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GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

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Präsentation zum Thema: "GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien"—  Präsentation transkript:

1 GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Dieser Foliensatz für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält wichtige Informationen zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Er informiert Sie über die wichtigsten Änderungen und mögliche Auswirkungen. Die Inhalte der Folien wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernimmt BASF SE keine Garantie. GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen  BASF SE 2014 Stand: Mai 2014

2 Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Bislang werden 10 Gefahrensymbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet Informationen zu besonderen Gefahren sind in den R-Sätzen beschrieben, z.B. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 35 Verursacht schwere Verätzungen Sicherheitsratschläge werden in den S-Sätzen gegeben, z.B. S 15 Vor Hitze schützen S 22 Staub nicht einatmen Woran erkennt man gefährliche Stoffe? Hier halfen bisher die orangen Gefahrensymbole, die signalisieren: Hier handelt es sich um einen Gefahrstoff. Das Symbol gibt auch einen Hinweis welche Gefahren bestehen. Bislang werden 10 orange Gefahrensymbole zur Kennzeichnung verwendet. Man unterscheidet zwischen Gefahrensymbolen, die vor Gesundheitsgefahren, physikalischen Gefahren oder Umweltgefahren warnen. Weitere Informationen zu den besonderen Gefahren von Gefahrstoffen werden mit den R-Sätzen beschrieben, hier zwei Beispiele R21 und R35. In den S-Sätzen werden Sicherheitsratschläge gegeben. Die Wortlaute dieser R- und S-Sätze waren bisher schon europaweit vereinheitlicht.

3 Weltweit einheitliches System
Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien UN-GHS (Globally Harmonized System) Umsetzung in der EU durch CLP-Verordnung Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures seit 20. Januar 2009 in Kraft, es gibt Übergangsfristen Bereits 1992 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen begonnen ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Vorrangige Ziele sind dabei der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der freie Verkehr von Chemieprodukten zwischen den Ländern. Nachdem Ende 2002 durch die UN die Grundlage für ein derartiges System geschaffen wurde, begann die Ausarbeitung einer europäischen Verordnung. Nach eingehenden Diskussionen wurde diese in den Folgejahren fertig gestellt. Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und wird als CLP-Verordnung bezeichnet, abgeleitet von dem englischen Namen der Verordnung. Diese Verordnung kann seit dem 20. Januar 2009 angewendet werden. Viele Chemikalien sind bereits nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet. Es gibt allerdings Übergangsfristen, so dass auch die bisherige Kennzeichnung noch anzutreffen ist. Anpassung des nationalen Gefahrstoffrechts bis (Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe und weitere Regelwerke)

4 Übergangsfristen der CLP-Verordnung
Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen Stoffe (z.B. Aceton, Toluol) werden bereits seit dem nach den neuen Regelungen eingestuft und gekennzeichnet Gemische (z.B. Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel) müssen spätestens ab dem nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden Gemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind und noch mit dem bisherigen System gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum abgegeben werden Innerbetriebliche Kennzeichnung (z.B. Rohrleitungen) Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb fest Die CLP-Verordnung kann seit dem 20. Januar 2009 bereits angewendet werden, es gibt jedoch Übergangsfristen. Für Stoffe, wie z.B. Aceton oder Toluol, die in Verkehr gebracht werden, muss die Verordnung zwingend seit dem angewendet werden. Das heißt Hersteller, die Stoffe an andere abgeben, müssen spätestens zum neue Etiketten verwenden. Seitdem müssen auch neue Sicherheitsdatenblätter erstellt sein. Für Gemische gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Gemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind, dürfen allerdings bis zum noch mit der alten Kennzeichnung abgegeben werden. Für die Umstellung der innerbetriebliche Kennzeichnung gelten diese Fristen nicht. Den Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb selbst fest. Der in der neuen Verordnung benutzte Begriff Gemisch entspricht dem zur Zeit noch benutzten Begriff Zubereitung.

5 Auswirkung der Übergangsfristen
Als Folge der Übergangsfristen können am Arbeitsplatz Produkte mit alter oder neuer Kennzeichnung vorhanden sein Weitere Informationen in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung Vorsicht Verwechslungsgefahr! Am Arbeitsplatz können während der Übergangzeit Gebinde mit alter oder mit neuer Kennzeichnung vorhanden sein. Es wird noch einige Zeit dauern, bis nur noch entsprechend der CLP-Verordnung gekennzeichnete Gebinde vorhanden sein werden. Es ist durchaus möglich, dass ein und derselbe Stoff von verschiedenen Lieferanten sowohl mit alter Kennzeichnung als auch mit neuer Kennzeichnung am Arbeitsplatz vorhanden ist. Hier ist besondere Vorsicht nötig, damit es nicht zu Verwechslungen kommt! Schau hin!

6 Ergänzt mit einem Signalwort: Gefahr oder Achtung
Was ändert sich? CLP 28 Gefahrenklassen unterteilt in Gefahrenkategorien 15 Gefährlichkeitsmerkmale 10 Gefahrensymbole 9 Gefahrenpiktogramme Neu Neu CLP Neu Ergänzt mit einem Signalwort: Gefahr oder Achtung Welche Änderungen gibt es in dem neuen System? Bisher erfolgte die Einstufung anhand von 15 Gefährlichkeitsmerkmalen wie „krebserzeugend“, „ätzend“, „entzündlich“ oder „sensibilisierend“. Die neue CLP-Verordnung sieht nun 28 Gefahrenklassen vor, welche die Art einer Gefahr beschreiben. Man unterscheidet wiederum Gesundheitsgefahren, physikalische Gefahren und Umweltgefahren. Diese Gefahrenklassen werden noch weiter in Gefahrenkategorien unterteilt. Anstelle von orangen Gefahrensymbolen werden zukünftig weiß-rote Gefahrenpiktogramme verwendet. Neu ist auch die Angabe eines Signalworts, entweder Gefahr oder Achtung. Anstelle der R-Sätze wird es künftig Gefahrenhinweise geben, umgangssprachlich als H-Sätze bezeichnet (abgeleitet vom englischen hazard statement). Weiterhin gibt es zusätzlich einige ergänzende EUH-Sätze, die nur innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. Anstelle der S-Sätze gibt zukünftig Sicherheitshinweise, die als P-Sätze bezeichnet werden (abgeleitet vom englischen precautionary statement). Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze CLP Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements) Sicherheitsratschläge S-Sätze CLP Sicherheitshinweise P-Sätze (Precautionary Statements)

7 Bezeichnungen der neuen Gefahrenpiktogramme
GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über einem Kreis GHS04 Gasflasche Neu GHS05 Ätzwirkung GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS07 Ausrufezeichen GHS08 Gesundheitsgefahr Hier die neuen Gefahrenpiktogramme im Einzelnen. Die neuen Piktogramme bestehen aus einem weißen, auf der Spitze stehenden Quadrat mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol. Manche der Symbole werden Ihnen vertraut vorkommen, andere sind neu oder verändert. Sie sind durchnummeriert und haben einen Namen wie z.B. GHS 06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“, der aber auf Etiketten nicht auftaucht. Drei Piktogramme sind ganz neu, die Piktogramme „Gasflasche“, „Ausrufezeichen" und „Gesundheitsgefahr". Das Piktogramm „Gasflasche“ warnt vor Gasen unter Druck. Das Piktogramm „Ausrufezeichen“ wird zur Kennzeichnung bei weniger schwerwiegenden Gesundheitsgefahren verwendet. Das Piktogramm „Gesundheitsgefahr" warnt vor schwerwiegenden chronischen Gesundheitsgefährdungen, z.B. vor krebserzeugenden Stoffen oder Gemischen oder vor Sensibilisierung der Atemwege. Neu ist die Zuordnung eines Signalworts. Es gibt nur zwei Signalworte, Gefahr oder Achtung. Welches Signalwort zugeordnet wird, hängt von der Schwere der Gefahr ab. Gefahr wird bei schwerwiegenden Gefahrenkategorien verwendet, Achtung bei weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Es wird übrigens immer nur ein Signalwort angegeben, auch wenn ein Stoff mit mehreren Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet wird. GHS09 Umwelt Je nach Schwere der Gefahr wird ein Signalwort zugeordnet: Gefahr (bei schwerwiegender Gefahrenkategorie) Achtung (bei weniger schwerwiegender Gefahrenkategorie)

8 Einfaches Beispiel CLP Im neuen System: keine Kennbuchstaben!
(E, F+, F, O, T+, T, C, Xn, Xi, N) Im neuen System: Keine Gefahren- bezeichnung Piktogramm CLP Signalwort Gefahr Hier ein einfaches Beispiel, wie sich die Kennzeichnung verändern kann. Dieses Produkt, das bislang mit „Ätzend“ gekennzeichnet war, wird zukünftig das Piktogramm „Ätzwirkung“ und das Signalwort „Achtung“ erhalten. Der neue H-Satz lautet: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Im Unterschied zum bisherigen System wird die Gefahrenbezeichnung (hier: „Ätzend“) nicht mehr angegeben. Auch die bisherigen Kennbuchstaben (hier: C für „Ätzend“, abgeleitet vom englischen corrosive) wird es nicht mehr geben. Leider ist es nur selten so einfach. Da die Regeln für die Einstufungen weltweit angeglichen wurden, dürfen die Symbole nicht einfach gegen Piktogramme ausgetauscht werden. Der Hersteller muss immer erst eine neue Einstufung unter Berücksichtigung der neuen Regeln durchführen. Daraus ergibt sich dann die neue Kennzeichnung. R 34 Verursacht Verätzungen H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H-Satz Neue Einstufung Kein einfacher Austausch Symbol gegen Piktogramm

9 Inhalt des Kennzeichnungsetiketts Beispiel Methanol
EG-Nr Muster-Firma – Musterstadt – Tel. 49(0)5555/ Leichtentzündlich Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). EG-Kennzeichnung Produktname Methanol Index-Nr X Gefahr Muster-Firma – Musterstadt – Tel. 49(0)5555/ Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem, Sehnerv). Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORAMTIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss lagern. Wie werden zukünftig Etiketten aussehen? Hier ein Beispiel. Im Hintergrund sehen Sie das bisherige Etikett mit den bekannten orangen Gefahrensymbolen. Selbstverständlich steht weiterhin der Produktname darauf. Die neuen Gefahrenpiktogramme (hier beim Beispiel Methanol 3 Piktogramme anstelle der bisherigen 2 Symbole), das Signalwort (nur eines, hier Gefahr) sowie die Gefahren- und Sicherheitshinweise liefern die Informationen zu den Gefahren, die von dem Produkt ausgehen. Wie bisher muss auch der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des Herstellers angegeben werden. Gefahren- und Sicherheits- hinweise Gefahrenpiktogramme Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers Signalwort

10 Was ist noch wichtig? Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische (sofern bereits nach neuem System eingestuft) enthalten bis zum alle Informationen zu alter und neuer Einstufung Die neuen Regeln für die Einstufung können zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnung führen (z.B. Anzahl der Piktogramme) Die Kennzeichnung nach Transportrecht (Gefahrgut) wird wie bisher verwendet z.B: Sicherheitsdatenblätter für Stoffe müssen bis zum beide Einstufungen und Kennzeichnungen (nach bisherigem System und nach GHS) enthalten. Auch in den Sicherheitsdatenblättern von Gemischen, die bereits nach dem neuen System eingestuft wurden, müssen die alten Angaben noch bis zum gemacht werden. Dies soll den Übergang auf das neue System erleichtern. Die neuen Regeln für die Einstufung können zu einer veränderten Kennzeichnung führen, z.B. Anzahl der Piktogramme. Die GHS-Piktogramme ersetzen nicht die Gefahrgutkennzeichen. Die Gefahrgutkennzeichnung leitet sich aus dem Transportrecht ab, die Gefahrstoffkenzeichnung aus dem Gefahrstoffrecht. Die Einstufung nach CLP-Verordnung kann eine Neubewertung der Gefahrguteinstufung erforderlich machen. Dies kann zu einer Umstufung nach Gefahrgutrecht führen.

11 Was ist im eigenen Betrieb zu tun?
Unterweisung der Mitarbeiter über Grundlagen des neuen Systems Wenn neu gekennzeichnete Produkte geliefert werden: Überprüfung: Handelt es sich noch um dasselbe Produkt? Anpassung der Betriebsanweisungen auf Grundlage des neuen Sicherheitsdatenblatts Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Änderung als Folge von GHS: bisherige Schutzmaßnahmen in der Regel weiterhin ausreichend bei Erkenntnissen über neue Gefährdungen: ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen Alle Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen zu tun haben, sollen über die Grundlagen des neuen Systems unterwiesen werden. Werden neu gekennzeichnete Produkte geliefert, muss zunächst überprüft werden, ob es sich noch um dasselbe Produkt handelt. Dann können die Betriebsanweisung und ggf. weitere betriebliche Dokumente (z.B. das Gefahrstoffverzeichnis) angepasst werden. Weiterhin soll die vorhandene Gefährdungsbeurteilung überprüft werden. Handelt es sich lediglich um eine Änderung als Folge von GHS sind die bisherigen Schutzmaßnahmen in der Regel ausreichend. Liegen allerdings Erkenntnisse über neue Gefährdungen vor, so müssen die Schutzmaßnahmen ggf. angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408. Mach mit!

12 Auswirkungen in BASF SE
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von BASF Produkten auf das neue System entsprechend den Übergangsfristen Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erfolgt nach und nach Erlaubnisscheine Rubrik C „Abzusichernde Gefährdungen“ Weitere Dokumente wurden und werden an das neue System angepasst BASF SE stuft ihre Produkte entsprechend den Vorgaben des neuen Systems ein und kennzeichnet sie beim Inverkehrbringen entsprechend den Übergangsfristen. Die Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung wird nach und nach erfolgen. Es wird also in der Übergangszeit Betriebe geben, die noch vollständig die alte Kennzeichnung verwenden, Betriebe, die schon vollständig auf das neue System umgestellt haben und Betriebe, die über einen gewissen Zeitraum beide Kennzeichnungssysteme nutzen müssen. Zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Sicherungsmaßnahmen stehen Arbeitserlaubnis- bzw. Befahrerlaubnisscheine zur Verfügung. Das Piktogramm GHS04 Gasflasche wird nicht verwendet, die Gefahr durch Überdruck wird an anderer Stelle der Erlaubnisscheine abgefragt. Weitere Dokumente wurden bereits an das neue System angepasst (z.B. das Handwerkerbuch). Andere sind in Überarbeitung.

13 Weitere Informationen
Berufsgenossenschaften, z.B. BG RCI BG Bau BG ETEM Napo-Filme BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408 REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden Bitte informieren Sie sich auch bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger. Weitere Informationsmöglichkeiten bieten die Internet-Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie des REACH-CLP Helpdesks der Bundesbehörden.


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