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Fallbeispiel LEP eV Ausgangssituation

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Präsentation zum Thema: "Fallbeispiel LEP eV Ausgangssituation"—  Präsentation transkript:

1 Fallbeispiel LEP eV Ausgangssituation
Gegensteuerung der Landesplanung: Meilensteine der Zusammenarbeit Konflikttreppe LEP eV LEP eV-Erfolgskontrolle Gemeindegebietsreform: Was ist zu tun? 1 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

2 Situation nach der Wende in Berlin-Bbg
3.900 zu 86 (Bbg) bzw. 174 (eV Bbg) EW/km² (Eiszeit, Preußen) Mauerfall, Freizügigkeit für West-Berliner Einwohner, Gewerbe Kaufkraftsprung im Osten Einzelhandelsdilemma („Konsum“) Motorisierung der Ost-Berliner Wohnwünsche (Krise der „Platte“) Wohnfläche/EW: B-West: 37,4 m² B-Ost: 30,4 m²; Umland: 27 m² Suburbanisierungspotential Einwohner, Gewerbe, Handel Schwellenhaushalte (Eigenheimpreis EUR) Konsum: Präferenz für „Amerikanisches Einkaufen“ Krise der Platte: Die großformatigen monofunktionalen Geschosswohnsiedlungen der Moderne haben ihre Anziehungskraft radikal eingebüßt. Daher findet die Wohnungsoptimierung der Schwellenhaushalte derzeit nicht in der Stadt, sondern davor statt. Wer wegzieht, bevorzugt kleinstädtisch überschaubar gewachsene Strukturen. betrifft insge 2 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

3 Situation nach der Wende
3 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

4 Gegensteuerung der Landesplanung
Meilensteine der planerischen Zusammenarbeit Ziele des Planes Erfolgskontrolle 4 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

5 Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
Auftrag GRK 1992: Gemeinsame Aufstellung LEPro (Gesetz) LEP eV Streit um Berliner FNP Abgrenzung der Regionalplanungs-Regionen in Brandenburg 5 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

6 Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
„Der Marsch durch die Institutionen“ PRA, GRA, GSTK, Viererrunde, KO-Ausschuss, GRK, GASt; IMAG, PlaKo Kanzleien fordern (Plako ): „Gemeinsame Landesplanung institutionalisieren“ Unterzeichnung Staatsvertrag Gemeinsame Landesplanungsabteilung Streitbeilegung, 84/16, Tandemprinzip Leiter/Vertreter, Konflikttreppe Unterzeichnung auf Glienecker Brücke „Vier-Augen-aus-zwei-Ländern-Prinzip“ Die 7 Dissense der GL: Mit Ausnahme von 7 Entscheidungen wurde das Einvernehmen bei allen Vorgängen, soweit erforderlich, auf der Ebene des Abteilungsleiters der GL und seines ständigen Stellver­treters hergestellt. Notwendige Einvernehmensentscheidungen auf der Ebene der Staats­sekretäre betrafen: -           Einkaufszentrum auf dem Borsig-Gelände in Tegel (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen befürwortet) -  Einkaufszentrum „Märkische Spitze“ in Marzahn (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen geduldet) -  Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf (Bedenken aus Berliner Sicht; mit Auflagen befürwortet) - ltiplex-Kino in Wildau (Bedenken aus Berliner Sicht; Vorhaben landesplanerisch abgelehnt, aber trotzdem mangels verbindlicher Ziele vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht) Der Dissens zwischen Berlin und Brandenburg über den Standort des zukünftigen Flughafens Berlin-Brandenburg wurde schließlich durch den sog. Konsensbeschluss der beiden Regierungschefs und des Bundesverkehrsministers am 28. Mai 1996 beigelegt. Zum Raumordnungsverfahren Transrapid wurde das Einvernehmen auf Minister-/Senator-Ebene hergestellt. Das von Berlin heftig kritisierte geplante Factory-Outlet-Center in Eichstädt wurde - trotz der von beiden Ländern bereits in der PlaKo verabredeten restrikti­ven Linie zu FOC[1] - nur vorläufig durch ein ablehnendes Votums des Brandenburger Kabinetts gestoppt.[2] [1] Protokoll der Landesplanungskonferenz vom [2] Das Kabinett beschloss mit 6:4 Stimmen, dass die Genehmigung zu versagen sei. Gegen diese Entscheidung votierten insbesondere Minister Dreher (Wirtschaft) und Minister Meyer (Stadtentwicklung), der zugleich die Aufsicht über die Genehmigungsbehörde hat. Der Tagesspiegel vom : Kabinett will Schnäppchen-Center untersagen; Lausitzer Rundschau vom : Kein Óutlet-Center in Eichstädt!Spiel mit gezinkten Karten. 6 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

7 Konflikttreppe der gem. Landesplanung
Landesplanungskonferenz Factory-Outlet-Center, Eichstädt, restriktive Linie zu FOC Staatssekretäre Einkaufszentren Borsig-Gelände Berlin-Tegel Bedenken Bbg; mit Auflagen befürwortet Märkische Spitze“ in Berlin-Marzahn Bedenken Bbg; mit Auflagen geduldet Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf Bedenken Bln; mit Auflagen befürwortet Multiplex-Kino in Wildau Bedenken Bln; abgelehnt, mangels Ziel vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht 7 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

8 LEP eV - Ziele des Planes
Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin Beginn der Entwurfsarbeit: 2/1992 In-Kraft-Treten Rechtsverordnung: 8 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

9 LEP eV - Ziele des Planes
1990: 276 Gemeinden LEP eV - Ziele des Planes Typ 1: 50 % Typ 2: 25 % Typ 3: 10 % Rot, gelb, grün: umgekehrte Ampel bezogen auf Siedlungsentwicklung: rot (zulässig), gelb (ausnahmsweise zulässig: Eigenentwicklungsbedarf, Erforderlichkeit, Innenpotentiale ausgeschöpft), grün (unzulässig) Weiterhin zu sehen: schwarze Kringel: Dezentrale Konzentration, (gelber Freiraum: Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung) Hängt zusammen mit dem, was nicht mehr zu sehen ist: Gemeindegrenzen EV hat: Gemeinden = 276 Bürgermeister, die wiedergewählt werden wollen: Einwohner (Lohn- und Einkommenssteuer) und Arbeitsplätze (Gewerbesteuer) in die Gemeinde bringen: Bürgermeisterwettbewerb amtsfreie Gemeinden: hauptamtlicher Bürgermeister, alle 8 Jahre direkt gewählt, Beamter auf Zeit (Wahlbeamter), in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister Amtsangehörige Gemeinden: ehrenamtlicher Bürgermeister, alle 5 Jahre direkt gewählt 2. Wachstumserwartung: EW im eV von 1990 bis 2010 Raumordnung muss: Gemeinden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten unterscheiden: „ÖPNV-Region“ statt „IV-Region“ (Verkehrsleistung, Verkehrsbelastung, Energieverbrauch), Leitbild Verkehrsvermeidung (Funktionsmischung in dezentralen Siedlungsschwerpunkten statt reiner Wohnvororte bzw. Gewerbevororte (vgl. historische Situation, Berliner Wirtschaftsberichte 1938, Nr. 1, S. 3) Leitbild Verkehrsverlagerung (Pendeln mit ÖV bzw. Park & Ride), Siedlungsschwerpunkte mit Schienenanschluss Siedlungsstern liefert Grundmuster für Entwicklungskonzept IV- oder ÖV-Region? 9 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

10 Hauptinhalte - LEP eV Konzentration Bevölkerungszuwachs
Potentielle Siedlungsbereiche (Orientierungswert 50 % EW-Zuwachs) und weitere Siedlungsschwerpunkte (Orientierungswert 25 %) nur in Gemeinden mit Schienenanschluss (§ 16 Abs. 2 LEPro) Beschränkung der übrigen Gemeinden auf Eigenentwicklung (10 %) Stärkung des Zentralen-Orte-Systems Verbot zentrenschädigendem großfl. EH außerhalb Kernbereiche von Mittelzentren Schutz wichtiger Freiräume Freiraum mit besonderem Schutzanspruch (grün) - großräumig, im Verbund Grünzäsuren - kleinräumig im Freiraum (gegen bandartige Siedlungen, Bsp. Achsen, Bänder) Grünverbindungen - kleinräumig im potentiellen und Siedlungsbereich Freier Zugang zu See- und Flussufern   10 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

11 Hauptinhalte - LEP eV Kooperation zwischen Gemeinden
Entwicklungsraum Regionalpark (mittlerweile Initiativen “von unten” in Teltowpark, Müggel-Spree, Barnim) Maßstäbe für die Siedlungsentwicklung Vorrangziel Innen- vor Außenentwicklung (Anreiz: ohne Obergrenze), gelber Freiraum erst bei Nachweis fehlender Innenpotentiale Ziel gegen Splittersiedlung, Orientierung am Siedlungsbestand / ortsangepasste Planung (Maß, Lage, Größenordnung), “von innen nach außen” keine bandartige Entwicklung entlang von Straßen Orientierung an den Schienen-Haltepunkten Ausgewogenes Verhältnis von Wohnen und Gewerbe Freizeitgroßprojekte mit Schienenanschluss (R- und S-Bahn; Bsp. Anschütz-Halle Ostbahnhof) Keine Zersiedelung durch Konversion Darstellung städtebaulich relevanter Flächen als Siedlungsbereich 11 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

12 LEP eV-Verfahren : Gemeinsame Regierungskommission (GRK): Entwurf bis 12/92 Juli ‘92: Abstimmungsrunden, Gutachtertätigkeit Büro Kohlbrenner : GRK nimmt LEP eV-Entwurf zustimmend zur Kenntnis : Abteilungsleiterklausur ändert Darstellung („keine grüne Linie“) : Auf 6 von 7 Sitzungen der PlaKo ist LEP eV auf TO. PlaKo: LEP eV Teil des „Vertragspaketes“. Kabinetts- und Senatsbefassung am scheitert. : Landesregierungen nehmen Entwurf zur Kenntnis, stimmen Einleitung Beteiligungsverfahren zu LEP eV-Verfahren : Gemeinsame Regierungskommission (GRK) bittet in ihrer 1. Sitzung den Entwurf eines gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den räumlichen Teilabschnitt „Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin“ bis Ende 1992 vor­zulegen. Juli ‘92: Beginn regelmäßiger Abstimmungsrunden zum LEP eV wie auch Gutachter­tätigkeit des Büros Kohlbrenner. : GRK nimmt LEP eV-Vorentwurf zustimmend zur Kenntnis : Abteilungsleiterklausur (Mader, Hoffmann, Speer) ändert Darstellung des GRK-zugestimmten Entwurfs („keine grüne Linie“) : Auf 6 von 7 Sitzungen der PlaKo ist der LEP eV auf der Tagesordnung. Am beschließt die PlaKo, dass der LEP eV Teil des „Vertragspaketes“ wird. Die angestrebte Kabinetts- und Senatsbefassung am schei­tert. : Der Entwurf zum LEP eV wird vom Brandenburger Kabinett und vom Berliner Senat zur Kenntnis genommen und der Einleitung des Beteiligungsverfahrens zugestimmt. Juni-September 1995 Informations- und Erörterungsveranstaltungen in allen fünf Regionen und Berlin unter Leitung von Senator Hassemer und Minister Platzeck: Frankfurt/O: ; Berlin: ; Brandenburg/H: ; Neuruppin: ;, Eberswalde: ; Cottbus: : Vorabversand des LEP eV-Entwurfs an alle Gemeinden zur frühzeitigen Information : Gesetzliches Beteiligungsverfahren: Betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf abzugeben (583 Beteiligte, darunter 276 Brandenburger Gemeinden und Berlin, Fristverlängerung in Einzelfällen bis ). Anschließend Abwägung der Hinweise und Bedenken, Planüberarbeitung : Planungskonferenz stimmt dem überarbeiteten Entwurf zum LEP eV mit einer Änderung zum großflächigen Einzelhandel (1.0.8) zu. : Landesregierungen von Brandenburg und Berlin erklären das Beteiligungs­verfahren für beendet, überarbeiteter Entwurf und Bericht über das Beteili­gungsverfahren wird den zuständigen Parlamentsausschüssen zur Unter­richtung mit der Gelegenheit zur Stellungsnahme zugeleitet (Kabinettbeschluss 3061/97). : Parlamentsausschüsse in beiden Ländern nehmen den Bericht zum über­arbeiteten Plan in ihren Sitzungen zustimmend zur Kenntnis : Landesregierungen von Berlin und Brandenburg stimmen in ihren Sitzungen jeweils dem Erlass der Rechtsverordnung zum LEP eV zu.(Senatsbeschluss 1293/98, Kabinettbeschluss 3567/98) : Ausfertigung der Rechtsverordnung, Veröffentlichung am : Inkrafttreten der Rechtsverordnung 12 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

13 LEP eV-Verfahren Juni-September 1995:
Informations- und Erörterungsveranstaltungen fünf Regionen und Berlin Hassemer, Platzeck: Frankfurt/O: ; Berlin: ; Brandenburg/H: ; Neuruppin: ;, Eberswalde: ; Cottbus: : Frühzeitige Information: Vorabversand LEP eV-Entwurf an Gemeinden : Gesetzliches Beteiligungsverfahren: Gemeinden und TÖB (583 Beteiligte, dar. 276 Brandenburger Gemeinden und Berlin, Fristverlängerung in Einzelfällen bis ). LEP eV-Verfahren : Gemeinsame Regierungskommission (GRK) bittet in ihrer 1. Sitzung den Entwurf eines gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den räumlichen Teilabschnitt „Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin“ bis Ende 1992 vor­zulegen. Juli ‘92: Beginn regelmäßiger Abstimmungsrunden zum LEP eV wie auch Gutachter­tätigkeit des Büros Kohlbrenner. : GRK nimmt LEP eV-Vorentwurf zustimmend zur Kenntnis : Abteilungsleiterklausur (Mader, Hoffmann, Speer) ändert Darstellung des GRK-zugestimmten Entwurfs („keine grüne Linie“) : Auf 6 von 7 Sitzungen der PlaKo ist der LEP eV auf der Tagesordnung. Am beschließt die PlaKo, dass der LEP eV Teil des „Vertragspaketes“ wird. Die angestrebte Kabinetts- und Senatsbefassung am schei­tert. : Der Entwurf zum LEP eV wird vom Brandenburger Kabinett und vom Berliner Senat zur Kenntnis genommen und der Einleitung des Beteiligungsverfahrens zugestimmt. Juni-September 1995 Informations- und Erörterungsveranstaltungen in allen fünf Regionen und Berlin unter Leitung von Senator Hassemer und Minister Platzeck: Frankfurt/O: ; Berlin: ; Brandenburg/H: ; Neuruppin: ;, Eberswalde: ; Cottbus: : Vorabversand des LEP eV-Entwurfs an alle Gemeinden zur frühzeitigen Information : Gesetzliches Beteiligungsverfahren: Betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf abzugeben (583 Beteiligte, darunter 276 Brandenburger Gemeinden und Berlin, Fristverlängerung in Einzelfällen bis ). Anschließend Abwägung der Hinweise und Bedenken, Planüberarbeitung : Planungskonferenz stimmt dem überarbeiteten Entwurf zum LEP eV mit einer Änderung zum großflächigen Einzelhandel (1.0.8) zu. : Landesregierungen von Brandenburg und Berlin erklären das Beteiligungs­verfahren für beendet, überarbeiteter Entwurf und Bericht über das Beteili­gungsverfahren wird den zuständigen Parlamentsausschüssen zur Unter­richtung mit der Gelegenheit zur Stellungsnahme zugeleitet (Kabinettbeschluss 3061/97). : Parlamentsausschüsse in beiden Ländern nehmen den Bericht zum über­arbeiteten Plan in ihren Sitzungen zustimmend zur Kenntnis : Landesregierungen von Berlin und Brandenburg stimmen in ihren Sitzungen jeweils dem Erlass der Rechtsverordnung zum LEP eV zu.(Senatsbeschluss 1293/98, Kabinettbeschluss 3567/98) : Ausfertigung der Rechtsverordnung, Veröffentlichung am : Inkrafttreten der Rechtsverordnung 13 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

14 LEP eV-Verfahren 2/96-6/96: Abwägung der Hinweise und Bedenken, Planüberarbeitung : Landesplanungskonferenz stimmt überarbeiteten Entwurf mit Änderung zum großflächigen Einzelhandel (Ziel 1.0.8) zu. : Landesregierungen erklären Beteiligungsverfahren für beendet  : Zustimmung der Parlamentsausschüsse beider Länder zu Bericht und überarbeitetem Plan : Beschluss Landesregierungen zum Erlass des LEP eV : Ausfertigung Rechtsverordnung, veröffentlicht am : Inkrafttreten der Rechtsverordnung LEP eV-Verfahren : Gemeinsame Regierungskommission (GRK) bittet in ihrer 1. Sitzung den Entwurf eines gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den räumlichen Teilabschnitt „Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin“ bis Ende 1992 vor­zulegen. Juli ‘92: Beginn regelmäßiger Abstimmungsrunden zum LEP eV wie auch Gutachter­tätigkeit des Büros Kohlbrenner. : GRK nimmt LEP eV-Vorentwurf zustimmend zur Kenntnis : Abteilungsleiterklausur (Mader, Hoffmann, Speer) ändert Darstellung des GRK-zugestimmten Entwurfs („keine grüne Linie“) : Auf 6 von 7 Sitzungen der PlaKo ist der LEP eV auf der Tagesordnung. Am beschließt die PlaKo, dass der LEP eV Teil des „Vertragspaketes“ wird. Die angestrebte Kabinetts- und Senatsbefassung am schei­tert. : Der Entwurf zum LEP eV wird vom Brandenburger Kabinett und vom Berliner Senat zur Kenntnis genommen und der Einleitung des Beteiligungsverfahrens zugestimmt. Juni-September 1995 Informations- und Erörterungsveranstaltungen in allen fünf Regionen und Berlin unter Leitung von Senator Hassemer und Minister Platzeck: Frankfurt/O: ; Berlin: ; Brandenburg/H: ; Neuruppin: ;, Eberswalde: ; Cottbus: : Vorabversand des LEP eV-Entwurfs an alle Gemeinden zur frühzeitigen Information : Gesetzliches Beteiligungsverfahren: Betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf abzugeben (583 Beteiligte, darunter 276 Brandenburger Gemeinden und Berlin, Fristverlängerung in Einzelfällen bis ). Anschließend Abwägung der Hinweise und Bedenken, Planüberarbeitung : Planungskonferenz stimmt dem überarbeiteten Entwurf zum LEP eV mit einer Änderung zum großflächigen Einzelhandel (1.0.8) zu. : Landesregierungen von Brandenburg und Berlin erklären das Beteiligungs­verfahren für beendet, überarbeiteter Entwurf und Bericht über das Beteili­gungsverfahren wird den zuständigen Parlamentsausschüssen zur Unter­richtung mit der Gelegenheit zur Stellungsnahme zugeleitet (Kabinettbeschluss 3061/97). : Parlamentsausschüsse in beiden Ländern nehmen den Bericht zum über­arbeiteten Plan in ihren Sitzungen zustimmend zur Kenntnis : Landesregierungen von Berlin und Brandenburg stimmen in ihren Sitzungen jeweils dem Erlass der Rechtsverordnung zum LEP eV zu.(Senatsbeschluss 1293/98, Kabinettbeschluss 3567/98) : Ausfertigung der Rechtsverordnung, Veröffentlichung am : Inkrafttreten der Rechtsverordnung 14 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

15 LEP eV-Erfolgskontrolle – Berichtspflicht
Erster Flächenbericht: Zweiter Flächenbericht (Raumordnungsbericht 2004) 15 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

16 Suburbanisierung Einwohnerwachstum eV 1990-2002: 180.000 EW
1990: EW 2002: EW 16 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

17 LEP eV-Erfolgskontrolle
17 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

18 LEP eV-Erfolgskontrolle
18 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

19 LEP eV-Erfolgskontrolle
19 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

20 LEP eV-Erfolgskontrolle
Wohnungsneubau1990-4/1999: Typ 1: 49% = WE Typ 2: 22% = WE Typ 3: 29% = WE Auf die Typ 1- und 2-Gemeinden entfallen knapp 60 % der genehmigten Wohnbauflächen. Bei der Realisierung der Wohnbauflächen kommt es aufgrund der Attraktivitätsunterschiede und der unterschiedlichen baulichen Dichte zu einer weiteren Konzentration von Wohnungen in Siedlungsschwerpunkten, wobei sich die seit 1990 hinzugekommenen Wohnungen10) wie folgt verteilen: Typ 1: 49% ( WE), Typ 2: 22% ( WE), Typ 3: 29% ( WE). 10 Wohnungsbestandsveränderung, d.h. Differenz aus Neubau, Wohnungszusammenlegungen und Abriss. Demgegenüber wurden bis zum selben Zeitpunkt Wohnungen fertiggestellt, LDS 1999. 20 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

21 LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerzuwachs : Typ 1: 8 % (Planziel: 50 %) Typ 2: 38 % (Planziel: 25 %) Typ 3: 40 % (Planziel: 10 %) Gemeinden mit Schienenhalt: EW (+12 %) Gemeinden ohne Schienenhalt: EW (+37 %) Siedlungsflächenwachstum 1996/2000 eV: 8,1 % Bund: 4,4 % 21 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

22 LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerwachstum von Typ 3-Gemeinden nach Entfernungszonen 1. Berlin-Anrainer Schönfließ 398 % Großziethen 315 % Seeburg 189 % Eiche % 2. „2.Reihe“ Diedersdorf 141 % 3. Hinter Berliner Ring Groß Schulzendorf 23 % 4. Außengrenze eV Nunsdorf % 22 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

23 LEP eV-Erfolgskontrolle
Verhinderung geplanter Wohnbauflächen im eV durch Landesplanung (GL) seit 1990 Typ 3-Gemeinden: ha Alle Gemeinden: ha 10 x Fläche Flughafen Tempelhof 23 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

24 Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf
GGR Brandenburg: 1992: Gemeinden 2003: Gemeinden Verhältnis 4,2:1 (nach Saarland, Hessen, NRW an 4. Stelle) Leitlinien 2000 zur Gemeindeneugliederung Einheitsgemeinden im eV 1990: 276 Gemeinden 2003: 63 Gemeinden Verhältnis 4,4:1 Sachsen Platz 7, Thüringen Platz 9 amtsfreie Gemeinden sollen entstehen - im gesamten Umland von Berlin (eV Bbg) - im äußeren Entwicklungsraum, wenn GZ mit Teilfunktion MZ oder Mittelzentrum vorhanden. - bei Ämtern nach Modell 2 und 3 (keine eigene Amtsverwaltung) Modell 2: amtsangehörige Gemeinde übernimmt Amtsgeschäfte für übrige Gemeinden Modell 3: geschäftsführende Gemeinde gehört nicht zum Amt (amtsfrei) - und mindestens Einwohner haben amtsangehörige Gemeinden: - mindestens 500 EW Ämter: - mindestens EW - mindestens 3, höchstens 6 Gemeinden Eingemeindung: -                     im Umfeld kreisfreier und großer amtsfreier Städte und Gemeinden zur Milderung der Stadt-Umland-Problem (größere Übereinstimmung von Verwaltungsraum und Wirkungsraum) -                     Auflösung von Kragenämtern (8 MZ, 3 GZ), i.d.R. durch Eingemeindung in die Zentren (Prenzlau, Oranienburg, Kremmen, Bernau, Senftenberg, Angermünde, Pritzwalk; Wittstock-Land) 24 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

25 ISR-Studienprojekt 2003/2004 25 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

26 Was macht die Landes- und Regionalplanung?
Ausgangsfragen Was macht die Landes- und Regionalplanung? Zielgenauigkeit gemeindebezogener Festlegungen um Faktor 4,4 verschlechtert EKZ auf der grüner Wiese offiziell erlaubt? Neue Wohnparks in Ortsteilen ohne Schienenanschluss? Gewerbegebiet aufs Dorf? zentralörtliche Einrichtungen (u.a. Schule, Schwimmbad, Hochschule, Behörden) im Vorort ? Darf Landes- und Regionalplanung ortsteilscharfe Festlegungen treffen? Wie machen es die anderen Länder? 26 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

27 LEP eV - Handlungsbedarf
Reform lässt Pläne veralten (eV-Gebiet, Namen) Gebietsvergrößerung macht Ziele mit Gemeindebezug unscharf. Nachhaltigkeitsgrundsätze ROG 1998 nicht konkretisiert Konzentration Siedlung, soz. Infrastr., Modal split, Mischung (30 ha-Ziel verlangt Konzentration und Baudichte) Gerichtsurteile führen zur Nichtigkeit von Zielen (10 %, EKZ, Flughafen, RP) FNP-Änderungen nach GGR Konzentration von Einwohner und Arbeitsplätzen in Siedlungsschwerpunkten Dezentrale Konzentration, Siedlungskonzentration in ZO (nicht „zentrale Gemeinden“), Sozialinfrastrukturkonzentration in ZO, Verkehrsverlagerung in Verdichtungsräumen, Funktionsmischung (LEPro verlangt in § 16 Abs. 6 verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen in den Siedlungsschwerpunkten, d.h. Zuordnung von Wohnen und Arbeiten, das setzt ortsteilscharfe Ausweisung von Flächen bzw. Standorten für Wohnen und Gewerbe voraus) FNP-Änderungen nach GGR (Fortgeltung § 204 Abs. 2 BauGB, aber Pflicht zur Neuaufstellung) 27 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“

28 Empfehlung Ziele ändern bzw. neu aufstellen Steuerung von
Versorgungskerne zentralörtliche Siedlungsgebiete regional bedeutsame Gewerbestandorte Steuerung von Siedlungsentwicklung Zentralörtliche Funktionen Einzelhandel Gewerbe in Richtung auf zentrale Ortsteile u. Schienenhaltepunkte (Funktionsmischung, ÖPNV-Anbindung) ÖPNV-Gesetz Land Brandenburg: § 2 Ziele und Grundsätze (3) Bei der Aufstellung von Landes- und Regionalentwicklungsplänen sowie bei der Bauleitplanung ist darauf hinzuwirken, daß eine verkehrsgerechte Zuordnung von Wohnbereichen zu Arbeits- und Ausbildungsstätten, wie insbesondere Schulen sowie eine angemessene Anbindung dieser Bereiche an öffentliche und private, gewerbliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und an Erholungsbereiche mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs auf möglichst kurzen Wegen erfolgt. 28 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“


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