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Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht

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Präsentation zum Thema: "Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht IPR Thomas Rauscher

2 SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN
Kollisionsrecht Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Deutsches Recht Spanisches Recht Italienisches Recht IPR Thomas Rauscher

3 andere Rechtskollisionen
New York California Interlokale Rechtsspaltung Nevada Hawaii Florida katholisch Interpersonale Rechtsspaltung sunni Shi‘i jüdisch Nichtehelich / Ehelich Intertemporale Kollision IPR Thomas Rauscher Einheitliche Kindschaft

4 Geschichte des IPR (1) Griechische Stadtstaaten lex fori
Griech.Gemeinrecht //Personalität Kolonien Römisches Recht // ius gentium Rom professio iuris Völkerwanderung Territorialität personalia realia Statutenlehre mixta IPR Thomas Rauscher

5 Sitz des Rechtsverhältnisses
Geschichte des IPR (2) Welches Statut gilt extraterritorial? Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt? Joseph Story comity of nations domicile Friedrich Carl v.Savigny Sitz des Rechtsverhältnisses Domizil Pasquale S. Mancini Nationalität Staatsangehörigkeit IPR Thomas Rauscher

6 Kodifikationen Art 3 Code civile Italien disp prel 1865
Spanien c.c. 1889 Schweiz: NAG 1891 EGBGB 1900 Portugal c.c. 1966 Österreich IPRG 1982 SFRJ IPRG 1982 EGBGB 1986 Türkei IPRG 1982 Schweiz IPRG 1989 Rumänien IPRG 1992 Italien IPRG 1995 UK IPRG 1995 Liechtenstein IPRG 1996 EGBGB 1999 DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963 Ungarn IPRG 1979 IPR Thomas Rauscher

7 IPR: Abgrenzung IZPR/IZVR:
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte Anerkennung ausländischer Entscheidungen Zustellung im Ausland/aus dem Ausland Rechtshilfe von und für andere Staaten Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung Materielle Rechtsvereinheitlichung UN(CISG) Haag UNCITRAL UNIDROIT EU-Ri IPR Thomas Rauscher

8 Kollisionsnorm Sachnorm Materielle Regelung Verweisungsnorm
auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug Sonstige Anknüpfungsnorm Art 17 Abs 1 EGBGB § 1944 Abs 3 BGB Einschränkung des Scheidungsstatuts Scheidung durch Gericht Art 17 Abs 2 EGBGB IPR Thomas Rauscher

9 Rechtsquellen des IPR Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze
Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Völkervertragliche Abkommen Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen Genfer Flüchtlingskonvention IPR Thomas Rauscher

10 Geltung völkervertraglichen IPRs
Zeichnung mit Vorbehalt Zeichnung Nur Hinweisfunktion Ratifikation Ratifikation Geltung als Völkervertrag Umsetzung in deutsches Gesetz Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB Auslegung: völkervertragliche Natur IPR Thomas Rauscher

11 Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm
Tatbestand Anwendbare Rechtsordnung 25 I EGBGB Grieche verstorben Griechisches Recht Unselbständige Kollisionsnorm = sonstige Anknüpfungsregel Tatbestand Sonstige Rechtsfolge Erblasser war Doppelstaater deutsche bzw effektive StA geht vor 5 I EGBGB IPR Thomas Rauscher

12 ? Einseitige Kollisionsnorm Vollkommen allseitige Kollisionsnorm
Sachverhalt mit deutschem Bezug Anwendbares Recht 24 Abs 1 aF EGBGB Deutscher Erblasser Deutsches Recht Sachverhalt ohne deutschen Bezug ? Vollkommen allseitige Kollisionsnorm Neutral beschriebener Sachverhalt Anwendbares Recht Deutscher Erblasser Deutsches Recht Italienischer Erblasser Italienisches Recht Chinesischer Erblasser Chinesisches Recht IPR Thomas Rauscher

13 Staat X als Tatbestands-Element
Verallseitigung Einseitige Kollisionsnorm Deutsches Tatbestands-Element Staat X als Tatbestands-Element Deutsches Recht Anwendbares Recht Recht X IPR Thomas Rauscher

14 Anknüpfung:Staatsangehörigkeit
Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten Wohnsitz Aufenthalt Staatsangehörigkeit Common Law domicile IPR Thomas Rauscher

15 Doppel/Mehrstaater ? Italien Österreich Deutschland
...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB) Italien Österreich Deutschland ? „effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1 Art 5 Abs 1 S 2 IPR Thomas Rauscher

16 Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten
...dem Recht des Staates, dem X angehört... zB: Ausgebürgert zB: Muslim aus Kosovo zB: dissidenter Tibeter ? Serbe?? Chinese?? Art 5 Abs 2: (gewöhnlicher) Aufenthalt Art 12 Genfer Konvention: Wohnsitz § 2 Abs 1 AsylVerfG: Rechtsstellung wie Art 12 Genfer K. IPR Thomas Rauscher

17 Gewöhnlicher Aufenthalt
aus: Haager Übereinkommen Beschleunigung im deutschen IPR Hilfsanknüpfung Alternative Anknüpfung Integration Bestimmung gew. Aufenthalt domicile Wohnsitz willentlich willentlich rein faktisch auch mehrfach Dauerhafter Aufenthalt Soziale Integration „for ever“ IPR Thomas Rauscher

18 Sonstige Anknüpfungskriterien
Rechtswahl Schuldvertragsrecht Zwingende Normen Ehegüter/Ehewirkungsrecht Drittinteressen Testamentserbrecht Nur eingeschränkt Öffentliche Interessen Namensrecht Sonstige Anknüpfungskriterien Schlichter Aufenthalt Handlungsort Belegenheitsort Engste Verbindung IPR Thomas Rauscher

19 Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)
Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht Dt. materielles Recht Rechtslage bis TT.MM.JJ Rechtslage seit TT.MM.JJ Dt.IPR Art 220, Art 236 materiell abgeschlossene Vorgänge tatbestandlich offene Vorgänge strittig abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge zB bereits rechtshängige Scheidung strittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge entstandene Dauerschuldverhältnisse IPR Thomas Rauscher

20 Natürliche Personen Art 7 Abs 1 S 1: Heimatrecht
Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?) Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?) Todesfeststellung bei Verschollenheit Kommorientenvermutungen volle und beschränkte Geschäftsfähigkeit Entmündigung Erweiterung durch Statusakte Art 7 Abs 1 S 2 Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten Ehemündigkeit - Testierfähigkeit Hoferbenfähigkeit nach HöfeO jeweiliges Sachstatut Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 Art 43 Abs 1 IPR Thomas Rauscher

21 Natürliche Personen ? Art 7 Wandelbarkeit Deutscher Österreicher
Rechts- und Geschäftsfähigkeit BGB ABGB Art 7 Abs 2 Schutz erworbener Rechtsstellung 18-jähriger Deutscher Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig Verallseitigung von Art 7 Abs 2 andere StA ? IPR Thomas Rauscher

22 Natürliche Personen Art 12 Art 7 Verkehrsschutz
- Vertrag (einseitige RechtsGesch analog) - im selben Staat (kein Distanzgeschäft) - nach Recht am Vertragsort handlungsfähig - nach Heimatrecht nicht handlungsfähig - Unkenntnis des Vertragspartners Keine Berufung auf Beschränkungen der Handlungsfähigkeit nach dem Heimatrecht V e r w e i s u n g gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Art 12 S 2 Partei- und Prozessfähigkeit nicht Art 7 Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts §§ 50 Abs 1 52 ZPO IPR Thomas Rauscher

23 Juristische Personen Gesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT „Gesellschaftsstatut“ Gründungstheorie Sitztheorie Recht nach dem gegründet meist auch: Satzungs-Sitz Effektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen in D bisher hM: Sitztheorie in Anglo-US und Skandinavien Rückverweisung möglich EU-Niederlassungsfreiheit? Art 43, 48 EGV -EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke -EuGH (Centros): Zweigniederlassung -EuGH (Überseering): Klagebefugnis -EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges. - möglich: Übereinkommen (Art 293) oder EG-VO IPR Thomas Rauscher

24 Juristische Personen Innere Verhältnisse der Gesellschaft - Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register - körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung - innere Willensbildung, Geschäftsführung - Organe, organschaftliche Vertretung - Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern Gesellschaftsstatut: Qualifikation - Verträge mit Dritten - insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung - außervertragliche Beziehungen zu Dritten Rechtsgeschäftliche Außenbeziehungen IPR Thomas Rauscher

25 Internationale Konzerne
Englisches Gesellschaftsstatut englische Inc Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens § 293 AktG Beherrschung keine Fusion Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG) Deutsche AG Deutsches Gesellschaftsstatut Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort des Organsitzes der beherrschten AG IPR Thomas Rauscher

26 Rechtsgeschäfte Wirksamkeit von WE, Folgen von Willensmängeln
Jeweiliges Geschäftsstatut (Erbstatut, Vertragsstatut, Ehegüterstatut) Stellvertretung gesetzliche: Statut des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig: jeweiliges Geschäftsstatut Vertretungsmacht: Wirkungsland (auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht) zB Art 21, Gesellschaftsstatut Mangels Vertretungsmacht gibt es kein Vertretungsstatut Vertreter ohne Vertretungsmacht IPR Thomas Rauscher

27 Formstatut Art 11 Geschäftsform Ortsform alternativ 1. Alt 2.Alt
Distanzverträge: alternativ beide Ortsformen - auch zulässig gewählte Geschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl Abs 5 Nicht genügend bei: - Verfügungen/dinglichen RG Abs 4 - [Immobiliarschuldverträgen] zB Art 15 Abs 3 - Gesellschaftsverträgen ? Abs 5 analog ? Qualifikation Prozessrecht Geschäftsstatut Regelung des Beweisverfahrens Über Formzwecke hinaus beschränkend IPR Thomas Rauscher

28 Substitution ? ? ? lex causae: Adoption Ehe Notar Tatbestand Mut‘a
notary public adopción Tatsächlich angewendetes Recht 1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ? 2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ? IPR Thomas Rauscher

29 Schuldvertragsstatut
Röm. EuSchVÜ Schuldvertragsstatut Art 27 ff Inkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1 - ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar - auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S 3 - keine Rück- und Weiterverweisung Art 35 Abs 1 - Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2 Hauptvertrag Rechtswahlvertrag Vertragsstatut Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1 Art 11, wenn nicht Art 29 Formstatut Aufenthaltsrecht des Vertragspartners Art 31 Abs 2 bei AGB und Schweigen IPR Thomas Rauscher

30 Schuldvertragsstatut
Art 28 „engste Verbindung“ Abs 1 Vermutungen Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2 Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3 was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae Abs 3 Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: Belegenheitsrecht auch Miete, Pacht Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4 Ausweichklausel: „engere Verbidnung Abs 5 Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2, 3, 4 IPR Thomas Rauscher

31 Verbraucherverträge + + Art 29 Abs 1 Vertragsabschluss-situationen
bestimmte Vertragstypen + Verbraucher + Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme im Nr 3 veranlasste Kauf-Reise aus dem Aufenthaltsstaat des Verbr. Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher Tätigkeit zuzurechnen Lieferung bewgl Sachen -Dienstleistungen - deren Finanzierung - mit Ausnahme von Abs 4 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht ein bei Rechtswahl Abs 1 ohne Rechtswahl Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des Verbrauchers Abs 2 Formstatut Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht Abs 3 IPR Thomas Rauscher

32 Individualarbeitsverträge
Art 30 Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis (abhängig, weisungsgebunden, Vergütung) mit Rechtswahl Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden Abs 1 =nicht derogierbar alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger ohne Rechtswahl Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes (Arbeit in 1 Staat) - der einstellenden Niederlassung (Arbeit in mehreren Staaten) Abs 2 Abs 2 Hs 2, 3 Ausweichklausel: „engere Verbindung“ IPR Thomas Rauscher

33 Zwingende Vorschriften/Eingriffsnormen
Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl Arbeitnehmer Art 30 Art 29 a Art 29 a EGBGB ( ) ersetzt frühere verbraucherschützende Kollisionsnormen (§ 12 AGBG, § 8 TzWrG Verbraucher iSd Art 29 Enger Zusammenhang zu EU oder EWR - öffentliches Angebot in EU/EWR - gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR - TzWRG: Belegenheit in EU/EWR des Staates, zu dem Zusammenhang besteht Anwendung der Normen zur Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien AGB/TzWR/Fernabsatz Art 34 Art 27 Abs 3 - Verbindung SV nur zu 1 Recht - keine Typenbegrenzung - Durchsetzung zwingender (=nicht abdingbarer) Normen Immer: Durchsetzung deutscher „zwingender Bestimmungen“ „zwingend“ = Eingriffsnorm mit internationalem Geltungsanspruch IPR Thomas Rauscher

34 Schuldvertragsstatut
Reichweite nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt) Vertragsschluss Art 31 Abs 1 Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn Vertrag unwirksam für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2 Art 32 Abs 1 Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut) Auslegung Erfüllung Art 32 Abs 2 Nichterfüllung Erlöschen Nichtigkeitsfolgen auch pVV Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen c.i.c. ? Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“ Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende Verkehrspflichten IPR Thomas Rauscher

35 Forderungsübergang Art 33 Schuldner Abtretung Forderungsstatut
Kausalverhältnis + Gläubiger Zessionar Zedent Verfügung Abs 1 Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut) Abs 2 Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar ?? Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner? hM: Forderungsstatut abgetr Forderung Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegt Abs 3 IPR Thomas Rauscher ?? Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut

36 Deliktsstatut Art 40 Abs 1 S 1 Grundanknüpfung: Tatortprinzip
„Auflockerung“ Distanz/Streudelikte Nachträgliche Rechtswahl: Art 42 früher: Kasuistik Verk.unfälle früher: Günstigkeitsprinzip Abs 1 S 2, 3 gemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und Verletzer Abs 2 Handlungsort Erfolgsort nur auf Verlangen „wesentlich engere Verbindung“ greift nur ggü Aufenthaltsrecht! Verletzter trägt Einschätzungsrisiko Art 41 Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut Abs 4 Direktanspruch Abwehr ausländischer Ansprüche früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF Abs 3 Schutz gegen unangemessene Regelungen Nr.1 höher als zur Entschädigung angemessen Nr. 2 andere Zwecke als Entschädigung Triple & Punitive Damages IPR Thomas Rauscher Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen

37 Bereicherungsstatut Art 38 Leistungskondiktion
Akzessorisch an Statut der Leistung Abs 1 Art 42 (Rechtswahl) Drei-Personen-Verhältnisse Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß G Zahlung durch Sicherungsgeber B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem Sicherungsvertragsstatut S B Sicherungsvertragsstatut Zahlung auf Anweisung ZE Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht Valuta Ang Anw aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3 Deckung IPR Thomas Rauscher

38 Bereicherungsstatut Art 38 Abs 2, 3 Nichtleistungskondiktion Abs 2
Bereicherung durch Eingriff Eingriffsort Bei sachenrechtlichen Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut Bei gemeinsamem gew. Aufenthalt: Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2 Bereicherung in sonstiger Weise Abs 3 Art 42 Nachträgliche Rechtswahl Ort des Bereicherungseintritts zB: abgeirrte Leistung Sitz des Empfängers IPR Thomas Rauscher

39 Geschäftsführung ohne Auftrag
Art 39 Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Abs 1 Ausnahmen (häufigere Fälle) Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit: deren Statut Abs 2 Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Art 41 Abs 1, 2 Nr 1 Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Art 41 Abs 1, 2 Nr 2 Nachträgliche Rechtswahl möglich Art 42 GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See) strittig Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs Heimatrecht des „geholfenen“ Fahrzeugs IPR Thomas Rauscher

40 Sachenrechtsstatut Art 43 Grundsatz: lex rei sitae Abs 1
Mobilien und Immobilien „Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung Art 46 Qualifikation: zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht alle dinglichen Rechte bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“ Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“ von Grundstück ausgehende Immissionen IPR Thomas Rauscher Deliktisch: Art 44

41 Sachenrechtsstatut Art 43 Statutenwechsel (Mobilien)
Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitute keine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut = Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation ?? „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse) Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr Abs 3 unter altem Statut nicht vollendeter Entstehungstatbestand kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen Gutglaubenserwerb unter neuem Statut aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs IPR Thomas Rauscher

42 A unmittelbarer Statutenwechsel B
Sachenrechtsstatut Res in transitu Land B Durch Land C Land A Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug zu Land C zB Pfändung in C Für andere Sachenrechts-Tb A unmittelbarer Statutenwechsel B Luft/Wasser/Schienen- Transport/Verkehrsmittel Art 45 Immer nach ihrem „Heimatrecht“ Luft: Registrierungsstaat Wasser: ebenso sonst Heimathafen Schiene: Zulassungsstaat IPR Thomas Rauscher


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