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Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?

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Präsentation zum Thema: "Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?"—  Präsentation transkript:

1 Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?
Studenten arbeiten ehrenamtlich Eigenbeteiligung der Patienten KV im Heimatsland? Arbeitsunfälle auch bei illegaler Beschäftigung über gesetzliche Unfallversicherung der BG Spenden

2 Medinetz Ulm e.V. Auszug aus der (Muster-) Berufsordnung, BÄK
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (2) Ärztinnen und Ärzte können Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.

3 Medinetz Ulm e.V. Mache ich mich strafbar?
„Medizinische Hilfe zu Gunsten von Illegalen wird nicht vom Tatbestand des § 96 Abs.1 Nr. 2 AufenthG (Beihilfe zum illegalen Aufenthalt) erfasst; Ärzte und sonstiges medizinisches Personal, das medizinische Hilfe leistet, macht sich nicht strafbar.“ Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Illegal aufhältige Migranten in Deutschland: Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen. Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Prüfauftrag „Illegalität“ aus der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005, Kapitel VIII 1.2, 2007

4 Medinetz Ulm e.V. „Handlungen von Personen, die im Rahmen ihres Berufes oder ihres sozial anerkannten Ehrenamtes tätig werden (insbesondere Apotheker, Ärzte, Hebammen, Angehörige von Pflegeberufen, Psychiater, Seelsorger, Lehrer, Sozialarbeiter, Richter oder Rechtsanwälte), werden regelmäßig keine Beteiligung leisten, soweit die Handlungen sich objektiv auf die Erfüllung ihrer rechtlich festgelegten bzw. anerkannten berufs-/ehrenamtsspezifischen Pflichten beschränken.“ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz Vor Nr , 2009

5 Medinetz Ulm e.V. Das heißt...
...dass Personen, die im Rahmen ihrer berufs-/ehrenamtsspezifischen Aufgaben illegal aufhältigen Ausländern Hilfestellung leisten, schon den Tatbestand der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nicht erfüllen.

6 Medinetz Ulm e.V. Schweigepflicht vs Meldepflicht I
„Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen von 1. dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist, [...]“ § 87 AufenthG Abs 2, Satz 1 Übermittlungen an Ausländerbehörden

7 Medinetz Ulm e.V. Schweigepflicht vs. Meldepflicht II
„Eine Übermittlung personenbezogener Daten und sonstiger Angaben nach § 87 unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.“ § 88 AufenthG Abs 1- Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verwendungsregelungen

8 Medinetz Ulm e.V. Das heißt...
...die Behandlung der Illegalisierten unterliegt genauso der Schweigepflicht wie die Behandlung anderer Patienten auch! Das Gebot der Schweigepflicht steht über dem Gebot der Meldepflicht!

9 Medinetz Ulm e.V. Im Falle eines Notfalles:
können die Patienten ins Krankenhaus gehen und müssen dort behandelt werden darf das Krankenhaus keine Daten an die Ausländerbehörde weitergeben es können trotzdem, ohne Aufdeckung der Identität des Patienten, Kostenerstattungsanprüche beim Sozialamt geltend gemacht werden

10 Medinetz Ulm e.V. Rechtliche Grundlage:
„Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ AsylbLG § 4 Abs 1 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

11 Medinetz Ulm e.V. Seit 2009 sind auch die Krankenhausverwaltungen, insbesondere die Abrechnungsstellen ausdrücklich in die Schweigepflicht mit einbezogen! „Bei den in §203 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 bis 6 und Absatz 3 StGB genannten Personen handelt es sich nach Absatz 1 Nummer 1 StGB um Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker [...] sowie die berufsmäßig tätigen Gehilfen dieser Berufsgruppen, insbesondere auch das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal öffentlicher Krankenhäuser, […] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz Nr , 2009

12 Medinetz Ulm e.V. Im ambulanten Fall:
können sich die Patienten einen Krankenschein beim Sozialamt holen und damit zum Arzt gehen ihnen obliegt beim Sozialamt aber die Darlegungslast, dass sie nach dem AsylbLG leistungsberechtigt sind sie müssen also ihre Personendaten an das Sozialamt geben das Sozialamt muss sie nach §87 AufenthG an die Ausländerbehörde melden

13 Medinetz Ulm e.V. Dass heißt...
illegalisierte kranke Menschen gehen aus Angst vor Meldung und Abschiebung nicht zum Arzt erst wenn die Krankheit so ernst, akut oder sehr weit fortgeschritten ist, gehen sie als Notfall ins Krankenhaus oder wenden sich an Hilfsorganisationen, Einrichtungen wie Medinetz oder Malteser Migranten Medizin u.a.


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