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Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht

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Präsentation zum Thema: "Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht"—  Präsentation transkript:

1 Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?

2 Wie lernen? LEKF Nach jedem Kurstag online:
Benutzte Unterlagen Lernerfolgskontrollfragen zu den Themen Zu Beginn eines jeden Kurstages: „Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik?“ Lernerfolgskontrollfragen vom Dozenten

3 Was mitbringen? Gesetzestexte (unkommentiert für Prüfung):
BGB ArbG UmwG Zwei verschieden farbige Textmarker Was zum Mitschreiben

4 Warum eigentlich? Prüfungsrelevant
Führungskraft ohne (Arbeits-)Rechtskenntnisse? Verwendbarkeit als Arbeitnehmer Private Verwendbarkeit (Rechtsanwendung) Rationales Denken und Argumentieren

5 Öffentliches Recht Privatrecht 2 Rechtsgebiete
Mindestens ein Träger staatlicher Gewalt ist als solcher beteiligt Verhältnis der Über- / Unterordnung „Jedermannsrecht“ Staat kann, muss aber nicht beteiligt sein Verhältnis der Gleichordnung

6 Bildungsinstitut, private Schule
übungsBeispiel IHK (Prüfung) Öffentliches Recht Lernender Bildungsinstitut, private Schule Privatrecht

7 2 Rechtsgebiete: Folgen
Öffentliches Recht Privatrecht Gesetze: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gerichte: Verwaltungsgericht (Finanzgerichte, Sozialgerichte) Gesetze: Bürgerliches Gesetzbuch (ArbG) Gerichte: Ordentliche Gerichte = Amts- u. Landgericht, OLG, BGH (Arbeitsgerichte)

8 Grundrechte (GG): Gewaltenteilung Exekutive (Exekution)
Legislative (Lex / Law) Judikative (Gerichte) Art 1, I GG: Menschenwürde Art 1, II GG: Menschenrechte Art 1, III GG: Gewaltenteilung und Bindung aller staatlicher Gewalt (3) Was soll das sein? Welche gibt es? Nachfolgende Grundrechte?

9 Grundrechte (GG) Art. 2, I GG:
Freie Entfaltung der Persönlichkeit solange Rechte anderer, Gesetze oder „Sittengesetz“ nicht verletzt wird Freie Entfaltung der Persönlichkeit = = „Jeder kann tun uns lassen, was er will!“

10 Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit
Grundrechte (GG): Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit Ob Mit wem Inhalt Form Wenn schon einer alleine tun und lassen kann, was er will, dann können auch zwei oder mehr zusammen tun und lassen, was sie wollen, solange sie sich einig sind!

11 Grundrechte (GG): Ausnahmen! Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit Ob
Monopolist Mit wem Inhalt Gesetze: BGB, BurlG... Form Gesetze: Immobilienkauf Notar Ausnahmen!


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