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D-Offline? WLAN-Haftung am Scheideweg Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 RiLG Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia) vieuxrenard.

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1 D-Offline? WLAN-Haftung am Scheideweg Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 RiLG Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia) – @ vieuxrenard

2 Haftung bei WLANs Bisher gilt § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie [nur Daten weitergeleitet haben]. Ausnahme: absichtliche Zusammenarbeit mit einem Nutzer, um rechtswidrige Handlungen zu begehen Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

3 Haftung bei WLANs Passt doch, oder? Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

4 Haftung bei WLANs Dann aber entschied der BGH 2010: Als Störer kann... auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer — ohne Täter oder Teilnehmer zu sein — in irgendeiner Weise... zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.... BGH, Urteil vom 12 Mai 2010, I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

5 Haftung bei WLANs Aber: § 8 TMG? Danach haften Zugangsanbieter doch eigentlich nicht? Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

6 Haftung bei WLANs Der BGH „übersieht“ die passende Norm – nämlich § 8 Abs. 1 TMG – und prüft nur eine offensichtlich unpassende Norm für Hosting-Provider. Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

7 Haftung bei WLANs Wenn der BGH die Haftungsprivilegierung nicht findet, dann muss das Gesetz eben klargestellt werden. Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

8 Lösungsvorschlag Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. vom Juni 2012 § 8 Telemediengesetz - Durchleitung von Informationen (3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit... umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). (4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung. Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

9 Politik Bitte kopieren Sie jetzt! Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 st Netzpolitik“ – 4. September 2015

10 Politik Doch das BMWi spielte nicht mit... Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 dpa/Bernd von Jutrczenka via focus.de

11 „Digitale“ Agenda? „[WLAN-Haftung] ist eine weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossene Frage bei uns... Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym in bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort sozusagen niemand mehr haftbar gemacht werden kann was dort stattfindet.“ Sigmar Gabriel bei der Präsentation der Digitalen Agenda, 20. August 2014 Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

12 Angstgetriebene Politik Der Vizekanzler warnt: Freies WLAN führt zu Cybercrime! Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

13 Politisches Dilemma Offenes WLAN = böse aber: Bürger & Wirtschaft wollen offenes WLAN... Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

14 Haftungs- Verschärfung Gesetzentwurf der Bundesregierung: „[WLAN-Betreiber] können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.“ Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

15 Haftungs- Verschärfung Folge: Keine Haftungsfreiheit mehr „einfach so“, wie sie für andere Provider und nach neuester Rechtsprechung auch für WLANs gilt Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

16 „zumutbare Maßnahmen“ Haftungsfreiheit „insbesondere..., wenn der Diensteanbieter 1.angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2.Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“ Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

17 „zumutbare Maßnahmen“ I... Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen...  Vorschalt-Seite Nervt (API-Requests schlagen fehl, eMails laden nicht...) Wirkungslos (bad guys klicken einfach OK) Aber auch nicht wirklich tragisch, lässt sich in Freifunk-Firmware einbauen Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

18 „zumutbare Maßnahmen“ II „angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk“ D.h. laut Begründung: „dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert... „Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht...“ „Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.“ Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

19 „zumutbare Maßnahmen“? Problem Was ist ein „unberechtigter Zugriff“, wenn das WLAN öffentlich ist, wie etwa bei Freifunk – wenn also jeder zugreifen darf? Denkbare Lösungen 1.Wenn jede(r) berechtigt ist, wie etwa beim Freifunk, dann kann man auf Sicherungsmaßnahmen verzichten. 2.Ein Netzwerk, auf dass jeder zugreifen kann, ist unzulässig, weil sich aus dem Gesetz ergibt, dass es berechtigte und unberechtigte Nutzer geben muss. Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

20 Bugfix required! Der Gesetzentwurf ist buggy Sinnlose Vorschaltseite sollte entfallen erhebliches Risiko, dass Gerichte für WLAN- Netze für unzulässig halten, die für jede(n) offen sind Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

21 Bundesrat bringt die Wende 6. November 2015: Bundesrat übernimmt Formulierungen des Digiges-Entwurfs Keine Vorschaltseite erforderlich Keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich Mitte November 2015: BMWi übernimmt Position des Bundesrats Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

22 Zusammenfassung Zivilgesellschaft hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie man die Störerhaftung beseitigen kann Das BMWi hat sich dem letztendlich angeschlossen Aber: Noch ist das nicht die Position der BReg! Reden Sie mit Ihren Abgeordneten: Position des Bundesrats und des BMWi umsetzen offene WLANs müssen erlaubt bleiben Keine nebulösen “Sicherungsmaßnahmen” Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015

23 Danke! Dr. Ulf Buermeyer, @vieuxrenard Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015


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