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Landtagswahl in Wolfenbüttel

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Präsentation zum Thema: "Landtagswahl in Wolfenbüttel"—  Präsentation transkript:

1 Landtagswahl in Wolfenbüttel
Gruppe A: Landtagswahl in Wolfenbüttel Vergleich der Landtagswahlen von 1998 und 2003 Interview mit Britta Siebert Die Landtagsausschüsse Die Schutzrechte der Landtagsabgeordneten

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3 Landtagswahlen 1998, 2003 im Vergleich
Parteien Landtagswahl 1998 SPD 47,8 % CDU 36,5 % FDP 4,6 % Grüne 7,1 % Sonstige 4,0 % Wahlbeteiligung 77,5 % Landtagswahl 2003 36,1 % 44,6 % 9,4 % 7,8 % 2,1 % 71,3 % Vergleich 1998 – 2003 -11,7 % + 8,1 % + 4,8 % + 0,7 % - 1,9 % - 6,2 %

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5 Interview mit Britta Siebert

6 Was sind Ihre Aufgaben im Landtag?
Jeder hat verschiedene Ausschüsse, meist 1 oder 2 Sozialausschuss und Kultur- und Wissenschaftsausschuss Vertretung in anderen Ausschüssen Arbeitskreise

7 Gruppen aus dem Braunschweiger Raum
(z.B.: Frauengruppe [26 Frauen], Jungegruppe [unter 35]) Plenarsitzungswochen, einmal pro Monat, 2 bis 3 Tage, unter Leitung des Präsidenten Arbeit vor Ort Bürgerfragen, Bürgerwünsche

8 Warum hat die CDU ihrer Meinung nach in Niedersachsen gewonnen?
Nicht nur wegen der Fehler der alten Regierung Bundesentscheidung Wichtiger Punkt: Die schlechte Bildungspolitik Jungendarbeitslosigkeit in Niedersachsen sehr hoch

9 Warum und wann sind Sie in die CDU eingetreten?
Zum Teil geprägt durch das Elternhaus Christlicher Aspekt sehr wichtig Man soll auch bei einer harten Auseinandersetzung menschlich miteinander umgehen Mit 16 Jahren in die CDU eingetreten

10 Ziehen Sie jetzt nach Hannover oder bleiben Sie weiterhin in Wolfenbüttel wohnen?
Nein, weil die Fahrt nach Hannover nicht so lange dauert Man muss weiterhin wissen, was in WF geschieht Die Vorortarbeiten bleiben erhalten

11 Was hat sich durch die Politik in Ihrem Leben verändert?
Früher: Geregelter Ablauf Heute: Jeder Tag anders 5000 € Bruttogehalt 1000 € (steuerfrei) z.B. für Geldspenden bei Festen Vom Land bekommt man zusätzlich eine Assistentin gestellt Büro in Hannover

12 Was waren Ihre Wahlversprechen dieses Jahr?
Man konnte aus Geldmangel nicht viel versprechen Veränderung der Bildungspolitik

13 Bildungspolitik

14 Was wird sich in der nahen Zukunft in der Bildungspolitik ändern?
Neues Schulgesetz vor den Sommerferien: Orientierungsstufe abgeschafft (2004) Abitur nach Klasse 12 (2004) Ganztagsschulen

15 Warum soll die Orientierungsstufe abgeschafft werden?
In der OS sind die Leistungsdifferenzen zwischen den Schülern sehr groß Die schlechten Schüler werden überfordert und schreiben nur noch schlechte Zensuren Die guten Schüler lernen nicht zu lernen

16 Warum gibt es das Zentralabitur?
Die Leistungen der Schüler sollen vergleichbar sein Die Lehrer sollen angespornt werden, sich mehr anzustrengen Die Lehrer sollen die gleichen Inhalte im Unterricht vermitteln

17 Welche Teilgebiete der Politik sind Ihnen am wichtigsten?
Bildungspolitik (Schulpolitik) Wissenschafts- und Arbeitsmarktpolitik Innenpolitik

18 Was wollen Sie im Landtag und konkret für WF erreichen?
Bessere Schulpolitik Bessere Sozialpolitik für die Menschen Standorte wie die Herzog-August-Bibliotek stärken

19 Warum hat man Sie als Direktmandatskandidatin aufgestellt?
Es gab 3 Kandidaten, alle haben sich vorgestellt Man kann es nicht an verschiedenen Punkten festmachen Es muss eine bunte Mischung im Landtag geben

20 Direktmandat und Liste?
Britta Siebert (Platz 36) CDU: Keiner ist über die Liste in den Landtag eingezogen, alle wurden direkt gewählt SPD: Nur 9 Direktmandate, der Rest ist über die Liste in den Landtag eingezogen

21 Wovon hängt der Listenplatz ab?
Wohnort, keine Region wird benachteiligt Frauenquote (jeder 3. Abgeordnete soll eine Frau sein) Ganz oben steht derjenige der Ministerpräsident werden soll, darunter kommen die vielleicht zukünftigen Minister

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23 Die Landtagsausschüsse

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25 Die Schutzrechte von Landtagsabgeordneten
Indemnität (Artikel 14): Ein Mitglied des Landtages darf zu keiner Zeit wegen einer Äußerung, die es im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderwertig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

26 Immunität (Artikel 15 ): Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Mitglied des Landtages nur mit Genehmigung des Landtages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass es bei Begehung der Tat, spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, festgenommen wird.

27 Zeugnisverweigerungsrecht (Artikel 16 ):
Mitglieder des Landtages sind berechtigt, über Personen, die ihnen als Mitgliedern des Landtages oder deren sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern.

28 Behinderungsverbot (Artikel 13):
Niemand darf gehindert werden, ein Landtagsmandat zu übernehmen und auszuüben. Die Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses aus diesem Grunde ist unzuverlässig.

29 Anspruch auf Wahlvorbereitung (Artikel 13)
Wer sich um ein Mandat im Landtag bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub.

30 Anspruch auf Diäten (Artikel 13):
Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.(...) zurück zur Hauptseite


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