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Referent: Lennart J. Krotzek

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Präsentation zum Thema: "Referent: Lennart J. Krotzek"—  Präsentation transkript:

1 Referent: Lennart J. Krotzek
Workshop 4: Schulsponsoring Rechtliche Grundlagen Was ist Schulsponsoring überhaupt? Vor- und Nachteile von Sponsoring Beispiele Diskussion Referent: Lennart J. Krotzek

2 Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz: § 98 Zuwendungen (1) Schulen können für den Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Sach- und Geldzuwendungen Dritter unterstützt werden. Der Schulträger stellt sicher, dass einzelne Schulen nicht unangemessen bevorzugt oder benachteiligt werden. (2) Zuwendungen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen nach diesem Gesetz. [→ Schulen bekommen aus dem öffentlichen Etat genauso viel wie vorher, Anm. d. Autors] § 99 Sponsoring, Werbung (1) Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. (2) Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium.

3 Weitere rechtliche Richtlinien:
1. Datenschutz: Die Sammlung und Weitergabe der Adressen von Lehrern oder Schülern an einen Sponsor (z.B. eine Versicherung oder eine Fahr-, Tanz- oder Computerschule) ist nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig. 2. Vorteilsnahme: Sponsorengelder kann die Schule nur in Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht ein einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die Schulleitung als Vertreter des Schulträgers. Sachspenden oder z.B. gesponserte Laptops müssen inventarisiert werden. Sie gehören nicht den mit ihnen arbeitenden Lehrern oder Schülern, sondern dem Schulträger. Dieser muss dann auch für die weitere Wartung und die Entsorgung sorgen (Folgekosten von Sponsoring-Leistungen). Deshalb sollte die Annahme von Sachleistungen vom Schulträger geprüft werden. 3. Vertrag: Da Sponsoring eine Vereinbarung über den Austausch von Leistung und Gegenleistung über einen festgelegten Zeitraum bedeutet, ist es unbedingt zu empfehlen, dieses Austauschverhältnis in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Dieser "Vertrag" kann dann auch vom Schulträger in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden, so dass alle Beteiligten wissen "woran sie sind". Leicht geändert zit. aus:

4 Unterschied zwischen Werbung und Sponsoring
„Schulsponsoring bedeutet Verantwortung und Partnerschaft im Rahmen einer projektorientierten oder längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schule. Das Unternehmen unterstützt ein konkretes Projekt bzw. die Realisierung des Schulprogramms; es profitiert von der Kommunikation über das Projekt bzw. die Partnerschaft als solche. Unmittelbare Werbung für ein Produkt findet nicht statt.“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung im Land NRW)

5 Unterschiedliche Unterstützungen für Schulen
Stiftungswesen [...] Mäzenatentum Spenden Der Spender erbringt freiwillig Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber in der Regel mit einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. Jegliche Gegenleistung ist zuwendungsschädlich. Der Spender strebt an, über die Zuwendungsbestätigung (ehemals Spendenquittung) eine Steuervergünstigung durch Berücksichtigung als Sonderausgaben zu erlangen. Sponsoring

6 Sponsoring „Unterstützung von Institutionen, Personen oder Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln oder Sach- und Dienstleistungen durch Unternehmen. Im Gegenzug wird das Firmenengagement publikumswirksam öffentlich gemacht. Der Sponsor fördert um der kommunikativen Gegenleistung willen, die Gegenleistung ist geeignet, dem Unternehmen zu dienen. Der Aufwand ist daher für das Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es handelt sich beim Sponsoring also um einen rechtlich bindenden Vertrag von Leistung und Gegenleistung; der Sponsor, sprich Förderer der Sc.hule, unterstützt diese; die Schule kommuniziert den Sponsor öffentlich, im Sinne des Mottos: “Tue Gutes und rede darüber““ Zit. aus (Helmut Schorlemmer, Schulsponsoringberater Nordrhein-Westfalen, Schulleiter Pestalozzi-Gymnasium Unna: Schulsponsoring NRW)

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9 Welche Gegenleistungen sind möglich?
Präsenz des Sponsors während Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste, Projektwochen) Erwähnung des Sponsors bei Schulpublikationen Nutzung des Sponsorenlogos bei eigenen Veröffentlichungen (z.B. Schuljahrbuch, Schülerzeitung) Erwähnung des Sponsors bei Pressemeldungen und/oder gemeinsamen Pressekonferenzen Firmenlogos auf gesponserten Gegenständen (z. B. Computer, Beamer, Whiteboards) Präsenz des Sponsorenlogos in Schaukästen/Vitrinen der Schule Freigabe des Schulsponsoringprojekts zur Nutzung in der unternehmensinternen Kommunikation Zit. aus: (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW )

10 Der Nutzen für Unternehmen
Für Unternehmen ist das Schulsponsoring ertragreich und sinnvoll, um . . . die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern potenzielle Nachwuchskräfte gezielter informieren zu können und potenzielle Auszubildende kennenzulernen die Vorstellungen der Firma und die Ansprüche an die Mitarbeiter deutlich zu machen häufiger und positiv in der lokalen Presse erwähnt zu werden ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung Nachdruck verleihen zu können die Beziehungen zum regionalen Umfeld zu verbessern Vorurteile der Wirtschaft gegenüber zu beseitigen, Unternehmen am Standort und in der Region positiv in Erscheinung treten zu lassen und dazu beizutragen die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und Imagegewinn zu erreichen. Zit. aus:

11 Vorteile von Schulsponsoring für Schulen und SuS
Blick hinter die Kulissen von Unternehmen Praxisorientierter Unterricht Vermittlung von Ausbildungsplätzen Finanzielle Unterstützung und größere Handlungsmöglichkeiten Projektunterstützung Vorteil gegenüber anderen Schulen Stärkung des Schulprofils → Presse

12 Nachteile für Schulen und SuS
Kein neutraler, objektiver Unterricht (mit Ausnahmen) Indirekte Werbung im öffentlichen Raum Unterbewusste Konsumsteuerung Eventuelle qualitative Verschlechterung von Unterrichtsmaterialien Beschränkung der Handlungsfelder auf Sponsoringbereich → Abhängigkeiten

13 Standpunkt der LSV „4. Bildungsfinanzierung
Heutzutage hat die Wirtschaft die Möglichkeit, das System Schule materiell und finanziell zu unterstützen und so auf den ersten Blick aufzuwerten. Doch eine Einmischung der Wirtschaft in die Schule und finanzielle Zuwendungen bedeuten in ihrer Konsequenz eine Gefahr für die öffentliche, freie, staatlich garantierte und kostenlose Bildung: Sobald Firmen bereit sind, in Schule zu investieren, liegt diesem Anliegen ein betriebswirtschaftlicher Vorgang zu Grunde: Das Streben nach Gewinn, Profit und Einfluss. Darum müssen die offensichtlich vorhandenen finanziellen Ressourcen der Wirtschaft in Form von Steuern eingetrieben und vom Staat verwaltet, anstatt für Sponsoring ausgegeben zu werden. Werden Zuwendungen von Seiten der Wirtschaft angenommen, entsteht eine Abhängigkeit und somit das Risiko, dass Schule ihre weitgehende Unabhängigkeit verliert. [...]“ Zit. aus dem Grundsatzprogramm der LSV NRW

14 Beispiele Gesamtschule Eiserfeld Sehtests von Optikern
Volksbank in Kirchhellen Kooperationen mit Bibliotheken und öffentlichen Einrichtungen Kooperation Heisenberg-Gymn. Gladbeck mit dem Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

15 Diskussion


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