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Vorlesung von Dr. Marc Hansmann im Sommersemester 2014

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Präsentation zum Thema: "Vorlesung von Dr. Marc Hansmann im Sommersemester 2014"—  Präsentation transkript:

1 Vorlesung von Dr. Marc Hansmann im Sommersemester 2014
Kommunalfinanzen

2 Freitag, 09.05.14, 16.15-17.45 Uhr: Finanzierung der Kommunalaufgaben
Inhaltsübersicht Seite Freitag, , Uhr: Einführung in die kommunale Selbstverwaltung Freitag, , Uhr: Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung Freitag, , Uhr: Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung Freitag, , Uhr: Finanzierung der Kommunalaufgaben Freitag, , Uhr: Kameraler Haushalt Freitag, , Uhr: Doppischer Haushalt Freitag, , Uhr: Entwicklung der Kommunalfinanzen Freitag, , Uhr: Finanzlage der Landes- hauptstadt Hannover 5 15 29 35 54 65 90 100

3 Freitag, 20.06.14, 14.30-16.00 Uhr: Haushaltskonsolidierung
Inhaltsübersicht Seite Freitag, , Uhr: Haushaltskonsolidierung Freitag, , Uhr: Gemeindefinanzreform Freitag, , Uhr: Kommunaler Finanzausgleich Freitag, , Uhr: Kreis- und Regionsfinanzen Freitag, , Uhr: Kommunale Unternehmen Freitag, , Uhr: Beteiligungsmanagement 114 145 166 183 198 212

4 Grundlegende Literatur
Deutscher Städtetag (Hg.), Gemeindefinanzbericht 2013, Berlin, Köln 2013. Marc Hansmann (Hg.), Kommunalfinanzen in der Krise. Problemlagen und Handlungsansätze, Berlin 2011. Hannes Rehm, Sigrid Matern-Rehm, Kommunalfinanzen, Wiesbaden 2010. Joachim Rose, Kommunale Finanzwirtschaft Niedersachsen. Grundriss für die Ausbildung und Fortbildung, 5. Auflage, Stuttgart 2011. Jörg Bogumil, Lars Holtkamp, Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung: Eine policyorientierte Einführung, Wiesbaden 2006. Gunnar Schwarting, Der kommunale Haushalt. Haushaltssteuerung – Doppik – Finanzpolitik, 4. Auflage, Berlin 2010. David E. Wildasin, Urban Public Finance, Chur u.a Horst Zimmermann, Kommunalfinanzen. Eine Einführung in die finanzwissenschaftliche Analyse der kommunalen Finanzwirtschaft, Baden-Baden 2. Auflage 2009.

5 1. Einführung in die kommunale Selbstverwaltung
Freitag, , Uhr 1. Einführung in die kommunale Selbstverwaltung

6 1.1 Die kommunale Selbstverwaltung
Idee und Definition der kommunalen Selbstverwaltung: Bürger/innen verwalten sich selbst und werden nicht von einem Fürsten bzw. Landesherrn oder von einem Zentralstaat regiert. Historische Wurzeln: Antike (Rom und Athen) Städte im Mittelalter Preußische Städteordnung von Freiherr vom Stein von 1808 Normative Begründung: Bürgerbeteiligung/Demokratie Subsidiaritätsprinzip Optimale Allokation

7 1.2 Ist eine kommunale Aufgabenerledigung effizienter als eine zentralstaatliche?
Ja, weil... Nein, weil... Optimale Allokation wegen des interkommunalen Wettbewerbs Fehlallokation aufgrund fehlenden interregionalen Ausgleichs Unmittelbare Beeinflussbarkeit der Entscheidungen (Stadtrat) Anreize für fachlich-rationale Entscheidungen niedrig Fühlbarkeit von Einnahme- und Ausgabenentscheidungen Fehlallokationen aufgrund von Steuerdumping Steuerbarkeit des Leistungsan-gebots aufgrund geringer Größe Keine ausreichenden Skalen-effekte möglich Bedingung: Fiskalische Äquivalenz, d.h. Entscheidungsmöglichkeit auch über Einnahmenhöhe Trend zum Unitarismus unumkehrbar, fiskalische Äquivalenz daher unrealistisch

8 Kein dreigliedriger Staatsaufbau
1.3 Staat und Kommune Kein dreigliedriger Staatsaufbau Art. 30 GG: „Die Aus-übung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staat-lichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grund-gesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ Bund Länder Kommunen Staat Kommunale Selbstverwaltung Probleme: „Verflechtungs-falle“ zwischen Bund und Ländern seit langem Prozess der Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung Die Kommunen sind aus staatsrechtlicher Sicht Teil der Länder. Die kommunale Selbstverwaltung wird jedoch vom Grundgesetz (Art. 28, Abs. 2, Satz 1) garantiert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

9 1.4 Eigener und übertragener Wirkungskreis der Kommunen
Eigener Wirkungskreis (= genuine kommunale Selbstverwaltung) Übertragener Wirkungskreis Freiwillige Aufgaben Pflichtaufgaben Weisungsaufgaben Sportförderung, wie z.B. Bäder und Sportplätze Kulturförderung, wie z.B. Theater und Bibliotheken Erwachsenenbildung Jugendzentren Altenheime Sozialer Wohnungsbau Wirtschaftsförderung Arbeitsmarktpolitik Öffentlicher Nahverkehr Teile vom Umweltschutz Bauleitplanung Straßenbau Schulgebäude Kinderbetreuung Jugend- und Sozialhilfe Feuerwehr „Kommunale Daseins-fürsorge“, vor allem Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung Gesundheitswesen Meldewesen Ausländerbehörde Bauaufsicht Gesundheitsaufsicht Ziviler Bevölkerungsschutz Kommune bestimmt sowohl „ob“ als auch „wie“ Kommune bestimmt „wie“ Kommune führt nur aus (unterste staatliche Instanz)

10 1.5 Die innere Gemeindeverfassung am Beispiel der Stadt Hannover
Rats- vorsitzender Verwaltungs- ausschuss (VA) leitet wählt leitet besetzt besetzt Ausschüsse Oberbürger- meister (OB) Stadtrat bereiten Be- schlüsse vor Mitglied Bürger- entscheid wählt leitet wählen ehren-amtlicher Bestandteil stimmen ab Erster Stadtrat Käm- merer Stadt-baurat Stadt-schulrat Sozial- dezernent Einwohner/innen Stadtverwaltung orange = Organstellung Stadtrat ist (formal) oberstes Organ. Verwaltungsausschuss hat „Lückenkompetenz“.

11 1.6 Die bis 1996 in Niedersachsen bestehende „Zweigleisigkeit“
Ehrenamtlicher Oberbürger- meister Verwaltungs- ausschuss (VA) leitet leitet wählt besetzt besetzt Ausschüsse Oberstadt- direktor bereiten Be- schlüsse vor Stadtrat wählt leitet wählen ehren-amtlicher Bestandteil Stadt-direktor Käm- merer Stadt-baurat Stadt-schulrat Sozial- dezernent Bürger/innen Stadtverwaltung These von Banner, dass die norddeutsche Ratsverfassung mit dem vom Rat gewählten OB zur fraktionsunmittelbaren Verwaltung führt und damit Anreize schafft, Ausgaben und Defizite zu maximieren. Siehe Gerhard Banner, Haushaltspolitik und Haushaltskonsolidierung, in: Günter Püttner (Hg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Auflage, Bd. 6, Berlin u.a. 1985, S , hier S. 428.

12 1.7 Ist der Stadtrat ein (Kommunal-)Parlament?
Merkmale eines Parlaments: Vom Stadtrat erfüllt: Gesetzgebung (Legislative) Nein, aber Stadtrat setzt Recht durch Satzungen Budgetverantwortung (Beschluss des Haushalts als Ermächtigungsgrundlage für das Verwaltungshandeln) Ja Wahl des Regierungschefs Direktwahl des OB, aber Stadtrat wählt die politischen Beamten (Stadträte/Dezernenten) Organisation in Fachausschüsse zur Vorbereitung der Parlamentsbeschlüsse Trennung von der Exekutive (Regierung und Verwaltung), Legislative kontrolliert Exekutive Nein, Stadtrat ist ehrenamtlicher Teil der Stadtverwaltung, aber Selbstverständnis der Ratsmitglieder oft ein anderes Trennung zwischen Mehrheitsfraktionen und Opposition, hohe Parteipolitisierung Widerspricht eigentlich dem Ideal der kommunalen Selbstverwaltung, aber zumindest in Großstädten: Ja

13 1.8 Die Region Hannover Reform der interkommunalen Zusammenarbeit im Jahr 2001: Stadt Hannover gibt Kreisfreiheit auf. Landkreis Hannover löst sich auf. Kommunaler Großraumverband Hannover (KGH) löst sich auf. Bis heute Präzedenzfall in Deutschland Stadt, Umlandgemeinden, Landkreis und KGH bilden die neue Körperschaft Region Hannover mit folgenden Aufgaben: Sozialhilfe Jugendhilfe Berufsbildende Schulen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Natur- und Umweltschutz ÖPNV Gesundheitswesen Müllabfuhr

14 1.9 Die Bezirksräte Aufgaben der Stadtbezirke (nach NGO § 55c): Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung für die im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Büchereien, Kindergärten, Sportanlagen…, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen..., Pflege des Ortsbildes..., Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk, Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege sowie der Kunst im Stadtbezirk, Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften, Märkte, Repräsentation des Stadtbezirks eine Reihe von Anhörungsrechten, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung

15 2. Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung
Freitag, , Uhr 2. Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung

16 2.1 Historischer Erklärungsansatz für den Aufbau der kommunalen Leistungsverwaltung
Deutsches Reich Städte Großstädte (> Einwohner) Hannover Linden 1871 41,1 Mio. Ew. 14,8 Mio. Ew. (= 36 %) 2 Mio. Ew. (= 5 %) Ew. Ew. (1864) 1910 64,9 Mio. Ew. 39,0 Mio. Ew. (= 60 %) 13,8 Mio. Ew. (= 21 %) Ew. Ew. (1913) Industrialisierung und Urbanisierung im „langen 19. Jahrhundert“ als Problem für die Kommunen Quelle: Sp. 2-4: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: , München 1995, S. 512 Sp. 5-6: Klaus Mlynek / Waldemar R. Röhrbein, Geschichte der Stadt Hannover, Bd. 2, Hannover 1994, S. 355f.

17 2.2 Ausbau der Kommunalverwaltung als Problemlösung
Probleme aufgrund der Bevölkerungsexplosion Wohnungsnot Entstehung von „Slums“ Große Müllmengen Schmutziges Wasser Unhaltbare Hygienezustände beim Abwasser Seuchengefahr sowie hohe Krankheits- und Mortalitätsraten Energiemangel Räumliche Trennung von Wohnung und Arbeit Pauperismus (Verarmung) Unzureichende Bildungsmöglichkeiten Gefahr von Feuersbrünsten Lösungsansätze Kommunaler Wohnungsbau Kommunale Bauleitplanung Kommunale Müllabfuhr Kommunale Wasserwerke Kommunale Kanalisation und Klärwerke Kommunale Krankenhäuser und Gesundheitsämter Kommunale Lebensmittelkontrolle und Schlachthöfe Kommunale Grünanlagen, Bäder und Sportplätze Kommunale Elektrizitäts- und Gaswerke Öffentlicher Personennahverkehr und Bau fester Straßen und Bürgersteige Staatliches Sozialversicherungssystem und kommunale Sozialpolitik Kommunale Sparkassen Kommunales Schulwesen Kommunale Berufsfeuerwehr

18 = Kommunalunternehmen = Ämterstruktur
2.3 Professionalisierung und Ausbau der hannoverschen Stadtverwaltung seit 1870 Neuorganisation der Bauverwaltung mit Stadtbaurat an Spitze 1875 Einwohner- meldeamt 1910 GBH 1927 Wohnungs- amt 1919 Berufsfeuerwehr 1880 Neuorganisation der Schulverwaltung mit Stadtschulrat an Spitze 1894 Armenverwaltung 1897 Wohlfahrtsamt 1919/23 Meldestelle für Arbeitsplätze 1905 Müllabfuhr 1849 Wasserwerk 1878 Kanalisation Klärwerk 1908 üstra 1872/92 priv. 1970 städt. Städtisches Gartenamt 1890 Gose- riedebad 1905 Masch- park 1902 Gesund- heitsamt 1935 Schlachthof 1905 städt. 1895 priv. Kranken- häuser 1895 städt. kirchliche Gaswerk 1825 priv. E-Werk 1890 1914 städt. Sparkasse 1823 Messe 1947 = Kommunalunternehmen = Ämterstruktur

19 2.4 Ursachen für den Aufbau der kommunalen Leistungsverwaltung
Bürokratische Reformtradition in Deutschland Preußische Reformen nach der Niederlage gegen Napoleon Finanzielle Möglichkeiten der Städte Hohe Einnahmen durch Miquelsche Finanzreform von 1891/93 (Gewerbe- und Grundsteuer, Zuschlagsrecht auf Einkommensteuer) und die Gewinne der Kommunalunternehmen (ca. 10% der gesamten kommunalen Einnahmen) Zweckmäßigkeitserwägungen Es „sticht als besonders auffällige, innovative institutionelle Lösung von schwierigen Problemen der Kommunalbetrieb ins Auge, ... während in anderen westlichen Ländern dieselben Aufgaben seit jeher ... von Privatunternehmen wahrgenommen werden ... Insgesamt haben die Städte manche schwierige Herausforderung der Urbanisierungsepoche mit der breiten Palette ihrer Kommunalunternehmen verblüffend produktiv beantwortet.“ (Wehler, a.a.O, S. 532f.) Ideologischer bzw. ordnungspolitischer Hintergrund Ziel der umfassenden kommunalen Daseinsfürsorge sowohl beim „Munizipalsozialismus“ der SPD als auch beim „konservativen Staatssozialismus“ (z.B. Adolph Wagner)

20 2.5 Kommunalunternehmen aus ordnungspolitischer Perspektive
Vorwurf gegen die Kommunalwirtschaft: „Kalte Sozialisierung“ Sozialdemokratisches Ziel: Munizipalsozialismus 20er Jahre Kommune betätigt sich grundsätzlich nicht wirtschaftlich und privatisiert daher weitgehend Aufgaben und Unternehmungen. Kommune betätigt sich – soweit es die rechtlichen Grenzen erlauben – wirtschaftlich und folgt dem Leitbild des Gemeinwohls. Public-Private- Partnership heute

21 2.6 Rechtliche Grenzen von Kommunalunternehmen
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) § 108: „(1) Die Gemeinden dürfen sich zur Erledigung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertig, 2. die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen, 3. der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Unternehmen der Gemeinden können geführt werden 1. Als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe), 2. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ... (5) Bankunternehmen dürfen die Gemeinden nicht errichten. Für das öffentliche Sparkassenwesen bleibt es bei den besonderen Vorschriften.“ Zielsetzung des Mittelstandsförderungsgesetzes i.d.F. vom (Nds.GVBl. S. 132): Gemeinden sollen sich in ihrer wirtschaftlichen Betätigung zugunsten privater Unternehmer zurückhalten.

22 2.7 Beispiele für die Aufgabenerledigung außerhalb der Kernverwaltung
Erledigung durch: Bäder Kernverwaltung oder GmbH (z.B. in Berlin) Museen Kernverwaltung oder Stiftungen (z.B. in Hamburg) Erwachsenenbildung (VHS) Kernverwaltung, Eigenbetrieb oder GmbH Kinderbetreuung Kernverwaltung, Eigenbetrieb oder private Betreiber Altenheime Kernverwaltung, Stiftungen oder privatisiert/verkauft Öffentlicher Nahverkehr GmbH oder AG Abwasserentsorgung Eigenbetriebe, Anstalten oder privatisiert/verkauft Müllabfuhr Zweckverbände oder privatisiert/verkauft Strom- und Wasserversorgung GmbH, AG oder privatisiert/verkauft Krankenhäuser Eigenbetrieb, GmbH oder privatisiert/verkauft Schulgebäude Kernverwaltung, Eigenbetrieb, Beteiligungs-unternehmen oder PPP Jugendzentren Kernverwaltung oder private Betreiber (Sozialer) Wohnungsbau GmbH oder privatisiert/verkauft

23 2.8 Ursachen potentieller Ineffizienz in der Kommunalverwaltung
Generelle Ursachen Eigeninteresse der beteiligten Akteure (Public-Choice-Theorie) Fehlender politischer und ökonomischer Verbund Ursachen für Allokationsineffizienz (suboptimales Angebot infolge übersteigerter Nachfrage) Ursachen für Produktionsineffizienz (überhöhte Kosten) Komm. Wähler Fiskalillusion Strategisches Verhalten (Freifahrer) Gruppen-interessen (Rent Seeking) Mängel im kollektiven Entscheid Komm. Politik Stimmen-maximierung politische Renten Verwaltung Budget- und Spielraum-maximierung Verzerrte Informationen (Prinzipal-Agent-Problem) Rahmenbedingungen Monopolangebot Kameralismus Haushaltsrecht Dienstrecht komplexer politisch-administrativer Apparat mangelnde Wirtschaftlichkeits-kontrolle kurzer Zeithorizont Führungssystem mangelnde Anreiz-, Kontroll- und Sank-tionsmechanismen problematisches Verhältnis Rat-Verwaltung Trennung Fach- und Ressourcen-verantwortung Fehlende oder asymmetrisch verteilte Informationen über Kosten und Nutzen Quelle: Karl-Dieter Grüske, Michael Maier, Das Neue Steuerungsmodell in der kommunalen Verwaltung: Grundlagen, Zwischenbilanz und kritische Analyse, in: Norbert Andel (Hg.), Probleme der Kommunalfinanzen, Berlin 2001 (Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F. Bd. 283), S , hier S. 177

24 „organisierte Verantwortungslosigkeit“
2.9 Fehlende Ergebnisverantwortung in der klassischen Verwaltung OB Rat Einzelprojekte Einzelprojekte allgemeine und politische Verantwortung Querschnitts-bereiche Organisation Personal Haushalt Fachbereiche Soziales Schule Gesundheit Bau usw. Ressourcen-verantwortung Fachver-antwortung „organisierte Verantwortungslosigkeit“ (Gerhard Banner) Quelle: Christoph Reichard, Umdenken im Rathaus. Neue Steuerungsmodelle in der deutschen Kommunalverwaltung, 2. Auflage, Berlin 1994, S. 18.

25 Lösungsansätze im New Public Management
2.10 New Public Management als Lösungsansatz Strukturprobleme Lösungsansätze im New Public Management geringe Zielorientierung bzw. dominierende Regelorientierung Einführung eines Ziele-Systems (einschl. Leitbild) neue Führungsphilosophie „Führen mit Zielen“ Coaching der Führungskräfte Forcierung der Projektarbeit geringe Ergebnisorientierung / „organisierte Verantwortungslosigkeit“ (Gerhard Banner) Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung (Budgetierung) Dezentralisierung schlechte Stimmung und gering motivierte Mitar-beiter/innen Personalmanagement / Personalentwicklung veränderte Personalauswahl Leistungsbezahlung Dominanz von Nischen, Inseln und Arbeitsteilung Schaffung größerer Arbeitseinheiten Matrix-Organisation aus Linie und Projekten Führungsverständnis „oberste Sachbearbeiter“ Verbindliche Führungsphilosophie Veränderte Führungskräfteauswahl Führungskräftebewertung Detailsteuerung durch politische Führung Schaffung starker Steuerungseinheiten zur direkten Unterstützung der politischen Führung Reform der Ratsarbeit Quelle: Marc Hansmann, Management und Controlling in der Ministerialverwaltung, Sternenfels u.a

26 2.11 Das Neue Steuerungsmodell
Unterstützungsinstrumente Controlling Definition: Führungs- und Steuerungsunterstützung Aufgaben: Unterstützung bei der Definition der Ziele Messung der Zielerreichung/ Wirkungsmessung Planung/Messung des Ressourcenverbrauchs für die Zielerreichung Unterstützung bei der Ressourcensteuerung Prozessmanagement Können die Produkte effizienter erstellt werden? Qualitätsmanagement Kann eine höhere Qualität der Facharbeit / der Produkte erreicht werden? Führungstraining Wie können die Führungskräfte ihrer Verantwortung gerecht werden? Fachliche Ziele Zu erreichen mit: Budget (Input) Ressourcenverbrauch zu steuern mit: Produkten (Output) Führen mit Zielen (Zielvereinbarungen) Verantwortung der Führungskraft Qualität der Facharbeit/Produkte Kunden- orientierung Mitarbeiter- orientierung Ressourcen (Steuerung in Richtung Zielerreichung) Wirkungen (Outcome)

27 2.12 Neues Steuerungsmodell gescheitert?
Sehr viele Konzepte entwickelt Konzeption Umsetzung In vielen Behörden eingeführt Anwendung Nur in den wenigsten Fällen wirkliche Anwendung Die Ursachen der Anwendungslücke liegen zum einen in zu technokratisch und IT-lastig, zu komplex und zu instrumentell angelegten Ansätzen und zum anderen in den veränderungsresistenten Verwaltungs- und Führungsstrukturen.

28 2.13 Phasen der Verwaltungsreform
Doppik Public Private Partnership E-Government Interkomm. Zusammenarbeit Neues Steuerungsmodell KLR (Produktansatz) Privatisierung Reform der Gemeindeordnungen New Public Management Kosten-/Nutzenrechnungen bei Investitionen Managementthemen „Planungseuphorie“ Organisationsuntersuchungen Gebietsreformen Druck durch permanent nötige Haushaltskonsolidierung 70er 80er 90er Jahre aktuell Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Sonderinfo 03/2005, S. 1

29 3. Die Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung
Freitag, , Uhr 3. Die Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung

30 3.1 Die Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung
Bundes-republik Gesetzgebungshoheit Ertragshoheit Verwaltungshoheit Bund (konkurrierende) Gesetz-gebungshoheit über Einkommen- und Umsatzsteuer Einkommen- und Umsatz-steuer sind seit der Großen Finanzreform von 1969 Gemeinschaft-steuern Bund und Länder erhalten seit 1969 eine Gewerbe-steuerumlage Zollverwaltung Länder Zustimmung des Bundesrats in der Regel erforderlich Finanzverwaltung Verwaltungsvereinbarung von 1970 zur Zusammen-arbeit von Bund und Ländern Kommunen keine Beteiligung an der Einkommensteuer seit 1969 und an der Umsatz-steuer seit 1998 Hebesatzrecht auf Real-steuern Weitere kleinere Kommu-nalsteuern, z.B. Hunde-steuer (Kämmereien)

31 3.2 Ertragshoheit über die Einkommensteuer im 20. Jahrhundert
v.H. Die Ertragshoheit über die Einkommensteuer entwickelt sich im 20. Jahrhundert eindeutig in Richtung der nationalen Ebene, und zwar vor allem auf Kosten der Kommunen. Diese besaßen bis zum Ersten Weltkrieg durch das Zuschlagsrecht den größten Aufkommensanteil und wurden in den 50/60er Jahren überhaupt nicht an der Einkommensteuer beteiligt.

32 3.3 Ertragshoheit über die Umsatzsteuer im 20. Jahrhundert
v.H. Als indirekte Steuer gehört die Umsatzsteuer traditionell zur nationalen Ebene. Im Rahmen des 1969 eingeführten bzw. ausgebauten Verbundsystems wurden die Länder mit zunächst 30 % beteiligt. Seitdem steigt der Länderanteil deutlich an (u.a. 1995/96 wegen der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den FAG sowie der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs). Quelle: Für die Jahre bis 1969: Hansmann (2000), passim; für die Jahre ab 1970: BMF, Finanzplan des Bundes 2004 bis 2008, 77 (Schaubild 17) und Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016, 72 (Schaubild 16) .

33 3.4 Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften am gesamten Steueraufkommen
Die Kommunen sind im 20. Jahrhundert die großen Verlierer bei der Verteilung des Steueraufkommens. Quelle: Für die Jahre bis 1990: Marc Hansmann, Wege in den Schuldenstaat. Die strukturellen Probleme der deutschen Finanzpolitik als Resultat historischer Entwicklungen, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 55 (3/2007), , hier 453; für die Jahre ab 2000: BMF, Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016, 70 (Schaubild 15) .

34 3.5 Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften an den gesamten Staatsausgaben
Die Systemfunktion der Kommunen wird vor allem durch ihren hohen Anteil an den gesamten öffentlichen Ausgaben (bzw. Aufgaben) deutlich. Quelle: Für die Jahre bis 2000: Hansmann (2007), 454; für das Jahr 2010: BMF-Monatsbericht Dezember 2012, 75 (Tab. 7), eigene Berechnung.

35 4. Finanzierung der Kommunalaufgaben
4. Freitag, , Uhr 4. Finanzierung der Kommunalaufgaben

36 4.1 Kommunale Aufgaben und deren Finanzierung durch Gebühren
Bäder Theater und Museen Erwachsenenbildung (VHS) Bibliotheken Kinderbetreuung Altenheime Öffentlicher Nahverkehr „Kommunale Daseinsfürsorge“, vor allem Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Strom- und Wasser-versorgung Straßenreinigung Gesundheitswesen Sozialhilfe Schulgebäude Jugendzentren Sozialer Wohnungsbau spezielle Entgelte / Gebühren Krankenversicherung Partieller Ersatz vom Land und von Angehörigen Keine Gebühr (Subventionierte) Mieten

37 4.2 Rangfolge der Finanzierung
1. Sonstige Einnahmen 2. Spezielle Entgelte 3. Steuern 4. Kredite Einnahmen der Kommune öffentlich-rechtliche Einnahmen privatrechtliche Einnahmen z.B. Mieten, Pachten, Ver-kaufserlöse, Konzessions-abgaben Eintrittsgelder Abgaben sonstige öffentlich-rechtliche Einnahmen Steuern Realsteuern Kleine Kom-munalsteuern Gebühren Verwaltungs-gebühren Benutzungs-gebühren Beiträge Erschließungs- Ausbau- Anschluss- Kurbeiträge Zuweisungen Umlagen Steuerbe-teiligungen Bußgelder Zwangs-gelder *Rechtliche (NGO § 83) und finanzwissenschaftliche (Äquivalenzprinzip) Forderung

38 durch städtischen Haushalt
4.3 Kostendeckungsgrade von Dienstleistungen der LHH Prozent Subventionierung durch städtischen Haushalt Kostendeckungsgrad Abwasser VHS KoKi Kitas Hist. Museum Kestner Museum Sprengel Museum Musik- schule Herren- hausen Erläuterung: Plan-Werte 2013 Bäder Büchereien

39 städtischer Zuschuss pro Besucher/in
4.4 Subventionierung der städtischen Museen Museum Zuschuss aus dem Haushalt Kosten- deckungsgrad städtischer Zuschuss pro Besucher/in Museum August Kestner 1,8 Mio. € 10 % 54 € Historisches Museum 2,1 Mio. € 9 % 25 € Sprengel Museum 3,2 Mio. € 51 % 22 € Erläuterung: Ist-Werte 2012 (Stand )

40 städtischer Zuschuss pro Besucher/in
4.5 Subventionierung weiterer städtischer Kultureinrichtungen Einrichtung Zuschuss aus dem Haushalt Kosten- deckungsgrad städtischer Zuschuss pro Besucher/in Volkshochschule 4,2 Mio. € 50 % 132 € Musikschule 2,4 Mio. € 39 % 556 € Stadtbibliothek 11 Mio. € 6 % 7 € Kommunales Kino 0,5 Mio. € 27 % 16 € Erläuterung: Ist-Werte 2012

41 städtischer Zuschuss pro Besucher/in
4.6 Subventionierung von Herrenhausen Zuschuss aus dem Haushalt Kosten- deckungsgrad städtischer Zuschuss pro Besucher/in 7,4 Mio. € 25 % 16 € Erläuterung: Ist-Werte 2012

42 städtischer Zuschuss pro Besucher/in
4.7 Subventionierung der städtischen Bäder (in 2012) Bad Zuschuss aus dem Haushalt Kosten- deckungsgrad städtischer Zuschuss pro Besucher/in Stadionbad 1,6 Mio. € 23 % 8,50 € Vahrenwalder Bad 1,1 Mio. € 27 % 7,20 € Nord-Ost-Bad 30 % 7,10 € Stöckener Bad 0,5 Mio. € 22 % 10,30 € Lister Bad 0,3 Mio. € 38 % 2,90 €

43 4.8 Struktur der kommunalen Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Mrd. Euro
Steuern 69,7 Gewerbesteuer (netto) 30,5 Einkommensteueranteil 24,6 Umsatzsteueranteil 3,5 Gebühren 16,6 Laufende Zuweisungen 58,0 Investitionszuweisungen 9,4 Sonstige Einnahmen 29,9 Gesamt 183,6 Ausgaben Mrd. Euro Personal 46,4 Sachaufwand 39,2 Soziale Leistungen 43,3 Zinsen 4,3 Investitionen 22,0 Baumaßnahmen 17,6 Erwerb Sachvermögen 4,4 Sonstige Ausgaben 30,2 Gesamt 185,3 Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 4 (alte und neue Länder im Jahr 2011).

44 4.9 Entwicklung der kommunalen Ausgabenstruktur im 20. Jahrhundert
1913/14 1926/27 1955 1995 Quelle: Horst Zimmermann, Kommunalfinanzen, Baden-Baden 1999, S. 102; eigene Darstellung

45 4.10 Gewerbesteuer Steuergegenstand: Gewerbebetrieb = gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts; Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder von freien Berufen nicht gewerbesteuerpflichtig Charakter: Objektsteuer, da nur eine Sache und nicht eine Person besteuert wird Rechtfertigung: Beteiligung der Gewerbebetriebe an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur; daher grundsätzlich Äquivalenz und nicht Leistungsfähigkeit als Besteuerungsprinzip Geschichte: bereits im Mittelalter erhoben; seit der Miquelschen Finanzreform von 1891/93 eine Kommunalsteuer; seit 1950 bundeseinheitliches Gewerbesteuergesetz Besteuerungsgrundlage: seit 1998 ausschließlich der Gewerbeertrag unter Hinzurechnung/Abzug ertragsunabhängiger Elemente; Lohnsummensteuer und Gewerbekapitalsteuer 1979 bzw abgeschafft Steuerhöhe: vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune (Mindesthebesatz von 200% seit 2004); Zerlegung nach Betriebsstätten Ermittlung des Steuermessbetrags: grundsätzlich 3,5% des Gewerbeertrags, aber: Freibeträge für natürliche Personen/Personengesellschaften in Höhe von Euro Verminderung/Vermehrung des nach dem Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuergesetz ermittelten Gewinns um bestimmte Beträge, insbes. Erfassung aller Zinsen und Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25% bei einem Freibetrag von €, + betriebliche Renten, -1,2% des Einheitswertes der Betriebsgrundstücke (weitere Zurechnungen/Abzüge eher technischer Natur, insbesondere um Doppelbelastungen zu verhindern) Verhältnis zu anderen Unternehmensteuern: Anrechenbarkeit des 3,8-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer

46 4.11 Belastungswirkung der Gewerbesteuer Hebesatz (in Prozent)
geschätzte Mehreinnahmen im Haushalt Steuerhöhe in Prozent des Gewinns (Gewerbeertrags) prozentuale Erhöhung für die Steuerpflichtigen status quo (460) - 16,1 % auf 470 11 Mio. € 16,5 % 2,2 % auf 480 23 Mio. € 16,8 % 4,3 % auf 490 34 Mio. € 17,2 % 6,5 %

47 4.12 Charakter der Gewerbesteuer als faktische Großbetriebsteuer
Anzahl der Steuerzahler in Hannover insgesamt: (Erhebungsjahr 2010) %

48 4.13 Hohe Konjunkturreagibilität der Gewerbesteuer
in Mio. € BIP-Wachstum in % (im Vgl. zum Vorjahr) Der Gesetzgeber hat die Gewerbe-steuer in den letzten Jahrzehnten immer ertragsabhängiger gemacht und damit ihre Konjunkturabhängigkeit gesteigert. Quelle: Bruttoinlandsprodukt bis 2011: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2012, S. 321 (Tab. 12.1).

49 4.14 Grundsteuer als ideale Gemeindesteuer
Steuergegenstand: Grundbesitz Charakter: Objekt-/Realsteuer, da die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers unerheblich sind Rechtfertigung: Beteiligung der Grundstückseigentümer an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur Geschichte: bereits in der Antike erhoben; seit der Miquelschen Finanzreform von 1891/93 eine Kommunalsteuer; seit 1951 bundeseinheitliches Grundsteuergesetz Besteuerungsgrundlage: Beschaffenheit und Wert des Grundbesitzes der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) der sonstigen Haushalte und Betriebe (Grundsteuer B) Steuerhöhe: vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune Ermittlung des Steuermessbetrags: grundsätzlich 2,6 bis 3,5 v.T. des Einheitswerts nach den (völlig veralteten) Wertverhältnissen von 1965 (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 6 v.T.)

50 4.15 Die geringe Fühlbarkeit der Grundsteuer als Problem

51 4.16 Bedeutung der Grundsteuer im internationalen Vergleich

52 4.17 Interkommunale Umverteilung beim Einkommensteueranteil seit 1979
Der kommunale Einkommensteueranteil in Höhe von 15% wird grundsätzlich nach dem örtlichen Aufkommen verteilt. Die in der Abbildung dargestellten strukturellen Verluste der Großstädte resultieren aus der Suburbanisierung (Stadt-Umland-Wanderung) sowie der Nichtverteilung der Einkommensteuer nach örtlichem Aufkommen ab einer Sockelgrenze von / Euro. Quelle: Gemeindefinanzbericht 2005, S. 37f.; eigene Darstellung

53 4.18 Kleine Kommunalsteuern (= Bagatellsteuern)
Kleine Kommunalsteuern (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern): 1. Vergnügungsteuer 2. Hundesteuer 3. Zweitwohnungsteuer 4. Jagd- und Fischereisteuer 5. Schankerlaubnissteuer (in Niedersachsen unzulässig) 6. Getränkesteuer (seit 1990 in Niedersachsen unzulässig) 7. Verpackungsteuer (seit 1998 gerichtlich untersagt) 8. Speiseeissteuer (seit 1971 nicht mehr erhoben) 9. in der aktuellen Diskussion - Kulturförderabgabe bzw. Bettensteuer - Mobilfunkantennensteuer - Bräunungsteuer - Sexsteuer Steuer(er)findungsrecht der Kommunen ist durch die Rechtsprechung stark eingeschränkt. Quelle: Kay-Uwe Rhein, Die kleinen kommunalen Steuern, Stuttgart u.a

54 Freitag, , Uhr 5. Kameraler Haushalt

55 5.1 Funktionen des (kommunalen) Haushalts
Parlamentarische Funktion: Rat ermächtigt Verwaltung, Ausgaben zu tätigen. Administrative Lenkungsfunktion: Rat steuert und kontrolliert die Verwaltung mit Hilfe des Haushaltsplans. Finanzwirtschaftliche Funktion: Mit dem Grundsatz des Haushaltsaus-gleichs sollen Defizite und Ausgabenmaximierung verhindert werden. Wirtschafts- und sozialpolitische Funktion: Wenig ausgeprägt bei kommunalen Haushalten. 1 2 3 4

56 Planung 5.2 Haushaltskreislauf und Verfahren der Haushaltsaufstellung
Zeit Verwaltung Politik Apr Top-Down-Verfahren oder klassisch: Mittelan-meldung der Ämter Mai Jun Jul Haushaltsentwurf Aug Sep Einbringung in Rat Okt Beratung in Fraktionen, Bezirksräten und Ausschüssen Nov Dez Änderung des Entwurfs Beschlussfassung im Rat Nach Genehmigung durch Aufsichts-behörde: Bekannt-machung und Auslegung 2 Ausführung Haushaltskreislauf 1 Planung 3 Kontrolle

57 5.3 Haushaltsgrundsätze Spezielle Haushaltsgrundsätze (Veranschlagungs- und Deckungsgrundsätze) Allgemeine Haushaltsgrundsätze 1. Stetige Aufgabenerfüllung 2. Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht 3. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit 4. Haushaltsausgleich Einheit und Jährlichkeit Vollständigkeit Haushaltswahrheit und - klarheit Kassenwirksamkeitsprinzip Bruttoveranschlagung Einzelveranschlagung Gesamtdeckung Sachliche Bindung Zeitliche Bindung

58 5.4 Grundlegender Aufbau des Haushaltsplans
Bestandteile Haushaltssatzung Einzelpläne Gesamtplan Sammelnachweise Stellenplan Anlagen Vorbericht Finanzplan und Investitionsprogramm Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über Schulden und Rücklagen Wirtschaftspläne Haushaltskonsolidierungskonzept Zuwendungsverzeichnis Haushaltsplan Ausgaben Einnahmen

59 Der kamerale Haushalt kennt nur kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben.
5.5 Aufbau des kameralen Haushalts Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt laufende Ausgaben Einnahmen investive Ausgaben Einnahmen Zuführung Zuführung (Überschuss Vermögens-haushalt) Pflichtzuführung: Höhe der Tilgung und Kreditbeschaffungskosten (z.B. Disagio) „Freie Spitze“ = Zuführung größer als Pflicht Allgemeine Rücklage Der kamerale Haushalt kennt nur kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben.

60 Verwaltungshaushalt Überschüsse erwirtschaftet werden,
5.6 Haushaltsausgleich Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen laufende Ausgaben Einnahmen investive Ausgaben Zuführung Überschuss Allgemeine Rücklage Die Pflichtzuführung bzw. die „Freie Spitze“ sollen sicherstellen, dass im Verwaltungshaushalt Überschüsse erwirtschaftet werden, um Kredite zu tilgen, um Investitionen zu finanzieren sowie um eine Rücklage für spätere Investitionen zu bilden. Der Haushaltsausgleich erfolgt in zwei Schritten: Zuführung eines Überschusses des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt Zuführung eines Überschusses des Vermögenshaushalts an die Allgemeine Rücklage Problem: Defizitäre Verwaltungshaushalte

61 5.7 Haushaltsgliederung nach Aufgabenbereichen
Einzelpläne: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 Schulen 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Weitere Unterteilung in Abschnitte und Unterabschnitte

62 5.8 Gruppierung nach Einnahmen- und Ausgabenarten
Hauptgruppen: 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 4 Personalausgaben 5/6 Sachausgaben 7 Zuweisungen und Zuschüsse 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts Einnahmen Weitere Unter-teilung in Gruppen und Untergruppen Ausgaben

63 5.9 Beispiel

64 5.10 Stärken und Schwächen der Kameralistik
Kein Ausweis des Ressourcen-verbrauchs und der Kosten Gewährleistung der Liquidität Einfache Systematik Vernachlässigung der Folgekosten Eingespieltes Verfahren in Politik und Verwaltung Keine Abbildung des Vermögens und des Werteverzehrs Problem der intergenerativen Gerechtigkeit Bewährtes Rechnungswesen Gute Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte Keine finanztechnische Abbildung des gesamten „Konzerns“ möglich

65 Freitag, , Uhr 6. Doppischer Haushalt

66 6.1 Stärken und Schwächen der Doppik
(Periodengerechter) Ausweis des Ressourcenverbrauchs und der Kosten Hoher Einführungs- und Schulungsaufwand Berücksichtigung der Folgekosten Schwierige Ersterfassung und Bewertung des Vermögens Abbildung des Vermögens und des Werteverzehrs Mitunter geringer zusätzlicher Erkenntnisgewinn Fehlende Anpassung an die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung Intergenerative Gerechtigkeit Finanztechnische Abbildung des gesamten „Konzerns“ möglich Schlechte Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte

67 6.2 Stand der Umstellung auf Doppik
Kommunen: Umstellung in den meisten Bundesländern zwingend. In Niedersachsen muss Umstellung bis 2012 erfolgen. Länder: Umstellung in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie u.a. in zahlreichen Hochschulen Bund: Erweiterte Kameralistik gescheitert EU: Umstellung in Finnland, Schweden, Spanien und Großbritannien sowie des EU-Haushalts

68 Aktiva (Kapitalverwendung) Passiva (Kapitalherkunft)
6.3 Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik (Drei-Komponenten-Rechnung) Bilanz Aktiva (Kapitalverwendung) Passiva (Kapitalherkunft) Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Finanzhaushalt Ergebnishaushalt (GuV) Einzahlungen Auszahlungen Erträge Aufwendungen Kosten- und Leistungsrechnung Kameraler Haushaltsplan Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger/Produkte Einnahmen Ausgaben Quelle: Klaus Lüder, Neues Öffentliches Haushalts- und Rechnungswesen. Anforderungen, Konzept, Perspektiven, Berlin 2001 (= Modernisierung des öffentlichen Sektors Bd. 18); Philipp Häfner, Doppelte Buchführung für Kommunen nach dem NKF. Einführung in die Praxis nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, Freiburg u.a. 2003

69 6.4 Ergebnishaushalt

70 6.5 Finanzhaushalt

71 Produkthaushalt 6.6 Teilhaushalte und Produkthaushalt Gesamthaushalt
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt TH 23 TH 32 TH 37 TH … TH 23 TH 32 TH 37 TH … Teilhaushalte Allgemeine Rechtsangelegenheiten Einwohnerwesen Produkte Produkthaushalt Gewerbe- und Veterinärang. Standesamt wesentliches Produkt Staatsangehörigkeit Ordnungsrechtsaufgaben

72 6.7 Haushaltsgliederung nach Teilhaushalten (= Fachbereiche) und Produkten
Teilhaushalt bzw. Fachbereich Sport und Eventmanagement mit folgenden Produkten: Schützenstiftung Veranstaltungskoordination Kleines Fest Sportförderung Sportleistungszentrum Bäder Sportstätten Flughafen Veranstaltungsmanagement

73 6.8 Definition Produkte Ein Produkt…
…ist aus der Sicht der Bürger/innen strukturiert. …ist eine vollständige Dienstleistung der Stadt. Ein Produkt… …gliedert den Haushalt neu …ist über Ziele und Kennzahlen steuerbar. …folgt der Aufbau- organisation.

74 6.9 Definition wesentliche Produkte
Ein wesentliches Produkt sollte in besonderem Maße politische Handlungsfelder berühren eine Zielsetzung mit hoher Priorität verfolgen mit hohem personellen und finanziellen Ressourceneinsatz verbunden sein Wesentliche Produkte werden im Haushaltsplan detailliert mit Leistungsbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen dargestellt.

75 Bleistifte werden nicht
6.10 Gruppierung nach stark zusammengefassten Kosten- bzw. Aufwandsarten Bleistifte werden nicht mehr ausgewiesen! kameral NKR

76 6.11 Haushaltsausgleich im Neuen Kommunalen Rechnungswesen
Der Ergebnishaushalt ist die Ermächtigungsgrundlage für die Haushaltswirtschaft. Haushaltsausgleich: Die Aufwendungen sollen den Erträgen entsprechen. Wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen, das den Ausgleich spätestens bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums sicherstellt.

77 6.12 Bedeutung der Bilanz im Neuen Kommunalen Rechnungswesen
Die Bilanz ist zentrale Komponente des Neuen Kommunalen Rechnungswesens. Aussagewert: Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Darstellung von Vermögens-/Substanzverzehr Adressaten: intern: nachhaltiger Umgang mit Vermögen extern: Bürger/innen, Kommunalaufsicht, Kreditgeber, Investoren

78 6.13 Vorläufige Eröffnungsbilanz der LHH zum 01.01.2011

79 Rechte (hier Erbbaurecht)
6.14 Erstmalige Vermögensbewertung Im Zuge der Bilanzerstellung musste zum ersten Mal das Vermögen der LHH bewertet werden, was überaus schwierig und aufwändig war! Bilanz Vermögen Kunstgegenstände 1.120 Gebäude Rechte (hier Erbbaurecht) 7.000 Büroarbeitsplätze Straßen: km Länge

80 41 % der Gesamtfläche Hannovers gehört der Stadt
6.15 Bewertung sämtlicher Flächen, die der Stadt gehören 41 % der Gesamtfläche Hannovers gehört der Stadt

81 6.16.1 Beispiele für die Grundstücksbewertung: Eilenriede
Bewertung: 635 ha, 30 % der umliegenden Boden-richtwerte (Klassifizierung als Park) Aufwuchs: 1,49 € pro m² (= 9,4 Mio. €) Buchwert: 713 Mio. €

82 6.16.2 Beispiele für die Bewertung des Infrastrukturvermögens
U-Bahn-Tunnelrohbauten Bewertung: AHK (+/- Zu- und Abschreibungen) Buchwert: 401,7 Mio. € Straßen Bewertung: km, AHK (+/- Zu- und Abschreibungen sowie abzüglich Wertabschlag für Schadenszustand) Buchwert: 894,8 Mio. €

83 6.16.3 Beispiele für die Bewertung von Kunstgegenständen
Fischbecker Kopf (Museum August Kestner) Bewertung: Schätzwert Buchwert: 4 Mio. € Merzbild A 29 von Kurt Schwitters (Sprengel Museum) Bewertung: Auktions-katalog  Buchwert: 25 Mio. €

84 6.16.4 Beispiele für die Bewertung des Finanzvermögens
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) Bewertung: Anteiliges Eigenkapital Anteilswert: 218,5 Mio. € Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH Bewertung: Anteiliges Eigenkapital Beteiligungswert: 51,7 Mio. €

85 Absolut (in Millionen €)
6.17 Eigenkapital* der 30 größten deutschen Städte in der Eröffnungsbilanz (absolut) *ohne Sonderposten aufgrund unterschiedlicher landesrechtlicher Bestimmungen Absolut (in Millionen €) kameral negatives Eigenkapital: noch nicht abgeschlossen noch nicht abgeschlossen noch nicht abgeschlossen kameral noch nicht abgeschlossen

86 6.18 Ist Hannover reich? Die Eröffnungsbilanz zeigt, dass Hannover über ein ausgesprochen hohes Vermögen verfügt, welches das Fremdkapital um über 7 Mrd. Euro übersteigt. Die Eigenkapitalquote (rund 71 %) ist zwar beruhigend, aber ein Großteil des Vermögens ist nicht oder zumindest nicht kurzfristig realisierbar. Es steht daher kaum zur Deckung der Schulden zur Verfügung. Anders ausgedrückt: Hannover ist reich an Vermögen und alles andere als überschuldet, braucht momentan jedoch zur Finanzierung des laufenden Aufwands Liquiditätskredite. Wichtiger als die absolute Höhe ist die Entwicklung des Eigenkapitals. Erst wenn der Haushalt ausgeglichen ist, bleibt das Eigenkapital erhalten. Darin besteht das wichtigste Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik. Weiterführende Literatur: Oliver Kiamann, Stefan Wielenberg, Sind die Regeln der externen Unternehmensrechnung auf die kommunale Rechnungslegung übertragbar?, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft 80 (2010), S , hier S. 254 f., sowie Christian Magin, Kommunale Doppik: (Miss-)Verständnisse und Weiterentwicklungen, in: der gemeindehaushalt 108 (2007), S , hier S. 177 f.

87 6.19 Bessere Steuerung durch die Doppik?
Quelle: Deutscher Städtetag, pwc, Evaluierung der Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, 2011, S. 49.

88 6.20 Notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Doppik
Quelle: Deutscher Städtetag, pwc, Evaluierung der Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, 2011, S. 55.

89 6.21 Bewertung der Chancen und Risiken der Umstellung auf Doppik
Ablenkung von der Hauptaufgabe Haushaltskonsolidierung Bessere Haushaltsgliederung und eventuell bessere Steuerung Unverhältnismäßig hoher Umstellungsaufwand Bessere Pflege des Vermögens Scheitern durch technokratisches Reformverständnis Zukunftsfähige IT und optimierte Prozesse Gefahr der Überforderung von Politik und Verwaltung Schleifen der Bastion Kameralistik

90 7. Entwicklung der Kommunalfinanzen
Freitag, , Uhr 7. Entwicklung der Kommunalfinanzen

91 7.1 Entwicklung der Einnahmen seit 1992
Mrd. Euro Quelle: Gemeindefinanzbericht 2010, Tabelle 2a im Tabellenanhang (alte Länder) und Gemeindefinanzbericht 2012, S. 12.

92 Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr in %
7.2 Entwicklung der Gewerbesteuer (netto) im Vergleich zum Vorjahr Anteil der Gewerbesteuerumlage am Gewerbesteueraufkommen (alte Länder) 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 30,0% 20,5% 20,1% 18,8% 17,9% 17,3% 15,8% 17,3 % Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr in % Quelle: Gemeindefinanzbericht 2010, Tabelle 2b im Tabellenanhang (alte Länder) und Gemeindefinanzbericht 2012, S. 12.

93 7.3 Entwicklung der laufenden Ausgaben seit 1992
Mrd. Euro Quelle: Gemeindefinanzbericht 2010, Tabelle 2a im Tabellenanhang (alte Länder) und Gemeindefinanzbericht 2012, S. 12.

94 Neue Ländern in % der alten Ländern (Euro pro Kopf)
7.4 Angleichung der kommunalen Ausgabenstrukturen in den neuen und alten Ländern Neue Ländern in % der alten Ländern (Euro pro Kopf) Quelle: Gemeindefinanzbericht 2010, Tab. 3c im Tabellenanhang und Gemeindefinanzbericht 2012, S. 86 (Tab. 1b).

95 7.5 Entwicklung der Investitionen und Investitionsbedarf

96 7.6 Entwicklung des Finanzierungssaldos und der Kassenkredite seit 1992
in Mrd. € Finanzierungssaldo in Mrd. € Quelle: Kassenkredite bis 2011: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2011, S. 23; Kassenkredite 2012 (Stichtag ): Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2, Vj 2012, S. 43; Finanzierungssaldo bis 2008: Gemeindefinanzbericht 2010, Tabelle 1a im Tabellenanhang (alte und neue Länder); Finanzierungssaldo : Gemeindefinanzbericht 2012, S. 86 (Tabelle 1a).

97 7.7 Räumliche Verteilung der Kassenkredite

98 7.8 Kommunen mit den höchsten Kassenkreditschulden
Zum Vergleich: LHH 191,2 Mio. € = 366 € je Ew. (Stichtag )

99 7.9 Schuldenentwicklung der Kommunen von 1993 bis 2011
Mrd. Euro Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 10.

100 8. Finanzlage der Landeshauptstadt Hannover
Freitag, , Uhr 8. Finanzlage der Landeshauptstadt Hannover

101 8.1 Entwicklung der Jahresergebnisse der LHH seit 1989
Mio. Euro

102 8.2 Ergebnishaushalt 2014

103 8.3 Entwicklung der großen Steuern der LHH seit 1990
Mio. Euro

104 Erträge des Ergebnishaushalts 2014: 1,904 Mrd. Euro
8.4 Ordentliche Erträge der LHH in 2014 Erträge des Ergebnishaushalts 2014: 1,904 Mrd. Euro * „Sonstiges“ umfasst Auflösungserträge aus Sonderposten, sonstige Transfererträge, aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen und sonstige ordentliche Erträge

105 8.5 Ordentliche Aufwendungen der LHH in 2014
Aufwendungen des Ergebnishaushalts 2014: 1,904 Mrd. Euro

106 8.6 TOP 10 der Produkte der LHH mit dem höchsten Zuschussbedarf in 2014
Ertrag* (in Mio. €) Aufwand* Overhead** Ergebnis Kindertagesbetreuung 27,5 140,3 -112,8 Eingliederungshilfe 32,5 114,4 -81,9 Gefahrenabwehr 5,9 55,0 1,3 -50,4 Gemeindestraßen 19,7 64,4 3,3 -48,0 Öffentliches Grün 3,0 29,6 1,9 -28,5 Grundschulen 0,6 25,6 2,0 -27,0 Erziehungshilfe 70,9 94,0 -23,1 Personal- und Org.-management, Controlling 29,1 49,7 0,7 -21,3 Gymnasien 1,4 21,5 -20,8 Grund- und Sonderleistungen für Asylbewerber 6,7 25,0 -18,3 * inkl. Interne (fachbereichsübergreifende) Leistungsbeziehungen ** Overhead = hier fachbereichsinterne Dienstleistungen

107 8.7 TOP 10 der Teilhaushalte der LHH mit dem höchsten Zuschussbedarf in 2014
Teilhaushalt/ Fachbereich Ertrag* (in Mio. €) Aufwand* Ergebnis 51 Jugend und Familie 123,9 304,5 -180,6 42 S Schulen und Stiftungen 4,8 94,1 -89,3 37 Feuerwehr 32,7 83,6 -50,9 18 Steuerung, Personal, zentrale Dienste 77,7 124,1 -46,4 66 Tiefbau 41,8 87,2 -45,4 67 Umwelt und Stadtgrün 16,3 55,2 -38,9 59 Soziale Hilfen 309,8 344,2 -34,4 61 Planen und Stadtentwicklung 15,5 43,0 -27,5 42 B Bibliothek Museen und Kulturbüro 6,6 32,1 -25,5 43 Bildung und Qualifizierung 7,3 25,5 -18,2 * inkl. Interne Leistungsbeziehungen

108 8.8 Entwicklung des Produkts „Kindertagesbetreuung“ der LHH seit 2006
Mio. Euro

109 8.9 Übersicht der Investitionen der LHH in 2014: 104 Mio. € insgesamt

110 8.10 Schulsanierung als Investitionsschwerpunkt
Sanierung Schulen und Kitas von 2008 bis 2012 durch: Sanierungsvolumen städtisches Gebäudemanagement (größtenteils kreditfinanziert) 192 Mio. € Konjunkturprogramm 21 Mio. € Inhouse-Geschäfte mit städtischen Töchtern 152 Mio. € Public Private Partnership (PPP-Projekte) Insgesamt 365 Mio. €

111 8.11 Schuldenentwicklung der LHH (langfristige Investitionskredite) seit 1961
Mio. Euro

112 8.12 Entwicklung des summierten Altdefizits
Mio. Euro

113 8.13 Entwicklung der Kassenkredite

114 9. Haushaltskonsolidierung
Freitag, , Uhr 9. Haushaltskonsolidierung

115 9.1 Ursachen der kommunalen Finanzprobleme
Quelle: insbes. Stefan Bajohr, Können Städte ihre Haushalte aus eigener Kraft konsolidieren?, in: Marc Hans-mann (Hrsg.), Kommunalfinanzen in der Krise. Problemlagen und Handlungsansätze, Berlin 2011, S

116 1 %, also 235 Mio. €, als Belastung auf die LHH.
9.2.1 Belastung der Kommunen durch die Steuerpolitik des Bundes in den Jahren Allein die Steuerpolitik des Bundes in den drei Jahren von 2008 bis 2010 belastet die Kommunen bis 2012 mit insgesamt 23,5 Mrd. €. Grob geschätzt entfällt davon 1 %, also 235 Mio. €, als Belastung auf die LHH. Quelle: Drucksache im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom , Nr. 17/573

117 9.2.2 Belastung der LHH durch die Steuerpolitik des Bundes seit 1979
Quelle: Memorandum der Landeshauptstadt Hannover zu den Auswirkungen steuerpolitischer Entscheidungen auf den städtischen Haushalt, Hannover 2010 (unter

118 9.2.3 Solidarbeitrag der LHH bei der Gewerbesteuerumlage
Mio. € Belastung der Stadt Hannover durch die Kosten der Deutschen Einheit bis zu 41 Mio. €

119 Belastung der Stadt Hannover durch
9.2.4 Mindereinnahmen der LHH durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer Mio. € Belastung der Stadt Hannover durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bis zu 28 Mio. €

120 9.2.5 Mindereinnahmen der LHH aufgrund der Unternehmensteuerreformen
Mio. Euro Diverse Unternehmensteuerreformen (u.a. in 2008) haben zu strukturellen Gewerbesteuerausfällen geführt, die allerdings durch konjunkturelle Schwankungen überlagert wurden. Ohne diese Reformen könnte die Stadt pro Jahr ein um 25 % höheres Steueraufkommen (= bis zu 104 Mio. € netto) haben.

121 Die diversen „Jahrhundertreformen“ der letzten 25 Jahre haben zu
9.2.6 Mindereinnahmen der LHH aufgrund der Einkommensteuerreformen Mio. Euro Die diversen „Jahrhundertreformen“ der letzten 25 Jahre haben zu strukturellen Einkommensteuerausfällen geführt. Ohne diese Reformen könnte die Stadt pro Jahr ein um ca. 20 % höheres Steueraufkommen (= bis zu 31 Mio. €) haben.

122 9.2.7 Mindereinnahmen der LHH aufgrund der unterbliebenen Reform der Grundsteuer
Mio. Euro Als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dienen Einheitswerte, welche durch das Finanzamt festgestellt werden. Diese wurden seit 46 Jahren nicht mehr angepasst, obwohl die Hauptfeststellung alle sechs Jahre erfolgen sollte. Die Verkehrswerte liegen daher weit über den Einheitswerten. Deren Anpassung bedeutete für die Stadt heute ein um 75 % höheres Steueraufkommen (= 92 Mio. €). Wenn davon die Hälfte für Hebesatzsenkungen verwendet würden, blieben 46 Mio. € als Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt.

123 Verhältnis 3 : 1 Verhältnis 1 : 8
9.3 Steigende Soziallasten als Folge des ökonomischen Wandels und der Bildungsarmut Mio. Euro Verhältnis 3 : 1 Verhältnis 1 : 8

124 Kindertagesbetreuung als Beispiel
94 Verletzung des Konnexitätsprinzips Mio. Euro Kindertagesbetreuung als Beispiel +45% Aufwand +39% Zuschussbedarf

125 9.5 Kommunaler Finanzausgleich als Reservekasse des Landes

126 9.6 Schuldenillusion der Politik
Zinssatz Liquiditätskredite Die kurzfristige Verschuldung der Kommunen scheint aktuell fast nichts zu kosten, ist aber eine Zeitbombe in den kommunalen Haushalten. Es gibt jedoch kaum eine Kommune, die sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite ihr Konsolidierungspotential ausgereizt hat.

127 9.7 Nichtausschöpfung der eigenen Ertragsmöglichkeiten

128 9.8 Budgetmaximierung der Fachverwaltung und Prestigeprojekte der Politik
Zwei Beispiele aus Hamburg und Bremen

129 durch städtischen Haushalt
9.9 Gering ausgeprägtes Wirtschaftlichkeitsdenken Prozent Subventionierung durch städtischen Haushalt Kostendeckungsgrad HCC Hist. Museum Kestner Museum VHS KoKi Kitas Sprengel Museum Musik- schule Herren- hausen Bäder Büchereien

130 „organisierte Verantwortungslosigkeit“
9.10 Haushaltskonsolidierung keine TOP-Priorität OB Rat Einzelprojekte Einzelprojekte Spaßbremsen Sparbremsen allgemeine und politische Verantwortung Querschnitts-bereiche Organisation Personal Haushalt Fachbereiche Soziales Schule Gesundheit Bau usw. Ressourcen-verantwortung Fachver-antwortung „organisierte Verantwortungslosigkeit“ (Gerhard Banner) Die Verantwortung für die Haushaltskonsolidierung bzw. für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben wird im Grunde als alleiniges Problem des Kämmerers betrachtet. Die nachhaltige Finanzpolitik wird sonntags beschworen. Die meisten Akteure finden aber von Montag bis Freitag jedes Einzelprojekt wichtiger.

131 9.11 Infrastrukturausbau ohne Berücksichtigung der Folgekosten
Mio. € Insbesondere in den 1970er Jahren hat die Stadt Hannover ihre Infrastruktur überaus großzügig ausgebaut. Der Anstieg der Verschuldung schien aufgrund der hohen Gewerbesteuer und der relativ niedrigen Sozialausgaben nicht besorgniserregend. Die Folgekosten wurden völlig unterschätzt.

132 Kein Land der Welt hat so viele Flughäfen wie Deutschland!
9.12 Unnütze interkommunale Konkurrenz Hamburg Bremen Kassel- Calden Dortmund Paderborn- Lippstadt Münster- Osnabrück Magdeburg- Cochstedt Berlin Tegel Berlin Schönefeld Köln- Bonn Leipzig- Halle Lübeck Düsseldorf Weeze Frankfurt Hannover = Gesamtes Einzugsgebiet = Ausbau geplant Radius der eingezeichneten Umkreise = 75 km Beispiel Flughäfen: Kein Land der Welt hat so viele Flughäfen wie Deutschland! Wettbewerb ist prinzipiell gut, aber er ist stark verzerrt durch die Subventionen der öffent-lichen Hand. So entsteht z.B. gerade in Kassel-Calden ein neuer Flughafen. Der Flughafen in Dortmund schafft es, mehr Verlust als Umsatz zu machen.

133 9.13 Handlungsfelder der kommunalen Haushaltskonsolidierung

134 9.14 Kurz- und mittelfristige Konsolidierungsmaßnahmen
Aufwand Ertrag Pauschalkürzungen („Rasenmäher“) Kürzung freiwilliger Zuschüsse Personalkostenreduzierung Stellenabbau/k.w.-Vermerke befristete Wiederbesetzungssperre Einstellungsstopp Vorruhestand Reduzierung Ausbildungsplätze Reduzierung Sachaufwand, z.B.: Bauliche Unterhaltung Fortbildung Reisekosten Reduzierung von Transferleistungen Bedarfsprüfung Sozialhilfe Pflegefamilien statt Heimunterbringung Optimierung Finanzmanagement Liquiditätsplanung Derivative Finanzgeschäfte Tilgungsstreckung Kürzung der Investitionen Zeitliche Streckung Verzicht auf Investitionen Erhöhung/Einführung von Steuern Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer Anhebung/Einführung Bagatellsteuern Gebühren Anhebung nicht-kostendeckender Gebühren Neue gebührenpflichtige Tatbestände Sonstige Einnahmen Heranziehung Unterhaltspflichtiger Mieten und Pachten Gewinnabführung kommunaler Unternehmen Verkauf von Vermögen Grundvermögen Beteiligungen Antrag auf Bedarfszuweisungen Quelle: Gunnar Schwarting, Der kommunale Haushalt, Berlin 4. Auflage 2010, S. 94.

135 9.15 Längerfristige Konsolidierungsmaßnahmen
4. Finanzierungsalternativen Leasingmodelle Sale-and-lease-back-Verfahren Sponsoring Stiftungen 1. Effizienzsteigernde Maßnamen Prozessoptimierung E-Government Facility Management Shared Services Einführung Doppik 3. Aufgabenkritik Schließung von Einrichtungen Verzicht auf Aufgaben Standardreduzierung 2. Privatisierungen Formale & materielle Privatisierungen Eigenbetrieb / Anstalt öff. Rechts Privatwirtschaftliche Organisation Public-Private-Partnership Wahrnehmung von Aufgaben durch Bürgerschaft 5. Strategien der Kommunalentwicklung Ausweisung von Gewerbegebieten Gewinnung zusätzlicher Einwohner Interkommunale Zusammenarbeit Einbindung der Bürger/innen über Bürgerhaushalt Quellenbasis: Gunnar Schwarting, Der kommunale Haushalt, Berlin 4. Auflage 2010, S. 94f.

136 9.16.1 Einnahmenerhöhungen als Bestandteil der Haushaltskonsolidierung
Ernst & Young-Umfrage: Wie reagiert Ihre Kommune auf sinkende Steuereinnahmen? Anhebung bzw. Neuerhebung von Steuern/Gebühren/Entgelten für ... Jede zweite Kommune plant eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes. Die Eintrittspreise für Bäder/Theater etc. wollen 44 Prozent erhöhen. Und jede dritte Kommune erhöht die Kita-Gebühren. Quelle: Ernst & Young, Kommunen in der Finanzkrise: Status Quo und Handlungsoptionen, Juli 2010, S. 25.

137 9.16.2 Verwaltungsinterne Maßnahmen als Bestandteil der Haushaltskonsolidierung
Ernst & Young-Umfrage: Wie reagiert Ihre Kommune auf sinkende Steuereinnahmen? Verwaltungsinterne Konsolidierung durch… Fast alle befragten Kommunen führen Restrukturierungen durch. Immerhin 61 Prozent planen einen Beschäftigungsabbau. Quelle: Ernst & Young, Kommunen in der Finanzkrise: Status Quo und Handlungsoptionen, Juli 2010, S. 28.

138 9.16.3 Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
Ernst & Young-Umfrage: Wie reagiert Ihre Kommune auf sinkende Steuereinnahmen? Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen… Die Mehrheit der Kommunen spart bei den Unterhaltsausgaben für Straßen und Gebäude und beim Neubau von Straßen Quelle: Ernst & Young, Kommunen in der Finanzkrise: Status Quo und Handlungsoptionen, Juli 2010, S. 31.

139 9.17 Übersicht Haushaltssicherungskonzepte I bis VII der LHH
Haushaltssicherungskonzepte der Stadt Hannover Programm Laufzeit Personal-kosten Sach-kosten* Steuer-erhöhung Beteili- gungen Stellen- abbau Volumen HK I 23 Mio. € 93 Mio. € 1 Mio. € 20 Mio. € 1.079 137 Mio. € HK II 16 Mio. € 48 Mio. € - 512 64 Mio. € HK III 41 Mio. € 12 Mio. € 53 Mio. € HK IV 27 Mio. € 71 Mio. € 32 Mio. € 194 130 Mio. € HK V 22 Mio. € 18 Mio. € 362 HSK VI 2 Mio. € HSK VII** 9 Mio. € 40 Mio. € 0,4 Mio. € 8 Mio. € 186 57 Mio. € HSK VIII** 6 Mio. € 34 Mio. € 11 Mio. € 46 74 Mio. € Gesamt 105 Mio. € 407 Mio. € 24 Mio. € 113 Mio. € 2.379 649 Mio. € * einschl. Gebührenerhöhungen u.ä. ** Planvolumen

140 9.18 HSK VIII: Übersicht *keine getrennte Abrechnung von Sachkosten und Gebührenerhöhungen in den ersten HK-Programmen; Inkl. Beitrag aus Steuererhöhungen (= 1 Mio. €)

141 9.19 Auf- und Abbau beim Personal
Stellenanzahl + 64 % - 23 %

142 9.20 Sparen bei Pflichtaufgaben durch Absenkung von Standards?
freiwillige Aufgaben: = 8 % Pflichtaufgaben und Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises: 92 % Beispiel Beispiel Fachbereich Recht und Ordnung: 36 Mio. € Ziel/Anspruch: Wartezeit: durchschnittl. max. 10 Minuten Berufsfeuerwehr: 39 Mio. € Ziel/Anspruch: Hilfsfrist: max. 9,5 Minuten

143 9.21 Grundsteuererhöhung zum 01.01.2012
24 % der Grundsteuer stammen von Einfamilienhäusern. 42 % werden von Unternehmen bezahlt.

144 9.22 Erste Hebesatzerhöhung seit 20 Jahren
Grundsteuer- hebesatz

145 10. Gemeindefinanzreform
Freitag, , Uhr 10. Gemeindefinanzreform

146 10.1 Spannungsfelder einer Gemeindefinanzreform
Kommunen Zentralstaat Wettbewerbsföderalismus Kooperativer Föderalismus Finanzautonomie/Trenn-system der einzelnen Gebietskörperschaften Gemeinschaftsaufgaben/ steuern und stark aus-gebauter Finanzausgleich (Kommunaler) Wettbewerb um Einwohner/innen und Unternehmen (Steuer- und Ausgabenhöhe, Qualität der komm. Dienstleistungen) Wanderungsbewegungen von Einwohner/innen und Unternehmen nicht erwünscht Ziel: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse/ optimale Distribution Ziel: Optimale Allokation Literatur: David E. Wildasin, Public Expenditures Determined by Voting With One's Feet and Public Choice, in: Scandinavian Journal of Economics 79 (1977), S , sowie ders., Urban Public Finance, Chur u.a. 1986

147 10.2 Anforderungen an eine Gemeindefinanzreform
Kommunen Verstetigung des Aufkommens Finanzautonomie Unternehmen Bürger/innen Standortqualität Verteilungsgerechtigkeit Wohnortqualität Gerichte Verwaltung Verfassungskonformität Europatauglichkeit Administrierbarkeit

148 10.3 Anforderungen an kommunale Steuern
Allgemeine Anforderungen an Steuern Spezifische Anforderungen an kommunale Steuern (unter Berücksichtigung einer äquivalenzorientierten Finanzierung) Allokation (z.B. Neutrali-tät der Besteuerung, fiskalische Äquivalenz, Durchsetzbarkeit im intern. Wettbewerb) Stabilisierung Distribution Administrierbarkeit Rechtskonformität Bedarfsgerechtigkeit Anreizkompatibilität Niveau-gerechtigkeit Struktur-gerechtigkeit Finanzielle Eigen-verantwortung und Beweglichkeit (Hebesatzrecht) Örtliche und gruppenspezifische Radizierbarkeit (z.B. Bezug zur lokalen Wirtschaftskraft) Fühlbarkeit (Schutz vor „Anspruchs-inflation“ und Kostenexplosion) Stetigkeit des Steuerauf-kommens Proportionale Wachstums-reagibilität Geringe Konjunktur-reagibilität Bedarfsge-rechte inter-kommunale Steuerkraft-verteilung Absicherung gegen eine einseitige lokale Wirt-schaftsstruktur Quelle: Martin Junkernheinrich, Reform des Gemeindefinanzsystems: Mission Impossible?, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 72 (2003), S , hier S. 430.

149 10.4 Konjunkturreagibilität der Gewerbesteuer als Problem
in Mio. € BIP-Wachstum in % (im Vgl. zum Vorjahr) Quelle: Bruttoinlandsprodukt bis 2011: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2012, S. 321 (Tab. 12.1).

150 10.5 Ungleiche Verteilung der Gewerbesteuerkraft als Problem
€ je. Ew. Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 88f. (Tab. 2).

151 10.6 Veraltete Bemessungsgrundlage der Grundsteuer als Problem
Reform lange überfällig! Als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dienen Einheitswerte, welche durch das Finanzamt festgestellt werden. Diese wurden seit 46 Jahren nicht mehr angepasst, obwohl die Hauptfeststellung alle sechs Jahre erfolgen sollte. Fläche oder Verkehrswerte als neuer Maßstab? Flächensteuer leichter administrierbar Verkehrswerte gerechter (höhere Grundsteuer für eine Villa als für eine gleich große „Bruchbude“), dynamischer im Ertrag und aus finanzwissenschaftlicher Sicht überlegen (Äquivalenzprinzip) Streit zwischen den Bundesländern über den richtigen Reformansatz Quelle: Horst Zimmermann, Die Grundsteuer als geborene Gemeinde-steuer, in: Marc Hansmann (Hg.), Kommunalfinanzen in der Krise. Problemlagen und Handlungsansätze, Berlin 2011.

152 Gemeindefinanzsystem
10.7 Gegenwärtiges Gemeindefinanzsystem (seit 1969/1998) Gegenwärtiges Gemeindefinanzsystem Kommunale Beteiligung an der Einkommen-steuer Gewerbe-steuer (kommunales Hebesatzrecht; Umlage an Bund/Land) Grundsteuer (kommunales Hebesatzrecht) Kommunale Beteiligung an der Umsatz-steuer

153 10.8 Gemeindefinanzsystem im Kaiserreich
Miquelsche Finanz-reform von 1893/95 Kommunale Zuschläge auf die Einkommen-steuer Gewerbe-steuer (kommunales Hebesatzrecht) Grundsteuer (kommunales Hebesatzrecht)

154 10.9 Gemeindefinanzreform als „mission impossible“?
2003: Einsetzung einer Gemeindefinanzreformkommission, die an den Gegensätzen von Kommunal- und Wirtschaftsverbänden scheitert (einziges Ergebnis: Senkung der Gewerbesteuerumlage) 2010: Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen „Die Aufgabe der Kommission wird darin bestehen, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. … Neben zu prüfenden Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (z. B. Flexibilisierung von Standards) wird die Kommission auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken, der aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastung, auskommen soll. Geprüft werden sollen u. a. ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.“ (BMF) Ergebnis: keine Änderung im Steuerbereich; Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund

155 10.10 Vorschlag vom BDI/VCI (von 2001)
Kommunale Zuschläge auf die Einkommen-steuer Kommunale Zuschläge auf die Körperschaft-steuer Reformierte Grundsteuer Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) / Verband der Chemischen Industrie (VCI), Verfassungskonforme Reform der Gewerbesteuer, Köln 2001

156 10.11 Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände (von 2003)
Kommunale Beteiligung an der Einkommen-steuer Revitalisierte Gewerbe-steuer Reformierte Grundsteuer Quelle: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Vorschlag für eine modernisierte Gewerbesteuer, Köln 2003

157 10.12 Ausbau der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
Erweitung des Kreises der Steuerpflichtigen, insbes. um Freiberufler/innen (Aufkommen: +20 % ) • stärkere Beschränkung der Verlustübertragungen vollständige Hinzurechnung aller Zinsen (Aufkommen: +12,5 %) Stärkung der ertragsunabhängigen Elemente erhöht das Aufkommen, vermindert die Konjunkturabhängigkeit und verhindert ökonomische Fehlanreize - derzeit Bevorzugung Fremdkapitaleinsatz gegenüber Finanzierung über Eigenkapital, z.B. Anreiz für kreditfinanzierte Firmenübernahmen - derzeit Anreiz, das Steuersubstrat ins Ausland zu verlagern, z.B. über Leasinggeschäfte oder konzerninterne Kredite Quelle: Stefan Ronnecker, Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen im Kontext der Gemeindefinanzreform sowie Michael Broer, Steuersystematische Überlegungen und empirische Wirkungsanalysen zur aktuellen Gewerbesteuerreformdiskussion, beide in: Marc Hansmann (Hg.), Kommunalfinanzen in der Krise. Problemlagen und Handlungsansätze, Berlin 2011.

158 Stiftung Marktwirtschaft
10.13 Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft Stiftung Marktwirtschaft Kommunale Unternehmen-steuer („kommunale Körperschaft-steuer“) Beteiligung der Kommunen am Lohnsteuer-aufkommen Bürgersteuer (kommunales Hebesatzrecht) Reformierte Grundsteuer Quelle: Stiftung Marktwirtschaft, Steuerpolitisches Programm der Kommission „Steuergesetzbuch“, Berlin 2006

159 10.14 Das Problem der Gewinner und Verlierer von Gemeindefinanzreformen

160 10.15 Zeitlich befristeter Generationen- oder Nachhaltigkeitsbeitrag
Vorschlag der Ruhrgebietsstädte , einen „zeitlich auf die Konsolidierungsphase befristeten Generationen- oder Nachhaltigkeitsbeitrag“ einzuführen, der als Zuschlag auf die Grund- oder Einkommensteuer das Vorjahresdefizit ausgleicht. Begründung: „Die mangelnde Spürbarkeit finanzpolitischer Entscheidungen stellt ein Kardinalproblem der kommunalen Haushaltspolitik dar und ist eine zentrale Ursache für die hohe Verschuldung. Solange die Politik mit der Kreditaufnahme über die Möglichkeit verfügt, öffentliche Leistungen scheinbar zum Nulltarif anbieten zu können, wird das Risiko fortdauernder Defizite bestehen bleiben. Eine wirksame Schuldenbegrenzung muss folgerichtig auch am Preis der Verschuldung ansetzen. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Politik – die Nachfrager und Anbieter kommunaler Leistungen – müssen die Kosten ihres Handelns spätestens dann zu spüren bekommen, wenn die Verschuldung eine im Rahmen der neuen Verschuldungs- und Haushaltssicherungsregelungen bestimmte Grenze erreicht hat. Das Überschreiten dieser Kreditobergrenze sollte regelgebunden einen eigenständigen finanziellen Beitrag zur Haushaltssicherung aktivieren. Damit kann der Inflation von Ausgabenwünschen entgegenwirkt werden, die von nachfolgenden Generationen bezahlt werden müssen.“ Quelle: Stadt Mühlheim an der Ruhr (Hg.), Wege aus der Schuldenfalle. Forderungen der Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes zur Gemeindefinanzpolitik, Essen 2008, S. 27.

161 Subsidiarität Kommunale Selbstverwaltung
10.16 Anforderungen an kommunale Aufgaben Subsidiarität Ungeteilte Verantwortung Flexibilität/ Beeinflussbarkeit Vermeidung Spill-over-Effekte Konnexität Präferenzen Bürger/innen Präferenzen Unternehmen Aufgaben-wandel Einnahmen-veränderung Kommunale Selbstverwaltung

162 10.17 Entwicklung der Sozialausgaben als grundlegendes Problem der Kommunalfinanzen
Mrd. € Quelle: bis 2009: Gemeindefinanzbericht 2010, Tabelle 1a im Tabellenanhang (alte und neue Länder); : Gemeindefinanzbericht 2012, S. 11.

163 Nettoausgaben (in Mrd. Euro)
10.18 Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund als Reformansatz von 2011 Nettoausgaben (in Mrd. Euro) Anzahl der Empfänger Quelle: Deutscher Städtetag (Hrsg.), Sozialleistungen der Städte in Not. Zahlen und Fakten zur Entwicklung kommunaler Sozialausgaben, Berlin und Köln 2010, S. 21f. Im Februar 2011 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Reform beschlossen, dass der Bund schrittweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Bisher bezahlt der Bund 16 % der Ausgaben. Ab 2012 werden es 45 %, % und 2014 schließlich 100 %. Damit entlastet der Bund die Kommunen um mind. 4 Mrd. € jährlich. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden in Ausgaben weiterhin stark steigen.

164 10.19 Kommunalinsolvenz als Reformansatz?
Wie kann man sich die Insolvenz einer Kommune vorstellen? Eine Kommune kann nicht einfach abgewickelt werden, da die meisten städtischen Aufgaben fortbestehen müssen. Bei drohender Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung wäre ein Insolvenz-verfahren mit der Zielrichtung einer grundlegenden Sanierung einzuleiten. Anstelle der Selbstverwaltungsorgane würde ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Dieser würde einen umfassenden Sanierungsplan (bestehend aus Aufgaben-abbau, betriebsbedingten Kündigungen, Verkauf von Vermögenswerten, Steuererhöhungen, Verzicht der Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen) erarbeiten und umsetzen. Die Kommune wäre danach zwar finanziell saniert, würde aber erheblich weniger Lebensqualität aufweisen. Die Insolvenz stellt nur eine ultima ratio dar. Sie ist überhaupt nur denkbar, wenn der kommunale Spielraum auf der Einnahmenseite erheblich ausgeweitet wird.

165 10.20 Chancen und Risiken einer Kommunalinsolvenz
Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung Risiken Disziplinierungsinstrument für Fachpolitik und Fachverwaltung Sanierungsansatz für überschuldete Kommunen Insolvenz kein Ausweg für strukturschwache Kommunen Der bequeme Weg der Kredit-finanzierung wird schwieriger. Kredite werden durch Rating teurer. Logische Konsequenz aus der Doppik-Umstellung Kommune ist kein Unternehmen, kann nicht vom Markt verschwinden. Weiterführende Literatur: Stephan Brand, Kommunale Insolvenz und Kommunalrating als Steuerungsinstrumente einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik, Diss. Kaiserslautern 2013, Berlin 2014; Christian Magin, Kommunale Rechnungslegung. Konzeptionelle Überlegungen, Bilanzanalyse, Rating und Insolvenz, Diss. Speyer 2010, Wiesbaden 2011, S ; Hannes Rehm/Sigrid Matern-Rehm, Kommunalfinanzen, Wiesbaden 2010, S ; Charles B. Blankart, Föderalismus in Deutschland und Europa, Baden-Baden 2007 (= Neue Studien zur Politischen Ökonomie Bd. 1), insb. S ; Friedrich L. Cranshaw, Insolvenz- und finanzrechtliche Perspektiven der Insolvenz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, Berlin 2007 (= Schriften zum Deutschen, Europäischen und Internationalen Insolvenzrecht Bd. 7); Stefan Niederste Frielinghaus, Die kommunale Insolvenz als Sanierungsansatz für die öffentlichen Finanzen, Stuttgart 2007 (= Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht Bd. 30); Jens Lehmann, Die Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts, Berlin 1999 (= Schriften zu Öffentlichen Recht Bd. 779), insbesondere S

166 11. Kommunaler Finanzausgleich
Freitag, , Uhr 11. Kommunaler Finanzausgleich

167 11.1 Funktionen des kommunalen Finanzausgleichs
Ausgleichende, distributive Funktion: Ausgleich von Finanzkraft und Finanzbedarf zwischen Kommunen zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse Raumordnungspolitische, allokative Funktion: Berücksichtigung von spill-over-Effekten (räumlicher externer Effekte) Funktionen des kommunalen Finanzausgleichs Ergänzende, fiskalische Funktion: Auffüllung der kommunalen Einnahmen (notwendig durch kommunalen fiscal gap) Lenkende Funktion: Zweckbindung von staatlichen Zuweisungen mit dem Ziel, das kommunale Leistungsangebot zu beeinflussen

168 Schlüssel-zuweisungen
11.2 Struktur des kommunalen Finanzausgleichs Mittelherkunft Freiheitsgrad Verwendung Steuerverbund 0bligatorisch Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Fakultativ Länderfinanz-ausgleich Gewerbesteuer-umlage Grunderwerbsteuer andere Landessteuern Schlüssel-zuweisungen Allgemeine Zuweisungen (disponibel) 48 % Bedarfszuweisungen: 0,4 % Allg. Zuweisungen 57 % 9 % Spezielle Zuweisungen (zweckgebunden) Investive und lfd. Zweckzuweisungen und Erstattungen Schule, Kultur Soziales, Gesundheit Sport Unternehmen Bauwesen 6 % Sonstige Landes- und Bundesmittel 31 % 2 % 43 % 2 % Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 58 (Übersicht 15).

169 11.3 Bedeutung der kommunalen Zuweisungen im Haushalt des Landes Niedersachsen
Quelle: und Niedersächsisches Finanzministerium, Niedersächsische Haushalts- und Finanzpolitik, S. 28, eigene Darstellung; Erläuterung: Haushaltsplan 2011.

170 11.4 Grundsätzlicher Aufbau des kommunalen Finanzausgleichs
Einnahmen des Landes Finanzausgleichsmasse Allgemeine Zuweisungen Zweckzuweisungen Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisungen Gemeinden Kreisfreie Städte Landkreise grundsätzlich: Finanzbedarf minus Finanzkraft Finanzausgleichszuweisungen an die Kommunen Quelle: Thomas Lenk, Hans-Joachim Rudolph, Die kommunalen Finanzausgleichssysteme in der Bundesrepublik Deutschland. Der Ausgleich zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft, in: Michael Nierhaus (Hg.), Kommunalfinanzen. Beiträge zur aktuellen Debatte, S , hier S. 58 (KWI-Arbeithefte 9).

171 11.5 Rechtliche Grundlagen des niedersächsischen Finanzausgleichs
Art. 28 Abs. 2 GG sichert den finanziellen Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung Art. 106 Abs. 7 GG bestimmt, dass die Länder einen Teil ihrer Steuern an die Kommunen weiterzuleiten haben. Art. 58 NV verpflichtet das Land u.a. zum Finanzausgleich („… die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel…“). Niedersächsisches Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (NFVG): Regelungen zur Mittelhöhe, zum Mitteleinsatz und -verwendung (vertikale Verteilung) Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG): Regelungen zur Verteilung der Mittel zwischen den Kommunen (horizontale Verteilung)

172 11.6 Aufbau des niedersächsischen Finanzausgleichs
Steuerverbundmasse (insbes. Einkommen-, Körper-schaft-, Umsatz-, Kfz-Steuer und Länderfinanzausgleich) Besondere Steuerverbundmasse (Grunderwerbsteuereinnahmen) multipliziert mit Verbundquote von 15,50 % (laut Nds. Finanzverteilungsgesetz) multipliziert mit Verbundquote von 33,0 % (laut NFAG) Zuweisungsmasse Mio. € Zuweisungen für Aufga-ben des übertragenen Wirkungskreises 388 Mio. € Bedarfszuweisungen 49 Mio. € Schlüsselzuweisungen 2.643 Mio. € Schlüsselzuweisungen Gemeindeaufgaben 49,2 % Kreisaufgaben 50,8 % Bedarfsansatz: 100 % Bevölkerungsansatz Bedarfsansatz: 59,6 % Einwohneranzahl 30,2 % Sozialhilfelasten 10,2 % Fläche Quelle: Karl-Heinz Haupt, Der kommunale Finanzausgleich 2012, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen 9/2012, S , hier S. 493.

173 11.7 Entwicklung der Verbundquote und der Verbundmasse in Niedersachsen seit 1980
Quelle: Karl-Heinz Haupt, Der kommunale Finanzausgleich 2012, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen 9/2012, S. 494.

174 11.8 Vertikale Verteilung: Verbundgrundlagen und Verbundquoten (in %) im Ländervergleich
B-W Bayern Hessen Nds. NRW R-P S S-H Einkommensteuer 23,0 12,5 15,5 21,0 20,555 17,74 Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer-umlage - Länderfinanz-ausgleich Grunderwerbsteuer 38,9 38,1 33,0 Kfz-Steuer 17,5 51,0 Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 59.

175 11.9 Grundprinzip der horizontalen Verteilung im niedersächsischen Finanzausgleich
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Höhe: 75 % des pauschalierten Netto-Kostensatzes für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises) Schlüsselzuweisungen Gemeindeaufgaben 49,2 % Kreisaufgaben 50,8 % Bedarfsmesszahl minus Steuerkraftmesszahl (ermittelt aus jeweiliger Höhe der Real- steuern, Einkommen- und Umsatzsteuer) Einwohnerzahl (pro Kopf) negatives Ergebnis: „Abundante“ Kommunen erhält keine Schlüsselzuweisung, sondern zahlt Finanzausgleichsumlage (insgesamt 60 Mio. € in 2012) positives Ergebnis: Kommune erhält Schlüsselzuweisung (in Höhe von 75 %der Differenz bei einem garantierten Sockelbetrag)

176 11.10 Bedarfsansatz für Gemeindeaufgaben
Der Bedarfsansatz für Gemeindeaufgaben ist der Bevölkerungsansatz, bei dem die Einwohnerzahl der Gemeinde mit dem Gemeindegrößenansatz multipliziert wird. Der Ansatz der „veredelten“ Einwohner-anzahl stammt von Johannes von Popitz aus dem Jahre 1932 und folgt dem Brechtschen Gesetz. Hannover 180 Oldenburg 155,1 Emden 125,6 Elze 100 Uetze 110,2 Bsp. Hannover: Einw. multipliziert mit 1,8 (= Bedarfseinwohner) multipliziert mit einem einheitlichen Grundbetrag ergibt die Bedarfsmesszahl. Die Bedarfsmesszahl wird der Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt und zu 75 % als Schlüsselzuweisung überwiesen. Bei steuerschwachen Kommunen wird ein Sockelbetrag garantiert. Eine sehr hohe Steuerkraft wird durch die Finanzausgleichsumlage abgeschöpft.

177 11.11 Bedarfsansatz für Kreisaufgaben
Die um die Sonderansätze (Soziallasten und Flächenfaktor) erhöhte Einwohnerzahl wird mit einem einheitlichen Grundbetrag multipliziert und ergibt dann die Bedarfsmesszahl. Die Bedarfsmesszahl wird der Umlagekraftmesszahl gegenübergestellt und zu 75 % als Schlüsselzuweisung überwiesen. Nicht nur die Landkreise, sondern auch die kreisfreien Städte erhalten Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben.

178 Schlüssel-zuweisungen
11.12 FAG-Zuweisungen für ausgewählte Städte/Kreise im Jahr 2013 Stadt/Kreis Schlüssel-zuweisungen (in €) übertr. Wirk. kreis FAG-Umlage insgesamt Vergleich zum Vorjahr Gemeinde-aufgaben Kreis-aufgaben in € pro Ew. in % Braunschweig 63.941 13.952 11.707 - 89.600 356,42 +8.051 +10 Wolfsburg 5.728 48.131 -344,78 Wilhelmshaven 32.504 20.414 3.762 56.680 697,92 +2.039 +4 LHH 72.041 24.549 96.589 183,23 +4.502 +5 Region H 16.119 176,12 +5.386 +3 Ldkrs. Lüchow-Dannenberg 20.196 1.639 21.835 440,48 +1.137 +6 Burgdorf 7.557 759 8.315 277,66 -87 -1 Burgwedel 353 386 -34 -1,64 +57 Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Berechnung für das Ministerium für Inneres und Sport, vorläufiger kommunaler Finanzausgleich 2013, (Tabelle 9).

179 11.13 Ausgleichswirkungen des Finanzausgleichs (vor Schlüsselzuweisungen)
Quelle: Karl-Heinz Haupt, Der kommunale Finanzausgleich 2012, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen 9/2012, S. 499.

180 11.14 Ausgleichswirkungen des Finanzausgleichs (nach Schlüsselzuweisungen)
Quelle: Karl-Heinz Haupt, Der kommunale Finanzausgleich 2012, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen 9/2012, S. 499.

181 11.15 Probleme des kommunalen Finanzausgleichs
Fehlallokation; Gerechtigkeit erreichbar? Ausgleichende, distributive Funktion Haben Großstädte zwangsläufig einen größeren Finanzbedarf als Kleinstädte? Raumordnungspolitische, allokative Funktion Kommunen in staatlicher Abhängigkeit Ergänzende, fiskalische Funktion Beschränkung der komm. Selbstverwaltung; Fehlanreize Lenkende Funktion

182 11.16 Politische Ökonomie des kommunalen Finanzausgleichs
Hoher auszuschüttender Betrag in der Verfügung des Landesgesetzgebers Empfänger des Betrages landespolitisch sehr bedeutsame Zielgruppe Kommunaler Finanzausgleich von großer Bedeutung für die Landespolitik Ständiger Zankapfel zwischen Land und Kommunen Vorgaben des Staatsgerichtshofes: Beachtung der Verteilungssymmetrie Verbot der Über- und Unternivellierung Aufgaben- und Ausgabengerechtigkeit

183 12. Kreis- und Regionsfinanzen
Freitag, , Uhr 12. Kreis- und Regionsfinanzen

184 12.1 Einnahmen- und Ausgabenstruktur der westdeutschen Landkreise
Mrd. € Verwaltungshaushalt Steuern 0,02 Gebühren 2,3 Kreisumlage 20,0 Zahlungen von Bund und Land 16,5 Sonstige Einnahmen 3,6 Gesamt 42,4 Ausgaben Mrd. € Verwaltungshaushalt Personal 7,2 Sachaufwand 6,2 Soziale Leistungen 15,9 Zinsen 0,6 Zahlungen an den öffentlichen Bereich 8,4 Sonstige Ausgaben 2,6 Gesamt 40,9 Vermögenshaushalt Investitionszahlungen 1,1 Sonstige Einnahmen 0,4 Gesamt 1,5 Vermögenshaushalt Investitionen 2,4 Sonstige Ausgaben 1,1 Gesamt 3,5 Finanzierungssaldo: - 0,5 Mrd. € Quelle: Deutscher Landkreistag; Erläuterung: Prognose für 2012

185 12.2 Entwicklung der Kassenkredite und der Finanzierungssaldos der Landkreise
in Mrd. € Finanzierungssaldo in Mrd. € Quelle: Landkreistag (eigene Darstellung)

186 12.3 Regionale Verteilung der defizitären Landkreise
Quelle: Landkreistag

187 12.4 Anteil der Sozialausgaben der Landkreise an laufenden Ausgaben
% Quelle: Landkreistag

188 12.5 Infrastrukturrückstand der Landkreise in 2011
Mrd. € Rückstand insgesamt: 12,492 Mrd. € Quelle: Landkreistag

189 12.6 Jahresergebnisse der Region von 20111 bis 2013

190 12.7 Aufwendungen der Region nach Aufgabenbereichen in 2013

191 12.8 Sozialausgaben als Kostentreiber im Regionshaushalt

192 12.9 Entwicklung der Erträge im Ergebnishaushalt der Region von 2009 bis 2013

193 12.10 Umlagegrundlagen Regionsumlage in 2013

194 12.11 Aufteilung der Regionsumlage auf die Kommunen

195 12.12 Investitionen der Region nach Teilhaushalten in 2013

196 12.13 Entwicklung der Defizite der Region von 2002 bis 2013

197 12.14 Schuldenentwicklung der Region von 2001 bis 2013

198 13. Kommunale Unternehmen
Freitag, , Uhr 13. Kommunale Unternehmen

199 Ver- und Entsorgung und Verkehr Wirtschaft und Beschäftigung
13.1 Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Hannover Wohnungsbau Ver- und Entsorgung und Verkehr Wirtschaft und Beschäftigung Umwelt GBH GmbH VVG Versorgungs- und Verkehrs-gesellschaft mbH - infra GmbH - üstra AG - SWH AG Flughafen Hannover GmbH aha Zweckverband Städtische Häfen Hannover Stadtentwässerung Hannover union-boden gmbh hannover impuls GmbH Deutsche Messe AG Sparkasse Hannover (AöR) HCC GENAMO mbH Klimaschutzagentur gGmbH proKlima GbR Eigenbetriebe (ohne eigene Rechtspersönlichkeit)

200 13.2 Gesamtleistungen der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover

201 13.3 Investitionen der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover

202 13.4 Mitarbeiter/innen der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover

203 13.5 Gewinnabführungen der Beteiligungen an den städtischen Haushalt

204 13.6 Risiken bei Kommunalunternehmen
Wirtschaftliche Risiken Ergebnisrisiken Ergebniserwartung wird verfehlt. Investitionsrisiken Investitionskostenansätze werden überschritten. Finanzbedarfsrisiken Aus 1 und 2 resultierender Finanzbedarf muss durch die Gesellschafter gedeckt werden. Beispiele schlechter Standard der Wohnungen des Wohnungsbauunternehmens infolge von korrupter und inkompetenter Führung Insolvenz der Sparkasse Kapitalzuführung für die Messe Überinvestment im Flughafensektor sinkende Gewinne der Stadtwerke als Folge eines reaktiven Managements Minimierung des Risikos durch: Professionelle (nicht parteilpolitische) Besetzung des Managements Professionelle Steuerung der Beteiligungen Kompetente Besetzung der Aufsichtsräte

205 13.7 Kapitalzuführung Deutsche Messe AG in 2009
(Teilwert-) Abschreibung von 180 Mio. €, da Hallen nicht mehr werthaltig Zuführung von frischem Kapital durch Anteilseigner in Höhe von 250 Mio. €

206 13.8 Kapitalzuführung Deutsche Messe AG
Umsatzsteigerungen bis 2012 (DB: 9 Mio. €) Kostensenkung um ca. 10 Mio. € Senkung durch Teilwertabschreibung um 11 Mio. € Erhöhung durch Zinseffekt der Kapitalerhöhung um 9 Mio. € Keine Kapitalaufstockung, sondern „nur“ Kapitalzuführung

207 13.9 Kauf der Thüga in 2009 durch ein von den Stadtwerken geführtes Konsortium
Integra-Konsortium – geführt von SWH Kom9-Konsortium – geführt von badenova Stadtwerke Hannover Mainova AG N-ERGIE AG Kom9 21% 21% 21% 37% 100% Thüga AG E.ON Stadtwerke Hannover AG Mainova AG N-ERGIE AG Kom9 Umsatz 2007 in Mrd. € 2,3 1,5 1,8 5,7 EBIT 2007 in Mio. € 130,9 99,3 115,4 583,0 Mitarbeiter 2007 2491 2696 2917 7.855

208 13.10 Thüga-Kauf als bedeutendste Rekommunalisierungsmaßnahme der letzten Jahrzehnte
Die Thüga, gegründet 1866, mit Sitz in München ist eine 100-prozentige Tochter-gesellschaft der E.ON Ruhrgas AG. Die Thüga ist eine Beteiligungsholding, die überwiegend Minderheitsbeteiligungen an rund 110 Unternehmen, darunter ca. insbes. kommunale Energieversorger, hält. Zusätzlich betreibt die Thüga drei eigene Gas- und Strombetriebe mit insgesamt Erdgas- und Stromkunden. Zum waren rund 551 Mitarbeiter auf Ebene der Thüga AG und ca Mitarbeiter innerhalb der Thüga-Gruppe beschäftigt. Der Umsatz betrug 2008 über 16 Mrd. €. Kaufpreis: rund 3 Mrd. €

209 13.11 Bewertung des Thüga-Projekts
Insbesondere bei Projekten mit hohen Investitionssummen und -risiken und mangelnder Markttransparenz ist es sinnvoll, wenn Kommunen ihre Kompetenz bündeln. Die Thüga hat nachhaltig bewiesen, dass sie dazu eine ideale Plattform ist. Die Thüga ist jetzt in der deutschen Kommunalwirtschaft zu 100 Prozent gesellschaftsrechtlich fest verankert. Erträge, die in der Thüga erwirtschaftet werden, fließen nicht mehr an Dritte ab, sondern bleiben in der Thüga-Gruppe – und damit bei den Kommunen.

210 Wertschöpfungseffekte
13.12 Bedeutung der kommunalen Unternehmen (I) Wertschöpfungseffekte Arbeitsplatzeffekte Stadt Hannover Region Hannover in Mio. € Anzahl Beschäftigte direkt bei den städtischen Beteiligungen 483 552 4.761 5.972 indirekt und induziert durch die städtischen Beteiligungen 414 545 8.495 11.247 Zwischensumme städtische Beteiligungen 897 1.097 13.256 17.219 durch Ausgaben Veranstalter und Besucher (HCC) 24 30 943 1.179 durch Ausgaben Aussteller und Besucher (DMAG) 274 379 8.978 12.111 direkt bei den Unternehmen am Flughafen (ohne FHG) - 433 6.758 indirekt und induziert durch den Flughafen (ohne FHG) 287 431 5.021 7.706 Zwischensumme zusätzliche Effekte 584 1.273 14.942 27.754 Insgesamt 1.481 2.369 28.198 44.973

211 13.13 Bedeutung der kommunalen Unternehmen (II)
Zahl der Erwerbstätigen in Hannover städtische Beteiligungen inkl. Folgewirkungen 28.200 Anteil an der Beschäftigung 7,4% Wertschöpfung in Hannover 22,9 Mrd. € 1,5 Mrd. € Anteil an der Wertschöpfung 6,5%

212 14. Beteiligungsmanagement
Freitag, , Uhr 14. Beteiligungsmanagement

213 „Konzern Stadt“ „Privat-Konzern AG“
Holding 14.1 Unterschiede zwischen einem kommunalen und privaten Beteiligungsmanagement „Konzern Stadt“ „Privat-Konzern AG“ Oberbürgermeister Konzernführung (Vorstand) Stadtrat Beteiligungsmanagement Beteiligungsmanagement Entsendung der AR-Mitglieder Entsendung der AR-Mitglieder Aufsichtsrat Aufsichtsrat OB als Gesellschafter- vertreter Kontroll- und Überwachungs- organ Kontroll- und Überwachungs- organ Beteiligung Beteiligung

214 14.2 Ökonomisierung versus Politisierung der Kommunalwirtschaft
Politisierung der Kommunalwirtschaft wird in Frage gestellt durch: Zunehmender Wettbewerb durch Liberalisierung in vormals öffentlichen Aufgabenfeldern 1 Zunehmende Vernetzung privater und öffentlicher Interessen (z.B. Regionalmarketing, Messewesen, Verkehr, ...) 2 Zunehmende Angleichung der rechtlichen Rahmen-bedingungen für die private und öffentliche Wirtschaft 3

215 14.3 Entwicklungsstadien der Beteiligungssteuerung
Externe Einfluss-faktoren Interne Entwicklungen 14.3 Entwicklungsstadien der Beteiligungssteuerung Intensität des Beteiligungssteuerung Stabile Umwelt Preisstabilität Kein Wettbewerb Unwesentlicher Anteil der ausgegliederten Unternehmen an komm. Wirtschaft Unbedeutendes Portfolio Keine Beteiligung privater Dritter Beteiligungsverwaltung reicht passiv Labile Umwelt Preisschwankungen Geringer Wettbewerb Geringer Anteil der Beteiligungsunternehmen an kommunaler Wirtschaft Mittelgroßes Portfolio Geringfügige Beteiligung privater Dritter Beteiligungscontrolling nötig (re)aktiv Dynamische Umwelt Volatile Preise Intensiver Wettbewerb Wesentlicher Anteil der ausgegliederten Unternehmen an kommunaler Wirtschaft Großes Portfolio Wesentliche Beteiligungen privater Dritter Beteiligungsmanagement nötig (pro)aktiv niedrig hoch

216 14.4 Aufgaben des Beteiligungsmanagements der Landeshauptstadt Hannover (I)
Koordinierung aller Angelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligungen Vertretung der Interessen als Anteilseignerin - Wahrnehmung der Gesellschafterfunktion für die LHH - Herbeiführung von Weisungen an die Stimmführer/innen für Entscheidungen in den Gesellschafter-/bzw. Hauptversammlungen - zentrale Bearbeitung von Gesellschaftsverträgen - Klärung von Steuerfragen Beratung der städtischen Mitglieder/Vertreter in den Organen/Gremien der Unternehmen - über alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen - Vorbereitung Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen - Hinweise auf wichtige Punkte aus Sicht der Gesellschafterin

217 14.5 Aufgaben des Beteiligungsmanagements der Landeshauptstadt Hannover (II)
Vermittlung der gesamtstädtischen Zielsetzung gegenüber den Beteiligungen Die Festlegung der gesamtstädtischen Ziele erfolgt in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten. Beteiligungscontrolling - Durchführung des „klassischen“ Beteiligungscontrollings - Festlegung von Zielvorgaben - Durchführung des Berichtswesens Portfoliomanagement - Federführung bei der Neugründung oder dem Erwerb von Unternehmen - Prüfung der Veräußerung von Beteiligungen oder Veränderung der Anteile Beauftragung von Gutachten

218 14.6 Zielorientierte Steuerung der Beteiligungen
Finanzielle Perspektive Finanzielle Perspektive Steuerungsperspektiven des öffent-lichen Beteiligungsmanagements Kennzahlen Kennzahlen Maßnah Maßnah - - Ziele Ziele Ist Ist Plan Plan men men Politische Risiken Kundenperspektive Kundenperspektive Balanced Scorecard Prozessperspektive Prozessperspektive Wirtschaftliche Risiken Kennzahlen Kennzahlen Maßnah Maßnah - - Kennzahlen Kennzahlen Ziele Ziele Maßnah Maßnah - - Öffentlicher Zweck Ziele Ziele Ist Ist Plan Plan men men Ist Ist Plan Plan men men Potenzialperspektive Potenzialperspektive Kennzahlen Kennzahlen Maßnah Maßnah - - Ziele Ziele men men Potential der Mitarbeiter Finanzen Ist Ist Plan Plan Ziele Klassische Unternehmens-Balanced Scorecard zur Mini-mierung des (langfristigen) Unternehmensrisikos Prozesse Beispiele für interne Steuerungsperspektiven der Kommunalunternehmen

219 14.7 Beispiele für Ziele, die eine Stadt mit ihren Beteiligungen anstrebt
finanzpolitische Ziele hohe Gewinnabführung angemessene Eigenkapitalverzinsung wirtschaftspolitische Ziele Sicherstellung der regionalen Wertschöpfung und Arbeitsplätze Kreditversorgung für Mittelstand Standortpolitik Steigerung der Attraktivität der Innenstadt Sicherstellung der Daseinsfürsorge Strom ÖPNV (Gesundheit) (Bankverbindung) (Wohnungsversorgung) Ziele der Stadt Nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Zwecks bzw. fachpolitische Ziele (Problem: schwierig zu messende Ziel-erreichung) umweltpolitische Ziele Energiemix Klimaschutz Förderung ÖPNV


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