Vorschrift. Es ist auch zulässig, dass auf einer Vorschlagsliste weniger Bewerber/innen als zu wählende JAV-Mitglieder aufgeführt sind. Möglich ist auch eine Vorschlagsliste mit nur einem Bewerber/einer Bewerberin. Es wird empfohlen, dass jede Vorschlagsliste über eine ausreichende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern des Geschlechts in der Minderheit verfügen sollte. Ausreichend ist diese Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern des Geschlechts in der Minderheit dann, wenn die Bewerberinnen und Bewerber dieser Vorschlagsliste unter der Voraussetzung, dass die Vorschlagsliste alle Sitze erlangen würde, auch alle Sitze des Geschlechts in der Minderheit besetzen könnten. Es wird empfohlen, dass jede Vorschlagsliste mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber des Geschlechts in der Minderheit aufweisen sollte, dass sie allein in der Lage ist, die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze zu besetzen. Die schriftliche Zustimmung jedes Bewerbers/jeder Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen (§ 39 Abs. 1 S. 1 iVm § 6 Abs. 3 S. 2 WO). Die Zustimmung kann in dem Wahlvorschlag selbst erfolgen oder durch gesonderte schriftliche Zustimmung. Aus Gründen der Praktikabilität sollte die Zustimmungserklärung in dem Wahlvorschlag selbst enthalten sein. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Normales Wahlverfahren - Normales JAV-Wahlverfahren lfd Nr Familienname Vorname Geburtsdatum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 bis 15

22 Normales JAV-Wahlverfahren
Folie 16a(3): Eine Vorschlagsliste setzt sich zusammen aus einem Teil, der die Bewerber/innen, und einem Teil, der die Stützunterschriften für die Vorschlagsliste enthält. Die Unterzeichner/innen unterstützen den Wahlvorschlag mit ihrer Stützunterschrift. Die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste ergibt sich aus dem ausgehängten Wahlausschreiben. Der Wahlvorschlag selbst ist eine einheitliche Urkunde. Der Teil, der die Bewerber/innen enthält und Teil, der die Stützunterschriften enthält, müssen gegen jegliche Trennung gesichert sein. Eine Verbindung mit Büroklammern ist nicht, eine Verbindung mittels einer Heftmaschine dagegen ist ausreichend. Es können jedoch mehrere völlig identische Ausfertigungen einer Vorschlagsliste unter den Beschäftigten umlaufen, die dann als ein einheitlicher Wahlvorschlag gelten. Aber: Nicht einmal die Reihenfolge der Bewerber/innen darf auf den umlaufenden Vorschlagslisten unterschiedlich sein. Einer der Unterzeichner/innen einer Vorschlagsliste ist als Listenvertreter/in berechtigt und verpflichtet, vom Wahlvorstand Entscheidungen und Erklärungen in Empfang zu nehmen und gegenüber dem Wahlvorstand abzugeben. Wenn kein/e Listenvertreter/in von den Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen als solche/r bezeichnet wird, muss der Wahlvorstand die/den an erster Stelle auf der Liste stehenden Unterzeichner/in als Listenvertreter/in ansehen. Die eingereichte Vorschlagsliste sollte mit einem Kennwort versehen sein. Wenn dies nicht der Fall ist, bezeichnet der Wahlvorstand die eingereichte Liste mit den beiden in der Liste an erster Stelle benannten Bewerbern/Bewerberinnen. Das benutzte Kennwort darf nicht sittenwidrig oder irreführend sein.    M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Normales Wahlverfahren - Normales JAV-Wahlverfahren

23 Prüfung der Wahlvorschläge durch den WV
Folie 17: Normales JAV-Wahlverfahren Prüfung der Wahlvorschläge durch den WV - die Liste mit ange- gebenem Kennwort kennzeichnen (sonst Namen der ersten beiden Bewerber/innen auf der Liste) - die Einreichung der Vor- schlagsliste der/dem Überbringerin/in bzw. der/dem Listenvertreter/in schriftlich bestätigen Zunächst muss WV Wenn mehrfache Stützunterschriften, dann fordert WV jugend- Lichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welche Liste sie/er unterstützt. Danach: Prüfung, ob Liste versehen ist mit mehr- fachen Stützunterschriften: Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst eingereichter Liste, im Falle gleichzeitig eingereichter Listen entscheidet das Los Grundsatz: Stützunterschrift zählt nur auf einer Liste Wenn Kandidatur auf mehreren Listen, dann fordert WV jugend- lichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeits- tagen zu erklären, welche Kandidatur sie/er aufrecht erhält. Danach: Prüfung, ob mehrfache Zustimmungserklärungen von Bewerbern/Bewerberinnen: Bei nicht erfolgter Erklärung: Streichung der Bewerberin/des Bewerbers auf allen Vorschlags-listen Grundsatz: Bewerber/in kann nur auf einer Liste kandidieren.

24 Folie 18: Normales JAV-Wahlverfahren Prüfung der Wahlvorschläge auf heilbare und unheilbare Mängel, Nachfrist WV prüft Mängel der Vorschlagslisten (möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen) auf: Nachfrist: 1. Heilbare Mängel: 2. Unheilbare Mängel: Wenn innerhalb der Frist von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens keine gültige Liste einge- reicht wird: WV setzt Nachfrist von 1 Woche. - Bewerber/innen sind nicht mit Familienname, Vorname, Geburts- datum oder Art der Beschäftigung im Betrieb oder Ausbildungsberuf bezeichnet schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers liegt nicht vor - wegen Streichung/Rücknahme nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften - Liste nicht fristgerecht eingereicht - Bewerber/innen nicht in erkenn- barer Reihenfolge aufgeführt - nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften - Stützunterschriften von nicht wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden Kandidatur eines nicht wahlberech- tigten jugendlichen AN bzw. Auszu- bildenden Wenn innerhalb der Nachfrist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird: Folge: WV teilt Listenvertreter/in Mangel schriftlich mit Angabe der Gründe mit, Möglichkeit der Heilung des Mangels binnen 3 Arbeitstagen, dem WV muss binnen der Frist die Heilung des Mangels nachgewiesen werden Folge: Liste ist unheilbar ungültig (keine Möglichkeit der Nachbesserung) Abbruch des Wahlverfahrens und Bekanntgabe des Abbruchs durch WV

25 Personenwahl/Listenwahl/Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Folie 19: Normales JAV-Wahlverfahren Personenwahl/Listenwahl/Bekanntmachung der Wahlvorschläge Von der Anzahl der eingereichten Vorschlagslisten hängt das weitere Wahlverfahren ab: Listenwahl Wurden mehr als 1 Liste eingereicht: (jugendlicher AN bzw. Auszubildender kann nur eine Stimme für eine der Listen abgeben) Bei Listenwahl: - WV muss Listen Ordnungsnummern zuweisen. - Zuweisung der Nummern durch Auslosung. - WV lädt Listenvertreter/innen zur Auslosung rechtzeitig vor Bekanntmachung der Listen (1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe) ein. Personenwahl (jugendlicher AN Auszubildender hat so viele Stimmen wie JAV-Mitglieder zu wählen sind und wählt die Personen auf der Liste) Wurden nur eine 1 Liste eingereicht: Danach: Bekanntmachung der Wahlvorschläge: - spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe - in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben an dem Ort, der im Wahlausschreiben angegeben wurde Bekanntgabe aller Vorschlagslisten in vollständiger Form (ohne Stützunterschriften und Zustimmungs- erklärungen, aber mit Ordnungsnummer, Kennwort, Beschäftigungsart im Betrieb und Ausbildungsberuf der Bewerber/innen)

26 Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
Folie 20: Normales JAV-Wahlverfahren Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) AN können schriftlich ihre Stimme abgeben („Briefwahl“), wenn: - WV für Betriebsteile und Kleinstbetriebe Briefwahl beschlossen hat (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahl- unterlagen) jugendliche AN bzw. Auszubildende am Wahltag wegen der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses (Monteure, Außendienstmitarbeiter/ innen etc.) nicht anwesend sind (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) jugendliche AN bzw. Auszubildende Briefwahl ausdrücklich verlangen wegen Abwesenheit am Wahltag (WV sendet nur auf diesen Antrag hin Wahlunterlagen zu) WV übersendet bzw. übergibt jugendlichen AN und Auszubildenden die Wahlunterlagen: - Wahlausschreiben - Vorschlagsliste/n - Stimmzettel - Wahlumschlag persönliche Erklärung des jugendlichen AN bzw. Auszubildenden über persönliche Stimmabgabe - Freiumschlag - Merkblatt

27 Folie 20a: Normales JAV-Wahlverfahren Briefwahl Merkblatt Briefwahl So wählen Sie richtig: Füllen Sie den Stimmzettel und die persönliche Erklärung ordnungsgemäß aus. Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und Die Persönliche Erklärung in den großen Umschlag, adressiert: "An den Wahlvorstand" Betriebsadresse), Und verschließen Sie ihn. Schicken Sie den Umschlag rechtzeitig an den Wahlvorstand (er muss spätestens am dort eingegangen sein) und denken Sie an die Postlaufzeiten! M 21 (JAV) Musterformular: Merkblatt Briefwahl - Normales Wahlverfahren – Persönliche Erklärung Stimmzettel Stimmzettel Stimmzettelumschlag Wichtig: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN und Auszubildende können für Wahlakt Vertrauenspersonen bestimmen Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmenabgabe Vertrauensperson kann nicht sein: - WV-Mitglied - Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in Persönliche Erklärung An den Wahlvorstand Stimmzettelumschlag Wahlurne An den Wahlvorstand

28 - ein oder mehrere Wahlräume:
Folie 21: Normales JAV-Wahlverfahren Stimmabgabe: Vorbereitung Wie bereitet der WV den Wahltag vor? gute Erreich- barkeit sicherstellen Wahlkabinen/Wandschirme oder Stellwände - ein oder mehrere Wahlräume: + Organisiert werden müssen: - Wahlurne: Verschließbarkeit sicherstellen (Siegel, Plombe) - Stimmzettel: drucktechnisch einheitlich gestalteter Stimmzettel (auch für die Briefwahl) Besonderheiten des Stimmzettels bei:  Listenwahl:  Personenwahl: - Vorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungsnummern - Kennwort der Liste benennen - nur die ersten beiden Bewerber/innen sind mit Familien- name, Vorname und Art der Beschäftigung und Aus- bildungsberuf aufzuführen - alle Bewerber/innen mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung und Ausbildungsberuf aufführen - Reihenfolge der Bewerber/innen wie auf der eingereichten Vorschlagsliste

29 Ablauf des Wahlaktes: Stimmabgabe (Wahlakt): Durchführung WV überwacht
Folie 22: Normales JAV-Wahlverfahren Stimmabgabe (Wahlakt): Durchführung WV überwacht den Wahlvorgang: 2 WV-Mitglieder müssen immer anwesend sein (ausreichend: 1 Mitglied und 1 Wahlhelfer/in) Ablauf des Wahlaktes: 1. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender kommt in das Wahllokal 2. WV prüft, ob jugendlicher AN bzw. Auszubildender auf Wählerliste steht 3. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender erhält Stimmzettel und Wahlumschlag 4. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender gibt seine Stimme ab und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag 5. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender wirft Wahlumschlag in die Wahlurne Achtung: Die Wahl muss geheim sein, jede/r Wähler/in muss unbeobachtet wählen können Ausnahme: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN bzw. Auszubildende können für Wahlakt Vertrauens- person bestimmen - Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe - Vertrauensperson kann nicht sein: WV-Mitglied, Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in Wichtig: Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmauszählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird oder aber die Stimmabgabe unterbrochen wird (z.B. weil sie an mehreren Wahltagen durchgeführt wird)

30 Folie 23: Normales JAV-Wahlverfahren Öffentliche Stimmauszählung und Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit von Stimmen Grundsatz: WV hat Stimmen öffentlich auszuzählen: - Ort, Tag und Zeit der Stimmauszählung wie im Wahlausschreiben angegeben - Anwesenheit aller WV-Mitglieder erforderlich - vor Abschluss der Stimmabgabe werden die Wahlumschläge nach Öffnung der Freiumschläge in die Urne eingeworfen (keine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen) - die schriftliche Stimmabgabe wird in der Wählerliste vermerkt Briefwahlstimmen: - ob Freiumschlag rechtzeitig vor Fristablauf beim WV eingegangen ist - ob AN nicht bereits am Wahltag persönlich gewählt hat - ob persönliche Erklärung über die Stimmabgabe beigefügt ist aber zuvor Prüfung:  Danach: Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit der Stimmen durch WV: Stimmzettel sind ungültig wenn, - Stimmzettel ohne Wahlumschlag abgegeben wurde - Stimmzettel besondere Merkmale/Zusätze/Ein- schränkungen aufweist - der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist - Stimmzettel unterschrieben wurden - mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden Wichtig: Ungültige Stimmen werden zusammen mit der Wahlakte aufbewahrt und dürfen nicht vernichtet werden

31 Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Personenwahl)
Folie 24: Normales JAV-Wahlverfahren Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Personenwahl) Bei Durchführung einer Personenwahl stellt WV die Sitzverteilung fest: - Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit werden an die Bewerber/innen des Geschlechts in der Minderheit vergeben, die die höchsten Stimmzahlen erhalten haben - kann das Geschlecht in der Minderheit Sitze nicht einnehmen, fallen diese dem Mehrheitsgeschlecht zu - Verteilung der Restsitze in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 152 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 112 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: F Stimmen F = Kandidatin M Stimmen M = Kandidat M Stimmen M Stimmen M Stimmen M Stimmen M Stimmen F Stimmen Ergebnis: Die Kandidatinnen F1 und F2 erhalten die zwei Sitze des Minderheitengeschlechts. M1 bis M5 erhalten die übrigen Sitze. Obwohl M6 mehr Stimmen erhalten hat als F2, wird M6 Ersatzmitglied.

32 Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Listenwahl 1)
Folie 25: Normales JAV-Wahlverfahren Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Listenwahl 1) Bei Durchführung einer Listenwahl stellt WV die Sitzverteilung fest: - Verteilung der Mandate auf die Listen nach dem Höchstzahlensystem - Prüfung, ob das Minderheitengeschlecht ausreichend berücksichtigt wurde - Wenn Minderheitengeschlecht nicht ausreichend berücksichtigt: wurde: Korrektur Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 152 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 112 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: 1. Liste Liste 90 Stimmen Stimmen F : 1 = M : 1 = 60 M : 2 = F : 2 = 30 M : 3 = M : 3 = 20 M : 4 = 22, M : 4 = 15 M : 5 = M : 5 = 12 F : 6 = M : 6 = 10 F : 7 =12, M : 7 = 8,5 Ergebnis: 4 Mandate erhält die Liste 1, 3 Mandate erhält die Liste 2. Das Geschlecht in der Minderheit ist ausreichend im BR vertreten, da F1 und F2 in den BR kommen, eine Korrektur ist nicht notwendig

33 Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Listenwahl 2)
Folie 26: Normales JAV-Wahlverfahren Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten (Listenwahl 2) Problemstellung: Die Auszählung ergibt, dass das Geschlecht in der Minderheit nicht ausreichend in der JAV vertreten ist (§ 15 Abs. 5 WO) Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 150 wahlberechtigte Beschäftigte, davon 110 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: 1. Liste Liste 90 Stimmen Stimmen F M :1 M M :2 M M :3 M , M :4 M M :5 F M :6 F , M , :7 Ergebnis: 4 Mandate erhält die Liste 1, 3 Mandate erhält die Liste 2. Das Geschlecht in der Minderheit ist nicht ausreichend im BR vertreten, da nur F1 in den JAV kommt, eine Korrektur ist daher notwendig

34 Korrektur zugunsten des Geschlechts in der Minderheit
Folie 26a: Normales JAV-Wahlverfahren Korrektur zugunsten des Geschlechts in der Minderheit - an die Stelle der gewählten Person mit der niedrigsten Höchstzahl, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört (hier: M6), tritt in derselben Liste die nächste nicht berücksichtigte Person, die dem Geschlecht in der Minderheit angehört (hier: keine, auf Liste 2 gibt es keine Frauen mehr) - sodann geht der Sitz auf die Liste mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über (hier: Liste 1, da die nächste Höchst- zahl 18 ist und die Liste 1 noch über Frauen verfügt, F2 erhält sodann den Sitz) - die Korrektur ist so lange nach diesem Verfahren durchzuführen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit erreicht ist - verfügt keine Liste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Liste (und dem Kandidaten/der Kandidatin), die/der zuletzt seinen Sitz zugunsten des Geschlechts in der Minderheit aufgeben musste Fazit: Liste 1 erhält 5 Mandate, weil auf der Liste 2 nicht genug Frauen kandidiert haben, daher: schon bei der Aufstellung der Kandidaten/Kandidatinnen muss auf ausreichende Anzahl von Vertretern/Vertreterinnen des Geschlechts in der Minderheit geachtet werden, sonst gibt es böse Überraschungen (Mandatsverluste)!

35 WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift.
Folie 27: Normales JAV-Wahlverfahren Wahlniederschrift WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift.  Wahlniederschrift enthält: - Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen - die jeder Person/jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen - die berechneten Höchstzahlen (nur bei Listenwahl) - Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen (nur bei Listenwahl) - die Zahl der ungültigen Stimmen - die Namen der in die JAV gewählten Bewerber/innen - besondere Zwischenfälle oder Vorkommnisse während des Wahlaktes WV übersendet unverzüglich Wahlniederschrift an: Gewerkschaft Arbeitgeber

36 Benachrichtigung der neu gewählten JAV-Mitglieder
Folie 28: Normales JAV-Wahlverfahren Benachrichtigung der neu gewählten JAV-Mitglieder WV muss nach Feststellung des Wahlergebnisses die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich unterrichten Neu gewähltes JAV-Mitglied kann die Nichtannahme der Wahl erklären. Frist hierfür: 3 Arbeitstage ab Zugang der Benachrichtigung (Verzicht auf Ablehnung der Wahl vor Benachrichtigung möglich) Bei Ablehnung der Wahl: Listenwahl: Personenwahl: Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in tritt in der Reihenfolge der Vorschlagsliste an ihre/seine Stelle Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in mit der nächst- höchsten Stimmenzahl tritt an ihre/seine Stelle Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Dann: Dann: Sitz erhält Vertreter/in des Geschlechts in der Minderheit derselben Vorschlagsliste, wenn Liste keine/n Vertreter/in des Geschlechts in der Minderheit mehr aufweist, so geht das Mandat an die Liste mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl. Die/der nicht gewählte/r Bewerber/in des Geschlechts in der Minderheit mit der nächst- höchsten Stimmenzahl folgt nach

37 Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder und Konstituierung der JAV
Folie 29: Normales JAV-Wahlverfahren Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder und Konstituierung der JAV WV muss Ergebnis der BR-Wahl bekannt geben: - Ort: an den gleichen Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde - unverzüglich nach Ablauf der Frist, innerhalb der die neu gewählten JAV-Mitglieder die Wahl annehmen oder ablehnen können - Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des WV unterschrieben sein. Bekanntmachung des Wahlergebnisses setzt Fristen in Lauf: - Anfechtung der JAV-Wahl innerhalb von 2 Wochen (§ 63 Abs.2 S. 2 iVm § 19 Abs.2 BetrVG) - Beginn der Amtszeit der neuen JAV, soweit die alte JAV nicht mehr im Amt ist Letzte Amtshandlung des WV: Einladung der neu gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV (Einladung spätestens 1 Woche nach dem letzten Wahltag, Sitzung kann später liegen) - Benachrichtigung des AG von konstituierender Sitzung - wenn nicht die Hälfte der neu gewählten JAV-Mitglieder erscheinen, muss WV erneut einladen Ablauf der konstituierenden Sitzung des BR: - WV-Vorsitzender leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters - Wahlleiter/in übernimmt die Leitung der Sitzung - WV-Vorsitzende/r verlässt den Sitzungsraum (es sei denn, er/sie ist JAV-Mitglied) - Wahlleiter/in lässt JAV-Vorsitzende/n wählen, der/die dann die Sitzungsleitung übernimmt - neue JAV ist voll handlungsfähig (es sei denn, die Amtszeit der bisherigen JAV ist noch nicht abgelaufen) - WV-Vorsitzende/r übergibt der JAV die Wahlakten (Aufbewahrung während der gesamten Amtszeit)

38 Schutz der JAV-Wahl Kündigungsschutz
Folie 30: Normales JAV-Wahlverfahren Schutz der JAV-Wahl Kündigungsschutz - Antragsteller beim Arbeits- gericht zur Bestellung eines WV: ab Zeitpunkt der Antrag- stellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses; - wenn Wahl nicht durchgeführt wird: > 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Arbeitsgericht - Mitglieder des WV: ab dem Zeitpunkt der Bestellung, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Wahlbewerber/innen: ab Aufstellung des Wahlvorschlags, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Aufstellung des Wahlvorschlags dann, wenn erforderliche Stützunterschriften für bestimmte Kandidat/innen vorlie- gen, Einreichung des Vorschlags beim WV nicht relevant) Kündigungsschutz bedeutet vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Kündigungsschutz bedeutet nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR der Kündigung zugestimmt hat oder - das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR ersetzt hat Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR gemäß § 102 BetrVG zuvor angehört wurde  Besonderer Schutz von Auszubildenden: - Übernahmeanspruch nach § 78a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Möglichkeit des AG, sich von diesem Anspruch durch Arbeitsgericht befreien zu lassen - Auszubildende/r muss innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung schriftlich Übernahme beantragen

39 Gesetzlicher Schutz und Kosten der JAV-Wahl
Folie 31: Normales JAV-Wahlverfahren Gesetzlicher Schutz und Kosten der JAV-Wahl Grundsatz: Verbot der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts und Verbot der Androhung und Zufügung von Nachteilen oder Gewährung oder Versprechen von Vorteilen Wichtig: Behinderung und Beeinflussung ist nicht nur am Wahltag verboten, sondern gilt für den gesamten Zeit- raum der Vorbereitung und Durch- führung der Wahl Beispiele für geschützte Handlungen: Sammeln von Stützunterschriften, Durch- führung einer Versammlung der aus-ländischen jugendlichen AN und Auszu-bildenden, Werbung für eine bestimmte Liste etc. Behinderung oder Beeinflussung der JAV-Wahl ist auch strafbar (§ 119 BetrVG) Kosten der JAV-Wahl hat der AG zu tragen,  z.B.: Kosten für Aushänge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurne, Wahlkabinen, Formulare, WV-Schulungen Ausfallzeiten der Mitglieder des Wahlvorstands und der Wahlhelfer


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