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Umstellung auf SEPA JETZT!

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Präsentation zum Thema: "Umstellung auf SEPA JETZT!"—  Präsentation transkript:

1 Umstellung auf SEPA JETZT!
Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014

2 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

3 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

4 SEPA ist live! - oder doch nicht..?

5 Für die Migration wurde eine Nachfrist bis 1. August 2014 gewährt.
Änderung VO 260/2012 Für die Migration wurde eine Nachfrist bis 1. August 2014 gewährt. Aber Achtung! Der ist nicht das Migrationsdatum sondern das späteste Ende der Migration STUZZA Klausur 26./

6 Inhalt der Änderung Banken ist es erlaubt
bis 1. August 2014 neben SEPA Zahlungen auch Zahlungen im nationalen Format von den Kunden entgegen zu nehmen und zu verarbeiten Gewährung einer Nachfrist, in der die Entgegennahme und Verarbeitung von alten Formaten straffrei ist! Andere Bestimmungen der VO 260/2012 bleiben davon unberührt!

7 Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /1
Alte Belege werden von Banken bis 1. August 2014 angenommen. Achtung in der Parallelphase!  Alte Belege nur mit Kontonummer/BLZ  Zahlungsanweisung nur mit IBAN/(BIC) Daueraufträge und Vorlagen können im online-Banking seit 1. Februar 2014 nur noch mit IBAN/(BIC) angelegt werden. STUZZA Klausur 26./

8 Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /2
Online-Überweisungen grenzüberschreitend nur mit IBAN/BIC Inlandsüberweisungen Beauftragung mit IBAN/(BIC) ist flächendeckend im Einsatz  IBAN/BIC muss auf jeder Rechnung sein Beauftragung mit Kontonummer/BLZ seit 1. Februar 2014 ist mit der Hausbank zu klären STUZZA Klausur 26./

9 Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /1
IBAN/BIC Seit 1. Februar 2014 verpflichtend auf der Rechnung anzugeben. Der IBAN-Service der STUZZA bleibt jedenfalls bis Ende Juli 2014 in Betrieb. Belege Banken geben keine alten Belege mehr aus Banken nehmen alte Belege noch bis 1. August an  Empfehlung an Unternehmen: nur mehr Zahlungsanweisung verwenden! STUZZA Klausur 26./

10 Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /2
Electronic Banking MBS Seit 1. Februar 2014 werden von Banken 2 Versionen unterstützt: Version 5.1: Alt- und SEPA Formate (aber nicht SDD Cor1) Version 6.0: nur SEPA Formate Direkteinlieferung der Datenträger Annahme der Formate ist direkt mit der Hausbank zu vereinbaren. STUZZA Klausur 26./

11 Empfehlung an Kunden Begonnene Projekte nicht unterbrechen, sondern zügig zu Ende führen (Kosten) Auch die letzten 15% der alten Belege rasch migrieren (schwierige Parallelphase für Konsumenten) Migrationsprojekte keinesfalls bis in den Sommer hineinziehen (weniger Testkapazitäten in der Urlaubszeit) STUZZA Klausur 26./

12 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

13 Umstellung der Kontodaten (1)
Alles dreht sich um die IBAN Kontonummer wird durch IBAN ersetzt auf Kontoauszug auf Bankkarte im Online-Banking Alle österreichischen Konten, auf die ZV- Transaktionen getätigt werden, bekommen IBAN IBAN ist Pflicht Anpassung der Datenbanken notwendig Die Berechnung der IBAN ist nicht möglich! STUZZA Klausur 26./

14 Umstellung der Kontodaten (2)
IBAN - Konvertierungsservice Nur der Kontoinhaber oder die kontoführende Bank kennen die korrekte IBAN Einmeldungen erfolgen ausschließlich über Banken Nachfolgeprodukt IBAN-Überprüfungsservice Soll im 2. Quartal 2014 in Betrieb gehen Liefert als Ergebnis: IBAN korrekt IBAN nicht korrekt Neue IBAN (bei Fusion) STUZZA Klausur 26./

15 IBAN-Konvertierungsservice /1
Start 4. Juli 2008 Mengen per 1.März 2014 Anfragen Weiterleitungen s verschiedene Konten angefragte Konten

16 IBAN-Konvertierungsservice /2
Konten davon mit IBAN/BIC beantwortet (84%) nicht routbar (1,2%) BLZ aufgelassen (0,6%) geschlossen (6,5%) nicht existent (8%) anderes

17 IBAN-Konvertierungsservice /3

18 Sonderservice Weiterleitungen
Definition Vereinbarung mit Kunden bei Kontoschließung, dass Überweisungen und Lastschriften an neue Bankverbindung weitergeleitet werden. Auswirkungen IBAN-Service liefert negatives Ergebnis (Konto geschlossen) – bei großen Kunden mehrere Tausend Konten Überschreitung der max. Überweisungsdauer für SCT verspätete Vorlage bei Debtorbank für SDD keine vollautomatische Abwicklung end-to-end Daher wird mit SEPA Migration beendet STUZZA Klausur 26./

19 IBAN – only Auftrag IBAN-only Beauftragung nach VO
grenzüberschreitende Zahlungen nationale Zahlungen Umsetzung in Österreich Zahlungsanweisung - bereits heute Wahlmöglichkeit Online-Banking/MBS /2016 Auftrag mit IBAN-only ist für Kunden möglich, aber nicht verpflichtend! Zahlungen können auch nach dem Migrationsenddatum mit IBAN und BIC beauftragt werden.

20 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

21 Migration Überweisungen /1

22 Migration Überweisungen /2
Ca. 75% der Überweisungen wurden im Februar 2014 als SCT durchgeführt Die Migration der grenzüberschreitenden Überweisungen ist bereits erfolgreich abgeschlossen 85% der im Umlauf befindlichen Zahlungsbelege sind Zahlungsanweisungen Besonders Klein- und Mittelbetriebe nutzen die Nachfrist für die Migration auf die SEPA- Produkte STUZZA Klausur 26./

23 Österreichische Besonderheiten und die SEPA-Überweisung
Herausforderungen IZV bisher SEPA Verwendungszweck 980 Zeichen Verwendungszweck 140 Zeichen Referenz und Verwendungszweck Referenz oder Verwendungszweck Imageweiterleitung möglich ab 2016 keine Imageweiterleitung

24 vorbedruckte Zahlungsanweisung

25 QR-Code - vorbedruckte Zahlungsanweisung

26 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

27 Migration Lastschriften /1

28 Migration Lastschriften /2
Ca. 88% der Lastschriften wurden im Februar als SDD durchgeführt Die großen Creditoren haben die Migration bereits erfolgreich abgeschlossen. Die bisherige Option zur Verkürzung der Einreichfrist auf 1 Tag (Cor1) wird vielfach als Standard gewünscht. STUZZA Klausur 26./

29 Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (1)
Beantragung einer Creditor-Identifikationsnummer  Nur eine CID für alle SEPA Länder nötig! Vergabe und Verwaltung von Mandatsreferenz Max. 35 Stellen, Aufbau frei festlegbar Fortlaufende Nummerierung vs. „Referenz mit Bedeutung“ Beachten von Einreichfristen Die zeitgerechte Vorlage bei der Debtorbank gewährleistet die Durchführung bzw. Buchung am Fälligkeitstag. STUZZA Klausur 26./

30 Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (2)
Kennzeichnung von Lastschriften First/Recurrent/Last One-off Versand der Prenotification Vorankündigung der Lastschrift (Betrag, Fälligkeitstag, Mandatsnummer, CID) IdR 14 Tage vor Lastschrift, wenn nicht anders vereinbart Mandatsmigration Weiterverwendung derzeitiger Mandate für SDD Core möglich Neue Mandate bei SDD B2B STUZZA Klausur 26./

31 Verkürzte Einreichfrist COR1
Vorlagefrist D-1 Seit November 2012 gibt es bei der SEPA Lastschrift (SDD Core RB 6.0) die Option, eine verkürzte Vorlagefrist von D-1 einzuführen Die verkürzte Vorlagefrist ist seit April österreichweit im Einsatz! COR1 wird auch von der EBA unterstützt Flächendeckende Erreichbarkeit Österreich und Deutschland seit 6. Dezember 2013

32 SEPA B2B – die Firmenlastschrift
Kennzeichen Verfahren ohne Rückerstattung Nur für Unternehmen, keine Konsumenten Einreichfrist: 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) Achtung Prozessabwicklung verschieden zu SDD Core! Debtor unterzeichnet Mandat Mandat ist Debtorbank vorzulegen Debtorbank nimmt Mandat in Datenbanken auf  Verpflichtung der Debtorbank zur Prüfung gegen Mandat bei jeder Lastschrift!

33 Agenda Informationen zu SEPA Migration Österreich
Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

34 Das Ende der ZV-Altwelt
Aufträge zur sofortigen Durchführung (Belege, Online- Banking) im alten Format bis cut-off möglich Aufträge mit Durchführung nach nur noch mit SEPA Formaten Ab Es kann nur noch mit SEPA Formaten beauftragt werden Online-Banking Systeme nur noch mit IBAN/BIC Nur noch Zahlungsanweisung verwenden - alte Belege können nicht mehr angenommen werden XML Formate verwenden Nur noch MBS Version 5.1 oder 6.0 verwenden STUZZA Klausur 26./

35 Stolperfallen in der Migration /1
Prozesse und Abläufe Formulare/Vordrucke anpassen (Zahlungsanweisung, Mandate, Rechnungen, etc.) Koordinierung Rechnungslegungsprozess Für Kundenstruktur passende SEPA Produkte auswählen Technische Umsetzung Anpassung der Datenbanken (IBAN, BIC) und Umsetzung XML (Referenzen, Zeichensätze, etc.) Tests einplanen! Cor1 nur ab RB 6.0 möglich Achtung bei Kontoauszügen

36 Stolperfallen in der Migration /2
Grenzüberschreitende Transaktionen Unterschied SEPA-EU beachten Umsetzung der Optionen von VO 260/2012 im jeweiligen Land beachten Mandatserfordernisse im Land des Debtors beachten Unterschiedliche Migrationsenddaten beachten  nicht jedes Land gewährt Nachfrist! „Migrationslücke“ EURO-Länder und Nicht-EURO- Länder

37 Migrationsplan

38 Stiftgasse 15-17 e-Mail: office@stuzza.at A-1070 Wien
Mag. Katharina Quehenberger Telefon: +43/1/ Fax: +43/1/ Stiftgasse A-1070 Wien


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